Entgasung von Binnenschiffen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Claudia Müller, Steffi Lemke, Britta Haßelmann, Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Binnenschiffe, welche Erdöldestillate wie z. B. Benzin transportieren, führen immer noch viele Gase in ihrem Laderaum, nachdem die Fracht bereits „gelöscht“ wurde. Bevor neue Ladung aufgenommen werden kann, muss dieses Gas aus den Tanks entfernt werden. In Deutschland ist in der Zwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. BImSchV) geregelt, dass solches Gas in speziellen Absauganlagen entsorgt werden muss, denn es gilt ein Entgasungsverbot für Ottokraftstoffe, Rohbenzin und Kraftstoffgemische.
Allerdings gibt es weder ausreichend viele solcher Anlagen noch lässt sich durch die Wasserschutzpolizei in geeigneter Weise überprüfen, ob und wo Binnenschiffe ihre Tanks „entgasen“ (www.nrz.de/staedte/emmerich-rees-isselburg/ illegale-benzinentgasung-kann-kaum-kontrolliert-werden-id215781983.html). Dies führt dazu, dass Binnenschiffe Medienberichten zufolge (www.nrz.de/ staedte/kleve-und-umland/entgast-wird-waehrend-der-fahrt-id215651253.html) häufig illegal entgast werden, indem z. B. Rheinschiffer mit ihren Schiffen bis kurz hinter die niederländische Grenze fahren, um die Gase (Kohlenwasserstoffe, Benzol, krebserregende und mutagene Stoffe) entweichen zu lassen. In den Niederlanden ist das Entgasungsverbot auf Ottokraftstoffe begrenzt. Hieraus ergeben sich für die betroffene Bevölkerung angrenzender Wohngebiete hohe gesundheitliche und geruchliche Belastungen, insbesondere Benzol ist krebserregend (www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/benzol).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Seit wann ist der Bundesregierung die Problematik der illegalen Entgasungen bekannt, und welche statistischen Informationen liegen hierzu vor?
Wie viele Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Entgasung von Binnenschiffen in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Bundes- oder Landesbehörden sind für die Überwachung einer sachgemäßen Entgasung durch die Schiffe auf welcher Rechtsgrundlage zuständig?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die ordnungsgemäße Entgasung von Binnenschiffen kontrolliert und dokumentiert?
Welche Probleme ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Kontrolle und Dokumentation der Entgasungsvorgänge, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Probleme zu beheben?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes zur Einrichtung und zum Betrieb von Abgasreinigungsanlagen aus dem Jahr 2014 (www.umweltbundesamt.de/sites/default/ файлы/medien/378/publikationen/texte_32_2014_machbarkeitsstudie_zur_ einrichtung_und_betrieb_von_abgasreinigungsanlagen.pdf) gezogen (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten der Häfen und der rheinnahen Anwohnerinnen und Anwohner durch die freigesetzten Gase, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Klimawirkung der bei der Entgasung freigesetzten Gase?
Welche Mengen an Gasen und Restchemikalien werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von unkontrollierten Entgasungen in die Umwelt abgegeben?
Welche Chemikalien außer den Erdöldestillaten fallen noch unter das Ventilierungsverbot (bitte alle aufzählen)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Errichtung von Abgasauffang- und Reinigungsanlagen zur ordnungsgemäßen Entgasung von Binnenschiffen geplant?
a) Wenn ja, wo sollen diese Anlagen errichtet werden, und wann sollen sie nach Kenntnis der Bundesregierung nutzbar sein?
b) Inwieweit sollen in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Wiederverwertung dieser Gase berücksichtigt und gefördert werden?
Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum Ventilieren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren erteilt?
Wie viele Gespräche o. Ä. wurden seitens der zuständigen Bundesministerien zu diesem Problem innerhalb der letzten fünf Jahre geführt?
Wie viele Gespräche o. Ä. wurden seitens der zuständigen Bundesministerien im Austausch mit niederländischen Ministerien zu diesem Problem innerhalb der letzten fünf Jahre geführt?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Praxis unkontrollierter Entgasungen zu beenden und hierdurch die betroffenen Menschen vor gesundheitsschädigenden Belastungen durch Benzol und andere gesundheitsgefährdende Substanzen zu schützen?