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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischwirtschaft

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

04.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/583419.11.2018

Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischwirtschaft

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Markus Kurth, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Fleischwirtschaft in Deutschland ist seit Jahren wegen schlechter Arbeitsbedingungen sowie niedriger Löhne in der Kritik. Im Jahr 2015 haben sich die größten Unternehmen der deutschen Fleischwirtschaft im Beisein der zuständigen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf eine Selbstverpflichtung verständigt. Ziel der Selbstverpflichtung war, dass bis Juli 2016 die Beschäftigten, die in ihren Betrieben eingesetzt werden, in einem in Deutschland gemeldeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten und damit besser bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit abgesichert sind und auch Rentenansprüche aufbauen können. Zudem gab es das Bekenntnis der Fleischwirtschaft, die Stammbelegschaft wieder zu erhöhen. Dennoch wurde zusätzlich im Sommer 2017 das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 hatte die Fleischbranche einen Mindestlohntarifvertrag mit Löhnen unterhalb des Mindestlohns verhandelt, der allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dieser Tarifvertrag ist mittlerweile ausgelaufen. Die Tarifvertragsparteien hatten nach langen Verhandlungen einen neuen Mindestlohntarifvertrag vereinbart, der aber vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund von Schwächen nicht allgemeinverbindlich erklärt werden konnte (NDR, 27. August 2018).

Auch heute ist die Gesamtsituation der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche immer noch völlig unklar. Deswegen fragen wir die Bundesregierung, wie sie die Situation in der Branche einschätzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Daten zur Branche

Fragen22

1

Wie viele Beschäftigte arbeiteten 1997, 2007 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahresdurchschnitt in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“, und wie viele der Beschäftigten waren

a) direkt sozialversicherungspflichtig angestellt,

b) Leiharbeitskräfte,

c) Werkvertragsbeschäftigte, und

d) wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden von ausländischen Subunternehmen entsandt?

2

Wie viele Betriebe gab es 1997, 2007 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ insgesamt,

a) wie viel Prozent dieser Betriebe arbeiten vorwiegend mit eigenem Personal,

b) wie viel Prozent dieser Betriebe arbeiten vorwiegend mit Werk- oder Dienstvertragsarbeitskräften (bitte vergleichsweise den entsprechenden Anteil über alle Wirtschaftszweige angeben),

c) wie viel Prozent dieser Betriebe sind als Subunternehmen mit eigenen Beschäftigten auf Werk- oder Dienstvertragsbasis in anderen Unternehmen tätig, und

d) ist der Bundesregierung die Zahl der Betriebe bekannt, die als ausländische Subunternehmen für deutsche Betriebe tätig waren?

3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Auszubildenden sowie die Ausbildungsquote 1997, 2007 und 2017 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“?

4

Wie viel Prozent der Unternehmen bzw. der Werkvertragsunternehmen in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat?

5

Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Selbstverpflichtung der Fleischindustrie bewährt?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf?

a) Wie viele Beschäftigte wurden prozentual und absolut infolge der Selbstverpflichtung nach Kenntnis der Bundesregierung direkt bei den Unternehmen der Fleischbranche sozialversicherungspflichtig angestellt?

b) Wie viele Werkvertrags- und Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual und absolut infolge der Selbstverpflichtung in ein in Deutschland gemeldetes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen?

c) Inwiefern hat sich die Wohnsituation von entsandten Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Selbstverpflichtung verbessert (bitte jeweils mit Angabe der Quelle beantworten)?

Löhne und Arbeitsbedingungen

6

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ für

a) direkt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,

b) Leiharbeitskräfte,

c) Werkvertragsbeschäftigte und

d) Beschäftigte, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden (bitte jeweils differenziert nach Leistungsgruppen)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Arbeitgeberseite in der Fleischbranche nicht bereit ist, den neuen Mindestlohntarifvertrag so zu verändern, damit er tatsächlich allgemeinverbindlich erklärt werden kann, zumal der Branche mit dem zuvor geltenden Mindestlohnvertrag Löhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglicht wurden, und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, damit die Tarifvertragsparteien wieder in Verhandlungen treten?

8

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Akkordarbeit in Betrieben des Wirtschaftszweigs „Schlachten und Fleischverarbeitung“ hinsichtlich des Arbeits- und des Tierschutzes verbessert?

Wenn ja, inwiefern?

9

Welche Probleme sind der Bundesregierung hinsichtlich Löhnen, Arbeitsbedingungen und Wohnsituation von Beschäftigten, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden, und von Werkvertragsbeschäftigten in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ bekannt?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA-Fleisch) hinsichtlich der in § 1 formulierten Ziele „Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft“?

11

In wie vielen Fällen kam das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA-Fleisch) seit Inkrafttreten bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anwendung, konkret

a) Haftung für Sozialversicherungsbeiträge (§ 3 GSA-Fleisch),

b) Arbeitsmittel, Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung (§ 4 GSA-Fleisch),

c) Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot (§ 5 GSA-Fleisch), und

d) in welcher Höhe wurden die Bußgeldvorschriften (§ 7 GSA-Fleisch) angewendet?

Wettbewerbssituation

12

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung 1997, 2007 und 2017 die Summe der Umsätze in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ (bitte nach Betriebsgrößen differenzieren)?

13

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz und die Zahl der Beschäftigten der zehn größten Unternehmen absolut und prozentual in Relation zum gesamten Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ 1997, 2007 und 2017 entwickelt?

14

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlachtleistung in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ 1997, 2007 und 2017?

15

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der deutschen Betriebe an der Wertschöpfung in der europäischen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche 1997, 2007 und 2017, und wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Wettbewerbssituation auf dem europäischen Markt (bitte nach den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ differenzieren)?

16

Wie viele tote sowie lebende Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 1997, 2007 und 2017 zur Schlachtung bzw. Zerlegung aus dem Ausland importiert (bitte nach Tierart, Jahr und Herkunftsland aufschlüsseln)?

17

Welche EU-Mitgliedstaaten äußern sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland weiterhin kritisch über Lohn- und Sozialdumping durch die deutsche Schlachtbranche, und drohen seitens der EU-Kommission Konsequenzen aufgrund von Beschwerden aus anderen EU-Staaten?

Kontrollen, Verstöße und Bußgelder

18

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in den Jahren 2015 bis 2017 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ durchgeführt (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?

19

Wie viele Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ festgestellt und in welcher Höhe wurden Bußgelder, Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen verhängt?

Berlin, den 8. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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