Digitalgremien der Bundesregierung
der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Anna Christmann, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, Dr. Danyal Bayaz, Canan Bayram, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zu Beginn der 19. Wahlperiode hat die Bundesregierung eine Reihe neuer Posten geschaffen und neue Gremien eingesetzt, die sich mit digitalpolitischen Fragestellungen befassen sollen. Hierzu gehören unter anderem die Staatsministerin für Digitalisierung, der Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung (im Folgenden: Digitalkabinett) und der Digitalrat. Des Weiteren wurden eine Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 und eine Datenethikkommission eingesetzt, es tagte ein Innovation-Council und es wurden in mehreren Bundesministerien Expertenworkshops zur Künstlichen Intelligenz durchgeführt. Zusätzlich hat der Bundestag zwei Enquetekommissionen eingesetzt, die ebenfalls zu digitalen Fragestellungen arbeiten („Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ und „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“). Diese Gremien haben die Aufgabe, die Bundesregierung zu beraten, Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber zu erarbeiten oder die digitalen Vorhaben der Bundesregierung zu begleiten.
Zwischenzeitlich haben die Gremien ihre Arbeit aufgenommen und sich teilweise eine Agenda gegeben. Allerdings ist kaum ersichtlich, inwiefern sich diese und weitere Gremien inhaltlich und von den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung voneinander abgrenzen, ergänzen oder überschneiden. Es stellt sich die Frage, wie die Steuerung und Koordination zwischen diesen Gremien sichergestellt wird beziehungsweise wie eine konsistente digitalpolitische Agenda aus den verschiedenen Handlungsempfehlungen erwachsen und diese innerhalb der selbstgesteckten Zeiträume umgesetzt werden soll.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen43
Wie ist die konkrete Aufgabenteilung zwischen Bundeskanzleramtschef Helge Braun, der Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, und der Leiterin der Abteilung 6 Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Eva Christiansen, organisiert?
Wo liegen die Schnittmengen zwischen den jeweiligen Aufgabenbereichen?
Was genau beinhaltet die Rolle als Staatsministerin für Digitalisierung, welche konkreten Zuständigkeiten hat sie, und welche konkreten Projekte wird sie bearbeiten?
Ist geplant, der Staatsministerin für Digitalisierung zukünftig ein eigenes Budget für Projekte im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wie viele Referatsstellen mit digitalpolitischem Bezug sind aktuell im Referat 6 im Bundeskanzleramt noch unbesetzt, und was sind die Gründe hierfür?
Inwieweit schränkt das die Arbeit des Referats 6 ein?
Bis wann sollen diese Stellen spätestens besetzt sein?
Wie sind das Digitalkabinett, der Digitalrat, die Datenethikkommission, der Innovation-Council, die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 und die „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales inhaltlich sowie organisatorisch voneinander abgegrenzt?
In welchen Bereichen gibt es thematische Schnittmengen bei den Zuständigkeiten bzw. bei den zu erörternden Fragestellungen zwischen einzelnen oder mehreren der folgenden Digitalgremien: Digitalkabinett, Digitalrat, Datenethikkommission, Innovation-Council, Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ im Bundesarbeitsministerium, und wie wird sichergestellt, dass es hier nicht zu einer Doppelung von Arbeitsstrukturen oder widersprüchlichen inhaltlichen Festlegungen kommt?
Wie ist die konkrete Aufgabenteilung, die Zusammenarbeit, sowie der Informationsaustausch zwischen dem Digitalkabinett, dem Digitalrat, der Datenethikkommission, dem Innovation-Council, der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie der „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ im Bundesarbeitsministerium organisiert?
Welche Stelle bzw. welche Person ist für die Steuerung der Zusammenarbeit bzw. die Koordination bei den thematischen Schnittstellen zuständig?
Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse dieser Gremien in die neue Umsetzungsstrategie und die Maßnahmen der Bundesregierung einfließen?
Für welche der thematisierten Digitalgremien wurden externe Beratungsverträge vergeben, an wen gingen diese Aufträge und welchen Umfang hatten die jeweiligen Beratungsverträge, und was war die jeweilige Aufgabenstellung?
Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung des Digitalkabinetts aus?
Wer nimmt alles an den Sitzungen des Digitalkabinetts teil?
Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda für das Digitalkabinett der Bundesregierung aus?
Wird das Digitalkabinett Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden?
Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht?
Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung des Digitalrats aus?
Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda des Digitalrats aus?
Wird der Digitalrat Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden?
Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht?
Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung der Datenethikkommission aus?
Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda der Datenethikkommission aus?
Wird die Datenethikkommission Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden?
Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht?
Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung des Innovation-Council aus?
Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda des Innovation Council aus?
Wird der Innovation Council Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden?
Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht?
Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 aus?
Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 aus?
Wird die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden?
Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht?
Wie sieht die genaue personelle Zusammensetzung der „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ aus?
Wie sieht die inhaltliche und zeitliche Agenda der „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ aus?
Wird die „Denkfabrik Digitale Arbeitswelt“ Handlungsempfehlungen entwickeln, und falls ja, bis wann sollen diese vorgelegt werden?
Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht?
Welche Rolle spielt das Digitalkabinett innerhalb der Bundesregierung?
Welche konkreten Entscheidungen werden dort getroffen bzw. vorbereitet?
Welche konkreten Entscheidungen wurden seit Beginn der 19. Legislaturperiode dort getroffen bzw. vorbereitet?
Wie viele Sitzungen des Digitalkabinetts sind für 2019 geplant?
Stehen bereits konkrete Termine für die Sitzungen des Digitalkabinetts für 2019 fest, und falls ja, für wann sind diese terminiert?
Welche Tagesordnungspunkte stehen neben dem Beschluss einer Umsetzungsstrategie auf der Tagesordnung für die Klausurtagung des Digitalkabinetts im November 2018?
Welche Vorschläge für konkrete, in der Umsetzungsstrategie des Digitalkabinetts zu benennende Vorhaben liegen bereits vor?
Welche Punkte aus der letzten Digitalen Agenda werden sich auf jeden Fall wieder in der neuen Digitalstrategie wiederfinden?
Wird die Umsetzungsstrategie konkrete verbindliche Vorhaben und Umsetzungsdeadlines enthalten?
Wenn ja, welche Vorhaben und welche Anstrengungen werden unternommen, um diese einzuhalten?
Wie ist der Zeitrahmen für die vom Digitalkabinett angekündigte Blockchain-Strategie?
Für wann ist eine Veröffentlichung geplant?
Welche Personen bzw. Bundesministeriumsvertreterinnen und Bundesministeriumsvertreter aus dem Digitalkabinett sind an der Erarbeitung der Blockchain-Strategie beteiligt?
Wird es vor Veröffentlichung der Blockchain-Strategie noch weitere Einzelvorstöße wie den von Bundesminister Jens Spahn geben (www.bundesgesundheitsministerium.de/blockchain)?
Wird der Breitbandausbau in Deutschland im Digitalkabinett diskutiert werden?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Inwiefern ist die Digitalisierung im Bildungswesen, insbesondere die Umsetzung des DigitalPaktSchule und möglicher Folgeinitiativen, Gegenstand der Beratungen des Digitalkabinetts, und in welcher Form und auf welcher Ebene ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung an diesen Beratungen beteiligt?
Inwiefern werden vom Digitalkabinett beratene digitalpolitische Vorhaben, die auch andere Ebenen der föderalen Struktur betreffen, mit Ländern und Kommunen rückgekoppelt?
Wann wird die nächste Sitzung des Digitalrats stattfinden?
Wie wird die konkrete Arbeitsweise des Digitalrats aussehen?
Inwiefern wird der Digitalrat in die Arbeit der anderen Digitalgremien einbezogen?
Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, dass die Datenethikkommission ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im „Informationszeitalter“ entwickeln und der Bundesregierung Empfehlungen oder Regulierungsoptionen vorschlagen soll, wie die ethischen Leitlinien entwickelt, beachtet, implementiert und beaufsichtigt werden können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Konsequenzen aus den massenhaften Datenabgriffen bei Facebook und mögliche Beeinflussung demokratischer Willensbildungsprozesse“ vom 6. Juni 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/2552)?
Was konkret versteht die Bundesregierung unter einem „Entwicklungsrahmen für die Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“, den die Datenethikkommission erarbeiten soll?
Hält die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um ein inhaltlich weit gestecktes und juristisch durchaus komplexes Feld handelt, an dem von ihr formulierten Ziel fest, einen neuen Entwicklungsrahmen für die Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorzulegen, und hält sie es tatsächlich für realistisch, einen solchen Vorschlag innerhalb eines Jahres vorzulegen?
Falls ja, welche der Digitalgremien sind an der Entwicklung eines solchen Vorschlags beteiligt?
Hält die Bundesregierung an ihrer angesichts des Datenskandals um Facebook und Cambridge Analytica gemachten Ankündigung fest, man werde innerhalb eines Jahres ein neues „modernes Datenrecht“ schaffen (vgl. Handelsblatt vom 22. März 2018 „Bundesregierung will innerhalb eines Jahres ein neues Datenrecht schaffen“, abrufbar unter www.handelsblatt.com/my/politik/deutschland/helge-braun-bundesregierungwill-nach-facebookskandal-neues-datenrecht/21101366.html?ticket=ST-384 41-gpM1bnbyox56 xRJ1g5qG-ap4) im Verhältnis zu der von der Großen Koalition geplanten Kommission, und falls ja, welche der Digitalgremien der Bundesregierung sind an der Entwicklung eines solchen neuen Datenrechts beteiligt?
In welchen anderen Digitalgremien neben der Datenethikkommission spielen verbraucherschutzpolitische Fragen eine Rolle?
Hält die Bundesregierung an der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellten Schaffung einer neuen „Digitalagentur“ fest, und wie soll eine Abgrenzung zu den sonstigen, die Bundesregierung beratenden Digitalgremien sowie zu bestehenden Aufsichtsstrukturen aussehen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Konkrete Ziele und Vorhaben der Bundesregierung im Bereich künstliche Intelligenz“ vom 27. April 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/1525)?
Welche thematischen Schnittmengen sieht die Bundesregierung zwischen der Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“, der Datenethikkommission sowie dem Ethikrat, und wie plant sie, den inhaltlichen Austausch sowie ggf. die Zusammenarbeit zwischen der Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ und diesen Gremien zu unterstützen?
Inwieweit werden die Diskussionen und Zwischenergebnisse der Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ von den anderen Digitalgremien berücksichtigt und inwieweit werden die Diskussionen und Zwischenergebnisse der anderen Digitalgremien den Mitgliedern der Enquetekommission zur Kenntnis gebracht?
Welche thematischen Schnittmengen sieht die Bundesregierung zwischen der Enquetekommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ und den anderen Digitalgremien, und wie plant sie, den inhaltlichen Austausch sowie ggf. die Zusammenarbeit zwischen der Enquetekommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ und diesen Gremien zu unterstützen?
Inwieweit werden die Diskussionen und Zwischenergebnisse der Enquetekommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ von den anderen Digitalgremien berücksichtigt, und inwieweit werden die Diskussionen und Zwischenergebnisse der anderen Digitalgremien den Mitgliedern der Enquetekommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ zur Kenntnis gebracht?
Wer zeichnet innerhalb der Bundesregierung für den eSport zuständig?
Inwiefern und in welchem Rahmen findet beim Thema eSport eine Zusammenarbeit zwischen der Staatsministerin für Digitalisierung und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat statt?
Welche weiteren Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit oder sollen in Zukunft mit dem Thema eSport in welchem Rahmen befasst werden?
Erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine eSport-Strategie?
Falls ja, welche Person bzw. welche Behörde ist für die Erarbeitung dieser eSport-Strategie verantwortlich, und wann soll diese veröffentlicht werden?
Hat die Bundesregierung vor, das Amt des „Digital Champion“ fortzuführen?
Falls ja, für wann ist die Neubesetzung des „Digital Champion“ in Nachfolge von Dr. Gesche Joost geplant?
In welcher Beziehung wird der oder die neue „Digital Champion“ von der thematischen Zuständigkeit her zu den die Bundesregierung beratenden Digitalgremien stehen, und in welchem Rahmen findet eine inhaltliche Zusammenarbeit statt?
Ist Dieter Gorny als „Beauftragter für Kreative und digitale Ökonomie“ noch im Amt?
Falls ja, in welcher Beziehung steht der „Beauftragte für kreative und digitale Ökonomie“, Dieter Gorny, von der thematischen Zuständigkeit her zu den die Bundesregierung beratenden Digitalgremien, und in welchem Rahmen findet eine inhaltliche Zusammenarbeit statt?
Falls nicht, seit wann nicht mehr, und wer ist ggf. sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin, bzw. für wann ist die Neubesetzung dieser Funktion geplant?
Welche Ausgaben sind durch die Arbeit von Dr. Gesche Joost und Dieter Gorny in ihren Funktionen als „Digital Champion“ bzw. als „Beauftragter für Kreative und digitale Ökonomie“ in den vergangenen Jahren angefallen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von Dr. Gesche Jost und Dieter Gorny in ihren Funktionen als „Digital Champion“ bzw. als „Beauftragter für Kreative und digitale Ökonomie“ geleistete Arbeit?
Inwieweit wird der „Digitalbotschafter“ des Auswärtigen Amts Dr. Hinrich Thölken (Ambassador, Special Respresentative of German Foreign Office on digital Transformation in Economy, Society and international Relations, https://twitter.com/GERDigitalEnvoy) in die Beratungen und Entscheidungen der diversen Digitalgremien einbezogen?
Gibt es aktuell noch andere Sonderbeauftragte der Bundesregierung, welche für die Bearbeitung digitaler Themen zuständig sind, und in welcher Beziehung stehen diese von der thematischen Zuständigkeit her zu den die Bundesregierung beratenden Digitalgremien?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in den jeweiligen Gremien unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven einfließen, und wird die Bundesregierung offensichtlich ungleiche Geschlechterverteilungen in Gremien (wie dies beispielsweise in den Fachforen zur Künstlichen Intelligenz mit einem Frauenanteil von weniger als 15 Prozent der Fall war – siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 164 der Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/4421) korrigieren?
Würde die Bundesregierung eine komplette, teilweise oder kooperative Federführung des Ausschusses Digitale Agenda begrüßen, und welche Ressortverteilung spiegelt der Ausschuss Digitale Agenda wider?