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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Veränderungen der Förderrichtlinie zur Umsetzung von EHAP-Projekten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

15.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/538030.10.2018

Veränderungen der Förderrichtlinie zur Umsetzung von EHAP-Projekten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Claudia Müller, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Dr. Franziska Brantner, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die zweite Förderrunde des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) kann beginnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben 67 Projekten zugesagt, so dass sie in einer zweiten Förderrunde bis Ende 2020 durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen unterstützt werden können. Jedes Projekt erhält Mittel in Höhe von 200 000 bis 1 Mio. Euro für zwei Jahre. Ziel der Projekte ist es in erster Linie, zugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Kinder sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen an die vorhandenen Beratungs- und Hilfeangebote heranzuführen, und somit deren Lebenssituation zu verbessern (www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/ehap-67-projekte-zweite-foerderrunde.html).

Die EHAP-Förderperiode ist insgesamt für einen Zeitraum von 2014 bis 2020 angesetzt und mit rund 93 Mio. Euro finanziell ausgestattet. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil der Projektträger bei fünf Prozent liegen sollte. Für die Projekte in dieser zweiten Förderrunde beträgt die finanzielle Zuwendung rund 40 Mio. Euro. Umgesetzt werden die Projekte im Kooperationsverbund durch Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige gemeinnützige Träger wie beispielsweise Migrantenselbstorganisationen oder auch die Kommunen selbst (www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/ehap-67-projekte-zweite-foerderrunde.html).

Eine gemeinsame Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert die nationalen Bedingungen für eine Bewerbung als EHAP-Projektträger. Diese wurde für die zweite Förderperiode überarbeitet und am 6. Juli 2018 vorgelegt. Hierbei gibt es zwei Veränderungen im Text, die gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der freigemeinnützigen Träger hat. Vergleicht man die ab 1. Januar 2019 in Kraft tretende Förderrichtlinie mit der bisherigen, fehlen aus Sicht der Fragesteller relevante Aspekte, die gerade für kleinere Projektträger unüberwindbare Hürden darstellen können. So müssen die oben erwähnten 5 Prozent Eigenmittel als echte Barmittel vorliegen, statt diese wie bisher auch über Personalfreistellungskosten verrechnen zu können. Zudem soll vorhandenes Personal, das für ein neues Projekt eingesetzt werden soll, in gleichem Umfang nachbesetzt werden. Eine Ausnahme wurde in der o. g. Richtlinie nur für bereits im EHAP-Programm Beschäftigte aus der ersten Förderrunde gewährt. Da diese neuen bürokratischen Hürden von der europäischen Ebene nicht vorgegeben wurden, stellt sich die Frage nach den Hintergründen und der Absicht, aber auch zu den Folgen dieser neuen zuwendungsrechtlichen Vorgaben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Interessenbekundungen gab es für die erste Förderrunde im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)?

2

Wie viele dieser Interessenbekundungen gab es dabei von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, von freigemeinnützigen Trägern, von Kommunen und von sonstigen Akteuren?

3

Wie viele Interessenbekundungen gab es für die zweite Förderrunde im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen?

4

Wie viele dieser Interessenbekundungen für die zweite Förderrunde gab es dabei von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, von freigemeinnützigen Trägern, von Kommunen und von sonstigen Akteuren?

5

Wie viele der Interessenbekundungen der zweiten Förderrunde waren Bewerbungen zur Fortführung bestehender Projekte, und wie viele waren neue Projektvorhaben?

6

Aus welchen Gründen wurde die Passage „Zudem ist es im Rahmen dieser Förderrichtlinie möglich, als Ersatz für die Eigenmittel der Träger Geldleistungen Dritter […] sowie die Ausgaben für Personal des Zuwendungsempfängers oder eines Teilprojektträgers, das im Projekt mitarbeitet, anzuerkennen“ (S. 12 – 13, Förderrichtlinie EHAP-Förderperiode vom 15. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2018) nicht in die neue Fassung vom 6. Juli 2018 übernommen?

7

Welchen Hintergrund hat die in der neu gefassten Förderrichtlinie gewählte Formulierung, dass als projektbezogene Kosten Ausgaben „für die Mitarbeiter/-innen der EHAP-Projekte der 1. Förderrunde, auch in der 2. Förderrunde mit der Durchführung von EHAP-Projekten befasst sind“, anerkannt werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Interpretation der in Frage 7 benannten Passage, dass demzufolge bei bestehendem Personal des Projektträgers, das für ein neues Projekt eingesetzt werden soll, die frei werdende Stelle in gleichem Umfang nachbesetzt werden muss?

9

Warum muss weiterhin die Interessenbekundung zweifach, sowohl digital als auch schriftlich, eingereicht werden, statt einen unbürokratischeren Weg durch ein einstufiges Verfahren, gerade für die verhältnismäßig kleinen Projekte zu ermöglichen und unnötige Arbeit zu ersparen?

10

Ist der Bundesregierung Kritik an der neuen gemeinsamen Förderrichtlinie des BMAS/BMFSFJ bekannt geworden? Wenn ja, welche, und wie bewertet sie diese?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bisherige Projektträger aufgrund der Veränderungen der Förderrichtlinie auf eine Bewerbung für die zweite Projektrunde verzichtet haben, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Berlin, den 16. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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