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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schwerpunkte und stringente Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung

(insgesamt 72 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/653614.12.2018

Schwerpunkte und stringente Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung

der Abgeordneten Dieter Janecek, Dr. Anna Christmann, Tabea Rößner, Ekin Deligöz, Dr. Danyal Bayaz, Kai Gehring, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Stefan Schmidt, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aufgabe und Ziel der Politik muss es sein, die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) so zu gestalten, dass die vielfältigen Chancen der Technologie für das Gemeinwohl nutzbar gemacht werden und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Am 15. November 2018 stellte die Bundesregierung im Rahmen einer Klausurtagung des Bundeskabinetts ihre „Strategie Künstliche Intelligenz“ vor. Diese liefert aus Sicht der Fragesteller aber keine überzeugenden Antworten, wie dieses Ziel auch tatsächlich erreicht werden kann.

Aus Sicht der Fragesteller bietet die vorgelegte KI-Strategie eine zwar in vielen Bereichen zutreffende Zusammenstellung von Herausforderungen, Rahmenbedingungen und Handlungsfeldern, liefert aber nicht das, was zur zentralen Aufgabe einer Strategie gehört – die klare Definition und Priorisierung von Schwerpunkten, die Festlegung von Zielen, unterlegt mit Jahreszahlen für die Zielerreichung und Indikatoren, an denen die Zielerreichung gemessen werden soll. Die von der Bundesregierung vorgelegten Ziele und Handlungsfelder bleiben weitgehend vage, formulieren oftmals eher Hoffnungen oder Absichtserklärungen, statt konkreter Maßnahmen. Wie und wo genau die angekündigten 3 Mrd. Euro für KI – eine stolz wirkende Summe, die sich aber mit Blick auf die enormen Investitionen in USA oder China etwas relativieren – investiert werden sollen, bleibt unklar.

Gerade das Formulieren klarer, überprüfbarer Ziele wäre aus Sicht der Fragesteller zwingend notwendig, um die Umsetzungsfehler, die die letzte Bundesregierung bei ihrer Digitalen Agenda erleben musste, nicht zu wiederholen. Insbesondere mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung von Künstlicher Intelligenz wäre es dabei für die Bundesrepublik Deutschland von zentraler Bedeutung, gegenüber den USA und China, aber auch gegenüber Frankreich und Großbritannien, nicht den Anschluss zu verlieren. Soll Künstliche Intelligenz als Technologie, die unsere Welt zum Positiven verändern kann, entwickelt werden, ist es notwendig, dass Deutschland und Europa diese technologische Entwicklung auch tatsächlich aktiv gestalten können und nicht hinterherhinken. Deshalb sind deutlich mehr Entschlossenheit, zielgenaue Umsetzung und Tempo gefragt.

Enttäuschend ist aus Sicht der Fragesteller auch, dass die deutsch-französische bzw. europäische Perspektive zwar betont wird, aber nicht mit ambitionierten und abgestimmten Plänen und Maßnahmen hinterlegt ist.

Gerade im Vergleich zur bereits Anfang des Jahres vorgelegten französischen KI-Strategie fällt auf, dass das ökologische Potenzial von KI in der Strategie der Bundesregierung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die Potenziale von KI werden nur kurz erwähnt, die Herausforderungen, die sich im Bereich Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben können und denen nur mit einer ambitionierten GreenIT-Strategie begegnet werden kann, bleiben gänzlich unerwähnt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Zur Umsetzung der KI-Strategie und den Grundlagen und Anwendungsgebieten der Strategie

Fragen79

1

Welche Schritte aus der Strategie Künstliche Intelligenz wird die Bundesregierung zuerst umsetzen, und in welchem Zeitraum (bitte konkret nach Projekt und Zeitpunkt auflisten)?

2

Für welche Projekte aus der KI-Strategie ist die für den Haushalt 2019 eingeplante Summe von 50 Mio. Euro vorgesehen?

3

Wie stellt die Bundesregierung eine Koordinierung der KI-Strategie, der Umsetzungsstrategie zur Digitalisierung und der zahlreichen Digital-Gremien der Bundesregierung sicher?

4

Welche Maßnahmen der KI-Strategie befinden sich bereits in der Umsetzung, und mit welchen finanziellen Mitteln sind diese bisher hinterlegt (bitte möglichst konkret nach Einzelplan und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik aus Verbänden und Presse (siehe z. B. FAZ vom 16. November 2018, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/die-schwaechen-der-deutschen-ki-strategie-15892789.html), dass die angekündigten 500 Mio. Euro Investitionen pro Jahr zu wenig für eine echte Stärkung der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz seien, insbesondere angesichts vielfach höherer Investitionen anderer Staaten und vielfach höherer Investitionen in Forschung und Entwicklung durch Technologieunternehmen in den USA und China?

6

Wie schlüsseln sich die angekündigten 3 Mrd. Euro bis 2025 auf die einzelnen Jahre und auf zusätzliche sowie laufende Maßnahmen auf?

7

Hält die Bundesregierung angesichts der rasanten Dynamik der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung von KI eine Umsetzung der deutschen KI-Politik in Form der bestehenden interministeriellen Abstimmung für erfolgsversprechend, oder wäre die Schaffung einer neuen Governance-Struktur bzw. Institution zur Umsetzung der KI-Strategie, wie das beispielsweise im Vereinigten Königreich erfolgte, aus Sicht der Bundesregierung vielversprechender?

8

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die von verschiedener Seite (z. B. Beirat Junge Digitale Wirtschaft, siehe RP Online, 20. November 2018, https://rp-online.de/wirtschaft/bjdw-will-das-feindbild-digitalisierung-mit-stiftung-bekaempfen_aid-34611033 oder Antrag „Künstliche Intelligenz – Auf Grundlage europäischer Werte entwickeln und zum Wohl von Gesellschaft und Umwelt gestalten“, Bundestagsdrucksache 19/5667) geäußerten Vorschläge zur Gründung einer Stiftung zur Umsetzung von gemeinwohlorientierten digitalen Innovationen nicht weiterverfolgt, und welche Erwägungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Stiftungsidee?

9

Welche Anwendungsgebiete sieht die Bundesregierung in den nächsten Jahren als prioritär an, und warum findet sich eine solche Priorisierung nicht in der vorgelegten KI-Strategie?

10

Warum sieht die Bundesregierung in der Anwendung von KI in der Lebensmittelversorgungskette eine wichtige Aufgabe, die sich in der Strategie zweimal ohne weitere Erläuterung findet (S. 17 und 31)?

11

Inwieweit ist die KI-Strategie bereits mit den Ländern abgestimmt, und in welcher Weise und mit welchem Zeitplan soll die Umsetzung mit den Ländern abgestimmt werden?

12

Von wem und in welcher Weise hat sich die Bundesregierung für die KI-Strategie beraten lassen?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung dezentraler KI (siehe z. B. https://towardsdatascience. com/everything-you-need-to-know-about-decentralized-ai-3abdb052324b)?

Zu den ökologischen Potentialen und ökologischen Risiken

14

Warum macht die Bundesregierung die Potentiale und Herausforderungen von KI für ökologische Fragen nicht zu einem Handlungsfeld von oberster Priorität, wie es Frankreich vorgemacht hat?

15

Sieht die Bundesregierung die Bedeutung von KI für ökologische Fragen mit nur wenigen Zeilen und ohne eigenes Kapitel in der KI-Strategie ausreichend gewichtet, und entspricht diese Gewichtung der Bedeutung, die die Bundesregierung dem Potenzial von KI bei der Bearbeitung und Lösung ökologischer Herausforderung beimisst?

16

Warum enthält die KI-Strategie keine Aussagen zu Fragen von GreenIT und zu der Herausforderung, wie der zunehmende Stromverbrauch durch die Anwendung intelligenter Systeme gebremst werden kann?

17

Existieren von Seiten der Bundesregierung Berechnungen oder Szenarien zur möglichen Entwicklung des Strom- und Ressourcenverbrauchs der IT durch den vermehrten Einsatz von KI?

Falls ja, welche Szenarien der Entwicklung des Strom- und Ressourcenverbrauchs durch KI-Anwendungen hält die Bundesregierung bis 2030 für realistisch?

Falls nein, plant die Bundesregierung, hierzu eine Studie in Auftrag zu geben?

18

Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung grundsätzlich als notwendig, um den Energie- und Ressourcenverbrauch von IKT-Anwendungen im Allgemeinen und KI-Anwendungen im Speziellen zu reduzieren?

19

In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung besonders große Potenziale von KI für mehr Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz, und wie will sie diese Potenziale mit der vorliegenden Strategie heben?

20

Welche Förderlinien und Projekte zur Erforschung und Weiterentwicklung von GreenIT finanziert die Bundesregierung derzeit?

21

Aus welchen Gründen erscheint es der Bundesregierung nicht angebracht, notwendig oder zielführend, die Aufgabenbeschreibung des geplanten deutschen Observatoriums für Künstliche Intelligenz auf ökologische Fragestellungen zu erweitern, und wieso sollen Studien und Projekte nur zu Fragen der sozialen Technikfolgenabschätzung vorgenommen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung selbst von einem funktionalen Äquivalent zum IPCC spricht?

22

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung KI bei der Auswertung meteorologischer Daten, der Weiterentwicklung von Wetter- und Klimamodellen und der Erstellung von präzisen Prognosen zu Auswirkungen der Klimakrise bei?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die zur Verfügung stehende Datenbasis für die Weiterentwicklung solcher Klimamodelle, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene, und welche Strategie verfolgt sie ggf., diese Datenbasis auch im Rahmen internationaler Kooperationen zu verbessern?

24

Welcher Art sind die vorgesehenen 50 Leuchtturmanwendungen im Themengebiet „Umwelt und Klima“, welche Fördermittel werden für diesen Bereich vorgesehen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Leuchtturmanwendungen eine nachhaltige Breitenwirkung entfalten?

Zur Forschung und den Forschungszentren

25

Wie ergibt sich die Zahl von zwölf geplanten Forschungszentren und Anwendungshubs, und wie und zu welchem Zeitpunkt wird die Auswahl der Standorte erfolgen?

26

Wie soll sich der „international besetzte Beirat zur Evaluation und Weiterentwicklung der Zentren und Cluster“ (vgl. S. 13 KI-Strategie) zusammensetzen, in welchem Rhythmus soll er tagen, und welche Aufgaben soll er konkret bekommen?

27

Wie will die Bundesregierung die Schaffung der 100 Professuren mit den Ländern abstimmen, und welchen Zeitraum wird die Besetzung nach Einschätzung der Bundesregierung stattfinden können?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass sich für die geplanten 100 Professuren qualifizierte und international renommierte Personen finden lassen?

29

Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass mehr KI-Professuren als bisher von Frauen besetzt werden?

30

Wieso hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, keine Ziele zur Schaffung von Stellen für Doktorandinnen und Doktoranden und Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden, wie dies beispielsweise die britische KI-Strategie vorsieht, zu definieren?

31

Hat die Initiative der Bundesregierung zum Ziel, Stärken zu stärken oder will sie die Forschungslandschaft im Bereich Künstliche Intelligenz mit insgesamt zwölf Forschungszentren eher breit aufstellen?

32

Mit welchen konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum möchte die Bundesregierung das Ziel umsetzen, attraktivere Arbeits- und Forschungsbedingungen zu schaffen und bessere Gehälter in der KI-Forschung zu ermöglichen?

33

Wie ist der Zeitplan für die Gründung der regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung, und in welchem Prozess wird das angekündigte gemeinsame KI-Transferkonzept der zuständigen Bundesministerien erarbeitet?

34

Wie stehen die verschiedenen angekündigten Kompetenzzentren, Anwendungshubs, Cluster und das nationale Forschungskonsortium in Beziehung zueinander?

35

Wie ist der Zeitplan für den Aufbau der angekündigten „Lehr-Lern-Plattform-KI“, und wird es dabei eine Zusammenarbeit mit den Ländern geben? Welche „Lernenden“ sollen auf dieser Lernplattform Kurse absolvieren können (nur Studierende oder auch Berufstätige sowie Schülerinnen und Schüler)?

36

Mit Mitteln in welcher Höhe und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung jeweils die Forschung zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Systemen und die Forschung und Entwicklung von Anwendungen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Privatsphäre vorantreiben?

37

Warum setzt die Bundesregierung keinen strategischen Schwerpunkt auf die Erforschung und Förderung dezentraler KI, obwohl bereits jetzt z. B. im Bereich Automotive/Mobility und weiteren IoT-Anwendungsbereichen klar wird, dass es zunehmend Geräte und Systeme geben muss, die in ihrer Funktionalität nicht von einer Internetverbindung zu Cloud-Datenbanken abhängig sind, und dass dieser Markt samt Wertschöpfungskette außerordentlich attraktiv für die deutsche, KMU-basierte Digital- und Elektrowirtschaft sein könnte?

38

Will die Bundesregierung auch die Erforschung und Entwicklung dezentraler KI und dezentraler KI-Chips (in autonomen Robotern, Endgeräten etc.) über die Raumfahrt hinaus vorantreiben?

39

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass auf den wichtigsten Konferenzen in den USA und in Europa nur eine Handvoll in Deutschland forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgewählt worden sind (vgl. www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/kuenstliche-intelligenz-warum-deutschland-mehr-investieren-muss-a-1238851.html)?

Zur Verfügbarkeit von Daten, Open Data und Open Science

40

Durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass zukünftig mehr nicht personenbezogene Daten der öffentlichen Verwaltung als Open Data bereitgestellt werden, und inwiefern verfolgt die Bundesregierung das Ziel, alle nicht personenbezogene Daten der öffentlichen Verwaltung als Open Data zugänglich zu machen?

41

Werden die Themen „Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsrechte“ und „Open Data“ auch weiterhin federführend im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bearbeitet, oder gibt es von Seiten der Bundesregierung beispielsweise Überlegungen, das Thema aus dem Bundeskanzleramt heraus voranzutreiben?

42

Wann ist mit der Vorlage des im Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten zweiten Open-Data-Gesetzes zu rechnen?

43

Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der Umsetzung der im Aktionsplan zur Open Government Partnership (OGP) einzelnen Maßnahmen?

44

Wie weit ist man mit der Implementierung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten regionalen Open-Government-Labore bislang gekommen?

45

Wie unterstützt die Bundesregierung den Prozess zur weiteren Implementierung der European Open Science Cloud (EOSC), damit die EOSC möglichst rasch ihre wichtige Rolle bei der EU-weiten Aufbereitung und Zugänglichkeit von Daten übernehmen kann?

46

In welcher Verbindung sieht die Bundesregierung NFDI (Nationale Forschungsdateninfrastruktur), EOCS und den International Data Space (IDS), und durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Datenplattformen vollständig interoperabel gestaltet werden?

47

In welchen Bereichen und Ländern existieren bereits Erfahrungen mit Datenpartnerschaften, und bis wann und unter Beteiligung welcher Akteure plant die Bundesregierung, die „Kriterien für eine kartellrechts-konforme Ausgestaltung von „Datenpartnerschaften“ vorzulegen?

48

Welche Citizen-Science-Projekte eignen sich nach Einschätzung der Bundesregierung dafür, Daten für KI-Verfahren zu generieren (vgl. S. 29, 58 KI-Strategie), und plant die Bundesregierung, gesonderte Mittel für die Aufbereitung und dauerhafte Speicherung solcher Daten bereitzustellen?

Zur Gewährleistung von Grundrechten

49

Welche besonderen Risiken werfen Anwendungen der Künstlichen Intelligenz etwa in den Bereichen Versicherungswesen, Kreditvergabe, im Gesundheitssektor, bei Anwendungen der Sicherheitsbehörden oder bei Profilbildungen samt KI-Auswertung zur Bildung eines Superscore mit Blick auf gesellschaftliche Grundwerte und individuelle Grundrechte, beispielsweise im Hinblick auf die Gewährleistung von Privatheitsrechten, auf?

50

Welche besonderen Risiken werfen Anwendungen der Künstlichen Intelligenz etwa in den Bereichen Verssicherungswesen, bei der Kreditvergabe, im Gesundheitssektor, bei Anwendungen der Sicherheitsbehörden oder bei Profilbildungen und Auswertungen mit einem Superscore auf hinsichtlich der Sicherstellung des geltenden Diskriminierungsverbots, das auch bei automatisierten Entscheidungen Anwendung finden muss, und durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung die Umsetzung des Diskriminierungsverbots sicher?

51

Welche Rolle spielt hierbei nach Ansicht der Bundesregierung die Überprüfbarkeit automatisierter Entscheidungen, und wie plant sie, eine solche Überprüfbarkeit herzustellen?

52

Welche konkreten Vorschläge legt die Bundesregierung sowohl auf internationaler, europäischer als auch nationaler Ebene vor, um zu einer rechtsstaatlich wie bürgerrechtlich gebotenen Einhegung und Gestaltung der identifizierten Risiken zu gelangen (beispielsweise hinsichtlich Datengrundlage für lernende Systeme oder Diskriminierungspotentiale von algorithmischen Entscheidungssystemen)?

53

Verfolgt die Bundesregierung weiterhin die mit dem Pilotprojekt Südkreuz dokumentierte Absicht, die vollautomatisierte sog. intelligente Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen so bald als möglich an den Start zu bringen, und wenn ja, welche gesetzlichen Veränderungen plant sie zur Legalisierung dieses Vorhabens?

54

Wie lautet die Haltung der Bundesregierung zu dem von der chinesischen Regierung beabsichtigten Bevölkerungsbenotungsprojekt eines sog. Social Scoring, und hat sie diese Auffassung der chinesischen Regierung auch bereits auf offiziellem Wege kundgetan, und wenn nein, warum nicht?

55

Teilt die Bundesregierung die Auffassungen der Daten- und Informationsbeauftragten des Bundes und der Länder zur gebotenen Transparenz von Algorithmen beim Einsatz durch öffentliche Verwaltungen, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.datenschutzzentrum.de/uploads/informationsfreiheit/2018_Positionspapier-Transparenz-von-Algorithmen.pdf)?

Zur internationalen und bilateralen Zusammenarbeit

56

Wo sieht die Bundesregierung besondere Alleinstellungsmerkmale der deutschen KI-Strategie im Vergleich zu den bereits vorliegenden Strategien zum Beispiel aus Frankreich, Großbritannien sowie der Europäischen Union?

57

Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Slogan „AI made in Germany“ und der gleichzeitig formulierten Absicht, auch „AI made in Europe“ zu stärken?

58

Wie und in welchem Zeitplan soll das „Virtuelle Zentrum“ mit Frankreich auf den Weg gebracht werden, und warum hat sich die Bundesregierung gegen ein gemeinsames Institut oder Netzwerk ausgewählter Zentren entschieden?

59

Warum hat die Bundesregierung nicht den Vorschlag des European Lab for Learning & Intelligent Systems (ELLIS) aufgegriffen, der eine Summe von 100 Mio. Euro pro Jahr für den Aufbau eines europäischen Leuchtturmprojekts im Bereich KI vorsieht, oder auch der Confederation of Laboratories for Artificial Intelligence Research in Europe (CLAIRE), die ebenfalls Vorschläge dazu entwickelt haben?

60

Wie erfolgt insbesondere der Austausch mit der französischen Regierung zu KI, und wurden, zusätzlich zu den bereits etablierten Austauschformaten, weitere Konsultationsmechanismen auf Arbeitsebene geschaffen, bzw. sollen diese noch etabliert werden?

Falls nein, wieso ist dies aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig?

61

Wie fügen sich das von der Bundesregierung angekündigte europäische Innovationscluster zu KI und das EUREKA-Cluster in die auf EU-Ebene bereits existierenden (im Rahmen von Horizon 2020) und geplanten Instrumente (im Rahmen von Horizon Europe) zur Forschungsförderung im Bereich KI ein?

62

Wie fügt sich die KI-Strategie der Bundesregierung insgesamt in das KI-Konzept der Europäischen Kommission ein?

63

Wie wird die Bundesregierung sich konkret, auch in Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnern, für die Setzung offener Standards für KI-Anwendungen auf internationaler Ebene einsetzen?

Zu KI-Fachkräften und Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt

64

Bis wann soll das in der KI-Strategie genannte KI-Observatorium zur sozialen Technikfolgenabschätzung eingerichtet sein, welche organisatorische Form ist hierfür vorgesehen bzw. wird von Seiten der Bundesregierung als möglich und vielversprechend erachtet?

65

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des zunehmend einwanderungskritischen Diskurses in den USA und der zunehmend autoritären Entwicklungen in China die Chancen, die Attraktivität Deutschlands als Zielland internationaler KI-Fachkräfte zu steigern, und geht die Bundesregierung davon aus, dass dieses Potenzial durch die im Oktober 2018 im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten ausreichend aktiviert werden kann?

66

Wie erfolgskritisch ist aus Sicht der Bundesregierung die Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Fachkräften für KI, sowohl in der Wissenschaft als auch in der Wirtschaft?

67

Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine ausreichende Gewinnung internationaler KI-Fachkräfte gelingen kann, wenn das Bemühen um internationale KI-Fachkräfte als nicht prioritär bzw. nachrangig verfolgt wird?

68

Sieht die Bundesregierung über die Sicherstellung der Einbeziehung von Betriebsräten bei der Festlegung von Auswahlkriterien für Einstellungen (§ 95 des Betriebsverfassungsgesetzes) weiteren regulatorischen Handlungsbedarf mit Blick auf den Einsatz von KI in Einstellungsverfahren?

Wenn ja, in welchen Bereichen?

Wenn nein, wieso nicht?

69

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu beitragen, dass sich der Frauenanteil im Digitalbereich in Wirtschaft und Wissenschaft signifikant erhöht und sich mehr Mädchen und Frauen für Fächer wie Informatik begeistern?

Warum findet sich dieser Aspekt nicht in der Strategie der Bundesregierung?

Zur Weiterentwicklung und Einbindung von Expertinnen und Experten und der Zivilgesellschaft

70

Auf welche Weise bleibt die Bundesregierung auch nach Ende des Online-Konsultationsprozesses und der Fachforen mit den Organisationen im Austausch, die eine Stellungnahme abgegeben haben bzw. mit den Personen, die an den Fachforen teilgenommen haben?

71

Wie fließen die verschiedenen Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppen der Plattform „Lernende Systeme“ bzw. der weiterentwickelten Plattform „Künstliche Intelligenz“ in die konkrete Regierungsarbeit ein?

Wie werden die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht?

72

In welcher Form wird die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger in den angekündigten gesellschaftlichen Dialog zu KI einbeziehen?

Welche Formen der Bürgerbeteiligung wird sie dabei nutzen?

Berlin, den 27. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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