Folgen zunehmender Gewässerverunreinigungen für die Trinkwasserversorgung
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Oliver Krischer, Britta Haßelmann, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Aber die wichtige Ressource Wasser gerät immer stärker unter Druck. Die Gewässer in Deutschland sind wachsenden Belastungen ausgesetzt – etwa durch Nitrat und Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft oder sogenannte Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände. Der Indikatorenbericht 2016 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, dass die Bundesregierung beim Gewässerschutz ihren eigenen Zielsetzungen hinterherhinkt. Beispielsweise erreichen nur 35 Prozent der Messstellen den gewässertypischen Orientierungswert für Phosphor, in den letzten Jahren gab es hier keine Verbesserung.
Zudem warnen inzwischen erste Wasserversorger vor möglichen Belastungen von Trinkwasser mit Mikroplastik. Das alles stellt die Wasserversorger und Betreiber von Kläranlagen vor neue Herausforderungen, denn die Reinigung von Abwasser und die Trinkwasseraufbereitung werden aufwändiger und teurer.
Die EU-Kommission hat – auch in Reaktion auf die erfolgreiche europäische Bürgerinitiative (EBI) Right2Water – einen Entwurf für die Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie vorgelegt, der den Zugang zu sauberem Trinkwasser und vorsorgenden Gesundheitsschutz sicherstellen soll. Dazu hat die EU-Kommission einen Refit-Prozess für die Wasserrahmenrichtlinie gestartet, deren Umsetzung in Deutschland nur schleppend voran geht. Der Zustand der Gewässer in Europa – und auch in Deutschland – ist aus Sicht der Fragesteller alarmierend (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 8. März 2018, Bundestagsdrucksache 19/1415). Das Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten Zustand sind, liegt noch in weiter Ferne.
Angesichts der vielfältigen und teils gravierenden Gewässerverunreinigungen und Schadstoffeinträge erscheint aus Sicht der Fragesteller eine deutlich bessere Verzahnung des Gesundheits- und Umweltschutzes mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie notwendig. In der Trinkwasserrichtlinie fehlt bislang allerdings ein klares Bekenntnis zum Vorsorge- und Verursacherprinzip.
Die EU-Kommission verweist zwar in der Novelle zur Trinkwasser-Richtlinie auf die EBI Right2Water. Doch weder das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen wird in der Richtlinie garantiert, noch wird eine Wasserversorgung in öffentlicher Hand sichergestellt. Bisher hat sich die Kommission auch nicht geäußert, welche Haltung sie für die in Artikel 53 der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (2014/23) für den 18. April 2019 vorgesehenen Überprüfung der Ausnahme für das Wasser von Dienstleistungskonzessionen einnimmt. Sollte die Kommission sich für den Wegfall der Ausnahme für das Wasser in der Konzessionsrichtlinie aussprechen, droht nach Auffassung der Fragesteller eine erneute Liberalisierung in der Wasserversorgung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Belastungen von Oberflächengewässern und Grundwasser in Deutschland sowie „Kleingewässern“, die keinem Gewässerkörper zugeordnet sind, mit Pestiziden, Medikamentenrückständen, multiresistenten Keimen, Nitrat, Sulfat, Mikroplastik und weiteren nicht regulierten Stoffen?
Wenn ja, welche Messergebnisse liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Art der Belastung und Gewässer aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Gefahren ergeben sich durch diese Gewässerbelastungen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Trinkwasserversorgung in Deutschland?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die langanhaltende Trockenheit in diesem Jahr in Deutschland regional Engpässe bei der Trinkwasserversorgung entstanden?
Wenn ja, in welchen Regionen und über welche Zeiträume kam es zu Versorgungsengpässen?
Wie bewertet die Bundesregierung mittel- bis langfristig die Gefahr von Engpässen in der Trinkwasserversorgung in Deutschland aufgrund von Trockenheit und Hitze in Folge der Klimakrise?
Welche weiteren potentiellen Gefahren für die Trinkwasserversorgung in Deutschland sieht die Bundesregierung?
Mit welcher Kostenwirkung für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist bei der Trinkwasseraufbereitung aufgrund von Gewässerbelastungen mit Mikroschadstoffen nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung im Falle von Kostensteigerungen, wie sie das Umweltbundesamt infolge von Gewässerverunreinigung für die Verbraucherinnen und Verbraucher berechnet hat (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-05-24_texte-43-2017_kosten-trinkwasserversorgung.pdf), das Vorsorge- und Verursacherprinzip umgesetzt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 7 für die laufenden Verhandlungen zur EU-Trinkwasserrichtlinie, und inwieweit wird der Richtlinienvorschlag den in diesen Antworten genannten Trinkwassergefährdungen nach Ansicht der Bundesregierung gerecht?
An welchen Messstellen an für die Trinkwassergewinnung genutzten Gewässerkörpern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erhöhte Werte für Pestizide oder deren Abbauprodukte über den zulässigen Grenzwerten gemessen, und wie haben sich diese Messwerte in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Messstelle, Wirkstoff und gemessenem Wert aufschlüsseln)?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über kurzzeitige Spitzenbelastungen in Pestizidausbringungsphasen in quellnahen Bächen in intensiv genutzten Agrarregionen?
Welche Pestizid- und Biozidwirkstoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch Umweltnormen bzw. Belastungsgrenzwerte für die Konzentration in Oberflächengewässern und Grundwasser über Regelungen in der Oberflächengewässerverordnung bzw. Wasserrahmenrichtlinie und UQN-Richtlinie erfasst, und wie hoch ist der Anteil dieser Substanzen an der Gesamtzahl der in der EU zugelassenen Wirkstoffe?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen von pflanzenschutzrechtlich nicht relevanten Metaboliten (Abbauprodukte von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen) an den Messstellen für Oberflächen- und Grundwasser?
Von wie vielen umweltrelevanten Arzneimittelwirkstoffen geht die Bundesregierung aus, und wie viele Tonnen wurden davon seit 2005 in Deutschland pro Jahr ausgegeben (bitte nach Human- und Tierarzneimitteln aufschlüsseln, soweit möglich Antibiotika separat aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor zur Summenwirkung von wasserbelastenden Stoffen vor (Cocktail-Effekte)?
Wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich von Stoffen, die wasserrechtlich nicht reglementiert sind, und hält es die Bundesregierung für erforderlich, nicht regulierte Stoffe in ihrer Spurenstoffstrategie zu behandeln (bitte begründen)?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Problemen mit der Trinkwassergewinnung, nachdem Unternehmen nicht regulierte Stoffe in Flüsse eingeleitet hatten?
Wenn ja, wo, und wann?
Was waren die Konsequenzen für die Trinkwassergewinnung, u. a. wie viele Menschen waren betroffen?
Welche Kosten fielen und fallen an?
Inwieweit sieht die Bundesregierung den Besorgnis- und Vorsorgegrundsatz in Bezug auf Wasser gewahrt, wenn nicht regulierte Stoffe ohne Grenzwerte in Flüsse eingeleitet werden dürfen?
Wurde in den letzten fünf Jahren der gesundheitliche Orientierungswert, Maßnahmenwert oder Leitwert für Trifluoracetat im Trinkwasser nach Kenntnis der Bundesregierung angepasst?
Wenn ja, wann, und auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde die Anpassung vorgenommen?
Teilt die Bundesregierung die Forderungen der erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative Right2Water, das Recht auf Wasser und auf sanitäre Grundversorgung gesetzlich zu verankern sowie eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen zu fördern, und inwieweit sieht die Bundesregierung die Forderungen der europäischen Bürgerinitiative durch den Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie umgesetzt (bitte begründen)?
Wird sich die Bundesregierung in den laufenden EU-Verhandlungen für verbindliche Maßnahmen für einen allgemeinen Zugang zu sauberem Trinkwasser einsetzen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Vorschläge zur Verbesserung des Wasserzugangs an öffentlichen Orten sowie zur Bereitstellung von kostenlosem Leitungswasser in Restaurants, insbesondere für Menschen ohne Obdach?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Haltung der EU-Kommission anlässlich der bis zum 18. April 2019 vorgesehenen Überprüfung der Ausnahme für das Wasser von Dienstleistungskonzessionen (Artikel 53 der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (2014/23))?
In welcher Weise hat sich die Bundesregierung in den Überprüfungsprozess der EU-Kommission gemäß Artikel 53 der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (2014/23) eingebracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausnahme des Wassers aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie?
Was hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen, um einen erneuten Vorstoß der EU-Kommission, die Wasserversorgung unter Konzessionsvergaberecht zu stellen, zu verhindern?
Wie viel Wasser wird nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland in Einwegflaschen verkauft, und in welchem Umfang kann der Vorschlag der EU-Kommission zur kostenlosen Bereitstellung von Leitungswasser an öffentlichen Orten oder in Restaurants nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegplastikflaschen in Deutschland zu senken?
Inwieweit unterstützt es die Bundesregierung, im Rahmen der Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie die Klagemöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen auf Regelungen und Entscheidungen im Geltungsbereich dieser Richtlinie auszuweiten?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Entwurf zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie vorgeschlagene Ausweitung des risikobasierten Ansatzes zur Überwachung von Gewässern im Hinblick auf die Umsetzung in Deutschland?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung in der EU für eine Stärkung des Vorsorge- und Verursacherprinzips in der Trinkwasserrichtlinie einsetzen, und welche Ansatzpunkte sieht die Bundesregierung für eine bessere Verzahnung von Trinkwasserrichtlinie und Wasserrahmenrichtlinie?