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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierungslücke und Haushaltsführung der Alterskasse der Landwirte

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

15.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/660318.12.2018

Finanzierungslücke und Haushaltsführung der Alterskasse der Landwirte

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Markus Tressel, Renate Künast, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 23. Mai 2018 (1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14) die so genannte Hofabgabeklausel (§§ 11 und 21 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte), d. h. die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruches, für verfassungswidrig erklärt.

Mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde den Forderungen vieler Landwirtinnen und Landwirte Rechnung getragen, die sich jahrelang gegen den überkommenen Anachronismus der Hofabgabeklausel gewehrt haben. Von den durch diese Regelung entstandenen Ungerechtigkeiten waren nicht zuletzt oft betriebsleitende Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben betroffen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war in diesem Sinne ein aus Sicht der Fragesteller längst überfälliger Schritt für eine emanzipierte, zeitgemäße und moderne Landwirtschaft.

Mit der Abschaffung der Hofabgabeklausel ergeben sich voraussichtlich zusätzliche Kosten für die Alterssicherung der Landwirte infolge einer Ausweitung der Rentenansprüche in Höhe von 48 Mio. Euro. Dadurch ist eine Finanzierungslücke im Haushalt der landwirtschaftlichen Alterskasse entstanden. Bisher sind auch im Bundeshaushalt für das Jahr 2019 keine zusätzlichen Mittel zur Deckung der Finanzierungslücke eingestellt (vgl. www.topagrar.com/management-und-politik/news/hofabgabeklausel-finanzierung-bleibt-offen-10094355.html).

In seinem Bericht an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und den Bundesrat nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung zum Bericht über die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten sowie der Organisation der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG vom 17. September 2018 kommt der Bundesrechnungshof zum Schluss, dass die SVLFG die Obergrenzen der Verwaltungs- und Verfahrenskosten erreicht hat, den ihr aufgetragenen Personalabbau unzulänglich steuert und die dadurch erreichten Einsparungen nicht nachhaltig sind.

Die nach dem Haushaltsjahr 2016 erheblich gestiegen Verwaltungs- und Verfahrenskosten widersprächen der Vorstellung des Gesetzgebers von langfristig deutlich geringeren Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten und der aktuelle Stand der Organisationsstruktur und der Personalbedarfsermittlung erforderten weiterhin ein nachhaltiges Bemühen der SVLFG. Die Ziele in Bezug auf die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten und die Organisationsstruktur habe die SVLFG noch nicht erreicht. Dies zeige die dringende Notwendigkeit, verstärkt auf das Handeln der SVLFG Einfluss zu nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Woraus resultiert nach Kenntnis der Bundesregierung der Fehlbetrag von 48 Mio. Euro bei der Finanzierung der landwirtschaftlichen Alterskasse?

2

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wissentlich sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergebende berechtigte Rentenansprüche zur Alterssicherung der Landwirte im Haushalt der Alterskasse nicht berücksichtigt?

3

Wie bewertet es die Bundesregierung bzw. entspricht es ihrer Auffassung einer guten Haushaltsführung, dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der Alterskasse zur Gewährleistung der Alterssicherung und der sozialen Verantwortung gegenüber den Rentenberechtigten, wenn berechtigte Rentenansprüche im Haushalt der Alterskasse nicht berücksichtigt werden?

4

Ab wann hatte die Bundesregierung Kenntnis von der Finanzierungslücke der Alterskasse der Landwirte?

5

Warum hat die Bundesregierung in Kenntnis der Finanzierungslücke die sich daraus ergebenden zusätzlichen Finanzierungsbedarfe aufgrund der berechtigten Rentenansprüche der Landwirte im Bundeshaushalt nicht berücksichtigt?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und den Bundesrat zum Bericht über die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten sowie der Organisation der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vom 17. September 2018?

7

Mit welchen Maßnahmen soll eine weitere Reduzierung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der SVLFG erreicht werden und deren Organisation verbessert werden?

Berlin, den 19. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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