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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeit der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität"

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/477408.10.2018

Arbeit der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“

der Abgeordneten Oliver Krischer, Cem Özdemir, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 19. September 2018 hat das Bundeskabinett den Beschluss zur Einsetzung der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) verabschiedet. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sollen „in sechs Arbeitsgruppen verkehrsträgerübergreifende Lösungsansätze für eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität entwickelt“ werden (siehe Pressemitteilung BMVI). Nach Auffassung der Fragesteller sind Auftrag und Zusammensetzung der Plattform und der untergeordneten Arbeitsgruppen bislang nicht ausreichend dargelegt. Der zur Einhaltung der Klimaziele notwendige Konsens in der zukünftigen Verkehrspolitik kann nur erreicht werden, wenn bereits zu Beginn alle relevanten Akteure in den Prozess einbezogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie häufig und in welchem Zyklus werden die Mitglieder der Nationalen Plattform, des Lenkungskreises, der Arbeitsgruppen und ggf. weiterer zugehöriger Gremien nach Vorstellung der Bundesregierung tagen?

2

Um welche Personen „aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“ (siehe Bundeskabinettsbeschluss) handelt es sich, und von welchen Institutionen stammen diese Personen?

3

Welche Gespräche gab es dazu bereits mit den potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern (bitte unter Angabe des Datums und Gesprächsergebnisses auflisten)?

4

Wann (bitte begründen) und wie wird die geplante „beratende Kommission“ eingerichtet, in der laut Einsetzungsbeschluss Vertreter des Deutschen Bundestages mitwirken sollen?

5

Welche Funktion wird die beratende Kommission im Detail übernehmen?

6

Werden auch Mitglieder der Oppositionsfraktionen in der Kommission vertreten sein, und wenn ja, wie wird die Besetzung geregelt sein, und falls nein, weshalb nicht?

7

Werden die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages eingebunden? Wenn ja, welche, und inwiefern?

8

Wann und wie soll der im Einsetzungsbeschluss erwähnte „Lenkungskreis“ besetzt werden?

9

Wie soll eine ausgewogene Besetzung des Lenkungskreises und der Arbeitsgruppen über die beteiligten Industrien hinweg organisiert werden?

10

Wie genau werden die Bundesländer im Lenkungskreis vertreten sein?

11

Was genau wird die Funktion des Lenkungskreises sein?

12

Mit wie vielen Stellen und mit welcher Besoldung (bitte einzeln aufschlüsseln) wird die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingerichtet?

13

Mit wie vielen Stellen und mit welcher Besoldung (bitte einzeln aufschlüsseln) wird die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet?

14

Werden die zu besetzenden Stellen in der Geschäftsstelle neu geschaffen, oder aus anderen Bereichen zusammengezogen, und falls sie aus bestehenden Bereichen kommen, aus welchen?

15

Wird es, abgesehen von den sechs im Einsetzungsbeschluss genannten Arbeitsgruppen, weitere Arbeitsgruppen innerhalb der NPM geben, wer sitzt diesen vor, und wer nimmt an diesen teil?

16

Werden die einzelnen Arbeitsgruppen der NPM parallel oder zeitlich versetzt tagen (bitte unter Angabe der geplanten Zeitfenster im Laufe der kommenden Monate beantworten)?

17

a) Bis wann sollen Ergebnissen der AG 1, die als Beitrag des Verkehrssektors in das geplante Klimaschutzgesetz einfließen sollen, vorliegen, und soll die AG 1 hierzu konkrete Maßnahmenpakete entwickeln? b) Wann sollen die Ergebnisse zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 der AG 1 dem Parlament vorgelegt werden, und wann, und in welcher Weise sollen diese veröffentlicht werden?

18

In welcher der sechs Arbeitsgruppen sollen Entscheidungen über Infrastrukturbedarfe, Kriterien zu deren Förderung und konkrete Ausschreibungen fallen?

19

Wann werden jeweils die beratende Kommission und der Lenkungskreis tagen?

20

Wie und in welcher Form will die Bundesregierung „die Arbeit der Plattform umfassend unterstützen“ (siehe Einsetzungsbeschluss)?

21

Welche konkrete Zielsetzung bzw. welchen konkreten Arbeitsauftrag hat die NPM, und wann sollen die Ergebnisse vorliegen?

22

Sind regelmäßige Monitoringberichte zur Arbeit der NPM geplant, und wenn ja, in welchem zeitlichen Turnus?

23

Warum wird, angesichts der Dringlichkeit der zu ergreifenden Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele im Verkehrsbereich, die NPM erst jetzt eingerichtet?

24

Wie werden die bereits ermittelten Handlungsbedarfe des Berichtes der Nationalen Plattform Elektromobilität in die Arbeit der NPM einfließen und Berücksichtigung finden?

25

Wird die NPM konkrete Ansätze zur Reduzierung umweltschädlicher Klimagase um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 im Verkehrsbereich bis 2030 vorlegen, und wenn ja, bis wann?

26

Wird die NPM konkrete Vorschläge vorlegen, wie der Verkehr in Deutschland bis zum Jahr 2050 klimaneutral gestaltet werden kann, und wenn ja, bis wann?

27

Wie wird die Bundesregierung mit den Ergebnissen der Plattform umgehen, und mit welchem Zeitplan sollen die erarbeiteten Vorschläge in welcher Form umgesetzt werden?

28

Wieso sieht die NPM bisher keine Arbeitsgruppe vor, die sich neben automobiler Mobilität explizit mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr beschäftigt?

29

In welcher Arbeitsgruppe werden die Themen Fahrrad und Mikromobilität behandelt?

30

In welcher Weise werden die Städte und Kommunen in die NPM eingebunden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Druck für eine Verkehrswende z. B. in Bezug auf die Luftreinhaltung am größten ist?

31

Hat die NPM den Auftrag, eine Strategie zu entwickeln, die im Einklang mit den Pariser Klimaschutzabkommen den Ausstieg aus den fossilen Kraftstoffen im Verkehrsbereich vorbereitet? Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

32

Hat die NPM den Auftrag, eine Strategie für eine Verkehrswende vorzulegen (vgl. www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Rede/2018/09/2018-09-19-rede-merkel-daimler.html)? Wenn nein, warum nicht?

33

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Begriff „Verkehrswende“ zu, und hat die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ die Aufgabe, Maßnahmen für eine „Verkehrswende“ auszuarbeiten?

34

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundeskanzlerin, dass eine Verkehrswende notwendig sei (vgl. Aussage der Bundeskanzlerin im ARD-Sommerinterview vom 26. August 2018: „Wir brauchen eine Verkehrswende, das ist ja ganz klar“.), und wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Verkehrswende“?

35

Werden bei den Arbeiten der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ die Empfehlungen des Sondergutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehr“ vom November 2017 berücksichtigt, das die „Verkehrswende“ als Chance und wichtige Zukunftsaufgabe beschreibt und zahlreiche Maßnahmen für die aktuelle Legislaturperiode empfiehlt, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen und Planungssicherheit zu bieten?

Berlin, den 25. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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