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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Diskriminierung und Ausgrenzung auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/631406.12.2018

Diskriminierung und Ausgrenzung auf dem deutschen Wohnungsmarkt

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Ulle Schauws, Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, Filiz Polat, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Canan Bayram, Claudia Müller, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Diskriminierung ist immer noch Teil unseres Alltags. Auch bei der Wohnungssuche werden manche Personengruppen gegenüber anderen bevorzugt oder erleben zum Teil sogar offene Diskriminierung (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_Wohnungsmarkt_20150615.pdf?__blob=publicationFile).

Eine dieser Gruppen, die auf dem aktuellen Wohnungsmarkt zunehmend ausgegrenzt werden, sind Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund. Es zeigt sich, dass „vor allem angespannte Wohnungsmärkte […] Diskriminierungen zu fördern (scheinen)“ (vgl. ebd. S. 7). Diese Feststellung stammt aus dem Jahr 2015.

In den letzten drei Jahren hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in manchen Regionen massiv verschlechtert. Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrem Konzept zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte Veränderungen nicht, wie etwa bei Familienmodellen. Das jahrzehntelang dominante Familienmodell mit alleinverdienendem Mann und der vor allem für Haushalt und Kindererziehung zuständigen Frau ist heute weitgehend überholt. So hat die Zahl der geschiedenen und alleinerziehenden Frauen in den letzten Jahren zugenommen (www.stern.de/wirtschaft/immobilien/singles-statt-familien--deutschland-wird-zum-single-land-7674306.html). Folglich wird im Laufe der Zeit auch die Zahl der alleinstehenden Frauen über 65 Jahren steigen.

Dieser Wandel hin zu vielfältigeren Familienmodellen wirkt sich auch auf die Wohnsituation von Frauen und die damit verbundenen Anforderungen an den Wohnungsmarkt aus. Für alleinstehende Frauen werden kleinere Wohnungen benötigt und Alleinerziehende mit Kindern brauchen eine möglichst preisgünstige Wohnung, die trotzdem den räumlichen Erfordernissen entspricht. Bezahlbarer Wohnraum ist für Frauen auch deshalb besonders wichtig, weil sie im Durchschnitt immer noch 21 Prozent weniger verdienen als Männer und dennoch die gleiche Miete bezahlen müssen (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/2018-03/ender-paygap-statistisches-bundesamt-geschlechtergerechtigkeit-frauen-verdienst).

Außerdem lässt sich laut der Landesstatistik von Nordrhein-Westfalen sowie der geschätzten Zahlen der BAG Wohnungslosenhilfe ein Anstieg von wohnungslosen Frauen beobachten. Es stellt sich daher die Frage, ob aufgrund der genannten Gründe Frauen nicht stärker von der Situation auf angespannten Wohnungsmärkten betroffen sein könnten als Männer und ihre Bedarfe bei Neubauten dementsprechend besonders berücksichtigt werden sollten. Daher ist das Interesse groß, Frauen bei der Frage nach Diskriminierung am Wohnungsmarkt stärker in den Blick zu nehmen und auch danach zu fragen, welchen Wohnbedarf sie haben.

Die oben genannte Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 deckt weitere Formen von Diskriminierung am Wohnungsmarkt auf. So kommt sie zu dem Ergebnis, dass vor allem rassistische Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit auf dem Wohnungsmarkt stattfinden. Es stellt sich daher die Frage, wie sich die Diskriminierung am Wohnungsmarkt im Allgemeinen entwickelt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Fragen51

1

Welche allgemeinen aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt (bitte für die Zeitspanne ab 2015 angeben)?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Austausch mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder (zum Beispiel mit der 2017 geschaffenen Fachstelle „Fair Mieten – fair Wohnen“ in Berlin) ist?

a) Wenn ja, inwiefern?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Was unternimmt die Bundesregierung, um sich ein Bild von der Lage zu Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt beim Abschluss von Mietverträgen zu verschaffen?

4

Inwieweit liegen der Bundesregung Fälle von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt aufgrund von Einkommen vor?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer einer Wohnungssuche in Deutschland (bitte nach Gebieten aufschlüsseln, wo die Mietpreisbremse gilt, und nach Gebieten, wo sie nicht gilt)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Höhe des Nettoeinkommens von Wohnungssuchenden und der zeitlichen Dauer, bis sie eine Wohnung gefunden haben (bitte nach Gebieten aufschlüsseln, wo die Mietpreisbremse gilt, und nach Gebieten, wo sie nicht gilt)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Unterschiede zwischen privaten Vermietern und Immobiliengesellschaften hinsichtlich der Benachteiligung von Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt?

a) Wenn ja, inwiefern?

b) Wenn nein, warum nicht?

8

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Wohnungsgenossenschaften den Abschluss von Mietverträgen für Migrantinnen und Migranten grundsätzlich oder für bestimmte Wohnlagen ausschließen?

9

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Wohnungsgenossenschaften den Abschluss von (unbefristeten) Mietverträgen mit Migrantinnen und Migranten von einer bestimmten Geltungsdauer des Aufenthaltsdokuments oder Aufenthaltsstatus abhängig machen?

10

Inwiefern verstieße nach Auffassung der Bundesregierung die in den Fragen 8 und 9 dargestellte Praxis gegen das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) formulierte Diskriminierungsverbot?

11

Sieht die Bundesregierung aktuell eine Benachteiligung von Menschen mit sichtbarer Religionszugehörigkeit auf dem Wohnungsmarkt?

Wenn ja, liegen der Bundesregierung oder der Antidiskriminierungsstelle Zahlen zur Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit vor?

12

Sieht die Bundesregierung aktuell eine Benachteiligung von Menschen mit nicht Deutsch klingenden Namen auf dem Wohnungsmarkt?

Wenn ja, liegen der Bundesregierung oder der Antidiskriminierungsstelle Zahlen zur Diskriminierung aufgrund von nicht Deutsch klingenden Namen vor?

13

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen eine Diskriminierung am Wohnungsmarkt aufgrund des Geschlechts vorlag (bitte für die Jahre 2015, 2016, und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun?

14

Liegen der Bundesregierung aktuelle Fälle oder Zahlen über Diskriminierung aus rassistischen Gründen am Wohnungsmarkt vor (bitte für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun?

15

Wurden von der Bundesregierung Lösungsvorschläge aus der Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen“ vom 18. April 2015 aufgegriffen und umgesetzt?

a) Wenn ja, welche konkret?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Liegen der Bundesregierung aktuelle Fälle oder Zahlen über Diskriminierung von Sinti und Roma am Wohnungsmarkt vor (bitte für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun?

17

Liegen der Bundesregierung aktuelle Fälle oder Zahlen über Diskriminierung am Wohnungsmarkt aufgrund einer Behinderung vor (bitte für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun?

18

Liegen der Bundesregierung aktuelle Fälle oder Zahlen über Diskriminierung am Wohnungsmarkt aufgrund der sexuellen Identität vor (bitte für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun?

19

Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Eigentumswohnungen (bitte nach Großstädten und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

20

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Qualität der Wohnung bei Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund hinsichtlich Lage und oder Preis pro Quadratmeter im Vergleich zu Wohnungen, in denen die restliche deutsche Bevölkerung wohnt?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Prozesse der stärkeren Trennung verschiedener Bevölkerungsgruppen nach ihrem Wohnort (residentielle Segregation) in den Großstädten Deutschlands mit mehr als 300 000 Einwohnerinnen und Einwohnern?

22

Verfolgt und unterstützt die Bundesregierung Projekte, die zu einer Verringerung von Segregation führen?

a) Wenn ja, welche konkret?

b) Wenn nein, warum nicht?

23

Welcher Medien bedient sich die Bundesregierung, um bundeseigenen Wohnraum zu vergeben (bei Inseraten über das Internet bitte Portale nennen)?

24

Wie viele alleinerziehende Frauen mit Kindern, alleinstehende Frauen über 65 Jahren, wohnungslose und obdachlose Frauen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

25

Wie viele alleinerziehende Männer mit Kindern, alleinstehende Männer über 65 Jahren, wohnungslose und obdachlose Männer leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)

26

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung entspricht, bei alleinerziehenden Frauen und alleinstehenden Frauen über 65 Jahren (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

27

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung entspricht, bei alleinerziehenden Männern und alleinstehenden Männern über 65 Jahren (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

28

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an allen Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung entspricht (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

29

Wie viel Prozent der allererziehenden Frauen und alleinstehenden Frauen über 65 Jahren erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII)?

30

Wie viel Prozent der alleinerziehenden Männer und alleinstehenden Männer über 65 Jahren erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. Leistungen nach dem SGB II und XII?

31

Wie viel Prozent der Gesamtbevölkerung erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. Leistungen nach dem SGB II und XII?

32

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wohnsituation in Bezug auf Wohnungsgröße, Mietkosten und räumliche Lage der Wohnungen von alleinerziehenden Frauen mit Kindern, alleinstehenden Frauen über 65 Jahren und Frauen, die wohnungslos sind in Deutschland?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die Wohnsituation von Frauen, insbesondere von alleinerziehenden Frauen und alleinstehenden Frauen über 65 Jahren, in Deutschland, und plant sie Maßnahmen, um deren Wohnsituation zu verbessern?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wohnsituation von Frauen, die von Gewalt betroffen sind?

35

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber wie lange von Gewalt betroffene Frauen in Frauenhäusern im Durchschnitt verweilen (bitte getrennt nach Bundesländern für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?

36

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen einer langen Verweildauer von Frauen in Frauenhäusern und einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum?

a) Wenn ja, plant die Bundesregierung, hier aktiv zu werden?

b) Wenn nein, wie begründet sie dies?

37

Wie viel Prozent der alleinerziehenden Frauen mit Kindern und alleinstehenden Frauen über 65 Jahren leben nach Kenntnis der Bundesregierung in einer Sozialwohnung bzw. haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

38

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau von sogenannten Mikro-Appartements, also Kleinstwohnungen mit höchstens zwei Zimmern (www.stern.de/wirtschaft/immobilien/singles-statt-familien--deutschland-wird-zum-single-land-7674306.html), beim sozialen Wohnungsbau gefördert, bzw. wie groß ist der Anteil von Kleinstwohnungen beim sozialen Wohnungsbau (bitte nach Bundesländern für die Jahre 2010 bis 2017 aufschlüsseln), und hat die Bundesregierung dazu entsprechende Vorgaben verabschiedet?

39

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung beim sozialen Wohnungsbau geschlechtergerechte Baumaßnahmen (z. B. Lösungen zur Vermeidung von Angsträumen, wie zum Beispiel dunkle Hausflure oder Tiefgaragen – vgl. Altenstraßer et al., gender housing, 2007 – oder ausreichend Flächen für Gemeinschaftsanlagen für Fahrräder, Kinderwagen oder Rollatoren) berücksichtigt, und wurden bereits entsprechende Vorgaben für den sozialen Wohnungsbau verabschiedet?

40

Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei sozial gefördertem Wohnungsbau auf die Flexibilität von Wohnungen und Grundrissen geachtet, bzw. wurden durch die Bundesregierung bereits Vorgaben verabschiedet, dass bei Wohnungen beispielsweise durch flexible Wände Zimmer vergrößert oder verkleinert werden können und so ein flexibler Grundriss entsteht (vgl. Altenstraßer et al., gender housing, 2007, S. 184 f.)?

41

Werden von der Bundesregierung Programme gefördert, die zur Unterstützung von älteren, alleinstehenden Frauen und alleinerziehenden Frauen mit Kindern bei der Wohnungssuche bzw. Wohnungsvergabe dienen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

42

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über entsprechende Programme der Bundesländer vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

43

Hat die Bundesregierung Forschungsaufträge vergeben, um die Wohnsituation von Frauen – insbesondere von alleinerziehenden Frauen mit Kindern und von alleinstehenden Frauen über 65 Jahren – zu untersuchen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

44

Wie viele Wohnprojekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus seit 2017 gefördert?

45

Soll nach Planung der Bundesregierung das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das bis zum Jahr 2020 laufen soll, danach fortgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

46

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen dabei, obdachlosen Frauen bei der Wohnungssuche zu helfen, und wenn nicht, warum nicht?

47

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Prävention von Obdachlosigkeit von Frauen, und falls keine, warum nicht?

48

Wie viele Notunterkünfte und Notschlafplätze insgesamt gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Frauen und insbesondere für Frauen mit Kindern in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

49

Wie viele Frauen bzw. Frauen mit Kindern leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in diesen Notunterkünften (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

50

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Plätze in Notunterkünften für Frauen in Deutschland seit 2010 entwickelt, und wie verlief die Nachfrage nach entsprechenden Plätzen?

51

Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein Projekt, das insbesondere Frauen oder Gruppen von Frauen dabei unterstützt, Bauherrinnen zu werden?

a) Wenn ja, wann, und welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 19. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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