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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

01.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/675202.01.2019

Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Tobias Lindner, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„Hohe Lärmbelastungen verursachen nicht nur Störungen und Belästigungen, sie können auch zu relevanten Gesundheitsrisiken vor allem für das Herz-Kreislauf-System führen. Lärm ist ein gesellschaftlich relevantes Problem. Die Lärmbelastung der Bevölkerung muss reduziert werden“ (s. www.bmu.de/themen/luft-laermverkehr/laermschutz/), so informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Thema Lärm. Seit über 30 Jahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr bemüht, gegen die unterschiedlichsten Lärmemissionen, die der Truppenübungsplatz verursacht, vorzugehen. Der entsprechende Lärm entsteht vor allem durch Schüsse mit großkalibrigen Waffen und Panzern oder aus Hubschraubern heraus, die in unmittelbarer Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung stattfinden – auch bis spät in die Nacht hinein. Besonders betroffen von diesen Lärmemissionen sind die Nachbarn der Schießbahn 213 in den Orten Nitzlbuch und Bernreuth (Landkreis Amberg-Sulzbach).

Trotz angekündigter Bemühungen zur Lärmreduzierung bleiben die Belastungen hoch. Die Anwohnerinnen und Anwohner nehmen kaum Besserungen wahr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Behörde ist für die Überwachung, Einhaltung und Umsetzung von Lärmschutz auf dem Truppenübungsplatz zuständig?

2

In welcher Form ist inzwischen eine Umsetzung der in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 21 und 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7223 vom 29. September 2011 erwähnten Schallschutzmaßnahmen erfolgt, und falls diese nicht erfolgt sind, welche Möglichkeiten stehen von Staatsseite zur Verfügung, um diese Umsetzung durchzusetzen bzw. zu beschleunigen?

3

Welche Lärmmessungen gab es in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Schießbahn 213, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Datum und Messwert aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung die Lärmentwicklung?

4

Wann fand in den letzten fünf Jahren jeweils ein Austausch der zuständigen Behörden mit örtlichen Akteuren, wie Bürgermeistern, Landräten oder Bürgerinitiativen, vor Ort statt (bitte nach Datum und Teilnehmern aufschlüsseln)?

5

Wurden die zuständigen Vertreter der US-Streitkräfte des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr bei diesen Treffen miteinbezogen?

6

Wie oft gab es Beschwerden vonseiten der Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Beschwerdestellen für Schieß- und Fluglärm in den letzten zehn Jahren (bitte nach Art, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)?

7

Steht das Mittel des damals in der Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7223 erwogenen Erlasses einer nachträglichen Anordnung nach § 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Umsetzung der Maßnahmen zur Schießlärmreduzierung nach wie vor zur Verfügung, bzw. wurde eine nachträgliche Anordnung zwischenzeitlich erlassen?

Wenn ja, inwiefern kann es wirkungsvoll zur Umsetzung der Schießlärmreduzierung beitragen bzw. hat es beigetragen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Änderungen erfolgten seit 1993 hinsichtlich der festgesetzten Schießzeiten für den Truppenübungsplatz Grafenwöhr vom Bundesministerium für Verteidigung (bitte nach Datum aufschlüsseln), und mit welcher Begründung? Welche beantragten Änderungen wurden abgelehnt?

9

Wie gestaltet sich die Kontrolle der Einhaltung der in der geltenden Verwaltungsvereinbarung für den Truppenübungsplatz Grafenwöhr angegebenen Schießzeiten (s. Bundestagsdrucksache 12/6477 vom 18. März 1993, Artikel 4)?

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn es wiederholt zu einer Nichteinhaltung kommt?

Wie häufig kam das in den letzten zehn Jahren vor?

Wer ist für die Kontrolle der Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich?

Wie oft wird die Einhaltung der Schießzeiten kontrolliert?

10

Was versteht man im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum NATO-Truppenstatut, den Verwaltungsvereinbarungen und Zusatzabkommen vom Dezember 2008 (WD 3 – 3000 – 416/08), siehe Nummer 4., unter „alten“ und „neuen“ Maßnahmen, und zu welcher der beiden Arten zählen die Übungen und Umbauten an der Schießbahn 213 des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr?

11

Gibt es für diese Maßnahmen an der Schießbahn 213 des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr entsprechende Genehmigungen?

Welchen Umfang haben diese Genehmigungen?

Wie werden sie eingehalten, bzw. wie gestaltet sich die Kontrolle dieser Einhaltung?

12

Wie gestaltet sich die Umsetzung von Artikel 54A des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der Ermittlung, Analyse und Bewertung von „möglichen Auswirkungen eines für die Umwelt bedeutsamen Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft“ auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr?

13

Welche Erkenntnisse sind aus den bisherigen Datenerhebungen zu diesen Umweltauswirkungen gewonnen worden?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die bisher gewonnenen Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen des Betriebs des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr?

15

Wo sind die ermittelten Daten zu den Umweltauswirkungen für die Allgemeinheit einsehbar?

16

Welche Folgen ergeben sich für die Bundesregierung wie die Betreiber, wenn diese Ermittlungen schädliche Auswirkungen des Betriebs auf die Umwelt und die unmittelbare Umgebung des Truppenübungsplatzes nachweisen?

17

Auf welche Ziele erstreckt sich die Überwachung des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) am Truppenübungsplatz Grafenwöhr?

18

Schließt die Überwachung auch Erkenntnisgewinnung über Schießzeiten, Lärm- und Feinstaubimmission, Umweltbelastungen sowie Baumaßnahmen an den Schießbahnen ein, und wenn ja, sind diese durch Dritte einsehbar?

19

Welche Truppenteile übten im Zeitraum von Januar 2017 bis Oktober 2018 auf der Schießbahn 213 (bitte nach Datum, Uhrzeit, Nation und eingesetzten Waffensystemen aufschlüsseln)?

20

Gibt es Regelungen für Hubschrauberflüge innerhalb des Truppenübungsplatzes hinsichtlich Höhe, Uhrzeit und ggf. Dauer sowie Einsatzart?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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