Position der Bundesregierung zu bisherigen und neuen Vorschlägen einer Europäischen Arbeitslosenversicherung
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Katja Kipping, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat Mitte Oktober 2018 den Vorschlag unterbreitet, eine europaweite Rückversicherung für nationale Arbeitslosenversicherungen zu schaffen. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Teil einer deutsch-französischen Initiative für eine „Roadmap“ zur Stabilisierung der Eurozone. Mit einer Europäischen Arbeitslosenversicherung soll ein Stabilisierungsmechanismus geschaffen werden, der asymmetrische konjunkturelle Entwicklungen in den Mitgliedsländern dämpft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche ressortübergreifenden Vereinbarungen gab es zu dieser Frage in der Bundesregierung?
Welche Position nimmt die Bundesregierung zum ursprünglichen Vorstoß des früheren EU-Kommissars für Soziales und Beschäftigung, László Andor im Jahr 2014 ein?
Welche Bedingungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung oder des Bundesfinanzministeriums gestellt werden, damit Kredite im Rahmen der Europäischen Arbeitslosenversicherung an EU-Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gewährt werden können?
Was versteht die Bundesregierung unter Minimalanforderungen an die Arbeitsmarktpolitik bzw. sind damit Strukturreformen zur Liberalisierung der Arbeitsmärkte oder Flexibilisierung der Lohnverhandlungssysteme gemeint?
Wie haben der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und die französische Regierung sowie Vertreter anderer EU-Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen bisher auf den neuen Vorschlag des deutschen Bundesfinanzministers reagiert bzw. welche Gespräche haben dazu auf Arbeitsebene stattgefunden?
Welches Mindestvolumen der Kreditlinien ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung oder des Bundesfinanzministerium aus dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Vorschlag einer europäischen Arbeitslosenversicherung bzw. welches Volumen oder abgesicherte Leistungsniveau der europäischen Arbeitslosenversicherung im Verhältnis zu nationalen Arbeitslosenversicherungen wird angestrebt?
Inwiefern ist für den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Vorschlag einer europäischen Arbeitslosenversicherung eine Änderung der Verträge notwendig, und inwiefern wird in der Bundesregierung eine intergouvernementale vertragliche Grundlage erwogen?
Inwiefern entspricht der Vorschlag des Bundesfinanzministers den Grundlinien der EU-Politik der Bundesregierung?
Inwiefern hat die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin (Artikel 65 Satz 1 des Grundgesetzes) in der Frage des Vorschlags des Bundesfinanzministers Vorrang vor der Ressortkompetenz (Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes)?
Wann wird das Thema voraussichtlich in der Bundesregierung sowie im Rahmen des Europäischen Rates bzw. der einschlägigen EU-Ministerräte beraten, und bis wann ist mit einer endgültigen Positionierung zu rechnen?
Welches Bundesministerium ist bei den Verhandlungen bzw. Ausarbeitungen zu einer Europäischen Arbeitslosenversicherung innerhalb der Bundesregierung federführend?
Welche Arbeitspapiere, Ressortvorlagen und ähnliche Dokumente zur Europäischen Arbeitslosenversicherung existieren auf Ebene der Ministerien, und wann werden diese an den Deutschen Bundestag übermittelt?