MiFID-II-Readiness deutscher Finanzinstitute
der Abgeordneten Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Ulrich Lechte, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die auf Beratungs- und Softwaredienstleistungen im Finanzsektor spezialisierte ppi AG hat nunmehr bereits zum siebten Mal die Banken und Sparkassen zur „MiFID-II-Readiness“ deutscher Finanzinstitute befragt. In der Studie „MiFID-II-Readiness“ vom 7. August 2018 stellt die ppi AG die Chancen und Herausforderungen für die Banken nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sowie der dazugehörigen Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) vor.
Zunächst war der Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im Juni 2014 maßgeblich für die Berechnung einer 24-monatigen Umsetzungsfrist für die neue MiFID-II-Richtlinie. Im April 2016 wurde aufgrund der hohen Komplexität der Richtlinie beschlossen, das Inkrafttreten um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 zu verschieben.
Nach den Feststellungen der ppi AG
- konnte die deutsche Finanzwirtschaft auch ein halbes Jahr nach Inkrafttreten von MiFID II/MiFIR noch nicht vollständig die daraus erwachsenen Anforderungen umsetzen;
- ist für zwei Fünftel der Institute der MiFID-II-Umsetzungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen;
- sind die Gründe für die Verzögerung vielfältig: dabei kommt auch in Betracht, dass die Institute den Umsetzungsaufwand unterschätzt haben könnten;
- hat MiFID II die Frequenz der Beratungsgespräche reduziert;
- hat MiFID II die laufenden Kosten für Institute erhöht;
- sind neue Wettbewerbspotentiale durch MiFID II für die meisten Banken und Sparkasen nicht eingetreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness“ vom August 2018 bislang die meisten Banken letztlich höhere Personalressourcen eingesetzt haben als ursprünglich geplant (S. 16)?
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness“ vor allem genossenschaftliche Institute den Personalbedarf unterschätzt haben (S. 17)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die hohe Komplexität der MiFID-II-Richtlinie hierzu beigetragen hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Institute in keinem einzigen Fall für die MiFID-II-Umsetzung geringere Kosten als geplant aufgewendet haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Institute bei bereits abgeschlossenen Umsetzungsprojekten in 61 Prozent der Fälle entweder „etwas mehr“ oder „viel mehr“ für die „eingesetzten [Personal-]Ressourcen“ aufwenden mussten (S. 16/17)?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Institute bei noch nicht abgeschlossenen Umsetzungsprojekten bislang in 59 Prozent der Fälle entweder „etwas mehr“ oder „viel mehr“ für die „eingesetzten [Personal-]Ressourcen“ aufwenden mussten (S. 16/17)?
Hält die Bundesregierung – in Anlehnung an ihre Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/1543 – die Studie der ppi AG „MiFID-II-Readiness“ vom August 2018 für hinreichend konkret und/oder belastbar, um daraus „quantifizierbare Erkenntnisse“ abzuleiten?
Und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness“ die Einhaltung der neuen Regeln für die Geeignetheitserklärung und Telefonaufzeichnung sowie die Vorgaben bei der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen als größte Kostentreiber ermittelt wurden (S. 18)?
Wie beurteilt die Bundesregierung – in Anlehnung an ihre Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/1543 –, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness“ drei Viertel der befragten Finanzinstitute beklagen, dass durch MiFID II die komplexer gewordenen Beratungsgespräche ohne technische Unterstützung kaum noch zu bewältigen seien (S. 21-24)?
Ist die Feststellung der Studie „MiFID-II-Readiness“, dass einige Banken und Sparkassen (3 Prozent) wegen der gestiegenen Anforderungen durch MiFID II zukünftig gar keine oder nur noch eingeschränkt eine Anlageberatung anbieten werden (S. 25), im Hinblick auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/1543 eine relevante „Information“?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung – in Anlehnung an ihre Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/1543 –, dass auf der Internetseite „https://ec.europa.eu/info/publications/mifid-ii-directive-transposition-status_en“ für Deutschland der Status „Full transposition measures communicated“ eingetragen ist, die Studie „MiFID-II-Readiness“ auf Basis von Befragungen der Finanzinstitute jedoch feststellt, dass mehr als zwei Fünftel der Institute den MiFID-II-Umsetzungsprozess als noch nicht vollständig abgeschlossen gemeldet haben (S. 12)?
Welche Behörde oder Institution hat für Deutschland auf welcher Entscheidungsgrundlage den Status „Full transposition measures communicated“ gemeldet?
Welche unterschiedlichen Definitionen für den Status „Full transposition measures communicated“ existieren innerhalb der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden gegenüber dem deutschen Finanzsektor?
Inwieweit hat die Angabe der deutschen Finanzinstitute, bei mehr als zwei Fünftel sei die MiFID-II-Umsetzung noch nicht abgeschlossen, nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Auswirkungen auf den angegebenen Status Deutschlands bei der MiFID-II-Umsetzung?
Oder kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Selbsteinschätzung der deutschen Finanzbranche eine Relevanz für die Europäische Kommission hätte?
War nach Ansicht der Bundesregierung durch MiFID II unmittelbar oder mittelbar intendiert, dass Produkte wie Optionsscheine oder Zertifikate künftig „eher weniger“ angeboten werden sollten (vgl. Studie „MiFID-II-Readiness“, S. 32)?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung die von den Instituten rückgemeldete Erwartung für die Zukunft?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness“ die deutschen Finanzinstitute in acht von neun Fällen eine negative Entwicklung bei den Produktpaletten erwarten (S. 32)?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass insbesondere bei „komplexen Produkten“ sowie bei „Anlageberatungsmandaten“ eine negative Veränderung jeweils von minus 20 Prozent erwartet wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut der Studie „MiFID-II-Readiness“ nicht einmal jedes fünfte Institut angegeben hat, von MiFID II profitieren zu können?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass sich nach der Mehrzahl der Institute die durch MiFID II erhofften Wettbewerbsvorteile nicht eingestellt haben bzw. nicht einstellen werden (S. 37)?
Beabsichtigt die Bundesregierung insbesondere in Ergänzung ihrer Antwort zu den Fragen 1, 2, 10, 15 und 17 auf Bundestagsdrucksache 19/1543, mit der deutschen Finanzbranche über die in den Vorfragen geschilderte Entwicklung über den ohnehin üblichen Austausch in ein gesondertes Diskussionsformat einzutreten, um sich ein klareres Bild über die tatsächlichen Umsetzungskosten sowie die laufenden Kosten zu verschaffen?
Oder reicht es der Bundesregierung aus, darauf verweisen zu können, dass ihr hierzu weiterhin keine Informationen vorliegen?
Sind an das Bundesministerium der Finanzen auf formellem oder informellem Wege Stellungnahmen o. Ä. herangetragen worden, die diese Problematik behandeln?
Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Eingaben, und welche Schlüsse zieht das Bundesministerium der Finanzen hieraus?