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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzielle Auswirkungen der Einführung eines Familiensplitting

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/523324.10.2018

Finanzielle Auswirkungen der Einführung eines Familiensplittings

der Abgeordneten Mariana Iris Harder-Kühnel, Martin Reichardt, Thomas Ehrhorn, Verena Hartmann, Nicole Höchst, Johannes Huber, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der 18. Legislaturperiode hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage zum Thema „Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienlastenausgleichs“ gerichtet und die Aufkommenswirkungen verschiedener Modelle eines Familiensplittings erfragt. In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/7212 hat die Bundesregierung die Ergebnisse der Berechnungen zu den von den Fragestellern vorgegebenen Modellen mitgeteilt. Daran anknüpfend werden nach Ansicht der Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage die finanziellen Auswirkungen von Modellen eines Familiensplittings erfragt, die, anders als die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgegebenen Modelle, ein konkretes Entlastungsziel für die Familien verfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Mit welchen Wirkungen für das Steueraufkommen ist zu rechnen, wenn ein Familiensplitting eingeführt würde, durch das im Ergebnis Familien mit drei und mehr Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100 000 Euro keine oder annähernd keine Einkommensteuer mehr zahlen würden, wenn man davon ausginge, dass

a) das Splitting für Verheiratete (und sonst Splittingberechtigte) und ihre Kinder sowie für Alleinerziehende und ihre Kinder gelten würde (wobei ein Alleinerziehender bei der Teilung des Einkommens nach Köpfen doppelt zählte),

b) das Ehegattensplitting (für Ehepaare ohne Kinder) daneben erhalten bliebe,

c) für Familien mit geringem Einkommen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten blieben?

2

Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre zu rechnen, wenn man in Frage 1 statt 100 000 Euro 80 000 Euro einsetzen würde?

3

Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre zu rechnen, wenn man in Frage 1 statt 100 000 Euro 60 000 Euro einsetzen würde?

4

Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre zu rechnen, wenn man in Frage 1 statt 100 000 Euro 50 000 Euro einsetzen würde?

5

Welche Divisoren müssten jeweils angewandt werden, um die in den Fragen 1 bis 4 genannten Zielvorgaben zu erreichen, wenn allen Familienangehörigen derselbe Divisor zugewiesen würde (mit Ausnahme von Alleinerziehenden, die doppelt wiegen)?

Berlin, den 15. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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