Klimaschutz- und Energieaußenpolitik in Bezug auf die Länder des Westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für die Länder des Westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union (Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldova, Montenegro, Serbien, Ukraine) ist Deutschland insbesondere in Fragen der Energie- und Klimapolitik eines der führenden Partnerländer sowohl für bilaterale Zusammenarbeit als auch als Teil multilateraler Initiativen und europäischer Institutionen. Nicht nur mit Blick auf die 2020 bevorstehende EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands trägt die Bundesregierung daher auf diesem Gebiet eine große Verantwortung.
Die EU ist mit den Ländern der Region im Vertrag über die Europäische Energiegemeinschaft eine Partnerschaft eingegangen. Ziel ist es, die Energiemärkte im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und als Grundlage für Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Modernisierung in der Region zu integrieren. Die Energiegemeinschaft ist darüber hinaus ein Instrument der Förderung von Solidarität, gegenseitigem Vertrauen und Frieden zwischen den beteiligten Nationen.
Am Rande des informellen Ministerratstreffens der Energiegemeinschaft im Juni 2018 präsentierte das Sekretariat der Gemeinschaft mit dem „Wachau Manifest“ (www.energy-community.org/dam/jcr:92c7f4a7-e2eb-40f9-a33d-91c6f912ff71/ MC_ECS_Manifesto_062018.pdf) eine Zwischenbilanz über die Bemühungen in der Region, auf dem Weg zu Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit der Energiewirtschaft voranzuschreiten. Trotz der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft, den Zielsetzungen des Pariser Klimaabkommens sowie (für einige der Länder) aus der Vorbereitung auf einen EU-Beitritt ergeben, wird hier ein bislang unzureichender Stand der Umsetzung einer Energiewende und fehlendes zielgerichtetes Engagement konstatiert.
Die Kohlekraftwerke in der Region mit einer derzeit installierten Leistung von mehr als 60 Gigawatt sind im Durchschnitt etwa 40 Jahre alt und haben einen entsprechenden schlechten Wirkungsgrad (vgl. www.energiezukunft.eu/umweltschutz/ kein-ende-in-sicht/). Faktisch sehen die Energiestrategien mehrerer Länder mittel- bis langfristig die Fortsetzung der klimaschädlichen Kohlenutzung vor. Sogar neue Kohlekraftwerke sind in Bau oder geplant und widersprechen damit den Pariser Klimaschutzzielen, auf die sich die internationale Staatengemeinschaft 2015 einigte. Dies steht auch der Abschlusserklärung des Sofia-Gipfels vom Mai 2018, die im § 7 eine beschleunigte Entwicklung in Richtung klimafreundlicher Gesellschaften im Einklang mit den Pariser Klimazielen vorsieht, entgegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Die Rolle Deutschlands in der Europäischen Energiegemeinschaft
1. Unterstützt die Bundesregierung das Sekretariat der Europäischen Energiegemeinschaft in seinem Bestreben, den Prozess einer Energiewende in den Ländern des Westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft zu befördern, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die abschließenden Punkte des Wachau-Manifest (2030-Ziele, Festlegungen für CO2-Bepreisung, Aufnahme der Länder in EU-Initiativen wie Coal Regions in Transition, Erneuerbaren-Quoten und De-risking Facilities) politisch zu flankieren?
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Gipfelerklärung von Sofia in Bezug auf die Beschleunigung der Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und Umsetzung des Acquis im Rahmen des Vertrags der Energiegemeinschaft (# 7, 9 Sofia Declaration 17. Mai 2018)?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Defiziten in der bisherigen Umsetzung der Verpflichtungen der Länder aus dem Vertrag der Energiegemeinschaft, insbesondere die Verstöße gegen die Regeln über Staatsbeihilfen sowie die Nichtimplementierung der Richtlinie über die großen Verbrennungsanlagen (LCPD; vgl. https://bankwatch.org/blog/balkan- governments-unprepared-for-new-eu-pollution-rules)?
a) Welche Konsequenzen hat die mangelhafte Umsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung für die lokale Bevölkerung (z. B. hinsichtlich der Folgen von anhaltend extremer Luftverschmutzung)?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier zu einer effektiveren Um- und Durchsetzung von Regeln und Emissionsstandards zu gelangen?
4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Option, im Rahmen der in der Energiegemeinschaft bevorstehenden Zielsetzungen für 2030 einzelnen Ländern die Beibehaltung oder sogar ein Anwachsen der CO2-Emissionsbudgets zu gestatten?
Sind die infolge einer solchen Zielsetzung potenziell steigenden Anpassungskosten an ambitioniertere Ziele nach 2030 Teil dieser Diskussion um die Ziele für 2030 oder wird dieser Aspekt von der Bundesregierung in die Diskussion eingebracht? Wenn nein, warum nicht?
Die Rolle Deutschlands in multilateralen Entwicklungsbanken
5. Wie setzt sich die Bundesregierung in den Gremien der multilateralen Entwicklungsbanken (Weltbank, Europäische Investitionsbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – EBRD – u. a.) für die Umsetzung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen in Bezug auf die Finanzierung von kritischen Investitionsprojekten in den Westbalkan- und Östliche-Partnerschaft-Ländern ein, etwa im Prozess der Revision der „Environmental and Social Policy“ der EBRD?
6. Setzt sich die Bundesregierung für eine frühzeitige Veröffentlichung der für eine Finanzierung in Frage stehenden Projekte ein, um so zu Transparenz beizutragen und eine öffentliche Diskussion über ein Vorhaben vor der Entscheidungsfindung zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?
7. Hat die Bundesregierung der Finanzierung von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken auch in Fällen zugestimmt, in denen keine Alternativen- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen nach den geltenden europarechtlichen Anforderungen vorlagen?
8. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Entscheidungsgremien der Weltbank in Bezug auf den beantragten Kredit für den Bau eines neuen Kohlekraftwerks in Kosovo (Vertrag zwischen der Republik Kosovo und dem US-Unternehmen ContourGlobal: https://mzhe-ks.net/repository/docs/ 1._Power_Purchase_Agreement_(Execution_Version).pdf), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Alternativen basierend auf erneuerbaren Energien zu entwickeln?
9. Setzt sich die Bundesregierung für einen vollständigen Ausschluss der Möglichkeit der Kohlekraftwerksfinanzierung in den Regularien der Weltbank und der EBRD sowie ggf. auch in weiteren multilateralen Banken ein, an denen die Bundesregierung beteiligt ist? Wenn nein, warum nicht?
10. Bis wann sollten nach Meinung der Bundesregierung die Entwicklungsbanken im Sinne der Erreichbarkeit der Pariser Klimaziele auch die Finanzierung von Gas- und Ölprojekten beenden?
Bedeutung weiterer internationaler Finanzierungen für Energieinfrastrukturprojekte
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Kredite chinesischer Banken für die Errichtung neuer Kohlekraftwerke in der Region (Gebaut: Stanari, Bosnien und Herzegowina. Unterzeichnet: Kostolac B3, Serbien; Tuzla 7, Bosnien und Herzegowina. Geplant: Gacko II, Banovići, Kamengrad, Bosnien und Herzegowina; Pljevlja II, Montenegro) in Bezug auf
a) dadurch entstehende Verschuldungsrisiken für die Länder,
b) Widersprüche zu klimapolitischen Zielsetzungen (Paris),
c) Widersprüche zu wettbewerbsrechtlichen Zielsetzungen (State Aid) und
d) die Nichteinhaltung technologischer Standards für Emissionen (LCP BREF)?
12. Wie und mit welchen Ergebnissen thematisiert die Bundesregierung die genannten Aspekte in den politischen Kontakten mit den betreffenden Ländern (einschließlich China)?
13. Welche Konsequenzen sollten die genannten Projekte nach Auffassung der Bundesregierung ggf. für die angestrebte Integration der Strommärkte haben?
Bilaterale Zusammenarbeit und Investitionsförderung Deutschlands mit den Ländern der Region
14. Mit welchem Volumen und für welche Art von Projekten (untergliedert nach Kohle, Öl, Gas, Wind, Solar, Wasserkraft, ggf. andere) hat die Bundesregierung seit 2015 Hermesbürgschaften und andere Investitionsgarantien oder Förderungen für Lieferungen von Kraftwerks- oder Bergbautechnik in die Region vergeben?
15. Welche Nachhaltigkeitskriterien gelten für die Vergabe von Bürgschaften und Garantien durch die Bundesregierung, und auf welche Weise wird die Kohärenz der geförderten Projekte mit umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen geprüft? Sind Zulieferungen zu Kohlekraftwerksneubauten oder für Kohlebergbau in den Ländern des Westlichen Balkans bzw. der Östlichen Partnerschaft grundsätzlich förder- bzw. bürgschaftsfähig, und wenn ja, in welcher Form?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht Bundesregierung aus der Energiestrategie 2035 sowie dem Konzept zur Reform der staatlichen Kohlewirtschaft 2020 der Ukraine in Bezug auf internationale und europäische klimapolitische Zielsetzungen?
17. In welcher Weise und auf welchen politischen Ebenen steht die Bundesregierung mit der ukrainischen Regierung über klima- und energiepolitische Fragen im Dialog?
a) Bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung Fälle der Verletzung bzw. Nichteinhaltung des Energiegemeinschaftsvertrages thematisiert (etwa zu Energieeffizienz: www.energy-community.org/legal/cases/2018/ case0118UE.html)?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Tatsache, dass aus den Einnahmen, die mit dem Stromverkauf aus dem Atomkraftwerk (AKW) Khmelnitsky 2 über das EU-Integrationsprojekt „Energiebrücke Ukraine – EU“ erzielt werden, die alten AKW Khmelnitsky 3 und 4 weitergebaut werden sollen, den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode diametral entgegensteht, in dem sich die die Bundesregierung tragenden Parteien klar gegen jegliche EU-Förderung für neue Atomkraftwerke ausgesprochen hat (vgl. UKRENERGO: „European Integration Projects“. Online abrufbar unter: https://ua.energy/activity/projects/european- integration-projects/#1538032249035-96c4bd2a-d9fcc74b-c339)? Wenn nein, warum nicht?
c) Nimmt die Bundesregierung an den Konsultationen gemäß der Espoo-Konvention zum Neubauvorhaben der AKW Khmelnitsky 3 und 4 teil? Wenn ja, mit welcher Position? Wenn nein, warum nicht?
d) Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit der derzeit am Netz befindlichen und der ggf. zukünftigen Reaktorblöcke in Khmelnitsky ein, insbesondere im Hinblick auf den Weiterbau auf Basis 30 Jahre alter Fundamente etc. und auf Aspekte der Energiesicherheit im Kontext der russischen Kontrolle über die tschechische Firma Skoda JS, die von der ukrainischen Regierung mit der Fertigstellung beauftragt werden könnte (vgl. https://en.interfax.com.ua/news/economic/459722.html)?
e) Unterstützt die Bundesregierung die Priorität einer 750kV-Übertragungsleitung vom AKW Khmelnitsky nach Rzeszów in Polen, die den Verkauf von Strom aus den in der Zukunft bis zu vier Atomkraftwerksblöcken in das EU-Netz ermöglichen würde (siehe die Liste der „Projects of Energy Community Interest“ – PECI – für 2018, verzeichnet unter „EL-08“), und in welcher Weise nimmt sie Einfluss auf die Entscheidung über die Projektauswahl?
18. Mit welchen Maßnahmen und mit welchem finanziellen Volumen unterstützt die Bundesregierung Modernisierungsinvestitionen und Reformen im Energiesektor der Ukraine (bitte nach Teilbereichen aufschlüsseln)?
19. Welches weitere Potenzial sieht die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit der Ukraine für den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien?
20. Welche (Mindest-)Anforderungen stellt die Bundesregierung im Kontext der Beitrittsverhandlungen mit Serbien für die Öffnung bzw. Schließung der Kapitel 15 (Energie) und 27 (Umwelt)?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die „Framework Energy Strategy of Bosnia and Hercegovina 2035“ mit Blick auf die Berücksichtigung und Erreichbarkeit klimapolitischer Ziele? Wie verhält sich die Bundesregierung zur Kritik einiger zivilgesellschaftlicher Organisationen und Expertinnen und Experten (http://green-council. org/publik/Analysis_of_the_framework_energy_strategy_of_bosnia_and_ herzegovina_by_2035.pdf), lokale Expertinnen und Experten seien im von EU-Partnern finanzierten Prozess, implizit auch unterstützt durch die deutsche Botschaft und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, nicht einbezogen worden und klimapolitische Zielsetzungen und Entwicklungsperspektiven seien im Dokument marginalisiert?
22. Welche Prioritäten plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft 2020 auf dem Gebiet der Klima- und Energiepolitik im Hinblick auf die Region zu setzen?
23. Welche Formate des Austauschs zu klima- und energiepolitischen Fragen unterhält die Bundesregierung mit Regierungen von Staaten in der Region, die nicht zur Energiegemeinschaft zählen, insbesondere Belarus und Russland, sowie mit der Eurasischen Wirtschaftsunion?
24. Wie bewertet die Bundesregierung Sorgen der russischen Seite vor einer „Energieblockade“ des Kaliningrader Gebiets aufgrund der geplanten Umstellung der baltischen EU-Länder auf den europäischen Stromnetzverbund (vgl. http://kaliningrad-domizil.ru/portal/information/wirtschaft-and-finanzen/ gibt-es-nun-eine-transportblockade-kaliningrads-oder-nicht/)? In welchen Formaten besteht ein Dialog mit der russischen Seite zu dieser Frage?
25. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber Belarus zur Frage möglicher zukünftiger Stromlieferungen aus dem in Betrieb gehenden belarussischen Atomkraftwerk Ostrovets in die EU?
Fragen25
Unterstützt die Bundesregierung das Sekretariat der Europäischen Energiegemeinschaft in seinem Bestreben, den Prozess einer Energiewende in den Ländern des Westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft zu befördern, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die abschließenden Punkte des Wachau-Manifest (2030-Ziele, Festlegungen für CO2-Bepreisung, Aufnahme der Länder in EU-Initiativen wie Coal Regions in Transition, Erneuerbaren-Quoten und De-risking Facilities) politisch zu flankieren?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Gipfelerklärung von Sofia in Bezug auf die Beschleunigung der Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und Umsetzung des Acquis im Rahmen des Vertrags der Energiegemeinschaft (# 7, 9 Sofia Declaration 17. Mai 2018)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Defiziten in der bisherigen Umsetzung der Verpflichtungen der Länder aus dem Vertrag der Energiegemeinschaft, insbesondere die Verstöße gegen die Regeln über Staatsbeihilfen sowie die Nichtimplementierung der Richtlinie über die großen Verbrennungsanlagen (LCPD; vgl. https://bankwatch.org/blog/balkan- governments-unprepared-for-new-eu-pollution-rules)?
a) Welche Konsequenzen hat die mangelhafte Umsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung für die lokale Bevölkerung (z. B. hinsichtlich der Folgen von anhaltend extremer Luftverschmutzung)?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier zu einer effektiveren Um- und Durchsetzung von Regeln und Emissionsstandards zu gelangen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Option, im Rahmen der in der Energiegemeinschaft bevorstehenden Zielsetzungen für 2030 einzelnen Ländern die Beibehaltung oder sogar ein Anwachsen der CO2-Emissionsbudgets zu gestatten?
Sind die infolge einer solchen Zielsetzung potenziell steigenden Anpassungskosten an ambitioniertere Ziele nach 2030 Teil dieser Diskussion um die Ziele für 2030 oder wird dieser Aspekt von der Bundesregierung in die Diskussion eingebracht? Wenn nein, warum nicht?
Wie setzt sich die Bundesregierung in den Gremien der multilateralen Entwicklungsbanken (Weltbank, Europäische Investitionsbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – EBRD – u. a.) für die Umsetzung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen in Bezug auf die Finanzierung von kritischen Investitionsprojekten in den Westbalkan- und Östliche-Partnerschaft-Ländern ein, etwa im Prozess der Revision der „Environmental and Social Policy“ der EBRD?
Setzt sich die Bundesregierung für eine frühzeitige Veröffentlichung der für eine Finanzierung in Frage stehenden Projekte ein, um so zu Transparenz beizutragen und eine öffentliche Diskussion über ein Vorhaben vor der Entscheidungsfindung zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung der Finanzierung von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken auch in Fällen zugestimmt, in denen keine Alternativen- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen nach den geltenden europarechtlichen Anforderungen vorlagen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Entscheidungsgremien der Weltbank in Bezug auf den beantragten Kredit für den Bau eines neuen Kohlekraftwerks in Kosovo (Vertrag zwischen der Republik Kosovo und dem US-Unternehmen ContourGlobal: https://mzhe-ks.net/repository/docs/ 1._Power_Purchase_Agreement_(Execution_Version).pdf), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Alternativen basierend auf erneuerbaren Energien zu entwickeln?
Setzt sich die Bundesregierung für einen vollständigen Ausschluss der Möglichkeit der Kohlekraftwerksfinanzierung in den Regularien der Weltbank und der EBRD sowie ggf. auch in weiteren multilateralen Banken ein, an denen die Bundesregierung beteiligt ist? Wenn nein, warum nicht?
Bis wann sollten nach Meinung der Bundesregierung die Entwicklungsbanken im Sinne der Erreichbarkeit der Pariser Klimaziele auch die Finanzierung von Gas- und Ölprojekten beenden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Kredite chinesischer Banken für die Errichtung neuer Kohlekraftwerke in der Region (Gebaut: Stanari, Bosnien und Herzegowina. Unterzeichnet: Kostolac B3, Serbien; Tuzla 7, Bosnien und Herzegowina. Geplant: Gacko II, Banovići, Kamengrad, Bosnien und Herzegowina; Pljevlja II, Montenegro) in Bezug auf
a) dadurch entstehende Verschuldungsrisiken für die Länder,
b) Widersprüche zu klimapolitischen Zielsetzungen (Paris),
c) Widersprüche zu wettbewerbsrechtlichen Zielsetzungen (State Aid) und
d) die Nichteinhaltung technologischer Standards für Emissionen (LCP BREF)?
Wie und mit welchen Ergebnissen thematisiert die Bundesregierung die genannten Aspekte in den politischen Kontakten mit den betreffenden Ländern (einschließlich China)?
Welche Konsequenzen sollten die genannten Projekte nach Auffassung der Bundesregierung ggf. für die angestrebte Integration der Strommärkte haben?
Mit welchem Volumen und für welche Art von Projekten (untergliedert nach Kohle, Öl, Gas, Wind, Solar, Wasserkraft, ggf. andere) hat die Bundesregierung seit 2015 Hermesbürgschaften und andere Investitionsgarantien oder Förderungen für Lieferungen von Kraftwerks- oder Bergbautechnik in die Region vergeben?
Welche Nachhaltigkeitskriterien gelten für die Vergabe von Bürgschaften und Garantien durch die Bundesregierung, und auf welche Weise wird die Kohärenz der geförderten Projekte mit umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen geprüft? Sind Zulieferungen zu Kohlekraftwerksneubauten oder für Kohlebergbau in den Ländern des Westlichen Balkans bzw. der Östlichen Partnerschaft grundsätzlich förder- bzw. bürgschaftsfähig, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Schlussfolgerungen zieht Bundesregierung aus der Energiestrategie 2035 sowie dem Konzept zur Reform der staatlichen Kohlewirtschaft 2020 der Ukraine in Bezug auf internationale und europäische klimapolitische Zielsetzungen?
In welcher Weise und auf welchen politischen Ebenen steht die Bundesregierung mit der ukrainischen Regierung über klima- und energiepolitische Fragen im Dialog?
a) Bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung Fälle der Verletzung bzw. Nichteinhaltung des Energiegemeinschaftsvertrages thematisiert (etwa zu Energieeffizienz: www.energy-community.org/legal/cases/2018/ case0118UE.html)?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Tatsache, dass aus den Einnahmen, die mit dem Stromverkauf aus dem Atomkraftwerk (AKW) Khmelnitsky 2 über das EU-Integrationsprojekt „Energiebrücke Ukraine – EU“ erzielt werden, die alten AKW Khmelnitsky 3 und 4 weitergebaut werden sollen, den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode diametral entgegensteht, in dem sich die die Bundesregierung tragenden Parteien klar gegen jegliche EU-Förderung für neue Atomkraftwerke ausgesprochen hat (vgl. UKRENERGO: „European Integration Projects“. Online abrufbar unter: https://ua.energy/activity/projects/european- integration-projects/#1538032249035-96c4bd2a-d9fcc74b-c339)? Wenn nein, warum nicht?
c) Nimmt die Bundesregierung an den Konsultationen gemäß der Espoo-Konvention zum Neubauvorhaben der AKW Khmelnitsky 3 und 4 teil? Wenn ja, mit welcher Position? Wenn nein, warum nicht?
d) Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit der derzeit am Netz befindlichen und der ggf. zukünftigen Reaktorblöcke in Khmelnitsky ein, insbesondere im Hinblick auf den Weiterbau auf Basis 30 Jahre alter Fundamente etc. und auf Aspekte der Energiesicherheit im Kontext der russischen Kontrolle über die tschechische Firma Skoda JS, die von der ukrainischen Regierung mit der Fertigstellung beauftragt werden könnte (vgl. https://en.interfax.com.ua/news/economic/459722.html)?
e) Unterstützt die Bundesregierung die Priorität einer 750kV-Übertragungsleitung vom AKW Khmelnitsky nach Rzeszów in Polen, die den Verkauf von Strom aus den in der Zukunft bis zu vier Atomkraftwerksblöcken in das EU-Netz ermöglichen würde (siehe die Liste der „Projects of Energy Community Interest“ – PECI – für 2018, verzeichnet unter „EL-08“), und in welcher Weise nimmt sie Einfluss auf die Entscheidung über die Projektauswahl?
Mit welchen Maßnahmen und mit welchem finanziellen Volumen unterstützt die Bundesregierung Modernisierungsinvestitionen und Reformen im Energiesektor der Ukraine (bitte nach Teilbereichen aufschlüsseln)?
Welches weitere Potenzial sieht die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit der Ukraine für den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien?
Welche (Mindest-)Anforderungen stellt die Bundesregierung im Kontext der Beitrittsverhandlungen mit Serbien für die Öffnung bzw. Schließung der Kapitel 15 (Energie) und 27 (Umwelt)?
Wie bewertet die Bundesregierung die „Framework Energy Strategy of Bosnia and Hercegovina 2035“ mit Blick auf die Berücksichtigung und Erreichbarkeit klimapolitischer Ziele? Wie verhält sich die Bundesregierung zur Kritik einiger zivilgesellschaftlicher Organisationen und Expertinnen und Experten (http://green-council. org/publik/Analysis_of_the_framework_energy_strategy_of_bosnia_and_ herzegovina_by_2035.pdf), lokale Expertinnen und Experten seien im von EU-Partnern finanzierten Prozess, implizit auch unterstützt durch die deutsche Botschaft und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, nicht einbezogen worden und klimapolitische Zielsetzungen und Entwicklungsperspektiven seien im Dokument marginalisiert?
Welche Prioritäten plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft 2020 auf dem Gebiet der Klima- und Energiepolitik im Hinblick auf die Region zu setzen?
Welche Formate des Austauschs zu klima- und energiepolitischen Fragen unterhält die Bundesregierung mit Regierungen von Staaten in der Region, die nicht zur Energiegemeinschaft zählen, insbesondere Belarus und Russland, sowie mit der Eurasischen Wirtschaftsunion?
Wie bewertet die Bundesregierung Sorgen der russischen Seite vor einer „Energieblockade“ des Kaliningrader Gebiets aufgrund der geplanten Umstellung der baltischen EU-Länder auf den europäischen Stromnetzverbund (vgl. http://kaliningrad-domizil.ru/portal/information/wirtschaft-and-finanzen/ gibt-es-nun-eine-transportblockade-kaliningrads-oder-nicht/)? In welchen Formaten besteht ein Dialog mit der russischen Seite zu dieser Frage?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber Belarus zur Frage möglicher zukünftiger Stromlieferungen aus dem in Betrieb gehenden belarussischen Atomkraftwerk Ostrovets in die EU?