BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

15.01.2019

Aktualisiert

24.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/665119.12.2018

Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr

der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Stefan Schmidt, Stephan Kühn (Dresden), Ingrid Nestle, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der jüngste Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) belegt erneut, dass es jetzt dringender denn je tiefgreifender Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarf, um die zurzeit angesteuerte globale Erderhitzung von weit über drei Grad noch zu begegnen, Jedes Zehntel Grad zählt, um die drohenden irreversiblen Dominoeffekte (Kipppunkte) einzudämmen, welche zu einer unkontrollierbaren und selbstverstärkenden Erderhitzung führen. Als G20-Mitglied und Exportweltmeister steht Deutschland in der Verantwortung, die angekündigte Anstrengung der internationalen Dekarbonisierung nun auch mit wirkmächtigen Instrumenten auszugestalten. Auch nach der Festlegung der vierten Handelsphase (2021 bis 2030) des Europäischen Emissionshandels (Emission Trading System, ETS) – als das zentrale Lenkungsinstrument für die Emissionsreduktion im Stromsektor und dadurch auch für Emissionen in der Industrie – sind noch immer viele überschüssige, zu günstige CO2-Zertifikate auf dem Markt. Zugleich werden knapp 60 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland gar nicht im Emissionshandel erfasst. Das betrifft vor allem die Sektoren Wärme und Verkehr, deren Emissionen im Jahr 2017 stagnierten oder sogar wieder anstiegen gegenüber dem Referenzjahr 1990.

Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze verkündete in ihrer „Humboldt-Rede“ (am 7. November 2018), dass sie gemeinsam mit ihrem Kabinettskollegen aus dem Bundesministerium der Finanzen – Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz – ein Konzept für die CO2-Bepreisung im Bereich Wärme und Verkehr erarbeite (www.bmu.de/rede/rede-vonsvenja-schulze-zur-umweltpolitik-der-bundesregierung-in-der-19-wahlperiode/). Das Bundesfinanzministerium dementierte öffentlich die gemeinsamen Pläne zur Erarbeitung einer Klimaschutzabgabe (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-keine-neue-co2-abgabe-olaf-scholz-lehnt-forderung-ab/23602080.html). Die die Bundesregierung fragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Emissionshandel als Leitinstrument der Klimapolitik weiter zu stärken; zudem will die Bundesregierung auf ein CO2-Bepreisungssystem setzen, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie haben sich bisher die Treibhausgasemissionen im Jahr 2018 in Deutschland gegenüber dem Referenzjahr 1990 entwickelt (bitte nach den einzelnen Sektoren Industrie, Stromerzeugung, Wärme, Landwirtschaft und Verkehr aufschlüsseln)?

2

Welche CO2-Bepreisungsmodelle für die Sektoren Wärme und Verkehr (Non-ETS) sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)?

a) Was sind jeweils die Vor- und Nachteile aus Sicht der Bundesregierung?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Umsetzbarkeit in Deutschland im Hinblick auf die bestehenden juristischen und politischen Rahmenbedingungen?

3

Plant die Bundesregierung ein gemeinsames Konzept zur CO2-Bepreisung vorzulegen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung das Konzept zur CO2-Bepreisung erarbeiten?

c) Wenn ja, wofür würde die Bundesregierung Mehreinnahmen aus einer CO2-Bepreisung verwenden?

4

Welches CO2-Bepreisungsmodell favorisiert die Bundesregierung, und warum?

5

Liegen der Bundesregierung schon Auswertungen eigener in Auftrag gegebener Studien vor, und zieht sie diese für die Erarbeitung eines eigenen CO2-Bepreisungskonzeptes heran?

6

Wenn nein, plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laufenden öffentlichen Debatte eigene Studien hinsichtlich einer CO2-Bepreisung (Ausgestaltungsoptionen, Implementierung und ökologische, ökonomische und soziale Wirkungsweise) in Auftrag zu geben (wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, bitte unter Angaben von Auftragsempfängerinnen und Auftragsempfänger und des Auftragszeitraums beantworten)?

7

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein in Bezug auf den Vorschlag der Bundesumweltministerin Svenja Schulze vom 7. November 2018, die während ihrer „Humboldt-Rede“ einen CO2-Preis für den Verkehrs- und Wärmebereich forderte?

8

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der Bundesumweltministerin, wonach es neben dem ETS auch einen CO2-Preis im Non-ETS bedarf, um durch einen Preisanreiz eine ökologische Lenkungswirkung hin zu effizienten Technologien zu erwirken (bitte begründen)?

9

Anhand von welchem Maßnahmenprogramm plant die Bundesregierung das System einer CO2-Bepreisung so zu gestalten, dass keine Netto-Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen und untere Einkommensgruppen sogar entlastet werden sollen, wie es die Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorsieht?

10

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Sektoren Gewerbe, Handel und Dienstleistung im Rahmen einer CO2-Bepreisung an anderer Stelle zu entlasten, beispielsweise durch eine gleichzeitige Senkung der Steuern und Umlagen auf Strom, und stellt die Bundesregierung hierzu eigene Überlegungen und Berechnungen an, bzw. hat sie hierzu bereits konkrete Maßnahmen ergriffen, wie die Vergabe von Studien etc.?

11

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen im Rahmen einer verstärkten CO2-Bepreisung zu erhalten, und stellt die Bundesregierung hierzu eigene Überlegungen und Berechnungen an, bzw. hat sie hierzu bereits konkrete Maßnahmen ergriffen, wie die Vergabe von Studien etc.?

12

Vertritt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der offensichtlichen Verfehlung der Klimaschutzziele 2020 (Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990), die Auffassung, dass die Klimaschutzziele 2030 und 2050 auch ohne die Einführung einer CO2-Bepreisung erreicht werden können?

Wenn ja, warum war es nicht möglich, die Klimaschutzziele 2020 einzuhalten?

13

Anhand von welchen Kriterien plant die Bundesregierung die Anreiz- und Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich veranlasster Energiesteuerbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern zu überprüfen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 142 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/5984)?

14

Stimmt die Bundesregierung zu, dass eine Angleichung der bisher unterschiedlichen Besteuerung von Erdgas und Heizöl auf Basis des CO2-Gehalts pro Tonne ein erster Schritt zur Orientierung der Energiebesteuerung von Heizstoffen an den Treibhausgasemissionen wäre?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann will sie diese Anpassung vornehmen?

15

Welche Höhe müsste eine CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr nach Ansicht der Bundesregierung haben, um Wirkung zu entfalten im Sinne einer Treibhausgasreduktion?

16

Welchen Preis müsste CO2 nach Ansicht der Bundesregierung haben, um die externen Kosten der Klimakrise vollständig zu internalisieren?

17

Welchen anteiligen Heizstoffverbrauch in Deutschland haben die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie (bitte absolut und in Prozent für die vergangenen zehn Jahre einzeln angeben)?

18

Welchen Beitrag leisten nach Kenntnis der Bundesregierung die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie anteilig zum Energiesteueraufkommens auf Heizstoffe (bitte absolut und in Prozent für die vergangenen zehn Jahre einzeln angeben)?

19

Welchen anteiligen Stromverbrauch in Deutschland haben die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie (bitte absolut und in Prozent für die vergangenen zehn Jahre einzeln angeben)?

20

Welchen Beitrag leisten nach Kenntnis der Bundesregierung die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie anteilig zum Stromsteueraufkommen (bitte absolut und in Prozent für die vergangenen zehn Jahre einzeln angeben)?

Berlin, den 27. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen