Geplante Gründung der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen
der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Margit Stumpp, Beate Walter Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Kerstin Andreae, Dr. Danyal Bayaz, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 29. August 2018 hat das Bundeskabinett die Gründung einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ beschlossen und ein entsprechendes Eckpunktepapier verabschiedet (vgl. Eckpunktepapier der Bundesregierung „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ vom August 2018. Online verfügbar unter: www.bmbf.de/files/Eckpunkte%20der%20Agentur%20zur%20F%C3%B6rderung%20von%20Sprunginnovationen_final.pdf). Darin bleiben nach Auffassung der Fragesteller viele Fragen jedoch unbeantwortet.
Um die Förderung von Sprunginnovationen entscheidend voranzubringen, bedarf es nach Ansicht der Fragenstellenden bestimmter Rahmenbedingungen. Zentral für eine neue Innovationskultur ist ein hohes Maß an Freiheit und Unabhängigkeit für die Agentur für Sprunginnovation und ihre Beschäftigten. Das zeigen auch internationale Beispiele von Innovationsförderagenturen wie nesta (Großbritannien) und Innosuisse (Schweiz) sowie die Empfehlungen der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech). Die Politik muss die Ziele vorgeben, die Umsetzung aber bei der Agentur liegen. Ob die Bundesregierung diese Rahmenbedingungen schaffen wird, darf angesichts des Eckpunktepapiers bezweifelt werden.
Für den Erfolg der Agentur wird entscheidend sein, ob die Bundesregierung die für Sprunginnovationen nötigen Finanzmittel auch tatsächlich bereitstellen wird. Die von der Bundesregierung angekündigten 151 Mio. Euro für die ersten vier Jahre (2019 – 2022) entsprechen nicht den angekündigten 100 Mio. Euro pro Jahr (S. 6, Eckpunktepapier der Bundesregierung). Anders als von der Bundesregierung geplant, gilt es, die Förderung von Sprunginnovationen von Beginn an europäisch aufzustellen. Gemeinsam könnte Europa sehr viel größere Summen bereitstellen und eine gemeinsame Innovationsmarke setzen. Auch hat sich der Deutsche Bundestag in seiner Resolution zum Élysée-Vertrag bereits für eine gemeinsame deutsch-französische Innovationsagentur als Ausgangspunkt für einen europäischen Weg ausgesprochen. Eine europäische Innovationsmarke ist zudem entscheidend, um exzellente Forscherinnen und Forscher zu gewinnen. Denn genauso wenig wie die großen Herausforderungen unserer Zeit an den nationalen Grenzen halt machen, tun dies auch die klugen Köpfe, die wir anziehen wollen. Es ist kurzsichtig zu glauben, dass internationale Spitzenkräfte sich zwischen Berlin und Paris entscheiden. Sie entscheiden sich zwischen den USA, China und Europa. Doch die Bundesregierung verharrt in den nationalen Förderstrukturen, anstatt europäisch zu denken.
Nach Ansicht der Fragestellenden sollten bei der Entwicklung einer zukunftsweisenden Innovationsmarke nicht nur die im Eckpunktepapier genannten Aspekte Wirtschaftswachstum, Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Verbesserung der Lebensqualität im Fokus stehen. Ebenso wichtig sind etwa die Eindämmung der Klimakrise und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Darum ist entscheidend, wie und von wem die großen Herausforderungen definiert werden, die in den Eckpunkten angekündigt werden und wie dabei die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in den Blick genommen werden, um hier in großen Schritten vorwärts zu kommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Internationale Vorbilder und europäische Zusammenarbeit
Fragen32
Hat die Bundesregierung vor Entwicklung des Konzepts für die vorgeschlagene Agentur für Sprunginnovationen internationale Vorbilder analysiert, und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung der deutschen Agentur ist sie dabei gekommen?
Wie bewertet die Bundesregierung konkret die Modelle der DARPA, ARPA-E (beide USA), nesta (Großbritannien), Innosuisse (Schweiz), Vinnova (Schweden) und ImPACT (Japan)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept des neu geplanten European Innovation Council (EIC) der EU, und in welchem Verhältnis sieht sie die nationale Agentur zur europäischen?
Zu welchen Ergebnissen gelangt die Bundesregierung bezüglich der Möglichkeit, dass sich Deutschland „proaktiv am EIC beteiligt, ggf. als Teilaufgabe der Agentur“ (S. 6, Eckpunktepapier der Bundesregierung), und falls ja, wie konkret soll die Beteiligung der deutschen Agentur am EIC aussehen?
Wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das von der Europäischen Kommission für den EIC vorgeschlagene Budget zur Verfügung stehen wird, und hält die Bundesregierung, wie das Europäische Parlament, einen deutlichen Aufwuchs der Mittel für den Forschungsbereich (Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ und im Besonderen EIC) für notwendig?
Ist der Bundesregierung bekannt, wann das vom Europäischen Rat im Mai 2018 beschlossene Pilotprojekt zu Sprunginnovationen starten wird, welches noch im Rahmen des bestehenden achten Europäischen Forschungsrahmenprogrammes „Horizon 2020“ realisiert werden soll, und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der konzeptionelle und thematische Rahmen dieses Pilotprojekts?
Durch welche Maßnahmen und mit welchem Zeitplan plant die Bundesregierung, konkret sicherzustellen, dass die nationalen Aktivitäten in Frankreich und Deutschland zur Förderung von Sprunginnovationen vernetzt sind und möglichst effektiv ineinandergreifen?
Wie lautet der Name des im Eckpunktepapier genannten „deutsch-französischen Netzwerks“ (S. 6), wann wird der darin angekündigte „vernetzte Innovationswettbewerb“ starten, und mit welchen Finanzmitteln wird dieser ausgestattet sein?
Wie bewertet die Bundesregierung die europäische Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen, die „Joint European Disruptive Initiative (J.E.D.I)“, inwiefern und durch welche Stellen steht sie mit J.E.D.I. bereits im Austausch, und welche Form der Zusammenarbeit mit J.E.D.I ist im Rahmen der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen geplant?
Mit Finanzmitteln in welcher Höhe plant die Bundesregierung, die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils auszustatten?
Nach welchem Schlüssel verteilt sich die Finanzierung der Agentur zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), und inwiefern hängt dieser Schlüssel von der Ressortzuständigkeit der durch die Agentur geförderten Projekte ab?
Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung die „hohen Freiheitsgrade“ (S. 2, Eckpunktepapier der Bundesregierung) gewährleistet, wenn gleichzeitig die Abstimmung über die Durchführung bei Themen, die sowohl von der Agentur für Sprunginnovationen als auch der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit beansprucht werden, durch den gemeinsamen Gesellschafter Bund vorgenommen und damit der Arbeitsebene der Agenturen entzogen wird?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Agentur ihre Förderung einerseits „grundsätzlich themen-, disziplin- und technologieoffen“ (S. 2, Eckpunktepapier der Bundesregierung) gestalten kann und andererseits die Inhalte der Innovationswettbewerbe und Spitzenprojekte den „Ressortzuständigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entsprechen“ sollen?
Durch welche Beteiligungsformate und im Austausch mit welchen Akteursgruppen und Personen plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass durch die Förderung der Agentur „konkrete, aus Sicht der Gesellschaft“ (S. 1, Eckpunktepapier der Bundesregierung) relevante Probleme gelöst werden?
Hält die Bundesregierung es generell für angemessen, eine Agentur für Sprunginnovationen zwei Bundesministerien zu unterstellen, anstatt ihr eine unabhängige Rolle zu geben, wie es beispielsweise bei der Innovationsstiftung nesta und der Innosuisse der Fall ist, bei denen die Regierung keine Vertreterinnen oder Vertreter in die Gremien entsendet?
Sieht die Bundesregierung die Empfehlung von acatech, die Agentur müsse jenseits traditioneller Fördermechanismen frei agieren können (vgl. acatech (2018) Impulse für Sprunginnovationen in Deutschland. In Dietmar Harhoff, Henning Kagermann und Martin Stratmann (Hrsg.). acatech DISKUSSION (S. 12). Online verfügbar unter: www.acatech.de/wp-content/uploads/2018/03/acatech_DISKUSSION_Sprunginnovation_Web_01.pdf), durch die geplanten Ressorteinbindungen erfüllt?
Waren acatech oder andere Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft in die Erstellung der Eckpunkte durch die Bundesregierung direkt eingebunden? Wenn ja, welche Akteure waren dies, und sind diese weiterhin an der Ausgestaltung der Agentur beteiligt?
Wann wird die erste Ausschreibung von Projekten (über die Förderinstrumente Ideenwettbewerb und Spitzenprojekte) der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen erfolgen, und ist bereits beschlossen, dass diese zum Thema Künstliche Intelligenz erfolgen wird?
Nach welchem Verfahren soll die im Eckpunktepapier der Bundesregierung genannte Suche von drei bis vier Themengebieten in der Aufbauphase der Agentur ablaufen (S. 5, Eckpunktepapier der Bundesregierung)?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung bei der Gründung der neuen Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen für die Rechtsform der GmbH entschieden, gab es auch die Überlegung die Agentur als gGmbH zu gründen, und aufgrund welcher Überlegungen wurde dies durch die Bundesregierung verworfen?
Wie soll die im Eckpunktepapier der Bundesregierung angekündigte GmbH genau ausgestaltet sein?
a) Welche Personen sollen den Bund in der Gesellschafterversammlung vertreten?
b) Durch welche Personen beziehungsweise Gremien sollen die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer beziehungsweise die Mitglieder der Geschäftsführung ausgewählt und ernannt werden?
c) Welche Akteure und Personen sollen in den Aufsichtsrat der geplanten GmbH einziehen, und nach welchem Verfahren ist deren Benennung vorgesehen?
d) Wie viele Hierarchieebenen, neben der Geschäftsführung und den Innovationsmanagerinnen und Innovationsmanagern, sind für die Agentur vorgesehen?
e) Durch welche Personen beziehungsweise Gremien sollen die Innovationsmanagerinnen und Innovationsmanager ausgewählt werden?
Rechnet die Bundesregierung mit beihilferechtlichen Schwierigkeiten durch die Gründung der neuen Agentur, und falls ja, wie möchte sie diesen begegnen?
Sind nach Planung der Bundesregierung lediglich Akteure aus Deutschland berechtigt, Anträge im Rahmen der Instrumente „Innovationswettbewerbe“ und „Spitzenprojekte“ zu stellen, oder können sich auch Akteure aus Europa und darüber hinaus auf die Förderung bewerben?
Inwiefern sollen für die Fördermittelempfänger der Agentur für Sprunginnovationen die gleichen Förderbedingungen gelten, wie sie beispielsweise bei durch das BMBF finanzierten Projekten auf Ausgabenbasis gelten (z. B. „Allgemeine und besondere Nebenbestimmungen des BMBF“)?
Welche Gremien, Akteure und Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Behörden plant die Bundesregierung, dabei bei der Entwicklung der „visionären, gesellschaftlich relevanten Herausforderungen“ (S. 3, Eckpunktepapier der Bundesregierung), welche die Innovationswettbewerbe rahmen sollen, zu beteiligen, und durch welche Verfahren soll eine effektive Beteiligung sichergestellt werden?
Welche „neuen Akteure, die bisher nicht durch klassische Fördermaßnahmen erreicht wurden“ (S. 4, Eckpunktepapier der Bundesregierung), sollen durch die Förderung von Sprunginnovationen in Zukunft besser erreicht werden? Durch welche konkreten Verfahren soll dies stattfinden, und werden diese Verfahren auch in anderen Förderinitiativen zum Einsatz kommen?
Nach welchem Konzept sollen die durch die Agentur geförderten Projekte auf Erfolg beziehungsweise Misserfolg evaluiert werden und inwiefern unterscheidet sich das Konzept von den Evaluierungskonzepten der BMBF- und BMWi-Förderrichtlinien?
Inwiefern plant die Bundesregierung, mit dem neuen Förderinstrument sicherzustellen, dass ihr „staatliche(s) Interesse“ (…) zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum, zur Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze sowie zur signifikanten Verbesserung der Lebensqualität“ (S. 1, Eckpunktepapier der Bundesregierung) erfüllt wird? Warum spielen Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit und der Bekämpfung der Klimakrise bei diesem „staatlichen Interesse“ keine Rolle?
Welche Instrumente des Transfers (wie z. B. Patent mit Lizenzvergabe, Beteiligung an Ausgründung) nutzt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationsförderung bereits heute, und wie bewertet sie die fünf am häufigsten genutzten Instrumente hinsichtlich des langfristigen Erfolgs der geförderten Unternehmen?
Welche Instrumente des Transfers werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Agenturen zur Förderung von Sprunginnovationen im Ausland – DARPA und ARPA-E (USA), ImPACT (Japan), Vinnova (Schweden) sowie dem Industrial Strategy Challenge Fund (Großbritannien) – bereits eingesetzt, wie bewertet sie diese, und welche der Instrumente möchte die Bundesregierung auch bei der Agentur für Sprunginnovationen einsetzen?
Wie genau wird die Agentur „Gründungen während und nach dem Projektverlauf ermöglichen und unterstützen“ (S. 2, Eckpunktepapier der Bundesregierung), und soll dazu durch die Agentur selbst Wagniskapital bereitgestellt werden?
Wie genau plant die Bundesregierung, die Arbeit der Agentur mit staatlichen (KfW, Landesbanken) und privaten Wagniskapitalgebern aus Deutschland und weltweit zu verzahnen, und mit welchen Akteuren befindet sich die Bundesregierung dazu bereits im Gespräch?