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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktivitäten der Bundesregierung angesichts mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord an den Rohingya

Einsatz der Bundesregierung für ein Ende der Gewalt in Myanmar, Zugang humanitärer Hilfsorganisationen, Flüchtlingshilfe, Rückkehr von Angehörigen der Rohingya nach Myanmar, Pressefreiheit, zivilgesellschaftliche Lage, Situation in Flüchtlingslagern, juristische Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen, Umsetzung der Empfehlungen der Kofi-Annan-Kommission, Sanktionen gegen Myanmar<br /> (insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.12.2018

Aktualisiert

12.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/599723.11.2018

Aktivitäten der Bundesregierung angesichts mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord an den Rohingya

der Abgeordneten Margarete Bause, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Renate Künast, Uwe Kekeritz, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Juni 2018 beschloss der Deutsche Bundestag den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Gewaltexzesse gegen die Rohingya stoppen – Für die vollständige Anerkennung als gleichberechtigte Volksgruppe in Myanmar“ (Bundestagsdrucksache 19/1708).

Anlass für diesen Antrag waren die massiven Menschenrechtsverletzungen gegen die muslimische Minderheit der Rohingya im Bundesstaat Rakhine in Myanmar, die im August 2017 ein bis dahin ungesehenes Ausmaß erreichten. Auslöser der Eskalation war ein koordinierter Angriff auf 30 Polizei- und Armeeposten im Norden der myanmarischen Küstenprovinz Rakhine, zu dem sich die „Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA)“ bekannte. Das myanmarische Militär reagierte mit Massenhinrichtungen, Massenvergewaltigungen, Verschwindenlassen zahlreicher Personen und setzte ganze Rohingya-Siedlungen in Brand.

Infolgedessen flohen Hunderttausende über die Grenze nach Bangladesch und in andere Teile Myanmars. Inklusive mehrerer Hunderttausend Geflüchteter, die bereits vor 2017 nach Bangladesch geflogen waren, leben aktuell circa 921 000 geflüchtete Rohingya unter schlimmsten Bedingungen im weltweitgrößten Flüchtlingscamp Cox’s Bazar (https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/2018_jrp_ mid_term_review_v28.pdf; www.acaps.org/sites/acaps/files/products/files/20171211_ acaps_rohingya_historical_review.pdf) – darunter etwa 500 000 Kinder (www. unicef.org/press-releases/investment-education-desperately-needed-avert- lostgeneration-rohingya-children).

Ein im Juni 2018 verabschiedetes Memorandum of Understanding zwischen dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und der Regierung Myanmars schafft einen Rahmen, um die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere, würdevolle und langfristige Rückführung von Geflüchteten aus Bangladesch zu schaffen. Die Umsetzung dieses Abkommens stockt jedoch weiterhin (https://reliefweb.int/ report/bangladesh/joint-response-plan-rohingya-humanitarian-crisis-mid- termreview-march-december). Zudem fliehen nach wie vor Rohingya aus Rakhine über die Grenzen nach Bangladesch und in andere Teile Myanmars (https://reliefweb. int/sites/reliefweb.int/files/resources/2018_jrp_mid_term_review_v28.pdf).

Im September 2018 veröffentlichte die unabhängige Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (VN) zu Myanmar einen umfassenden Bericht zur Massengewalt des myanmarischen Militärs („Tatmadaw“) in den Bundesstaaten Rakhine, Kachin und Shan (www.ohchr.org/EN/HRBodies/ HRC/Pages/NewsDetail.aspx?NewsID=23575&LangID=E). Demzufolge setzte Tatmadaw in den eigens als „clearance operations“ beschriebenen Einsätzen systematisch Gewalt gegen Zivilisten und Zivilistinnen sowie sexualisierte Gewalt ein, und schuf ein Klima der Straflosigkeit für Soldaten und Soldatinnen. Der Bericht spricht angesichts des Ausmaßes der Gewalt von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Darüber hinaus seien die Gewalttaten im Bundesstaat Rakhine aufgrund ihrer Form, dem Ausmaß und der Schwere mit anderen Kontexten vergleichbar, in denen die Voraussetzung einer genozidalen Absicht erfüllt wurde.

Am 27. September 2018 nahm der VN-Menschenrechtsrat die Resolution A/HRC/ 39/L.22 (http://undocs.org/A/HRC/39/L.22) über die Menschenrechtslage der Rohingya und anderer Minderheiten in Myanmar an. Mit dieser Resolution soll ein unabhängiger Mechanismus zur Sammlung und Auswertung von Beweisen über die schwersten Menschenrechtsverbrechen in Myanmar seit 2011 errichtet und das Mandat der unabhängigen Untersuchungskommission bis zum Arbeitsbeginn des Mechanismus verlängert werden. Am 6. September 2018 eröffnete der Internationale Strafgerichtshof Vorermittlungen zur Situation der Rohingya – aufgrund der eingeschränkten Jurisdiktion bislang jedoch ausschließlich in Bezug auf den Tatbestand der gewaltsamen Vertreibung der Rohingya von Myanmar nach Bangladesch (www.icc-cpi.int/Pages/item.aspx?name=pr1403).

Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi gestand im September 2018 ein, dass der Umgang mit den Rohyinga hätte „besser“ ausfallen können, übte jedoch keine Kritik am Vorgehen des Militärs (www.spiegel.de/politik/ausland/ myanmarhaette-laut-aung-san-suu-kyi-besser-mit-rohyinga-krise-umgehen-koennen-a- 1227849.html). Der Zugang nach Rakhine für humanitäre Hilfe, internationale Beobachter und Beobachterinnen sowie Journalisten und Journalistinnen ist seit September zumindest eingeschränkt möglich (www.dw.com/de/myanmar-l%C3% A4sst-un-organisationen-nach-rakhine/a-454637019).

Der Abschlussbericht der Kofi Annan Commission, der Ende August 2017 vorgestellt wurde, beinhaltet 88 Empfehlungen für insgesamt 16 Politikfelder, wie beispielsweise die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Überarbeitung des Staatsbürgerschaftsrechts, die Gesundheitsversorgung, aber auch die kulturelle Zusammenarbeit. Die myanmarische Regierung hat sich zur Umsetzung dieses Plans bekannt. Belastbare Ergebnisse liegen bislang jedoch nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Situation in Myanmar

1. Wie, gegenüber wem und mit welchen bisherigen Resultaten wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die von Staatsorganen oder mit deren Duldung begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen, die umfassend im Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrates vom September 2018 dokumentiert wurden (www.ohchr.org/en/hrbodies/ hrc/myanmarffm/pages/index.aspx), aufgeklärt und geahndet werden?

2. Wie setzt sich die Bundesregierung für ein Ende der Gewalt in Myanmar ein? Unterstützt sie regionale Initiativen für eine Befriedung, und wenn ja, welche? Mit welchen europäischen Partnern koordiniert sie ihre Bemühungen?

3. Inwiefern setzt sich die Bunderegierung gegenüber der myanmarischen Regierung für eine Entschädigung der Opfer dieser Kriegsverbrechen und schwersten Menschenrechtsverletzungen ein?

4. Hat die Bundesregierung die Verbrechen gegenüber der myanmarischen Regierung verurteilt? Wenn ja, in welcher Form, und mit welcher Reaktion?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über andauernde Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Rohingya sowie den Minderheiten der Shan und Kachin in Myanmar?

6. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass humanitären Hilfsorganisationen uneingeschränkter Zugang nach Rakhine in Myanmar gewährt wird und internationale Hilfe allen bedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kindern und Frauen, die Opfer von Gewalt, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel geworden sind, zugutekommt?

7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Folter, Festnahmen und Erpressung falscher Geständnisse von nach Myanmar rückkehrenden Rohingya (www.ft.com/content/7060d434-a4e2-11e8-8ecf-a7ae1beff35b)?

8. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung unter den aktuellen Umständen eine freiwillige und sichere Rückkehr von Angehörigen der Rohingya nach Myanmar, wie sie zwischen den Regierungen Bangladeschs und Myanmars ab Mitte November geplant ist, umsetzbar und zu rechtfertigen (www.deutschlandfunk.de/rohingya-rueckfuehrung-nach-myanmar-soll-im- november.1939.de.html?drn:news_id=940632)?

9. Auf welche Art und Weise, gegenüber welchen Ländern und mit welchen Reaktionen hat sich die Bundesregierung darum bemüht, die Regierungen der Nachbarländer Myanmars dazu zu bewegen a) die aus Myanmar geflüchteten Rohingya als Flüchtlinge aufzunehmen, sich für eine angemessene Unterbringung einzusetzen, entsprechende Hilfen wie den Zugang zu Bildung und Gesundheit zu gewähren und von einem Drängen auf Rückführung der Rohingya abzusehen, bis die Voraussetzungen für eine sichere und würdevolle Rückkehr gegeben sind, bzw. b) ihren politischen Einfluss in Myanmar im Sinne der hier genannten Forderungen geltend zu machen?

10. Welche Auswirkungen hat das Vorgehen der myanmarischen Regierung gegen die Rohingyas auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Myanmar?

11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkung der Pressefreiheit in Myanmar in den vergangenen drei Jahren? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Akteure im Land, insbesondere in Bezug auf die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern?

12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation der beiden Reuters-Journalisten K. S. O. und W. L., die aufgrund illegalen Besitzes von Staatsgeheimnissen zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt wurden (https:// de.reuters.com/article/myanmar-journalisten-idDEKCN1LJ0FB)? a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Art und Ort der Inhaftierung sowie den Gesundheitszustand der beiden Verurteilten? b) Hat die Bundesregierung Kontakt zu den Inhaftierten? c) Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung um die Freilassung der beiden Journalisten?

Situation in Camps in Myanmar und Bangladesch

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre Situation in den Flüchtlingscamps in Myanmar und Bangladesch, insbesondere in Cox’s Bazar?

14. Inwiefern hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, den humanitären Bedarf im Jahr 2018 von 951 Mio. US-Dollar zu decken und durch internationale Hilfsmaßnahmen die Ernährung, die Gesundheitsversorgung, die Bildung sowie die psychologische Betreuung traumatisierter Kinder und Gewaltprävention zu gewährleisten (vgl. http://reporting.unhcr.org/sites/ default/files/JRP%20for%20Rohingya%20Humanitarian%20Crisis%20-% 20March%202018.PDF)? Welchen konkreten finanziellen Beitrag hat die Bundesregierung im Jahr 2018 bislang hierzu geleistet (bitte nach Haushaltstitel, Höhe der Mittel und finanzierten Maßnahmen auflisten)?

15. Durch welche konkreten Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung die Betreuung und Trauma-Behandlung von Frauen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, insbesondere in den Flüchtlingslagern in Bangladesch?

16. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beiträge zur humanitären Hilfe in Anbetracht der Notlage in den Camps in Myanmar und Bangladesch aufzustocken, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Prozentsatz ungebundener Mittel?

17. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten im Ernährungs-, Gesundheits- und Bildungsbereich in den Flüchtlingscamps, insbesondere zur Behandlung der durch Kriegsverbrechen traumatisierten Opfer mit psychologischer Betreuung und Gewaltprävention?

18. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten, um dem Heranwachsen einer „verlorenen Generation“ von Kindern vorzubeugen (www.reuters. com/article/us-bangladesh-refugees-rohingya/lost-generation-looms- forrohingya-refugee-children-without-education-idUSKCN1L8003; bitte unterstützte Projekte einzeln aufführen)?

19. Inwiefern und mit welchen Resultaten hat die Bundesregierung weitere konkrete Unterstützung geprüft, um die Situation der Binnenvertriebenen in Myanmar und der Flüchtlinge in den Nachbarländern sowohl durch humanitäre Hilfsmaßnahmen als auch durch eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit schnell und effektiv zu verbessern?

20. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen geflüchtete Rohingya auf die bangladeschische Insel Bhasan Char umgesiedelt (www. aljazeera.com/indepth/inpictures/year-rohingya-refugees-bangladesh-1808230 74512290.html)? Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zustände auf der Insel? Welche Monitoring-Mechanismen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der internationalen Gemeinschaft vorgesehen, um die Situation zu überprüfen?

21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Integration von vertriebenen Rohingya in Bangladesch? Wo sieht die Bundesregierung Erfolge? Wo liegen die wichtigsten Herausforderungen?

Juristische Aufarbeitung

22. In welcher Form hat sich die Bunderegierung gegenüber der Regierung Myanmars dafür eingesetzt, dass die Experten und Expertinnen der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Hochkommissars für Menschenrechte Zugang zu Rakhine in Myanmar bekommen, bzw. inwiefern tut sie dies aktuell vor dem Hintergrund der Verlängerung des Mandats der Kommission mit der Resolution des Menschenrechtsrates vom 27. September 2018?

23. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Eröffnung von Vorermittlungen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Chefanklägerin Fatou Bensouda am Internationalen Strafgerichtshof für den Tatbestand der gewaltsamen Vertreibung von Myanmar nach Bangladesch ein?

24. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Überweisung der gesamten Situation mutmaßlicher Verbrechen gegen die Rohinyga, die über den Tatbestand der gewaltsamen Vertreibung von Myanmar nach Bangladesch hinausgeht und damit sowohl Verbrechen umfassen würde, die an den Rohingya innerhalb Myanmars verübt wurden, als auch eine Aufklärung aller mutmaßlichen Verbrechen, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, an den Internationalen Strafgerichtshof? Wenn nein, weshalb nicht?

25. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ahndung von Völkerstraftaten, die in Myanmar begangen wurden, durch die Generalbundesanwaltschaft in Deutschland?

26. Setzt sich die Bundesregierung in der VN-Generalversammlung für eine Resolution ein, die den Sicherheitsrat dazu anhält, die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya in Myanmar verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof zu veranlassen, und wenn ja, in Zusammenarbeit mit welchen Ländern und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

27. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die VN-Generalversammlung eine Resolution zur Situation der Rohingya in Myanmar nach dem Vorbild der Resolution des VN-Menschenrechtsrates A/HRC/39/L.22 vom 27. September 2018 verabschiedet, und wenn ja, in Zusammenarbeit mit welchen Ländern und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

28. Auf welche Art und Weise plant die Bundesregierung ihre nichtständige Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat zu nutzen, um auf eine Resolution über die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya in Myanmar verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof hinzuwirken?

29. Inwiefern hat sich die Bundesregierung im VN-Menschenrechtsrat bei der Resolution A/HRC/39/L.22 für die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof eingesetzt? Welche schwersten Verbrechen („most serious international crimes“ vgl. para. 22, Res. A/HRC/39/L.22) können nach Ansicht der Bundesregierung von dem unabhängigen Beweismittelmechanismus erfasst werden? Sind von diesen „schwersten Verbrechen“ Tatbestände der Artikel 6 bis 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nach Ansicht der Bundesregierung nicht erfasst?

30. Setzt sich die Bundesregierung für die Besetzung und Berufung von Experten und Expertinnen für den einzurichtenden Beweismittelmechanismus nach Res. A/HRC/39/L.22 des VN-Menschenrechtsrat ein, und wenn ja, in welcher Form und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

31. Auf welche Art und Weise wirkt die Bundesregierung auf die Regierungen der Nachbarländer Myanmars ein, deren politischen Einfluss in Myanmar im Sinne einer juristischen und politischen Aufarbeitung der Vorfälle, Verfolgung der Täter und Täterinnen und Verbesserung der Situation der Rohingya in Myanmar zu nutzen?

Zukunft in Myanmar

32. Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der myanmarischen Regierung dafür ein, die Empfehlungen der Kofi-Annan-Kommission umzusetzen?

33. Inwiefern und mit welchen bisherigen Ergebnissen steht die Bundesregierung mit der Regierung Myanmars im Dialog über eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit dem Ziel, den Rohingya umfassende bürgerliche und politische Rechte und damit auch die Staatsbürgerschaft Myanmars zu gewähren?

34. Wie und mit welchen Ergebnissen wirkt die Bundesregierung auf die myanmarische Regierung ein, dass die Vertreibung der Rohingya nicht zum Landraub genutzt wird?

35. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Myanmars dafür ein, dass ein umfassender Transitional Justice-Prozess eingeleitet wird, der über die strafrechtliche Aufarbeitung der Gewalt gegen die Rohingya hinausgeht?

36. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Myanmars für die Achtung der Religionsfreiheit ein?

Sanktionen

37. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der im Bericht des VN-Menschenrechtsrates gestellten Forderung nach einem durch den VN-Sicherheitsrat verhängten Waffenembargo gegen Myanmar (A/HRC/39/CRP.2)? Wird sich die Bundesregierung für ein solches Waffenembargo im Rahmen ihrer nichtständigen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat einsetzen?

38. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, Einreisesperren, Einfrieren von Vermögenswerten oder andere gezielte Sanktionen gegen die folgenden, im Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrats namentlich genannten Personen nach Deutschland zu verhängen? a) Tatmadaw Commander-in-Chief, Senior-General M. A. H.; b) Deputy Commander-in-Chief, Vice Senior-General S. W.; c) Commander, Bureau of Special Operations-3, Lieutenant-General A. K. Z.; d) Commander, Western Regional Military Command, Major-General M. M. S.; e) Commander, 33rd Light Infantry Division, Brigadier-General A. A.; f) Commander, 99th Light Infantry Division, Brigadier-General T. O. Wenn nein, weshalb nicht?

39. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Erweiterung der EU-Sanktionsliste gegen die in Frage 38 genannten Personen ein?

40. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Möglichkeit, die Myanmar derzeit gewährten Handelspräferenzen unter dem „Everything but Arms“-Ansatz aufzuheben? Was sind die Gründe für die Haltung der Bundesregierung?

Fragen40

1

Wie, gegenüber wem und mit welchen bisherigen Resultaten wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die von Staatsorganen oder mit deren Duldung begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen, die umfassend im Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrates vom September 2018 dokumentiert wurden (www.ohchr.org/en/hrbodies/ hrc/myanmarffm/pages/index.aspx), aufgeklärt und geahndet werden?

2

Wie setzt sich die Bundesregierung für ein Ende der Gewalt in Myanmar ein? Unterstützt sie regionale Initiativen für eine Befriedung, und wenn ja, welche? Mit welchen europäischen Partnern koordiniert sie ihre Bemühungen?

3

Inwiefern setzt sich die Bunderegierung gegenüber der myanmarischen Regierung für eine Entschädigung der Opfer dieser Kriegsverbrechen und schwersten Menschenrechtsverletzungen ein?

4

Hat die Bundesregierung die Verbrechen gegenüber der myanmarischen Regierung verurteilt? Wenn ja, in welcher Form, und mit welcher Reaktion?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über andauernde Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Rohingya sowie den Minderheiten der Shan und Kachin in Myanmar?

6

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass humanitären Hilfsorganisationen uneingeschränkter Zugang nach Rakhine in Myanmar gewährt wird und internationale Hilfe allen bedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kindern und Frauen, die Opfer von Gewalt, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel geworden sind, zugutekommt?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Folter, Festnahmen und Erpressung falscher Geständnisse von nach Myanmar rückkehrenden Rohingya (www.ft.com/content/7060d434-a4e2-11e8-8ecf-a7ae1beff35b)?

8

Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung unter den aktuellen Umständen eine freiwillige und sichere Rückkehr von Angehörigen der Rohingya nach Myanmar, wie sie zwischen den Regierungen Bangladeschs und Myanmars ab Mitte November geplant ist, umsetzbar und zu rechtfertigen (www.deutschlandfunk.de/rohingya-rueckfuehrung-nach-myanmar-soll-im- november.1939.de.html?drn:news_id=940632)?

9

Auf welche Art und Weise, gegenüber welchen Ländern und mit welchen Reaktionen hat sich die Bundesregierung darum bemüht, die Regierungen der Nachbarländer Myanmars dazu zu bewegen

a) die aus Myanmar geflüchteten Rohingya als Flüchtlinge aufzunehmen, sich für eine angemessene Unterbringung einzusetzen, entsprechende Hilfen wie den Zugang zu Bildung und Gesundheit zu gewähren und von einem Drängen auf Rückführung der Rohingya abzusehen, bis die Voraussetzungen für eine sichere und würdevolle Rückkehr gegeben sind, bzw.

b) ihren politischen Einfluss in Myanmar im Sinne der hier genannten Forderungen geltend zu machen?

10

Welche Auswirkungen hat das Vorgehen der myanmarischen Regierung gegen die Rohingyas auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Myanmar?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkung der Pressefreiheit in Myanmar in den vergangenen drei Jahren? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Akteure im Land, insbesondere in Bezug auf die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern?

12

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation der beiden Reuters-Journalisten K. S. O. und W. L., die aufgrund illegalen Besitzes von Staatsgeheimnissen zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt wurden (https:// de.reuters.com/article/myanmar-journalisten-idDEKCN1LJ0FB)?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Art und Ort der Inhaftierung sowie den Gesundheitszustand der beiden Verurteilten?

b) Hat die Bundesregierung Kontakt zu den Inhaftierten?

c) Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung um die Freilassung der beiden Journalisten?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre Situation in den Flüchtlingscamps in Myanmar und Bangladesch, insbesondere in Cox’s Bazar?

14

Inwiefern hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, den humanitären Bedarf im Jahr 2018 von 951 Mio. US-Dollar zu decken und durch internationale Hilfsmaßnahmen die Ernährung, die Gesundheitsversorgung, die Bildung sowie die psychologische Betreuung traumatisierter Kinder und Gewaltprävention zu gewährleisten (vgl. http://reporting.unhcr.org/sites/ default/files/JRP%20for%20Rohingya%20Humanitarian%20Crisis%20-% 20March%202018.PDF)? Welchen konkreten finanziellen Beitrag hat die Bundesregierung im Jahr 2018 bislang hierzu geleistet (bitte nach Haushaltstitel, Höhe der Mittel und finanzierten Maßnahmen auflisten)?

15

Durch welche konkreten Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung die Betreuung und Trauma-Behandlung von Frauen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, insbesondere in den Flüchtlingslagern in Bangladesch?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beiträge zur humanitären Hilfe in Anbetracht der Notlage in den Camps in Myanmar und Bangladesch aufzustocken, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Prozentsatz ungebundener Mittel?

17

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten im Ernährungs-, Gesundheits- und Bildungsbereich in den Flüchtlingscamps, insbesondere zur Behandlung der durch Kriegsverbrechen traumatisierten Opfer mit psychologischer Betreuung und Gewaltprävention?

18

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten, um dem Heranwachsen einer „verlorenen Generation“ von Kindern vorzubeugen (www.reuters. com/article/us-bangladesh-refugees-rohingya/lost-generation-looms- forrohingya-refugee-children-without-education-idUSKCN1L8003; bitte unterstützte Projekte einzeln aufführen)?

19

Inwiefern und mit welchen Resultaten hat die Bundesregierung weitere konkrete Unterstützung geprüft, um die Situation der Binnenvertriebenen in Myanmar und der Flüchtlinge in den Nachbarländern sowohl durch humanitäre Hilfsmaßnahmen als auch durch eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit schnell und effektiv zu verbessern?

20

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen geflüchtete Rohingya auf die bangladeschische Insel Bhasan Char umgesiedelt (www. aljazeera.com/indepth/inpictures/year-rohingya-refugees-bangladesh-1808230 74512290.html)? Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zustände auf der Insel? Welche Monitoring-Mechanismen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der internationalen Gemeinschaft vorgesehen, um die Situation zu überprüfen?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Integration von vertriebenen Rohingya in Bangladesch? Wo sieht die Bundesregierung Erfolge? Wo liegen die wichtigsten Herausforderungen?

22

In welcher Form hat sich die Bunderegierung gegenüber der Regierung Myanmars dafür eingesetzt, dass die Experten und Expertinnen der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Hochkommissars für Menschenrechte Zugang zu Rakhine in Myanmar bekommen, bzw. inwiefern tut sie dies aktuell vor dem Hintergrund der Verlängerung des Mandats der Kommission mit der Resolution des Menschenrechtsrates vom 27. September 2018?

23

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Eröffnung von Vorermittlungen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Chefanklägerin Fatou Bensouda am Internationalen Strafgerichtshof für den Tatbestand der gewaltsamen Vertreibung von Myanmar nach Bangladesch ein?

24

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Überweisung der gesamten Situation mutmaßlicher Verbrechen gegen die Rohinyga, die über den Tatbestand der gewaltsamen Vertreibung von Myanmar nach Bangladesch hinausgeht und damit sowohl Verbrechen umfassen würde, die an den Rohingya innerhalb Myanmars verübt wurden, als auch eine Aufklärung aller mutmaßlichen Verbrechen, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, an den Internationalen Strafgerichtshof? Wenn nein, weshalb nicht?

25

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ahndung von Völkerstraftaten, die in Myanmar begangen wurden, durch die Generalbundesanwaltschaft in Deutschland?

26

Setzt sich die Bundesregierung in der VN-Generalversammlung für eine Resolution ein, die den Sicherheitsrat dazu anhält, die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya in Myanmar verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof zu veranlassen, und wenn ja, in Zusammenarbeit mit welchen Ländern und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

27

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die VN-Generalversammlung eine Resolution zur Situation der Rohingya in Myanmar nach dem Vorbild der Resolution des VN-Menschenrechtsrates A/HRC/39/L.22 vom 27. September 2018 verabschiedet, und wenn ja, in Zusammenarbeit mit welchen Ländern und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

28

Auf welche Art und Weise plant die Bundesregierung ihre nichtständige Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat zu nutzen, um auf eine Resolution über die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya in Myanmar verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof hinzuwirken?

29

Inwiefern hat sich die Bundesregierung im VN-Menschenrechtsrat bei der Resolution A/HRC/39/L.22 für die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof eingesetzt? Welche schwersten Verbrechen („most serious international crimes“ vgl. para. 22, Res. A/HRC/39/L.22) können nach Ansicht der Bundesregierung von dem unabhängigen Beweismittelmechanismus erfasst werden? Sind von diesen „schwersten Verbrechen“ Tatbestände der Artikel 6 bis 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nach Ansicht der Bundesregierung nicht erfasst?

30

Setzt sich die Bundesregierung für die Besetzung und Berufung von Experten und Expertinnen für den einzurichtenden Beweismittelmechanismus nach Res. A/HRC/39/L.22 des VN-Menschenrechtsrat ein, und wenn ja, in welcher Form und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

31

Auf welche Art und Weise wirkt die Bundesregierung auf die Regierungen der Nachbarländer Myanmars ein, deren politischen Einfluss in Myanmar im Sinne einer juristischen und politischen Aufarbeitung der Vorfälle, Verfolgung der Täter und Täterinnen und Verbesserung der Situation der Rohingya in Myanmar zu nutzen?

32

Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der myanmarischen Regierung dafür ein, die Empfehlungen der Kofi-Annan-Kommission umzusetzen?

33

Inwiefern und mit welchen bisherigen Ergebnissen steht die Bundesregierung mit der Regierung Myanmars im Dialog über eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit dem Ziel, den Rohingya umfassende bürgerliche und politische Rechte und damit auch die Staatsbürgerschaft Myanmars zu gewähren?

34

Wie und mit welchen Ergebnissen wirkt die Bundesregierung auf die myanmarische Regierung ein, dass die Vertreibung der Rohingya nicht zum Landraub genutzt wird?

35

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Myanmars dafür ein, dass ein umfassender Transitional Justice-Prozess eingeleitet wird, der über die strafrechtliche Aufarbeitung der Gewalt gegen die Rohingya hinausgeht?

36

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Myanmars für die Achtung der Religionsfreiheit ein?

37

Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der im Bericht des VN-Menschenrechtsrates gestellten Forderung nach einem durch den VN-Sicherheitsrat verhängten Waffenembargo gegen Myanmar (A/HRC/39/CRP.2)? Wird sich die Bundesregierung für ein solches Waffenembargo im Rahmen ihrer nichtständigen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat einsetzen?

38

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, Einreisesperren, Einfrieren von Vermögenswerten oder andere gezielte Sanktionen gegen die folgenden, im Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrats namentlich genannten Personen nach Deutschland zu verhängen?

a) Tatmadaw Commander-in-Chief, Senior-General M. A. H.;

b) Deputy Commander-in-Chief, Vice Senior-General S. W.;

c) Commander, Bureau of Special Operations-3, Lieutenant-General A. K. Z.;

d) Commander, Western Regional Military Command, Major-General M. M. S.;

e) Commander, 33rd Light Infantry Division, Brigadier-General A. A.;

f) Commander, 99th Light Infantry Division, Brigadier-General T. O.

Wenn nein, weshalb nicht?

39

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Erweiterung der EU-Sanktionsliste gegen die in Frage 38 genannten Personen ein?

40

Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Möglichkeit, die Myanmar derzeit gewährten Handelspräferenzen unter dem „Everything but Arms“-Ansatz aufzuheben? Was sind die Gründe für die Haltung der Bundesregierung?

Berlin, den 8. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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