Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung durch das Bundesministerium der Verteidigung
der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Katja Keul, Agnieszka Brugger, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Verteidigung und sein Geschäftsbereich nehmen in verschiedensten Bereichen externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine punktuelle Beratung durch Externe. Diese kann sogar äußerst hilfreich sein. Der dauerhafte Einsatz von externen Beraterinnen und Beratern sowie Unterstützerinnen und Unterstützern droht jedoch zu einem Kompetenzabbau in der Verwaltung zu führen und die Lücken im Ressort zu vergrößern. Aus diesem Grund ist der Einsatz Externer auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.
Im offiziellen Bericht der Bundesregierung zur externen Beratung sind für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2017 (HHA DS 19(8)1418) nur wenige Verträge mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Mio. Euro aufgeführt. Dies erweckt den Anschein, dass sich das Bundesministerium der Verteidigung und sein Geschäftsbereich nur in einem geringen Maße auf Leistungen Dritter abstützen. Tatsächlich stellt der genannte Bericht nur einen kleinen Teil der abgerufenen Leistungen dar, fokussiert sich auf Beratung, die zur konkreten Entscheidungsvorbereitung dienen soll und lässt sogenannte Unterstützungsleistungen außen vor. In der Realität beansprucht die Bundeswehr Leistungen Externer, insbesondere von Beratungsunternehmen, in weitaus größerem Umfang. Hier ist zwingend mehr Transparenz herzustellen, um den Rückgriff der Bundeswehr auf externe Beratung und Unterstützung und dessen Angemessenheit bewerten zu können.
Ziel der Anfrage ist es, ein umfassendes Bild des Rückgriffs des Bundesministeriums der Verteidigung und seines Geschäftsbereiches auf externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erlangen. Daher sollen im Folgenden als externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen alle Leistungen gelten, die durch natürliche oder juristische Personen erbracht werden, die in keinem Dienstverhältnis des öffentlichen Dienstes stehen. Es sollen sowohl technische als auch nichttechnische Leistungen, die der Meinungsbildung des BMVg und seines Geschäftsbereiches dienen, die Erstellung von Studien und Gutachten sowie Unterstützungsleistung erfasst werden. Sofern sich aus den Definitionen des BMVg weitere Leistungen ergeben, die dieser Übersicht zuträglich sind, sind sie mit zu berücksichtigen. Der Auftragswert für im Folgenden abgefragte Leistungen soll über 50 000 Euro liegen. Darunterliegende Vergaben können aggregiert dargestellt werden (Zahl der Verträge, Gesamtvolumen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie definiert das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“?
Wie grenzt das BMVg Beratungs- und Unterstützungsleistungen definitorisch voneinander ab, vor allem wenn ein (Beratungs-)Unternehmen für das BMVg beide Arten solcher Leistungen erbringt?
Wer entscheidet letztendlich darüber, ob eine Leistung eine Beratungs- oder Unterstützungsleistung ist?
Welche weiteren Leistungen werden neben Beratung und Unterstützung durch Externe erbracht?
Zwischen welchen Fallgruppen beim Einsatz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen unterscheidet das BMVg?
Welche eigenständigen Aufträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen hat das BMVg und sein Geschäftsbereich in den letzten fünf Jahren jeweils vergeben (bitte nach Zeitraum, Auftragnehmer, Auftraggeber, Leistungsgegenstand, Auftragsvolumen und Vergabeart aufschlüsseln)?
Welche Rahmenverträge, die den Abruf externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen ermöglichen, stehen dem BMVg und seinem Geschäftsbereich grundsätzlich zur Verfügung (bitte nach Zeitraum, beteiligten Unternehmen, federführender Stelle, Leistungsgegenstand, Auftragsvolumen und Laufzeit aufschlüsseln)?
In welchem Umfang haben das BMVg und sein Geschäftsbereich in den letzten fünf Jahren externe Beratungs-, Unterstützungs- und sonstige Leistungen über diese Rahmenverträge jeweils abgerufen (bitte für jeden Rahmenvertrag aggregiert, jahresweise Gesamtsumme und Zahl der Abrufe darstellen)?
Bei welchen Abrufen aus den genannten Rahmenverträgen wurden weitere Unterauftragnehmer engagiert, die eigentlich nicht Teil des jeweiligen Rahmenvertrages waren (bitte nach Rahmenvertrag, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer aufschlüsseln)?
Inwiefern sind im Einzelnen Privatunternehmen für die Abwicklung dieser Rahmenverträge zuständig?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Auftrag für Beratungs- und Unterstützungsleistungen an Externe vergeben werden kann?
Inwiefern sind dem BMVg aus den letzten fünf Jahren vergaberechtswidrige Vergaben im Rahmen der Beauftragung von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bekannt?
Inwiefern wurde bei allen Vergaben eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt?
Inwiefern gibt es im BMVg oder seinem Geschäftsbereich eine zentrale Stelle, die alle Vergaben an Externe prüft, u. a. auch auf deren Angemessenheit und um Doppelvergaben zu verhindern?
Inwiefern ist es in den letzten fünf Jahren zu Doppelvergaben gekommen, also der separaten Beauftragung Externer zu ähnlichen Fragestellungen?
Welche Regeln gelten für die Kenntlichmachung Externer im Geschäftsverkehr und Dienstbetrieb im BMVg und seinem Geschäftsbereich, und wann wurden diese Regeln aufgestellt?
Welche Regeln gelten für den Zugang Externer zu den Liegenschaften des BMVg und seines Geschäftsbereichs, und wann wurden diese Regeln aufgestellt?
Welche Regeln gelten für den Zugang Externer zu der IT des BMVg und seines Geschäftsbereichs, und wann wurden diese Regeln aufgestellt?
Falls die in den letzten drei Fragen erfragten Regeln in den letzten zwölf Monaten geändert wurden, welche Regel galt zuvor?
Inwiefern ist es in den letzten fünf Jahren zu rechtlich relevanten Vorfällen gegenüber externen Beratenden und Unterstützenden gekommen, die gegen die Regeln hinsichtlich der Kenntlichmachung, des Zugangs zu Liegenschaften und Räumlichkeiten oder bezüglich der IT verstoßen haben?
Ist es in den vergangenen fünf Jahren gegenüber externen Beratenden und Unterstützenden zu Spionagevorwürfen gekommen?
Welche Maßnahmen unternimmt das BMVg, um Abhängigkeiten von und den Rückgriff auf externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu reduzieren, und für wie notwendig erachtet das BMVg diese?