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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bestandsaufnahme Herbst 2018 - Rechte Gefahr in Deutschland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/498112.10.2018

Bestandsaufnahme Herbst 2018 – Rechte Gefahr in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Renate Künast, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Waren im Sommer 2018 durch den Verfassungsschutzbericht 2017, der seinerseits auf der Grundlage von bereits veralteten polizeilichen Zahlen erstellt wurde, beinahe entwarnend ein „Rückgang rechtsextremistischer Straf- und Gewalttaten“ (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 24) konstatiert worden, so zeigten sich die Sicherheitsbehörden durch die hohe und schnelle Mobilisierung rechtsextremer Gruppen in Chemnitz Ende August 2018 überrascht und überfordert.

Rechtsextreme Akteure und Netzwerke konnten die Tötung eines 35-Jährigen zur Eskalation rassistischer und antisemitischer Gewalt in Chemnitz nutzen. Statt die massive bundesweite Mobilisierung zu thematisieren und kritisch aufzuarbeiten, warum diese unter den Augen der Sicherheitsbehörden möglich war, zweifelte der Präsident des für die frühzeitige Erkennung von Gefahren zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz medial die Authentizität der die Ereignisse dokumentierenden Videos an. Durch derlei Aussagen werden rechtsextreme Aktionen relativiert und verharmlost; sie sind aus Sicht der Fragesteller zudem Ausdruck einer Behördenkultur, die die Gefahren von rechts seit Jahren verspätet (an-)erkennt, statt rechtzeitig vor ihnen zu warnen.

Dabei zeigt nicht nur die deutlich intensivere rechte Mobilisierung seit den Chemnitzer Ereignissen und an anderen Orten wie Dortmund das erhebliche Gefahrenpotential. Gerade auch die Festnahme von mutmaßlichen Rechtsterroristen in Chemnitz im September 2018 ist ein starker Hinweis darauf, dass auch fast sieben Jahre nach Selbstenttarnung des NSU-Trios die Gefahr des Rechtsterrorismus in keiner Weise gebannt und die Gefahrenerkennung der Sicherheitsbehörden und insbesondere des Bundesamts für Verfassungsschutz in diesem Bereich aus Sicht der Fragesteller alles andere als gut aufgestellt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Straftaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den PMK-Bereichen (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) bisher in 2018 (bitte nach den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“ und nach Delikten gemäß der Darstellung im Verfassungsschutzbericht aufgliedern)?

2

Wie viele Straftaten gemäß der Frage 1 sind Gewalttaten (bitte nach den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“ und nach Delikten gemäß der Darstellung im Verfassungsschutzbericht aufgliedern)?

3

Wie viele politisch motivierte antisemitische Straf- und Gewalttaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in 2018 (bitte nach Monaten, nach den Straf- und Gewaltdelikten sowie den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie, PMK-ausländische Ideologie und PMK-nicht zuzuordnen aufschlüsseln)?

4

Wie viele gegen christliche Religionen gerichtete politisch motivierte Straf- und Gewalttaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in 2018 (bitte nach Monaten, nach den Straf- und Gewaltdelikten sowie den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie, PMK-ausländische Ideologie und PMK-nicht zuzuordnen aufschlüsseln)?

5

Wie viele politisch motivierte antiislamische Straf- und Gewalttaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in 2018 (bitte nach Monaten, nach den Straf- und Gewaltdelikten sowie den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie, PMK-ausländische Ideologie und PMK-nicht zuzuordnen aufschlüsseln)?

6

Warum wird im Verfassungsschutzbericht beziehungsweise in den zugrunde liegenden BKA-Daten nur bei Tötungsdelikten nach versuchten und vollendeten Taten differenziert?

7

Welche Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB) werden im Sinne des Verfassungsschutzberichts als Gewalttaten gezählt?

8

Wenn laut Verfassungsschutzbericht 2017 (S. 25) bzw. den zugrunde liegenden BKA-Daten bei der Auflistung der PMK-Straftaten jedem Täter oder Fall nur eine Straftat zugewiesen wird, und zwar jeweils das Delikt mit der höchsten Strafandrohung,

a) inwiefern ist dann die Strafandrohung für die vollendete Straftat der Maßstab, und

b) inwiefern liegen im Zeitpunkt der Erstellung des Berichts Daten zur Gesamtzahl der Taten differenziert nach Tateinheit (§ 52 StGB) und Tatmehrheit (§ 53 StGB) beziehungsweise sämtlichen in Betracht kommenden Delikten nach dem StGB vor, und inwiefern lassen sich diese einzelnen Tatverdächtigen zuordnen (bitte soweit möglich auch die ermittelten Gesamtzahlen angeben)?

9

Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit den Ausschreitungen von Chemnitz Ende August 2018 einen signifikanten Anstieg rechtsextremer Gewalt- und insbesondere Straftaten und wenn nein, kann die Bundesregierung einen solchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits sicher ausschließen?

a) Wie viele rechtsextreme Straf- und Gewalttaten (PMK-rechts) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit seit dem 26. August 2018 erfasst?

b) Wie viele rechtsextreme Demonstrationen mit insgesamt wie vielen Teilnehmern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 26. August 2018, und wie viele davon werden mit den Chemnitzer Ausschreitungen direkt in Verbindung gebracht?

10

Wie hoch veranschlagt das Bundesamt für Verfassungsschutz das terroristische Personenpotential im Phänomenbereich Rechtsextremismus gemäß der eigenen Definition des Rechtsterrorismus laut Verfassungsschutzbericht 2017 (S. 53)?

11

Inwiefern hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Kenntnisse zu den festgenommenen mutmaßlichen Chemnitzer Rechtsterroristen (SPIEGEL ONLINE, 1. Oktober 2018), und inwiefern hat es gegebenenfalls vor der Festnahme Kenntnisse an die Polizeibehörden bzw. Staatsanwaltschaften weitergegeben?

12

Waren die festgenommenen mutmaßlichen Chemnitzer Rechtsterroristen bzw. „Revolution Chemnitz“ Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), und wenn ja, wie oft?

13

Wie viele mutmaßlich rechtsterroristische Vorgänge wurden im Jahr 2018 bisher im GETZ behandelt?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die aktuelle Zahl gewaltorientierter Rechtsextremer, und welche Veränderung ergibt sich daraus in Bezug auf die Zahl, die im Verfassungsschutzbericht 2017 genannt wurde?

15

Wie viele „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell?

16

Gestützt auf welche konkreten Erkenntnisse welcher Behörden weist der Verfassungsschutzbericht mit Blick auf den starken Anstieg der „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ im Jahr 2017 darauf hin, dass „die hohe Steigerung des Personenpotentials […] Ausdruck der fokussierten Aufklärung des Phänomens“ sei (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 91), während bei der Bewertung des Anstiegs bei den Salafisten eine dem gemäße Einordnung nicht gemacht wird?

17

Wie viele gewaltorientierte „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell und im Jahr 2017, auch mit Blick darauf, dass diese Zahl im Verfassungsschutzbericht 2017 nicht auftaucht?

18

Wie viele Rechtsextreme und „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ (soweit hier neue Zahlen seit Bundestagsdrucksache 19/1433 vorliegen) besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis, und wie vielen Rechtsextremen, „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ wurde die waffenrechtliche Erlaubnis seit dem Datum auf Bundestagsdrucksache 19/1433 entzogen?

19

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden ergriffen, um möglichst vielen Rechtsextremen bzw. „Reichsbürgern“ bzw. „Selbstverwaltern“ die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen, und inwiefern sieht die Bundesregierung bei diesem Thema weiteren Handlungsbedarf?

20

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Waffenbeschaffungsaktivitäten von Rechtsextremen, die in dem Artikel „So kommen Rechte an halbautomatische Waffen“ seitens eines „Staatschützers“ beschrieben werden, der unter anderem ausführt, dass Neonazis „durch Einbrüche in Kasernen immer wieder an Militär-Waffen“ (vgl. Bild, 2. Oktober 2018) gelangten?

Berlin, den 9. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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