Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Streitigkeiten, deren Streitwert 5 000 Euro nicht übersteigt, werden ausweislich § 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) i. V. m. § 23 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vor den Amtsgerichten verhandelt. Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat beschlossen, die Verfahrensstruktur der Zivilklagen dahingehend zu untersuchen, ob insbesondere für den Bereich von geringfügigen Forderungen ein neues und kostengünstigeres Online-Verfahren entwickelt werden sollte. Dadurch soll effektiver Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte gewährt werden. Online-Verfahren werden im Ausland bereits für Streitigkeiten im geringfügigen Bereich genutzt. Das deutsche Verfahrensrecht sieht etwaige Regelungen bisher nicht vor und müsste ggf. durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Ausweislich der ZP-Statistik (exemplarisch für das Jahr 2017: www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/GerichtePersonal/Zivilgerichte2100210177004.pdf?__blob=publicationFile) ist jedoch nicht ersichtlich, mit welcher absoluten Anzahl von Verfahren die Gerichte im geringfügigen Bereich belastet sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Eingangszahlen bei Gerichtsverfahren mit einem Streitwert unter 600 Euro sind (bitte nach Bundesland und Oberlandesgerichtsbezirken in absoluten Zahlen für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Eingangszahlen bei Gerichtsverfahren mit einem Streitwert unter 2 000 Euro sind (bitte nach Bundesland und Oberlandesgerichtsbezirken in absoluten Zahlen für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Eingangszahlen bei Gerichtsverfahren mit einem Streitwert unter 5 000 Euro sind (bitte nach Bundesland und Oberlandesgerichtsbezirken in absoluten Zahlen für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Anzahl der Klagen vor den Amtsgerichten, die zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben (§ 496 ZPO a. E.) worden sind (bitte nach Bundesland und Oberlandesgerichtsbezirken in absoluten Zahlen für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine in der ZPO zu schaffende Möglichkeit zur Klageerhebung mittels Online-Eingabemaske und darauf schnell folgender mündlicher Verhandlung („kleine Lösung“) die Möglichkeiten effektiven Rechtsschutzes für Naturalparteien hinsichtlich der damit einhergehenden Niederschwelligkeit erhöhen würde?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie lange die durchschnittliche Verfahrensdauer in absoluten Werten in der Zivilgerichtsbarkeit ist (bitte nach Instanzen aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie lange die durchschnittliche Verfahrensdauer in absoluten Werten in der Zivilgerichtsbarkeit bei Verfahren mit einem Streitwert unter 600 Euro ist?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie lange die durchschnittliche Verfahrensdauer in absoluten Werten in der Zivilgerichtsbarkeit bei Verfahren mit einem Streitwert unter 2 000 Euro ist?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie lange die durchschnittliche Verfahrensdauer in absoluten Werten in der Zivilgerichtsbarkeit bei Verfahren mit einem Streitwert unter 5 000 Euro ist?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Verfahrensdauer Einfluss auf die Anzahl der Klageerhebungen hat?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie oft, seit Einführung des § 128a ZPO im Jahr 2013, von der Möglichkeit der Bild- und Tonübertragung während der mündlichen Verhandlung Gebrauch gemacht wurde (bitte nach Bundesland und Oberlandesgerichtsbezirken aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine in der ZPO zu schaffende Möglichkeit eines durchgängigen Online-Verfahrens (Klageerhebung, Einreichen der Schriftsätze wie Beweiserhebung digital, Wahrung des Mündlichkeitsprinzips durch Videokonferenz – „große Lösung“) geeignet wäre, die durchschnittliche Verfahrensdauer zu verkürzen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat durch den Eindruck gefährdet ist, dass es vermeintlich keine schnelle Rechtsdurchsetzung von Verfahren mit einem geringfügigen Streitwert vor deutschen Gerichten gibt?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Länge der Verfahrensdauer negativ bei den Bürgern hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Justiz auswirkt?
Zu welchem Anteil ist, nach Auffassung der Bundesregierung, der in den letzten Jahren zu beobachtende Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit auf die Implementierung außergerichtlicher Streitbeilegungsoptionen zurückzuführen?
Auf welche anderen Ursachen führt die Bundesregierung diesen Rückgang zurück?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Kausalzusammenhang zwischen dem Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit und eines möglichen Vertrauensverlusts der Bürger gegenüber dem Rechtsstaat?
Begrüßt die Bundesregierung den Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich immer mehr private Streitbeilegungsangebote (bspw. PayPal-Käufer- und -Verkäuferschutz) entwickeln?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass private Streitbeilegungsangebote sich nicht an den Wertungen der Rechtsordnung orientieren müssen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass private Streitbeilegungseinrichtungen in Konkurrenz zu den staatlichen Gerichten treten?
Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, die ZPO derart zu ändern, dass ein Online-Verfahren eingeführt werden könnte?
Welche Normen stehen, nach Auffassung der Bundesregierung, der Einführung einer Möglichkeit zur Klageerhebung mittels Online-Eingabemaske und darauf schnell folgender mündlicher Verhandlung („kleine Lösung“) de lege lata entgegen?
Welche Normen stehen, nach Auffassung der Bundesregierung, der Einführung eines durchgängigen Online-Verfahrens (Klageerhebung, Einreichen der Schriftsätze wie Beweiserhebung digital, Wahrung des Mündlichkeitsprinzips durch Videokonferenz – „große Lösung“) de lege lata entgegen?
Arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Arbeitsgruppe „Legal Tech“ unterstützend, hinsichtlich des Beschlusses der 89. Justizministerkonferenz, mit (vgl. Beschluss der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, TOP I.4)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl der Bürger ist, die rechtsschutzversichert sind?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeiten des Internets und der Digitalisierung ausreichend im Gerichtsverfahren berücksichtigt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung des Small Claims Court in Großbritannien, des Civil Resolution Tribunals in British Columbia (Kanada) und des neuen Online-Prozessportals in Dänemark?
Plant die Bundesregierung die Einführung eines Online-Verfahrens für Rechtsstreitigkeiten mit geringfügigem Streitwert?