Der Bundesgerichtshof und die sogenannte Rutschklausel
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die unabhängige Föderalismuskommission aus dem Jahre 1992 hatte die Aufgabe, „Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen zu erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland auch dadurch dienen sollen, dass insbesondere die neuen Bundesländer Berücksichtigung finden mit dem Ziel, dass in jedem der neuen Bundesländer Institutionen des Bundes ihren Standort finden. Auch vorhandene Institutionen des Bundes in Berlin stehen dafür zur Disposition“ (Bundestagsdrucksache 12/2853, S. 2).
Der Deutsche Bundestag hat sodann beschlossen, dass eine partielle Verlagerung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Standort Karlsruhe nach Leipzig stattfinden soll. Danach sollten neue Zivilsenate in Karlsruhe angesiedelt werden; für jeden neuen Zivilsenat sollte ein bestehender Strafsenat nach Leipzig rutschen (Bundestagsdrucksache 12/2853, S. 3).
Diese sogenannte Rutschklausel führte dazu, dass trotz steigender Eingangszahlen die vorhandenen Zivilsenate personell aufgestockt wurden, statt neue Senate zu errichten.
Einst behalf sich der BGH sogar mit einem Hilfssenat, dem „Xa. Zivilsenat“ zur Entlastung des „X. Zivilsenates“ (https:// bit.ly/2PLDywG).
Die Arbeitsbelastung der einzelnen Senate stieg jedoch weiter, auch eine in das Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO) implementierte Streitwertgrenze zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde half dem nicht ab.
Vielmehr stellte sich in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu der Verlängerung der Streitwertgrenze des § 26 Nummer 8 EGZPO deutlich heraus, dass die Arbeitsbelastung vor allem durch die Errichtung neuer Senate gemindert werden könne (https://bit.ly/2Plk2HK S. 10).
Nun ist der Medienberichterstattung zu entnehmen, dass zwei neue Senate errichtet werden sollen.
Der Zivilsenat soll in Karlsruhe und der Strafsenat in Leipzig angesiedelt werden (https://bit.ly/2qD5Ifa und https://bit.ly/2PiVWxf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist es richtig, dass am BGH je ein neuer Zivilsenat und Strafsenat errichtet werden sollen? Ist es richtig, dass der Zivilsenat in Karlsruhe und der Strafsenat in Leipzig angesiedelt werden sollen?
Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Errichtung eines neuen Strafsenates in Leipzig die „Rutschklausel“ gewahrt wird?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung, die Rutschklausel in ihrer praktischen Ausgestaltung genau auszulegen und anzuwenden?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, dass die richtige Anwendung der Rutschklausel dazu führen müsste, dass, wenn in Karlsruhe ein neuer Zivilsenat entstünde, in jedem Fall auch ein in Karlsruhe bestehender Strafsenat nach Leipzig umziehen müsste?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es der Errichtung eines neuen Strafsenates in Leipzig bedarf, oder soll dadurch nur die Verlagerung eines bestehenden Strafsenates von Karlsruhe nach Leipzig verhindert werden und zugleich der „Geist der Rutschklausel“, wie es aus der SPD-Bundestagsfraktion heißt (https://bit.ly/2qD5Ifa), gewahrt werden?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, dass es, unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf Bundestagsdrucksache 19/1686, eher zweier Zivilsenate bedürfe?
Plant die Bundesregierung, den § 26 Nummer 8 EGZPO als feste Streitwertgrenze in die ZPO zu implementieren?
Hat die Bundesregierung seit der oben genannten öffentlichen Anhörung Maßnahmen geplant oder bereits ergriffen, um die Arbeitsbelastung des Bundesgerichtshofs zu verringern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung konkret Maßnahmen ergriffen, damit § 26 Nummer 8 EGZPO nicht noch einmal verlängert werden muss?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?