Geplante Verwendung der Mittel aus der Asylrücklage
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Ulrich Lechte, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 eine Rücklage zur Finanzierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Einzelplan 60 des Bundeshaushalts eingerichtet und diese zunächst mit 5 Mrd. Euro befüllt. Mit den Geldern wollte sich der Bund ab 2016 sowohl an den Kosten der Länder und Kommunen sowie an den Kosten im Bundesbereich beteiligen, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise entstehen. Zusätzlich wurde im Haushaltsgesetz 2015 (HG 2015) geregelt, dass zum Abschluss des Haushaltsjahres entstandene Überschüsse in die Rücklage fließen, soweit dadurch keine Kredite aufgenommen werden müssen (§ 6 Absatz 9 HG 2015). Bis dahin dienten Haushaltsüberschüsse zum Jahresende zur Tilgung des Investitions- und Tilgungsfonds. Über diese Regelung wurden mit dem Jahresabschluss 2015 der Rücklage über die bereits veranschlagte Zuführung von 5 Mrd. Euro hinaus weitere rd. 7,1 Mrd. Euro zugeführt. Im Haushaltsgesetz 2016 (HG 2016) wurde dann die bisherige Regelung für die Verwendung des Anteils des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank geändert. Dieser sollte fortan nicht mehr, wie im Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG) ursprünglich vorgesehen, zur Tilgung dieses Sondervermögens genutzt werden (§ 6 Absatz 2 ITFG), sondern ebenfalls in die Asylrücklage fließen (§ 6a HG 2016). Für 2016 war die Entnahme von 6,1 Mrd. Euro aus der Rücklage für den Bundeshaushalt geplant, für 2017 eine Entnahme in Höhe von 6,734426 Mrd. Euro. In beiden Jahren erfolgte jedoch keine Entnahme, stattdessen flossen insgesamt mit dem Jahresabschluss 2016 rd. 5,9 Mrd. Euro und mit dem Jahresabschluss 2017 weitere rd. 5,3 Mrd. Euro in die Rücklage. Zu Beginn des Jahres 2018 hat die Rücklage somit insgesamt einen Bestand von knapp 24 Mrd. Euro erreicht. Obwohl die Anzahl der registrierten Flüchtlinge und der gestellten Asylanträge seit 2016 deutlich rückläufig sind, plant die Bundesregierung für 2018 eine Entnahme von 1,641188 Mrd. Euro und für 2019 eine Entnahme in Höhe von 5,036342 Mrd. Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Aufgrund welcher Daten und Annahmen hat die Bundesregierung den zusätzlichen Mittelbedarf für die jeweils geplante Entnahme aus der Rücklage ab 2016 errechnet?
Aufgrund welcher unvorhersehbaren Entwicklung wurde die Entnahme aus der Rücklage ab 2016 jedes Jahr nicht benötigt?
Warum ließen sich die Umstände, die 2016 nicht zu einer Entnahme, sondern zu einer Befüllung der Rücklage führten, nicht für 2017 und 2018 fortschreiben, so dass für 2017 und 2018 von der Notwendigkeit einer Entnahme ausgegangen werden musste?
Inwiefern haben die sinkenden Flüchtlingszahlen ab 2016 Einfluss auf die Berechnung der geplanten Entnahme aus der Rücklage genommen?
Ist die geplante Entnahme in Höhe von 1,6 Mrd. Euro für 2018 bereits erfolgt, und wenn ja, welche Titel im Bundeshaushalt wurden damit verstärkt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Bundeshaushalts in diesem Jahr in Bezug auf die geplante Entnahme von 1,6 Mrd. Euro aus der Rücklage, werden die Mittel dieses Jahr benötigt, oder wird es zu einer erneuten Einzahlung in die Rücklage kommen?
Wie sollten sich die ab 2016 geplanten Entnahmen aus der Rücklage auf den Bund und die Länder aufteilen?
Welche Bundesländer sollten Mittel aus der Rücklage in welcher Höhe ab 2016 pro Jahr erhalten?
Welche Titel in welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts sollten in welcher Höhe ab 2016 pro Jahr mit Mitteln aus der Rücklage verstärkt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine Änderung des Haushaltsvermerks bei Kapitel 6002 Titel 359 01 Entnahmen aus Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen die in der Rücklage angesammelten Mittel für andere Zwecke verwenden zu können?
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Rücklage wieder aufzulösen?
Wie bewertet die Bundesregierung die deutlich steigende Bruttokreditaufnahme, wenn sie Mittel aus der Rücklage zur Finanzierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen entnimmt?