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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit den Akten der Treuhandanstalt, deren Tochtergesellschaften und Nachfolgeorganisationen

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

18.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/675102.01.2019

Umgang mit den Akten der Treuhandanstalt, deren Tochtergesellschaften und Nachfolgeorganisationen

der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Claudia Müller, Annalena Baerbock, Stefan Gelbhaar, Monika Lazar, Steffi Lemke, Stephan Kühn (Dresden), Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Dr. Anna Christmann, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Renate Künast, Tabea Rößner, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Treuhandanstalt wirkte in den ersten Jahren der deutschen Einheit als zentrales Instrument zur Umgestaltung der DDR-Planwirtschaft in eine soziale Marktwirtschaft. Von Beginn an wurde ihre Arbeit sehr unterschiedlich eingeschätzt und wahrgenommen, einerseits transformierte sie zahlreiche Groß- und Kleinbetriebe in wettbewerbsfähige Unternehmen, andererseits war ihre Arbeit von zahlreichen Skandalen geprägt, von denen einige Gegenstand parlamentarischer Untersuchungsausschüsse wurden. Viele Menschen in den neuen Bundesländern erlebten die Arbeit der Treuhand damals in Form von Betriebsschließungen und Massenentlassungen.

Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/wahrnehmung-bewertung-der-arbeit-der-treuhandanstalt-lang.html) kommt zum Schluss, dass die Treuhandanstalt „die massiven Frustrationen und enttäuschten Erwartungen zahlreicher Ostdeutscher nach 1990 kurz- und mittelfristig auf sich gezogen habe“ und „symbolhaft für eine rigorose ‚Unterwerfung‘ der Ostdeutschen durch eine fremde, anonyme und jedweder Kontrolle enthobene Macht aus dem ‚Westen‘ steht“. Da dies negative Folgen für die für politische Kultur und die generelle Identifikation zahlreicher Menschen in den neuen Ländern mit den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Werten unseres Landes haben kann, halten die Verfasser der Studie weitere Diskussionen und Untersuchungen für angezeigt.

Bisherige Studien und Arbeiten weisen immer wieder darauf hin, dass eine wirklich umfassende Forschung zur Treuhandanstalt und zur gesamten Transformationszeit und nachfolgende politische und gesellschaftliche Aufarbeitung einen Quellenzugang zum Nachlass der Treuhandanstalt erforderlich macht. Zu diesem Zweck wurde ein Projekt beim Bundesarchiv zur Übernahme und Erschließung der Akten gestartet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Aktenbestand und Lagerung

Fragen18

1

Wie umfangreich ist der hinterlassene Aktenbestand der Treuhandanstalt, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der Treuhandliegenschaftsgesellschaft, der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, der Gesellschaft zur Privatisierung des Handels, der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (bitte getrennt ausweisen)?

2

In wessen Eigentum sind diese Akten, und in welchem Zustand befinden sie sich?

3

Wo werden die Akten gelagert, und wer ist mit der Lagerung beauftragt?

4

Wie viele und welche Akten werden an das Bundesarchiv überführt?

5

Wenn nicht alle Akten an das Bundesarchiv überführt werden, nach welchen Kriterien wird dann ausgewählt, welche Akten überführt werden? Wer entscheidet über diese Kriterien?

6

Was passiert mit den verbleibenden Akten? Wenn sie aufbewahrt werden, wer wird mit deren Lagerung beauftragt?

7

Befinden sich unter den Akten welche, die einer längeren als der üblichen Schutzfrist von 30 Jahren nach Bundesarchivgesetz unterliegen? Wenn ja, welche?

8

In wessen Besitz befinden sich die Akten und Archive der ehemaligen DDR-Betriebe, die an die Treuhandanstalt übergeben wurden? Wie umfangreich ist der Aktenbestand dieser ehemaligen Betriebsarchive?

9

Ist für diese Akten und Archive eine Übertragung an das Bundesarchiv und archivalische Erschließung geplant?

10

Wie und in welchem Umfang werden die an das Bundesarchiv überführten Akten erschlossen und zugänglich gemacht?

11

Wird es unterschiedliche Zugänge für verschiedenen Aktenbestände geben?

12

Ab wann und für wen wird Einsichtnahme in diese Akten möglich sein?

13

Wie wird die Erschließung des Aktenbestandes wissenschaftlich begleitet?

14

Wie lautet der konkrete Auftrag des beim Bundesarchiv angesiedelten Projekts „Aufarbeitung der Überlieferung der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“?

15

In welchem Umfang und über welchen Zeitraum wird dieses Projekt gefördert?

16

Ist die Bundesregierung an der Finanzierung des am Institut für Zeitgeschichte München (IfZ) angesiedelten Forschungsprojekts „Zur Geschichte der Treuhandanstalt 1989/90 bis 1994“ beteiligt?

Wenn ja,

a) in welchem Umfang und mit welcher Dauer wird das Projekt gefördert,

b) wie lautet der konkrete Forschungsauftrag, und

c) nach welchen Kriterien wurde das Vorhaben an das IfZ vergeben?

17

Hat die Bundesregierung andere Forschungsaufträge vergeben, um die Arbeit der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisationen sowie deren langfristige Folgen zu erforschen?

a) Wenn ja, welche, und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Plant die Bundesregierung, weitere Forschungsvorhaben zum Wirken der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisationen sowie dessen langfristige Folgen in dieser Wahlperiode zu beauftragen oder öffentlich zu fördern?

a) Wenn ja, inwiefern?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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