Gefahren durch Duftstoffe
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Menschen umgeben sich mit Duftstoffen. Sie tun dies häufig freiwillig, ohne sich ihrer möglichen negativen Auswirkungen bewusst zu sein. Oft sind sie Duftstoffen aber auch unfreiwillig ausgesetzt, wenn beispielsweise Gebäude gezielt „beduftet“ werden. Vor allem für empfindliche Menschen kann diese Rundumbeduftung zum Problem werden.
Duftstoffe sind fast überall enthalten, ob in Duftkerzen, Raumsprays, Kosmetikprodukten, Textilien oder Wasch- und Reinigungsmitteln. Sie können Kontaktallergien und andere Unverträglichkeiten auslösen. Nach aktuellen Einschätzungen sind Duftstoffe die häufigste Ursache einer allergischen Kontaktdermatitis (Schnuch, Axel; Griem, Peter: „Duftstoffe als Allergene“, Allergo Journal Int. 2018; 27). Einige können das Hormonsystem oder die Fruchtbarkeit beeinflussen oder stehen unter Verdacht krebserzeugend zu sein. Darüber hinaus reichern sich manche Duftstoffe mit der Zeit in Umwelt, Tier und Mensch an.
Kontaktallergene können über die Haut aufgenommen werden und zu Entzündungsreaktionen führen. Duftstoffe, die über die Atmung in den Organismus gelangen, können sich über die Blutbahn im Körper verteilen und Unverträglichkeitsreaktionen auslösen. Bei extrem hohen Konzentrationen können sich in einigen Fällen auch nach dem Einatmen von bestimmten Duftstoffen allergische Symptome ergeben. Bei sensiblen bzw. sensibilisierten Personen können luftgetragene Duftstoffe systemische Beschwerden wie Kreislaufstörungen, Herzrasen, Schwindelgefühl, Kopfschmerzen oder Hustenreiz hervorrufen. Bei Asthmatikern können sie sogar Bronchialkrämpfe mit Hustenreiz bis hin zu Asthmaanfällen auslösen.
Von der Industrie werden um die 3 000 unterschiedlichen Duftstoffe eingesetzt, die natürlichen Ursprungs oder künstlich im Labor hergestellt sein können. Nur für 26 von ihnen für Kosmetika sowie Putz- und Reinigungsmittel, wenn sie im Produkt eine bestimmte Konzentration überschreiten, gibt es überhaupt eine Kennzeichnungspflicht. Für viele Produkte (Textilien, Spielzeug) müssen Duftstoffe gar nicht ausgewiesen werden. Darüber hinaus zielt die bisherige Regulierung nur auf die Exposition über die Haut ab, die Anwendung über die Raumluft bzw. die Exposition über Luft ist bisher wenig reguliert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Duftstoffen in Duftkerzen, Kosmetika, Putz- und Waschmitteln, Raumbeduftung oder bei Alltagsprodukten wie Spielzeug und Textilien?
Was für Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass es laut einer für das Umweltbundesamt durchgeführten Studie mindestens eine halbe Million Duftstoff-Allergiker (Kontaktallergien) in Deutschland gibt (www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/duftstoffe)?
Wie viele Personen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Unverträglichkeitsreaktionen auf luftgetragene Duftstoffe betroffen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Duftstoffe vor, die sich mit der Zeit in Umwelt, Tier und Mensch anreichern (persistente Effekte, hormonelle Wirksamkeit, krebserregende Wirkung)?
Welche Bewertungen und Sicherheitsmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Einsatz der Duftstoffe in Spielzeug, Kosmetika, Putz- und Waschmitteln und Raumbeduftungsprodukten berücksichtigt, um ein Risiko für die Anwender auszuschließen?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Prüfanforderungen hinsichtlich der Risiken unter der EU-Chemikalienverordnung REACH je nach verarbeiteter Menge steigen, eine große Anzahl der Duftstoffe jedoch nur in geringen Mengen produziert wird und damit nicht unter diese Prüfanforderungen fallen? Ist nach Ansicht der Bundesregierung dem Vorsorgeprinzip damit Rechnung getragen?
Welche Einfuhrkontrollen und Kennzeichnungspflichten sind für den Import von duftstoffhaltigen Waren aus Staaten außerhalb der EU vorgesehen?
Sind die vorgesehenen Regulierungen von importierten duftstoffhaltigen Waren aus Staaten außerhalb der EU nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?
Wird sich die Bundesregierung für ein Verbot von Raumbeduftung in öffentlichen Einrichtungen einsetzen bzw. für eine Kennzeichnungspflicht beim Einsatz von Raumbeduftung in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und Kliniken, öffentlichen Verkehrsmitteln u. Ä., um den sensiblen und sensibilisierten Personen eine uneingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen?
Wie bewertet die Bundesregierung Duftmarketing? Liegen der Bundesregierung Informationen über gesundheitliche Effekte für Beschäftigte in den bedufteten Räumen vor? Werden diese Informationen erhoben?
Liegen der Bundesregierung Informationen über Langzeitrisiken der Raumbeduftung vor (bitte erläutern), wenn Patienten, Kunden, Angestellte etc. der Beduftung über mehrere Stunden täglich ausgesetzt sind?
Welche Studien werden derzeit durchgeführt, um die Risiken der Raumbeduftung besser abschätzen zu können?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich sein sollte, Düften auszuweichen? Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung „beduftungsfreie“ öffentliche Räume geben?
a) Falls ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Beduftung von öffentlichen Räumen einzuschränken?
b) Falls nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, nach welchen Kriterien die 26 kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe ausgewählt wurden (bitte erläutern)? Wurden alle 3 000 Stoffe in ausreichendem Maße untersucht (bitte erläutern)?
Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung die Kennzeichnung von Duftstoffen in Produkten ausreichend? Sollten nach Ansicht der Bundesregierung mehr als 26 der 3 000 von der Industrie verwendeten Duftstoffe auf Verpackungen gekennzeichnet werden müssen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um hier Abhilfe zu schaffen?
Ist eine Kennzeichnung von weiteren Produktgruppen wie Spielzeug, Textilien und Hygieneartikel geplant? Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Nachsteuerungsbedarf, wenn Hersteller von Kosmetikerzeugnissen unterhalb der deklarationspflichtigen Konzentration von Duftstoffen bleiben, die als besonders häufig Allergie auslösend eingestuft wurden, diese aber weiterhin verwenden oder diese Substanzen durch andere ersetzen, die sie nicht ausweisen müssen, die aber möglicherweise ebenfalls Allergien oder Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass trotz eines Verbots allergener Duftstoffe in Kinderspielzeug Gehalte bis zu 100 Milligramm pro Kilogramm geduldet sind (EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG)? Braucht es nach Ansicht der Bundesregierung eine strengere Fassung der EU-Spielzeugrichtlinie im Hinblick auf die Gehalte allergener Duftstoffe?
a) Wenn ja, was sollte geändert werden?
b) Wenn nein, warum sind nach Ansicht der Bundesregierung die derzeitigen Regelungen ausreichend?
Sind der Bundesregierung Studien über Kombinationseffekte von Duftstoffen untereinander sowie mit anderen flüchtigen Chemikalien, Feinstaub, Rauch etc. bekannt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, inwieweit plant die Bundesregierung, die Forschung in dieser Hinsicht zu unterstützen?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Verbrennungsprodukte in die Raumluft gelangen infolge der Verbrennung von Duftkerzen, Duftölen etc. und ob diese gesundheitliche Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und insbesondere auf empfindliche Personen wie Kranke, Kinder, Schwangere, Allergiker, Asthmatiker u. a. haben?
Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko der eventuell krebsauslösenden und erbgutschädigenden Eigenschaft von Formaldehyd ein, das bei Kontakt von Limonenduftstoff mit dem Ozon in der Luft beim Abbrennen von Duftkerzen entstehen kann (www.bbc.com/news/magazine-35281338)?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche diagnostischen Methoden bei Beschwerden in Zusammenhang mit luftgetragenen Duftstoffen empfohlen werden und wer diese durchführt?