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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vogeljagd im Wattenmeer

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

14.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/502216.10.2018

Vogeljagd im Wattenmeer

der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Renate Künast, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer ist ein bedeutender aber auch sensibler Lebensraum für zahlreiche Arten. Eine besondere Bedeutung nimmt dieses Gebiet für Zugvogelarten ein, die auf störungsfreie Rastplätze und den Nahrungsreichtum der Watten und Salzwiesen angewiesen sind, um die Reise bis ins südliche Afrika bewältigen zu können. Mehr als 10 Millionen Wat- und Wasservögel ziehen jährlich durch das Gebiet. Doch im Gegensatz zur Gesetzgebung in Schleswig-Holstein, ist im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer die Bejagung von Zugvögeln auf den bewohnten Inseln an zehn Tagen pro Jahr selbst in den Ruhezonen erlaubt. Die Nationalparkverwaltung fordert, die wegen ihrer Trophäen beliebte Waldschnepfenjagd zu verbieten sowie den Einsatz von Jagdhunden und Falken einzuschränken. Doch nun hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Neuverpachtung von Jagdbezirken auf den ostfriesischen Inseln vorgenommen (www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1510826/ krach-um-vogeljagd-im-wattenmeer-1). Damit werden nicht nur weiterhin Vögel in den Ruhezonen getötet, sondern vor allem erheblich gestört, einschließlich der geschützten, nichtbejagbaren Arten. Die Erteilung von Pachtverträgen für die Jagd im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer befindet sich damit aus Sicht der Fragesteller im Widerspruch mit den Zielen eines Nationalparks, insbesondere mit denen des Weltnaturerbes. Dabei geht es nicht nur um die Jagd auf bestimmte Vogelarten selbst, sondern vor allem auch die Jagd auf andere Tierarten, wie beispielsweise Kaninchen, die Störungen in den Ruhezonen verursachen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung des Nationalparks Wattenmeer und insbesondere der streng geschützten Bereiche für den Schutz der Zugvögel?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Störungen auf geschützte Zugvogelarten durch die nach niedersächsischem Landesrecht erlaubten Jagden in den geschützten Zonen des Wattenmeers im Zusammenhang mit den Verpflichtungen, die sich durch den Status des Weltnaturerbes ergeben?

3

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Störwirkungen, etwa durch Jäger, Schüsse oder Hunde, auf die geschützten Vogelarten und deren Populationsentwicklung in den entsprechenden Gebieten des Wattenmeers vor?

4

Wird die Zahl der Falkner und die Häufigkeit ihrer Aufenthalte im Nationalpark, um ihre Falken zu trainieren, nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und welche Zahlen ergeben sich diesbezüglich für die letzten fünf Jahre (bitte nach Gebiet und Jahren aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

5

Werden die Zahl und die Häufigkeit des Einsatzes von Jagdhunden im Nationalpark nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und welche Zahlen ergeben sich für die letzte Pachtvertragsperiode (bitte nach Gebiet und Jahren aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

6

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit darin, die Jagdstatistiken der unteren Jagdbehörden aus den betroffenen Landkreisen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mindestens auf Landesebene zu sammeln, um einen Überblick zu erhalten, wie viele Vögel der jagdbaren Arten tatsächlich in den Pachtgebieten jährlich gejagt werden?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Jagdstatistiken der unteren Jagdbehörden aus den betroffenen Landkreisen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mindestens auf Landesebene gesammelt und im Hinblick auf die verschiedenen Arten ausgewertet werden?

Wenn nein, warum nicht?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Symbolwirkung von einer Erneuerung der niedersächsischen Pachtverträge für die Jagd auf bestimmte Vogelarten auf internationaler Ebene angesichts der Tatsache, dass sich im Rahmen der auch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanzierten Flyway-Initiative von Deutschland aus in Ländern entlang der afrikanischen Westküste für Jagdverbote in Schutzgebieten eingesetzt wird?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele der nun erneuerten Pachtgebiete landeseigen sind und dass nach § 26 des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) Behörden, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Entscheidungen über die Nutzung der landeseigenen Flächen und die Einräumung von Nutzungsrechten treffen, hierbei den Schutzzweck des Gesetzes in besonderem Maße berücksichtigen sollen, und sieht sie in diesem Zusammenhang einen Widerspruch?

10

Inwieweit sieht die Bundesregierung sich in der Pflicht, die Einhaltung internationaler Nationalparkbestimmungen durch die Bundesländer sicherzustellen?

11

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Niedersachsen durch eine Änderung im Gesetz zum Nationalpark die Jagd in Ruhezonen grundsätzlich ausschließt?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wird sich die Bundesregierung bei der Niedersächsischen Landesregierung dafür einsetzen, dass die Pachtverträge zukünftig nicht verlängert werden?

Wenn nein, warum nicht?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung eines kompletten Verbots der Jagd in den Ruhezonen im Nationalpark vor dem Hintergrund, dass die Zugvögel auch durch weitere Faktoren wie Plastik und Lichtverschmutzung bedroht werden?

14

Sieht die Bundesregierung erhöhten Handlungsbedarf zum Schutz der Zugvögel durch die Evaluation im Jahr 2014 im Rahmen der Flyway-Initiative, die zeigte, dass je stärker eine Zugvogelpopulation vom Wattenmeer abhängig ist, desto weniger erfolgreich deren Schutz zu sein schien (www.waddensea-secretariat.org/management/projects/wadden-sea-flyway-initiative-wsfi)?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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