Bauvorhaben am BER – der Regierungsflughafen
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung soll in Zukunft auf dem Vorfeld 2 des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) über eine Fläche von 16 Hektar verfügen. Hier sollen sowohl die Regierungsflüge der Bundesregierung wie auch die Empfänge ausländischer Staatsgäste durch das Auswärtige Amt stattfinden. Der Plan der Bundesregierung sieht den Bau eines repräsentativen Terminals vor sowie für die Flugbereitschaft die notwendige Infrastruktur (Verwaltungsgebäude und Hallen für die Technik). Im Jahr 2012 beliefen sich die Kosten für den Bau des Regierungsterminals noch auf 299 Mio. Euro. Im Oktober 2018 hieß es, dass die Bundesregierung mit einer Summe von 344 Mio. Euro rechne (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4812). Aufgrund der Baupreisentwicklung kann das Regierungsterminal eventuell sogar noch teurer werden (www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2018/10/neues-regierungs-terminal-koennte-noch-teurer-werden.html).
In der Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage „Interims-Regierungsterminal am Flughafen Berlin Brandenburg ‚Willy Brandt‘“ auf Bundestagsdrucksache 19/4812 führt die Bundesregierung aus, dass aufgrund der Verschiebung des Eröffnungsterminals des Flughafens Berlin Brandenburg die Planungen für den Regierungsflughafen aktualisiert werden müssen. Laut Medienberichten hat das Interimsterminal am BER 30 Mio. Euro gekostet, wovon der Bund bereits 13 Mio. Euro zugeschossen hat, weil Sicherheitselemente berücksichtigt wurden, die für normale Terminals nicht gelten (www. morgenpost.de/flughaven-BER/article215262183/Fertiges-Regierungsterminal- am-BER-wartet-auf-Staatsgaeste.html).
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Kosten sind bislang insgesamt für die Planungen des Regierungsflughafens entstanden?
Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die Aktualisierung der Planungen für den Regierungsflughafen sowie für die Überarbeitung der Ausführungsplanung?
Wie hoch kalkuliert die Bundesregierung die Kosten, die für die Bewachung des Interimsterminals bis zur Übernahme und Inbetriebnahme des Gebäudes durch die Bundesregierung nach Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg anfallen?
Zu welchem Ergebnis haben die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hinsichtlich der Zahlungspflicht für die Kosten der Bewachung des Interimsterminals am BER sowie für die verbrauchsabhängigen Betriebskosten geführt (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4812)?
Und wenn es noch kein Ergebnis gibt, wann werden Ergebnisse vorliegen?
Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Bewachung des Interimsterminals, und welchen Anteil trägt davon die Bundesregierung?
Wie haben sich die Kosten in den vergangenen zehn Jahren für den Betrieb der Flugbereitschaft am Flughafen Tegel, der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung am Flughafen Köln/Bonn und für das Interimsterminal am BER entwickelt (bitte einzeln nach Jahreszahlen und den drei Standorten auflisten), und welchen Anteil trägt davon die Bundesregierung?
Welche konkreten Änderungen haben sich bei der Aktualisierung der Planung des Regierungsflughafens am BER sowie bei der Überarbeitung der Ausführungsplanung ergeben?
Wird es sich beim Neubau des Regierungsflughafens ebenfalls um einen funktionalen Zweckbau mit technisch einfachen Lösungen und konventioneller Technik handeln, so wie es die FBB im Interimsterminal bereits umgesetzt hat, um im Kostenrahmen zu bleiben (vgl. www.morgenpost.de/ flughafen-BER/article215262183/Fertiges-Regierungsterminal-am-BER- wartet-auf-Staatsgaeste.html)?
Wenn dies nicht der Fall ist, wie begründet die Bundesregierung den Bau eines aufwendigen Regierungsflughafens, auch vor dem Hintergrund der bereits entstandenen Mehrkosten für den BER insgesamt?
Hat die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des deutlich späteren Baubeginns und aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/4812), auch in Erwägung gezogen, das bereits bestehende und hochsichere Interimsterminal in den Regierungsflughafen zu integrieren?
Wenn ja, wie würde sich solch eine Umplanung auf die aufzuwendenden Kosten für den Bau des Regierungsflughafens auswirken?
Wenn nicht, welche Punkte sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, dass das fertige und funktionsfähige Interimsterminal nicht in die Überarbeitung der Pläne für einen Regierungsflughafen aufgenommen werden?
Diskutiert die Bundesregierung die längere Nutzung oder die Übernahme des Interimsterminals mit der FBB, und wenn nicht, warum nicht?
Könnte aus Sicht der Bundesregierung der ursprünglich geplante Regierungsflughafen in seiner Größe angepasst werden, wenn das Interimsterminal für die Bundesregierung weiterhin in Gebrauch bleibt?
Ist es richtig, dass die Bundesregierung am Flughafen Berlin Brandenburg eine Unterflurbetankung für die Flugzeuge des Regierungsflughafens plant, und wenn dies der Fall ist, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung vor dem Hintergrund, dass dadurch mit Einschränkungen für die Startbahn Nord zu rechnen ist, da diese unterquert werden muss?
Wie lange werden diese Einschränkungen ggf. dauern, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der Anzahl der Starts und Landungen auf der Startbahn Nord?