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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Speicherungsanlässe in der Datei "Gewalttäter Sport" und Datenübermittlung nach Russland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

22.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/461801.10.2018

Speicherungsanlässe in der Datei „Gewalttäter Sport“ und Datenübermittlung nach Russland

der Abgeordneten Monika Lazar, Erhard Grundl, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ (DGS) sind, anders als der Name suggeriert, nicht nur Gewalttäterinnen und Gewalttäter erfasst. Schon eine Personalienfeststellung kann reichen, um in der DGS gespeichert zu werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10908).

Auf Bundestagsdrucksache 19/3009 wurde erstmals eine Aufschlüsselung der Speicherungsanlässe in der DGS veröffentlicht. Aus dieser ist aber nicht ersichtlich, ob gegen die eingespeicherten Personen auch ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, oder ob diese Personen auch wegen des Speicherungsgrundes rechtskräftig verurteilt wurden. Die Aussagekraft über das tatsächliche „Störer“-Potential der eingespeicherten Personen ist daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zweifelhaft, da sie auf einer intransparenten empirischen Grundlage basiert. Für die Polizeibehörden wäre eine Datei in der nur tatsächlich verurteilte Gewalttäterinnen und Gewalttäter und insbesondere auch rechtsextreme Hooligans gespeichert sind, ein wesentlich besseres Mittel, um geeignete zielgerichtete Maßnahmen im Fußballkontext treffen zu können.

Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 hat die Bundespolizei Daten aus der DGS an die russischen Behörden übermittelt (vgl. https://netzpolitik.org/ 2018/deutsche-behoerden-lieferten-daten-von-30-fussball-fans-an-russland-aus/). Medienberichten zufolge wurde mehreren deutschen Fans die Fan-ID kurzfristig entzogen, anderen die Einreise nach Russland verweigert (vgl. https://jungle. world/blog/jungle-wm-world/2018/07/its-wm-world-woche-drei). Auch die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte berichtet: „Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Russland wurde bekannt, dass die russischen Behörden offensichtlich aufgrund von Informationen der deutschen Sicherheitsbehörden mehreren Personen die Einreise nach Russland verweigert oder ihnen die Fan-ID entzogen haben, sie also trotz gültiger Eintrittskarte nicht ins Stadion gelassen wurden.“ (vgl. PM der AG Fananwälte vom 17. Juli 2018 www.fananwaelte.de/?p=463).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Wie viele Personen sind derzeit insgesamt in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ (DGS) erfasst?

2

Wie viele Personen sind in der DGS gespeichert, aufgeschlüsselt nach Speicherungsgrund und Tatbeständen?

3

Gegen wie viele Personen, die in der DGS gespeichert sind, wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Speicherungsgrundes eingeleitet (bitte je nach Speicherungsgrund bzw. Tatbestand einzeln aufschlüsseln)?

4

Wie viele dieser Ermittlungsverfahren gegen Personen, die in der DGS gespeichert sind, wurden eingestellt (bitte je nach Speicherungsgrund bzw. Tatbestand einzeln aufschlüsseln)?

5

Wie viele Personen, die in der DGS gespeichert sind, sind auch wegen ihres Speicherungsgrundes rechtskräftig verurteilt worden (bitte je nach Speicherungsgrund bzw. Tatbestand einzeln aufschlüsseln)?

6

Teilt die Bundesregierung folgende Ansicht der AG Fananwälte: „Rund die Hälfte der Eintragungen in der sog. Datei Gewalttäter Sport betrifft mithin Personen, denen die Ausübung von Gewalt gegen Personen noch nicht einmal vorgeworfen wurde“ (vgl. PM der AG Fananwälte vom 17. Juli 2018 www.fananwaelte.de/?p=463), und wieso bzw. wieso nicht?

7

Inwiefern hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Namen der Datei für irreführend?

8

Wie viele Personen sind je Bundesland in der DGS erfasst (bitte aufschlüsseln)?

9

Wie viele Personen sind je Vereinszugehörigkeit in der DGS erfasst (bitte aufschlüsseln)?

10

Wie viele Personen, die aus vergleichbaren Dateien des Auslandes übermittelt wurden, sind insgesamt in der DGS erfasst?

11

Wie viele Personen davon sind je Land und je Vereinszugehörigkeit (bitte beides aufschlüsseln) in der DGS erfasst?

12

Um welche vergleichbaren Dateien des Auslandes handelt es sich dabei (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen aus je welcher Datei übermittelt wurden)?

13

Wie viele Einträge in der Datei sind mit digitalem Bildmaterial zu den erfassten Personen verknüpft?

14

Wie viele Auskunftsersuchen wurden ab dem Jahr 2013 an die Bundespolizei gerichtet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

Wie viele der auskunftssuchenden Personen, die in der DGS gespeichert waren bzw. sind, haben ein Löschungsersuchen an die Bundespolizei gerichtet, und wie vielen Löschungsersuchen wurde stattgegeben (bitte alle Antworten nach Jahren aufschlüsseln)?

16

Welche Optimierungspotentiale im Bereich der Datenqualität und des anlassbezogenen Informationsaustausches (bitte alle identifizierten Optimierungspotentiale aufschlüsseln) wurden von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Überprüfung und Anpassung der Datei Gewalttäter Sport“ identifiziert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1223, Antwort zu Frage 7)?

17

Welche Änderungen im Vergleich zur alten Errichtungsanordnung finden sich im Entwurf zur Fortschreibung der Errichtungsanordnung zur DGS (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1223, Antwort zu Frage 8)?

18

Wie ist der aktuelle Stand beim Bund-Länder-Zustimmungsverfahren zur Aktualisierung der Errichtungsanordnung der DGS?

19

Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für dieses Bund-Länder-Zustimmungsverfahren an?

20

Welche weiteren Datenbanken gibt es in Deutschland, in denen Fußballfans erfasst werden, auf welcher rechtlichen Grundlage stehen diese und inwiefern werden die dortigen Eintragungen jeweils mit der DGS und andersherum nach Kenntnis der Bundesregierung abgeglichen?

21

Was sind die „einschlägigen gesetzlichen Grundlagen“, auf deren Basis die Polizei „Störer“ anlassabhängig identifiziert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3009, Antwort zu Frage 5)?

22

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Ausreiseuntersagungen durchgeführt oder ausgesprochen (bitte jeweils aufschlüsseln)?

23

Von insgesamt wie vielen Personen wurden Daten aus der DGS anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 von der Bundespolizei oder anderen Behörden an die russischen Behörden übermittelt?

24

Wann wurden diese Daten an die russischen Behörden jeweils übermittelt (bitte Datum der Datenübermittlung jeweils einzeln aufschlüsseln)?

25

Wer hat aufgrund welcher Kriterien die übermittelten Daten ausgewählt?

26

Im Vorfeld wie vieler Datenübermittlungsentscheidungen wurde der Datenschutzbeauftragte des Bundespolizeipräsidiums beteiligt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3009, Antwort zu Frage 18)?

27

Bei wie vielen Personen insgesamt wurde auf eine Datenübermittlung verzichtet, und aus je welchen Gründen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3009, Antwort zu Frage 19)?

28

Von wie vielen Personen, die nicht in der DGS gespeichert sind, wurden personenbezogene Daten an die russischen Behörden übermittelt, und aus je welchen Gründen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3009, Antwort zu Frage 4)?

29

Wurden die übermittelten Daten nach Kenntnis der Bundesregierung von den russischen Behörden bis zum 22. Juli 2018 vernichtet bzw. gelöscht, und wurden die deutschen Behörden über das Löschen der Daten jeweils informiert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3009, Antwort zu Frage 10)?

30

Über wie viele Einreise- bzw. Zurückweisungsentscheidungen wurde die Bundespolizei von den russischen Behörden informiert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3009, Antwort zu Frage 11)?

31

Aus welchen Gründen wurden diese Einreise- bzw. Zurückweisungsentscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. von den russischen Behörden getroffen?

32

In wie vielen Fällen hatten deutsche Konsulate oder die deutsche Botschaft in Russland Kontakt zu deutschen Fans, denen an russischen Grenzübergängen bzw. Flughäfen die Einreise verweigert wurde?

33

An welche nichtstaatliche Stellen, etwa an Fanprojekte oder die Fanbotschaft, haben sich die betroffenen Fans nach Kenntnis der Bundesregierung gewandt?

34

Von wie vielen Personen insgesamt wurden Bilddateien an die russischen Behörden übermittelt?

35

Von wie vielen Personen wurden Daten aufgrund welcher Tatbestände bzw. Speicherungsgründe an die russischen Behörden übermittelt (bitte Daten übermittelter Personen pro Tatbestand aufschlüsseln)?

36

Gegen wie viele dieser Personen wurde auch tatsächlich ein Ermittlungsverfahren aufgrund der Tatbestände bzw. Speicherungsgründe eingeleitet (bitte je Tatbestand einzeln aufschlüsseln)?

37

Wie viele dieser Personen wurden auch tatsächlich wegen dieser Tatbestände rechtskräftig verurteilt (bitte je Tatbestand einzeln aufschlüsseln)?

38

Welche anderen EU-Staaten übermittelten nach Kenntnis der Bundesregierung Daten an die russischen Behörden?

39

Inwiefern gab es eine Koordinierung auf europäischer Ebene bezüglich der Übermittlung dieser Daten an die russischen Behörden?

40

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten rechtsextremer deutscher Hooligans und/oder Kampfsportler während der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland?

41

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Innenministerkonferenz, nach der „eine Reduzierung von Kartenkontingenten und die personalisierte Vergabe von Tickets für Spielbegegnungen mit erhöhtem Risiko geeignete Mittel sind, um Sicherheitsstörungen zu reduzieren“ (vgl. Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 6. bis 8. Juni 2018 in Quedlinburg, TOP 23), und wenn ja, wieso, und wenn nein, wieso nicht?

42

Was war der Inhalt der Gespräche bei TOP 24 „Beteiligung der Deutschen Fußball Liga an Kosten für Polizeieinsätze“ auf der 208. Sitzung der Innenministerkonferenz, und welche Beschlüsse wurden dort gefasst?

Berlin, den 25. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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