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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wirksamkeit geplanter BAföG-Änderungen

(insgesamt 62 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

28.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/640811.12.2018

Wirksamkeit geplanter BAföG-Änderungen

der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Maria Klein-Schmeink, Christian Kühn (Tübingen), Ekin Deligöz, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 14. November 2018 Eckpunkte für eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorgelegt. Die Pläne der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek für das 26. BAföG-Änderungsgesetz (26. BAföG-ÄndG) überzeugen jedoch aus Sicht der Fragesteller nicht, weil es sich um eine unvollständige Eckpunkteliste handelt und die vorgeschlagenen Erhöhungen von Fördersätzen, Freibeträgen und Wohnkostenzuschlägen nicht ausreichen, um unterlassene Reformen der letzten Jahre zu kompensieren.

Gespräche mit Verbänden und weiteren Fachleuten deuten zudem darauf hin, dass die in den vorliegenden Eckpunkten angekündigten Änderungen (siehe www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html) bei etwa gleichbleibender Wirtschaftslage ein weiteres Absinken der Gefördertenquote nicht aufhalten können.

Eine unverzügliche Trendwende für Chancengerechtigkeit ist aus Sicht der Fragesteller überfällig. Darum werden die in den Eckpunkten des BMBF formulierten Änderungen in den parlamentarischen Beratungen und im Gesetzgebungsverfahren deutlich erweitert werden müssen, damit der Deutsche Bundestag eine wirksame BAföG-Novelle verabschieden kann. Weitergehende Vorschläge dafür hat u. a. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag „BAföG sichern und ausbauen“ (Bundestagsdrucksache 19/508) gemacht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen62

1

Wie definiert die Bundesregierung die „Trendumkehr“, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im BAföG erreicht werden soll?

2

Wie ist der Zeitplan für das 26. BAföGÄndG, und plant die Bundesregierung darüber hinaus in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages weiterreichende Änderungen am BAföG?

3

Um welche Zahl hat sich sowohl der durchschnittliche Monatsbestand als auch die Anzahl der im gesamten Jahr BAföG-Geförderten in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und in den vergangenen Monaten des laufenden Jahres 2018 verringert (bitte im Vergleich zur gesamten Gefördertenzahl und der durchschnittlichen monatlichen Gefördertenzahl sowie getrennt nach Schülerinnen und Schülern und Studierenden für die jeweiligen Jahre angeben)?

4

Wie stark wird nach Auffassung der Bundesregierung die Gefördertenzahl bis zur vollen Wirksamkeit des 26. BAföGÄndG 2020 sinken (bitte jahresweise im Vergleich zur gesamten Gefördertenzahl und der durchschnittlichen monatlichen Gefördertenzahl sowie getrennt nach Schülerinnen und Schülern und Studierenden angeben)?

5

Mit wie vielen zusätzlichen Geförderten rechnet die Bundesregierung durch die in den Eckpunkten genannten Änderungen bis 2022 (bitte nach Schülerinnen und Schülern und Studierenden und nach Jahren aufschlüsseln), und auf welche Vergleichszahl beziehen sie sich?

6

Von welcher Einkommensentwicklung zwischen den Jahren 2014 und 2022 geht diese Schätzung aus (bitte Zahlen nennen), und welche weiteren Prognosen wurden für die Schätzung hinzugezogen?

7

Von welcher Studierendenprognose geht die Bundesregierung aus (bitte sowohl Quelle als auch Zahlen für die Jahre 2019 bis 2022 angeben)?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass trotz der geplanten Veränderungen durch das 26. BAföGÄndG die Zahl der Geförderten weiter zurückgeht (laut 21. BAföG-Bericht „fiel im letzten Quartal 2016 (in dem die Verbesserungen des 25. BAföGÄndG im vollen Umfang Gültigkeit erlangt haben) der Rückgang der geförderten Studierenden gegenüber dem vierten Quartal 2015 mit rund 4 Prozent bereits deutlich geringer aus als zuvor der Rückgang um noch rund 8 Prozent im ersten Halbjahr 2016 gegenüber dem ersten Halbjahr 2015“)?

9

Inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass mit der 26. BAföGÄndG der Zusammenhang steigende Einnahmen aus eigenem Verdienst und sinkende Anteile aus dem BAföG (siehe 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: „Der Anteil des eigenen Verdienstes ist auch deshalb im Vergleich zur 20. Sozialerhebung gestiegen, weil der Anteil der BAföG-Förderung (s. oben) an den monatlichen Gesamteinnahmen der Studierenden um fünf Prozentpunkte gesunken ist“) im Sinne einer Trendumkehr verändert wird?

10

Welcher Anpassungszeitraum wurde in den Eckpunkten der Bundesministerin für Bildung und Forschung für ein 26. BAföGÄndG bezüglich der Erhöhung der Fördersätze, Freibeträge und des Wohnzuschlags zugrunde gelegt?

11

Wie verteilen sich die Mehrausgaben im Bundeshaushalt, die durch die bisher skizzierten Änderungen im Rahmen des 26. BAföGÄndG entstehen, auf die einzelnen Jahre bis 2022?

12

Aus welchen Gründen schlägt die Bundesregierung in ihren Eckpunkten vor, die 26. BAföGÄndG in zwei Schritten (erste Tranche 2019, zweite 2020) wirksam werden zu lassen, und welche zusätzlichen Kosten entstünden in den einzelnen Jahren bis 2022, würde man die in den Eckpunkten genannten Veränderungen zum Frühjahr 2019 in Kraft treten lassen?

13

Brächte es nicht ein zügigeres Mehr an Chancengerechtigkeit, eine Erhöhung rasch und rückwirkend zum letzten Wintersemester zu planen, zumal die fünf vorgelegten Eckpunkte aus Sicht der Fragesteller keine großen strukturellen Veränderungen bringen und somit nur eine Änderung einiger weniger Zahlangaben im Gesetzestext bedeuten?

14

Warum schlägt die Bundesregierung nicht eine Erhöhung der BAföG-Sätze und -Freibeträge zum Sommersemester 2019 vor, was im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens aus Sicht der Fragesteller problemlos zeitlich und technisch möglich wäre?

15

Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft und diskutiert, statt einer pauschalen Erhöhung des Wohnzuschlags eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale orientiert an den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes vorzunehmen, so dass eine bedarfsgerechte Erhöhung des Wohnkostenzuschlags erfolgt?

16

Was plant die Bundesregierung, um das Ziel aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu erreichen, in dem es heißt: „Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern“, und wie ist der Umsetzungsplan (konkrete Vorhaben, Zeitschiene)?

17

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nur 37 Mio. Euro statt der ursprünglich zur Verfügung stehenden 120 Mio. Euro aus dem „Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen“, mit dem Wohnraumplätze für Studierende und Auszubildende gefördert werden sollen, abgerufen wurden, und warum wurde das Programm trotz Anpassung nicht angenommen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 27 und 28 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/2083)?

18

Inwiefern hat das BMBF bei der Erarbeitung der Eckpunkte für das 26. BAföGÄndG die Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) berücksichtigt, die u. a. zu dem Schluss kommt, dass die Fördersätze aufgrund ihrer unzureichenden Anhebung im vorhergehenden Jahrzehnt um ca. 10 Prozent niedriger seien, als sie es unter Berücksichtigung des Preisindexes sein müssten, und welche Schlüsse zieht sie aus der Studie bzgl. der Angemessenheit bzw. der Bedarfsgerechtigkeit der BAföG-Sätze?

19

Warum unterscheidet sich der BAföG-Elternfreibetrag, der aktuell bei 1 715 Euro liegt, vom angemessenen Eigenbedarf laut Düsseldorfer Tabelle von 2 340 Euro (für Verheiratete), und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür, den BAföG-Elternfreibetrag mittelfristig auf den nach den Unterhaltstabellen angemessenen Eigenbedarf anzugleichen?

20

In wie vielen Fällen gab es zwischen 2010 und 2018 keine Förderung nach dem BAföG aufgrund zu hohen Vermögens von Auszubildenden mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, und mit wie vielen zusätzlichen Geförderten rechnet die Bundesregierung durch die in den Eckpunkten vorgeschlagene Anhebung des Vermögensfreibetrags von derzeit jeweils 2 100 Euro auf 2 300 Euro?

21

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag angesichts des lebenslangen Lernens (z. B. Aufnahme eines (Weiterbildungs-)Studiums in einer späteren Lebensphase), die Vermögensfreibeträge für die Auszubildenden selbst altersabhängig zu staffeln?

22

In wie vielen Fällen ist die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteils auch nach 20 Jahren nicht erfolgt?

23

Wie und anhand welcher Indikatoren sollen nach Ansicht der Bundesregierung ehemals BAföG-Geförderte nachweisen, dass sie aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage den Darlehensanteil trotz nachweisbaren Bemühens nicht innerhalb von 20 Jahren tilgen konnten?

24

Plant die Bundesregierung eine Abschaffung oder Absenkung der Verschuldensobergrenze beim BAföG von derzeit 10 000 Euro?

25

Wie bewertet die Bundesregierung eine Halbierung oder Abschaffung des Darlehensanteils von derzeit 50 Prozent beim BAföG, und was ist das Ergebnis der Überprüfung des Darlehensanteil, die die Bundesregierung angekündigt hatte (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage „Umfang des offensichtlichen Wirksamkeitsverlusts beim BAföG“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/13325)?

26

Warum hält die Bundesregierung es für angemessen, für das Deutschlandstipendium, das BAföG und das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) jeweils rund 1 Mio. Euro an Fachinformationen bzw. Werbung auszugeben, obwohl die Bedeutung des BAföG als Rechtsanspruch und des Aufstiegs-BAföG noch immer ungleich höher ist als die des Deutschlandstipendiums (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1700 „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)“)?

27

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung deswegen verhältnismäßig geringe Ausgaben für Fachinformationen beim BAföG eingeplant hat, weil das BAföG an Attraktivität verloren hat, was sich ja auch in beständig sinkenden Förderzahlen niederschlägt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1700 „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)“)?

28

Beabsichtigt das BMBF, nach Inkrafttreten des 26. BAföGÄndG eine Werbekampagne für das BAföG zu starten, und was sollte aus Sicht der Bundesregierung besonders herausgestellt werden?

Inwiefern ist die Bundesregierung bereits mit Studentenwerken und Studierendenvertretungen bzgl. einer Werbekampagne im Austausch, bzw. für wann ist ein solcher geplant?

29

Wie viele BAföG-Erstanträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung unvollständig (absolut und prozentual), an welchen Formblättern bzw. Schritten scheitern besonders viele Antragsteller, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich der Verständlichkeit von Formularen und Bescheiden beim BAföG?

30

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausfülldauer und die Bearbeitungszeit beim Erstantrag seit der 25. BAföG-Novelle entwickelt (der Nationale Normenkontrollrat hatte 2010 in seinem Bericht „Einfacher zum Studierenden-BAföG“ eine durchschnittliche Ausfülldauer bei einem Erstantrag mit 5,5 Stunden beziffert, darunter 60 Minuten für das Zusammenstellen der Daten)?

31

Inwiefern hält die Bundesregierung kommerzielle Anbieter (z. B. www.meinbafoeg.de/; www.deinestudienfinanzierung.de/; www.studierenplus.de) für seriös, die versprechen, dass durch Nutzung derer Dienstleistungen der durchschnittliche Zeitaufwand für den BAföG-Antrag 30 Minuten betrage, auch vor dem Hintergrund, dass laut Normenkontrollrat allein das Zusammensuchen der Daten eine Stunde dauere (siehe Bericht des Normenkontrollrats „Einfacher zum Studierenden-BAföG“ von 2010)?

32

Inwiefern lässt sich die Bundesregierung von den Ländern bzw. den zuständigen ausführenden Behörden unterrichten, wie sich die Dauer des Ausfüllens und der Bearbeitung der BAföG-Anträge sowohl generell für alle Geförderten als auch speziell für Geflüchtete entwickelt hat und welche gesetzlichen bzw. untergesetzlichen Änderungen die ausführenden Behörden vorschlagen, um sowohl die Ausfülldauer als auch die Bearbeitungszeit zu verkürzen?

Was sind die Ergebnisse der jüngsten Unterrichtung?

33

Welche Verwaltungsvereinfachungen plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode beim BAföG umzusetzen (Vereinfachung des Gesetzes, weniger Anforderungen), welche Chancen bietet hierfür die Digitalisierung, und um wie viele Minuten lassen sich mit den Vereinfachungen Ausfüll- und Bearbeitungsdauer jeweils reduzieren?

34

Wie viele länder-unterschiedliche Antragsverfahren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Online-BAföG-Antrag, und welche Nachteile hat es aus Sicht der Bundesregierung, dass es keinen bundeseinheitlichen Online-Antrag gibt?

35

In welchen Gremien und mit welchem Erfolg setzt sich die Bundesregierung in Gesprächen mit den Ländern dafür ein, dass es einen bundeseinheitlichen Onlineantrag beim BAföG gibt, zumal der Papierantrag bundeseinheitlich normiert ist über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“?

36

Wie viele medienbruchfreie BAföG-Anträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2016, 2017 und 2018 online gestellt worden, und wie hat sich ihr Anteil an allen BAföG-Anträgen entwickelt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln sowie nach Übermittlungsart: eID-Funktion, DE-Mail, andere)?

37

Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung so wenige medienbruchfreie BAföG-Online-Anträge gestellt, und welche Vereinfachungen im Sinne von mehr Nutzerfreundlichkeit hält die Bundesregierung für geboten?

38

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bezogen auf das BAföG?

39

Welchen Anteil an medienbruchfreien BAföG-Anträgen hält die Bundesregierung für realistisch, und inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis, in welchem Maß sich dadurch die Bearbeitungszeit bei den BAföG-Ämtern reduziert bzw. reduzieren soll?

40

Welche nutzerfreundlichen Identifikationsverfahren will die Bundesregierung bezüglich der Antragstellung BAföG-Online prüfen lassen (siehe Umsetzungsstrategie Digitalisierung www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digital-made-in-de/bafoeg-online-1546688)?

41

Was muss aus Sicht der Bundesregierung getan werden, damit die Antragstellung BAföG-Online barrierefrei erfolgen kann, um mehr Menschen mit Beeinträchtigungen digital zu erreichen?

Wie und bis wann soll die Umsetzung erfolgen?

42

Wann wird der 22 Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 (22. BAföG-Bericht) veröffentlicht, der planmäßig im Laufe des Jahres 2019 erscheinen soll, und kann die Bundesregierung zusichern, dass sie sich nicht für eine Verschiebung einsetzt?

43

Warum ist der nach wie vor korrekte Hinweis, dass die Bedarfssätze und Freibeträge in der Vergangenheit insgesamt nicht regelmäßig in einem den Anstieg der Lebenshaltungskosten ausgleichenden Umfang angehoben wurden, wie er noch im 20. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 enthalten war (Bundestagsdrucksache 18/460, Seite 50), im zuletzt erschienenen 21. BAföG-Bericht entfallen?

44

Warum enthalten die bisher bekannten Eckpunkte keine Indexierungen für eine dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhung von Fördersätzen und Freibeträgen im BAföG?

45

Welche Indexierungen für eine dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhung von Fördersätzen und Freibeträgen im BAföG hält die Bundesregierung für denkbar, und welche hält sie am ehesten für geeignet?

46

Warum hält die Bundesregierung daran fest, dass der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag des BAföG (71 Euro bzw. 15 Euro) nicht die tatsächlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abdeckt (sie liegen ermäßigt bei 73,47 Euro bzw. 18,17 Euro), und was würde es kosten, die ermäßigten Beträge so zu anzuheben, dass die Kosten vollständig abgedeckt sind?

47

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil aller in Deutschland immatrikulierten Studierenden, die das 30. Lebensjahr bereits beendet haben, und wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2010 bis 2918 jeweils entwickelt?

48

Wie viele Studierende, die das 30. Lebensjahr bereits beendet haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit versicherungspflichtig nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), und wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2010 bis 2018 entwickelt?

49

Wie viele Anträge auf Fortbestehen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils gestellt, wie viele davon positiv beschieden (bitte unter Angabe der am häufigsten genannten Begründungen beantworten)?

50

Bei wie vielen freiwillig versicherten Studierenden wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils die Ausnahmeregelung nach § 245 Absatz 2 SGB V angewandt?

51

Inwiefern könnten aus Sicht der Bundesregierung neben Krankheit, Behinderung oder Erziehungszeiten weitere Gründe, wie etwa ein später Studienwunsch beruflich Qualifizierter, ein Fortbestehen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V rechtfertigen?

52

Plant die Bundesregierung im Zuge der angekündigten BAföG-Novelle Änderungen bezüglich der Krankenversicherung für Studierende? Wenn ja, welche, und warum? Wenn nein, warum nicht?

53

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass auch über 30-Jährige entweder ermäßigte Krankenversicherungsbeiträge zahlen oder ihnen kostendeckende BAföG-Krankenversicherungszuschläge gezahlt werden? Welche Kosten würden jeweils entstehen?

54

Warum hat die Bundesregierung in ihren Eckpunkten für ein 26. BAföGÄndG keine generelle Anhebung der Förderhöchstdauer für Studierende, die nahe Angehörige pflegen, vorgeschlagen? Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Rücksicht auf die Belastung dieser Gruppe zu nehmen?

55

Warum plant die Bundesregierung ausweislich ihrer Eckpunkte für ein 26. BAföGÄndG keine Teilzeitförderung für Studierende, die aufgrund von Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder schwerer chronischer Krankheit kein Vollzeitstudium aufnehmen können?

56

Warum hat die Bundesregierung in ihren Eckpunkten für ein 26. BAföGÄndG keine Förderung eines Orientierungssemesters aufgenommen, zum Beispiel durch Förderung der Regelstudienzeit plus ein Semester, wie es dem Vernehmen nach das BMBF und die Länder auf Arbeitsebene bereits im Jahr 2012 erarbeitet haben?

57

Inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, ob der Kinderzuschlag im BAföG von 130 Euro je Kind ausreicht?

58

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich nach der 25. BAföG-Novelle, die eigentlich eine Förderungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium schließen sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2663), eine neue Lücke aufgetan hat, die vom Verwaltungsgericht Minden bereits bestätigt wurde (siehe VG Minden 6 K 902/18), und wie und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese Förderlücke zu schließen?

59

Warum hält die Bundesregierung an dem Grundsatz fest, dass sowohl bei inländischen als bei geflüchteten Studierenden ein Fachrichtungswechsel ohne Verlust des BAföG-Anspruchs nach dem vierten Semester nur aus unabweisbaren Gründen erfolgen kann, obwohl bei Geflüchteten ihr Studium im Herkunftsland nicht vergleichbar ist, wie zum Beispiel in den Rechtswissenschaften in islamisch geprägten Ländern?

Inwiefern und in welchen Gremien setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es beim Fachwechsel f��r Geflüchtete flexiblere Ausnahmen gibt?

60

Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung der Entschließung des Bundesrats (siehe Bundesratsbeschluss vom 8. Juni 2018, Bundesratsdrucksache 123/18 (B)), in der länder- und lagerübergreifend die Bundesregierung aufgefordert wird, die Förderlücke für ausbildungs- bzw. studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten zu schließen (die Bundesregierung hatte bereits im Juni angekündigt, „sich daher mit der Thematik in dieser Legislaturperiode weiter zu befassen“, siehe Bundestagsdrucksache 19/2459)?

61

Welche Übergangsregelungen beim BAföG plant die Bundesregierung bezüglich des bevorstehenden Ausscheidens Großbritanniens aus der Europäischen Union („Brexit“) sowohl für deutsche und britische Auszubildende, und wie groß ist die Gruppe, die von diesen Regelungen betroffen ist?

62

Hat der bevorstehende Brexit nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Auswirkungen auf das BAföG dergestalt, dass mehr britische Studierende zum Studium nach Deutschland kommen bzw. weniger deutsche Studierende nach Großbritannien gehen (bitte Zahlen angeben)?

Berlin, den 27. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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