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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherstellung der Digitalisierung der Energiewende

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

09.11.2018

Aktualisiert

10.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/482309.10.2018

Sicherstellung der Digitalisierung der Energiewende

der Abgeordneten Ingrid Nestle, Tabea Rößner, Dieter Janecek, Oliver Krischer, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 2012 wird an der Zertifizierung der Smart Meter Gateways (SMGW) gearbeitet. Der gesetzliche Zeitplan für den Rollout intelligenter Messsysteme ist weiterhin unklar. Viele innovative Geschäftsmodelle können deshalb nicht umgesetzt werden und hängen in der Warteschleife. Dabei würde die Digitalisierung der Energiewende Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Strom nicht nur von einem Anbieter zu kaufen, sondern selbst zu aktiven Marktteilnehmern zu werden. Denn mit der Digitalisierung der Energiewende können sie Zugang zu den verschiedenen Verkäufermärkten bekommen und dort zum Beispiel wertvolle Dienstleistungen im Bereich Lastmanagement und Energiespeicherung anbieten – dank Elektroautos, Wärmepumpen, Solaranlagen, eigener Speicher oder der intelligenten zeitlichen Steuerung von anderen Geräten. Auch Stromsparpotenziale könnten durch die Digitalisierung gehoben werden. Stromkunden könnten davon profitieren, wenn sie zum Beispiel ihre E-Autos in der Nacht laden oder bei viel Wind und nicht zur Tagesschau bei Windflaute.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Ist nach Ansicht der Bundesregierung das Projektmanagement für die Zertifizierung der Smart Meter Gateways und den Rollout intelligenter Messsysteme zufriedenstellend, und falls nein, an welchen Stellen kommt es zu Problemen oder Verzögerungen?

2

Plant die Bundesregierung, das Projektmanagement zu verbessern, und wenn ja, wie?

3

Hat sich das Konzept des Prozesscontrolling, das die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Ingrid Nestle auf Bundestagsdrucksache 19/4421 als strikte Einhaltung von Meilensteinplänen beschreibt, seit 2012 geändert, und wenn ja, wann und wie?

4

Welcher Zeitplan war für die Meilensteine 2012 aufgestellt worden?

5

Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Einsetzen des Ausschusses Gateway-Standardisierung nach Vorgaben von § 27 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu rechnen?

6

Welchen Nutzen werden die intelligenten Messsysteme konkret für Verbrauchergruppen zwischen 6 000 und 10 000 kWh pro Jahr haben, und wie fällt er im Vergleich zu den Mehrkosten aus?

7

Welche Mehrkosten erwartet die Bundesregierung für Messstellenanbieter, und wie sollen diese refinanziert werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die aktuell zur Zertifizierung vorgestellten Smart Meter Gateway der ersten Generation die gesetzlichen Vorgaben aus § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 60 Absatz 2 Satz 1 MsbG nicht erfüllen, und wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass für diese intelligenten Messsysteme auch die Preisobergrenze aus dem MsbG zum Tragen kommt?

9

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese SMGW-Generation nachgerüstet werden kann, damit oben genannte gesetzliche Vorgaben zu einem späteren Zeitpunkt eingehalten werden, und wann wird dieser Zeitpunkt sein?

10

Welchen Nutzen werden die intelligenten Messsysteme nach Einschätzung der Bundesregierung konkret für Verbrauchergruppen über 10 000 kWh Jahresverbrauch haben?

11

Sind die technischen Voraussetzungen intelligenter Messsysteme, nach Meinung der Bundesregierung ausreichend, damit passive Stromkäufer zu aktiven Akteuren am Strommarkt werden können?

12

Wie sollen Geschäftsmodelle wie Energiespartipps oder Betreuung alleinstehender Personen, die auf sekündliche Messdaten angewiesen sind, nach Einführung der neuen weniger intelligenten Zähler nach Auffassung der Bundesregierung überleben?

13

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bereits verbaute Zähler mit höherer Auflösung als 15-Minuten-Daten auch gegen den expliziten Willen der Stromkunden ausgetauscht und durch Zähler ersetzt werden, die nur 15-Minuten-Daten liefern?

14

Wie aufwändig wäre es nach Kenntnis der Bundesregierung, bei den BSI-Zählern (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Möglichkeit von zeitlich höher aufgelösten Messdaten als alle 15 Minuten nachzurüsten, wenn sich hierfür aus der Netzsteuerung oder anderen Geschäftsfeldern ein Bedarf ergeben sollte?

15

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und gegen die Möglichkeit von Kunden, sich selbständig zu entscheiden, ob sie sich per Handy mit dem SMGW verbinden möchten das ihren eigenen Stromverbrauch misst?

16

Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das BSI die für den Start des Rollouts erforderlichen herstellerübergreifenden Vorgaben für das Smart Meter Gateway zu den Themen „sichere Lieferkette“, „interoperable Kundenschnittstelle“, „Datensicherung (Backup) von Abrechnungsdaten“ vorlegen, bzw. welche anderen Schritte sind von der Bundesregierung darüber hinaus geplant, um klare Kriterien für die Interoperabilität und Austauschbarkeit von Geräten und Anwendungen zu schaffen, an denen sich Hersteller und Anwender orientieren können?

17

Wird die Bundesregierung den Nutzen der SMGWs evaluieren, bevor diese auch für Kunden unter 6 000 kWh umgesetzt werden, und falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Potenzial von intelligenten Messsystemen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Abgaben, Umlagen und Entgelte optimal realisiert werden kann, und falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

19

Plant die Bundesregierung eine Reform der Abgaben, Umlagen und Entgelte, um die Nutzung von intelligenten Messsystemen für Stromkunden attraktiver zu gestalten, und wenn nein, warum nicht?

20

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Privatkunden unkompliziert auch anders als mit dem Standardlastprofil abgerechnet werden können, oder wie sollen sonst die finanziellen Vorteile von netzdienlichem Verhalten belohnt werden?

21

Sieht die Bundesregierung vor, Stromhändler dazu zu verpflichten, nach erfolgtem Smart Meter Rollout mindestens einen flexiblen Tarif anzubieten, bzw. wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dem physischen Rollout der SMGWs auch eine marktliche Nutzung folgt?

22

Ist die Markterklärung des BSI eine Voraussetzung für eine gültige Zählerstandsgangmessung (Definition siehe MsbG)?

23

Müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Viertelstundenwerte von Verbräuchen aus intelligenten Messsystemen, die schon die eichrechtliche Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen, aber noch keine BSI-Zertifizierung, von den Netzbetreibern zwangsläufig für eine sogenannte Zählerstandsgangmessung verwendet werden, wenn eine entsprechende Zustimmung des Kunden vorliegt?

24

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle digitale Infrastruktur (z. B. über LTE, WLAN) flächendeckend ausreichend für ein erfolgreiches Rollout, und falls nein, welche Maßnahmen sind geplant, um eine ausreichende Infrastruktur sicherzustellen?

25

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Blockchain-Technologie im Kontext Smart Metering bei, und ist der geplante Smart Meter Rollout Blockchain-kompatibel?

26

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtenergiebilanz von intelligenten Messsystemen aus (Stromverbrauch Zähler, Gateway, Steuerungseinheit, Internetverbindung, IT im Vergleich zur erwarteten Einsparung)?

27

Welche Anforderungen müssen die SMGWs nach Ansicht der Bundesregierung erfüllen, damit das Potenzial von flexiblen Endverbrauchern und Speichern gehoben werden kann?

28

Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung Deutschland als innovativer Digitalstandort entwickeln können, wenn die intelligenten Messsysteme für keine Weiterentwicklung der Software von Seiten der Energiedienstleister offen sind?

Berlin, den 25. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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