Klimagerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit – Umsetzung des Gender Action Plan, Verankerung einer gendergerechten Klimapolitik auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz COP24 und Förderung von Frauen in der Gestaltung nationaler und internationaler Klimapolitik
der Abgeordneten Lisa Badum, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Ulle Schauws, Dr. Julia Verlinden, Ingrid Nestle, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Keul, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Erwärmung unserer Atmosphäre um ein Grad ist die Klimakrise in vielen Regionen der Welt bereits grausame Realität geworden. Dürren, Stürme und steigende Meeresspiegel bedrohen die Lebensgrundlagen vieler Menschen. Während die Verursacher in erster Linie die Industrienationen des globalen Nordens sind, treffen die negativen Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise besonders die Frauen in den Ländern des globalen Südens. Weniger Zugang zu staatlicher Infrastruktur wie medizinischer Versorgung oder Bildung, direkte Abhängigkeit von der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen und intakter Ökosysteme, geringere Einkommen und weniger Möglichkeiten, in politischen Entscheidungsgremien ihre Anliegen zu vertreten: All dies führt dazu, dass Frauen in der Gesellschaft anders von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind als Männer.
Die Rolle von Frauen war aus Sicht der Fragesteller lange auch bei den internationalen Klimakonferenzen unterbelichtet. Das zeigte sich unter anderem daran, dass nur 30 Prozent der Delegierten weiblich waren. Erst mit dem Klimagipfel in Doha beschloss die internationale Staatengemeinschaft „Geschlechtergerechtigkeit und Klimawandel“ prominent auf die Tagesordnung zu setzen. Im Jahr 2014 erfolgte dann in Lima der Beschluss, das sogenannte Lima Work Programme on Gender aufzusetzen, welches auf der Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties – COP) in Marrakesch für weitere drei Jahre verlängert und ausgeweitet wurde. Auf der COP23 in Bonn beschloss die Staatengemeinschaft letztes Jahr zudem den „Gender Action Plan (GAP)“, der sicherstellen soll, dass Frauen Einfluss auf Klimapolitik nehmen und in allen Aspekten der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Pariser Abkommens gleichwertig vertreten sind.
Auch auf der bevorstehenden Klimakonferenz in Kattowitz (COP24) sollten Genderaspekte in der internationalen Klimapolitik eine wichtige Rolle spielen. So bietet die Verabschiedung des Regelbuchs zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens („Paris Rulebook“) eine wichtige Chance, Geschlechtergerechtigkeit in der internationalen Klimapolitik fest zu verankern. Genauso muss Geschlechtergerechtigkeit in der weiteren Ausgestaltung der internationalen Klimafinanzierung ausreichend berücksichtigt werden, damit Maßnahmen im Einklang mit Frauenrechten gefördert werden und der Einfluss von Frauen auf die Klimapolitik gestärkt wird. Die Aktualisierung der nationalen Beiträge (NDCs) bietet eine weitere Chance, Genderaspekte in der Klimapolitik zu verankern. Die Bundesregierung sollte sich aus Sicht der Fragesteller innerhalb der EU dafür einsetzen, dass Genderaspekte in der europäischen und internationalen Klimapolitik ausreichend diskutiert und implementiert werden.
Als einer der größten Geldgeber in der internationalen Klimafinanzierung hat Deutschland die Möglichkeit, klare Akzente für Frauenrechte und die Beteiligung von Frauen zu setzen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahrung und Stärkung von Frauenrechten in der Klimapolitik nicht nur ein entwicklungspolitisches Thema ist. Auch in vielen Industrieländern, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, sind die Beteiligung von Frauen an der Gestaltung von Klimapolitik sowie die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Entwicklung klimapolitischer Maßnahmen aus Sicht der Fragesteller bei Weitem nicht ausreichend vorangeschritten und müssen stärker gefördert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass weltweit Frauen stärker von der Klimakrise betroffen sind als Männer?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des auf der COP23 in Bonn verabschiedeten Gender Action Plan (GAP) auf nationaler und internationaler Ebene?
Wie planen die Bundesregierung und einzelne Ressorts, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das überarbeitete Gender Impact Assessment aus dem BMU-geförderten Projekt des Umweltbundesamtes „Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimapolitik: Wirkungsanalyse, Interdependenzen mit anderen sozialen Kategorien, methodische Aspekte und Gestaltungsoptionen“ in der weiteren Ausgestaltung ihrer Klimapolitik zu nutzen?
Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung, um die Gleichstellungsrelevanz von umwelt- und klimapolitischen Gesetzen und Maßnahmen systematisch zu überprüfen, und wie oft findet die Überprüfung statt? Welche Gesetze wurden zuletzt der Überprüfung unterzogen und mit welchen Ergebnissen?
Welche Gleichstellungsmaßnahmen unterstützt oder entwickelt die Bundesregierung, um Frauen in Deutschland mehr Teilhabe an der Gestaltung nationaler, regionaler und kommunaler Klimapolitik zu ermöglichen?
Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung der Aktivität D.3 des GAP nachgekommen, laut der die Kapazität von Abgeordneten, der Interparlamentarischen Union, Kommissionen, Ministerien, Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Berücksichtigung von Genderaspekten in der Ausgestaltung der Klimafinanzierung gestärkt werden soll (bitte auflisten)?
Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung der Aktivität B.4 des GAP nachgekommen, laut der die Kapazität von Frauen und jungen Menschen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch formale und non-formale (Aus-)Bildungsprogramme zum Thema Klimawandel gestärkt werden soll (bitte auflisten)?
Berücksichtigt die Bundesregierung Genderaspekte bei der Entwicklung der Klimaanpassungspolitik in Deutschland, wie z. B. bei der Aufstellung von Hitzeaktionsplänen? Wenn ja, welche geschlechterspezifischen Maßnahmen werden getroffen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Anreize schafft die Bundesregierung für Unternehmen, um die Frauenquote in Führungspositionen im Bereich Klima- und Umweltschutz und erneuerbare Energien zu erhöhen?
Welche Frauenförderprogramme zur Erhöhung des Frauenanteils in Studiengängen im Bereich Klima- und Umweltschutz und erneuerbare Energien sind der Bundesregierung bekannt? Was sind die Evaluationsergebnisse der jeweiligen Programme?
Inwiefern findet das Konzept der Geschlechtergerechtigkeit Berücksichtigung in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“? Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den Strukturwandel in den betroffenen Regionen für Männer und Frauen gleichermaßen sozialverträglich zu gestalten?
Fördert die Bundesregierung über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) oder andere Vorhaben die Partizipation und Gleichstellung von Frauen, inklusive indigener Frauen und Frauen aus Graswurzel-Bewegungen, im UNFCCC-Prozess, z. B. durch die Erhöhung des Frauenanteils in den COP-Delegationen oder im Sekretariat des UNFCCC (Aktivität B.1 des GAP; wenn ja, bitte Projekte und Fördersummen auflisten)? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung Menschen- und Frauenrechte als zentrales Kriterium bei Planung und Durchführung von Klimaschutzprojekten, inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür auf der internationalen Ebene ein, und welche Position wird die Bundesregierung auf der COP24 hierzu einnehmen?
Wie setzt sich die Bundesregierung für den Zugang zu Information und Aufklärung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz für Frauen in Entwicklungsländern ein, um sie für die ihnen zustehenden Rechte zu sensibilisieren? Welche konkreten Projekte in welchen Ländern gibt es hierzu, und welche Fördermittel sind hierfür für die Jahre 2014 bis 2018 vorgesehen (bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahren und Mittelumfang auflisten)? Was ist für die kommenden Jahre geplant?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Projekten der IKI Frauen von der Förderung genauso profitieren wie Männer? Wird in der Gestaltung der Projekte der Tatsache Rechnung getragen, dass Frauen oftmals Trägerinnen von Entwicklung sind und gleichzeitig in besonderem Maße von den negativen Folgen der Klimakrise betroffen sind?
Wie hoch ist der Anteil prozentual wie absolut an Projekten mit sogenannter GG1-Kennung bzw. der Anteil an Vorhaben, die speziell die Förderung von Frauen und Mädchen als Nebenziel definiert haben, im Rahmen der IKI für die Jahre 2014 bis 2018 (bitte nach Jahren, Anteil – prozentual und absolut – und Vorhaben auflisten)? Was ist für die kommenden Jahre geplant?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Vorhaben der internationalen Klimafinanzierung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Frauen von der Förderung genauso profitieren wie Männer? Wird in der Gestaltung der Projekte der Tatsache Rechnung getragen, dass Frauen oftmals Trägerinnen von Entwicklung sind und gleichzeitig in besonderem Maße von den negativen Folgen des Klimawandels betroffen sind?
Wie hoch ist der Anteil prozentual, wie absolut, an Projekten mit GG1-Kennung bzw. der Anteil an Vorhaben, die speziell die Förderung von Frauen und Mädchen als Nebenziel definiert haben, im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung des BMZ für die Jahre 2014 bis 2018 (bitte nach Jahren, Anteil – prozentual und absolut – und Vorhaben auflisten)? Was ist für die kommenden Jahre geplant?
Warum stellte die Bundesregierung im Jahr 2016 weniger Mittel für die Finanzierung von Anpassungsprojekten bereit, die ausdrücklich mit dem Ziel einer Geschlechtergleichstellung verbunden sind, als im Durchschnitt der vorhergehenden Jahre ab 2013 (vgl. https://careclimatechange.org/wp-content/uploads/2018/09/G7-Report-Design_Final.pdf)? Welche Mittel stellt bzw. stellte die Bundesregierung diesbezüglich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zur Verfügung?
Inwiefern berücksichtigt das Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ insbesondere Frauen?
Inwiefern, und wenn ja, mit welchen konkreten Mechanismen und Maßnahmen, werden Frauen besonders in der multilateralen Klimafinanzierung, an der die Bundesregierung beteiligt ist, wie zum Beispiel dem Green Climate Fund oder dem Anpassungsfonds, berücksichtigt?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf der COP24 für die Einbeziehung von sozialen, gender- und menschenrechtlichen Richtlinien im Pariser Regelbuch („Paris Rulebook“), einschließlich der Berichterstattung, einsetzen?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf der COP24 für die Einbeziehung von sozialen, gender- und menschenrechtlichen Richtlinien in der internationalen Klimafinanzierung einsetzen?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, bei der Aktualisierung der europäischen NDC soziale, gender- und menschenrechtliche Richtlinien zu integrieren? Wenn ja, mit welchen Akteuren, und wann führt die Bundesregierung hierzu Gespräche? Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine paritätische Besetzung der deutschen Delegation bei der COP24? Wenn nein, warum nicht? Welchen Frauenanteil hatte die deutsche Delegation in den Jahren seit 2012?
Inwiefern kooperiert der im Bundesumweltministerium angesiedelte Gender Focal Point mit dem Sekretariat der UNFCCC sowie mit anderen nationalen Gender Focal Points? Inwiefern fließen die Ergebnisse aus den Aktivitäten des Gender Focal Points in die Arbeit des BMU ein?