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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Notruf-App für Menschen mit Behinderungen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/688007.01.2019

Notruf-App für Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ausgehend von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes und Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention ist die unkomplizierte Nutzung eines Notrufsystems für alle Menschen in Gefahrensituationen, Konflikten und bei Naturkatastrophen unabdingbar. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren und Menschen, deren Muttersprache nicht dem Land entspricht, in dem sie leben. Diesen anspruchsvollen Anforderungen wird durch die Bundesregierung bisher kaum Rechnung getragen. So ist derzeit festzustellen, dass

  • es keinen umfassend und vollständig barrierefreien Direktnotruf (110, 112) gibt,
  • für diese Zwecke lediglich der Fax-Notruf und
  • in einigen Bundesländern ein Notruf per SMS angeboten wird.

Stattdessen gibt es einen Vermittlungsdienst (Tess-Relay-Dienste), der Notrufdaten telefonisch übermittelt. Ein Dialog ist hier nicht möglich.

Darüber hinaus ist für alle Notrufe von mobilen Endgeräten eine direkte Übermittlung der genauen Standortdaten an die 528 Notrufabfragestellen (Bundestagsdrucksache 18/9341, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Hubert Hüppe) nicht möglich. Die Leitstellen können lediglich den ungefähren Standort anhand einer Funkzellenortung über die Netzbetreiber ermitteln, was zur Verzögerung der Rettungsmaßnahmen führen kann.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat bereits im März 2015 in seinen Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands seine Besorgnis hinsichtlich des Zugangs zum nationalen Notrufsystem geäußert und Deutschland empfohlen, „einheitliche Notfall-Leitstellen einzurichten, einschließlich moderner Kommunikationsprotokolle für hörbeeinträchtigte Menschen“ (siehe www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/ user_upload/PDF-Dateien/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands.pdf).

Bereits im Jahr 2013 beschäftigte sich die nationale Expertengruppe Notrufe (EGN), ein Gremium der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), mit einer Notruf-App. Sie sollte auch und insbesondere den Belangen von Bürgerinnen und Bürgern mit Sprach-, Hör- oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen Rechnung tragen. Zur Marktreife kam die App jedoch nie (www.notfall-telefax112.de/notruf-app-2012.html).

Zurzeit wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Entwicklung eines Prototyps einer neuen Notruf-App gefördert. Allerdings gab es seit einer Pressemitteilung im Februar 2018 (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Pressemitteilungen/2018/20180209-zypries-digitalisierung-des-notrufs-bringt- mehr-sicherheit-fuer-alle.html) keine weiteren Informationen zur Entwicklung der Anwendung. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1620 erklärt die Bundesregierung: „Die Kommunikation mit der Leitstelle erfolgt anhand eines textbasierten Chatsystems (…)“. Eine Sprachkommunikation ist demzufolge offenbar nicht möglich. Dies deutet darauf hin, dass der Schwerpunkt der App-Entwicklung nur auf Menschen mit Sprach- und Hörbeeinträchtigungen gelegt wird. Der Beschreibung ist nicht zu entnehmen, inwiefern eine Übermittlung des Notruferstandorts an die Leitstellen möglich ist – andere App-Anbieter sehen dies vor. Somit stellt sich die Frage, wie entsprechend Grundgesetz, Artikel 3, und der UN-Behindertenrechtskonvention blinde Menschen, Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie bspw. Epileptikerinnen und Epileptiker oder MS-Patientinnen und -Patienten und viele andere die Notruf-App nutzen sollen. Darüber hinaus fordert sowohl § 108 Telekommunikationsgesetz die Einrichtung einer staatlichen Notruf-App als auch der EU Accessbility Act eine Verbesserung der Notrufsysteme durch die EU- Mitgliedstaaten.

Es gibt ein Notruf-System, das die o. g. Anforderungen bereits weitestgehend erfüllt (www.notfall-telefax112.de/notrufplus.html). Dieses wurde an der Technischen Hochschule Brandenburg gemeinsam mit der BSN BürgerServiceNetz UG und in Zusammenarbeit mit Behindertenvertreterinnen und Behindertenvertreter entwickelt und wird seit August 2017 mit der Rettungsleitstelle Brandenburg als Pilotprojekt erfolgreich getestet (https://notruf.plus/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wer entwickelt die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1620 beschriebene App, die im Rahmen der Strategie „Intelligente Vernetzung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert wird?

2

Gibt es inzwischen einen Zeitplan für die Entwicklung und die Bereitstellung der Notruf-App, und wenn ja, wie sieht er konkret aus, wann werden welche Meilensteine erreicht, und wann wird die App zur breiten Nutzung zur Verfügung stehen?

3

Wie hoch ist die Fördersumme?

4

Welches Geschäftsmodell ist für die App vorgesehen?

a) Welche Kosten werden von den Nutzerinnen und Nutzern getragen werden müssen?

b) Wer trägt die restlichen Kosten?

5

Für welche Betriebssysteme wird die App bereitgestellt?

6

Auf welchen Technologien basiert die App?

7

Für welche zukünftigen Technologien ist eine Anpassung vorgesehen?

8

Welche Funktionalitäten hat die App?

9

Ist die App gemäß europäischer Norm EN 301549 V2.1.2 und Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. barrierefrei?

10

Wie erfolgt das Routing zur zuständigen Leitstelle, und wie wird ausgeschlossen, dass eine räumlich nicht zuständige Leitstelle kontaktiert wird, z. B. an Funkzellen- oder Landesgrenzen?

11

Wie erfolgt die Annahme des Notrufs in der Leitstelle?

12

Welche Daten werden an die Leitstelle übermittelt?

13

Wie erfolgt die Kommunikation (Sprache, Daten) zwischen der Leitstelle und dem oder der Notrufenden?

14

Kann über die Bundes-App ein Notruf auch bei Aufenthalt im Ausland ausgelöst werden?

Wenn ja, welcher Prozess läuft dabei konkret ab?

Wenn nein, warum nicht?

15

Entspricht das Verfahren dem Telekommunikationsgesetz und der technischen Richtlinie Notrufverbindungen?

Wenn nein, ist eine Änderung vorgesehen, und welche?

16

Ist es geplant, Telefonvermittlungsdienste und die Notruf-App in § 108 Telekommunikationsgesetz mit aufzunehmen?

Wenn nein, wieso nicht?

17

Sind weitere Anpassungen der gesetzlichen Regelungen zum barrierefreien Notruf und der Verordnung über Notrufverbindungen geplant?

Wenn nein, wieso nicht?

18

Wie, und wann wurde bzw. wird die Öffentlichkeit regelmäßig über das Projekt informiert?

19

Ist der Expertengruppe Notrufe das Pilotprojekt NotrufPlus der Technischen Hochschule Brandenburg und der BSN BürgerServiceNetz UG bekannt, und wie wird es bewertet?

20

Wie erfolgt die Entscheidungsfindung zum breiten Einsatz eines Notruf-Systems?

21

Ist eine Ausschreibung vorgesehen?

Wenn nein, warum nicht?

22

Ist die Bundes-App für eine europäische Lösung prädestiniert?

23

Beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland in Gremien für eine europäische Notruf-Entwicklung?

Wenn ja, in welchen, und wenn nein, warum nicht?

24

Warum sieht die Bundesregierung davon ab, SMS ins Telekommunikationsgesetz aufzunehmen, was auf diesem Weg, wie beispielsweise in Österreich, England, Slowenien oder Irland, Notrufe ermöglichen würde?

25

Wie will die Bundesregierung mit der Bundes-App dem Problem der Funklöcher begegnen?

26

Ist geplant, sensible Daten in der Notruf-App zu speichern, wie z. B. Allergien, Behinderungen oder Erkrankungen?

Wenn ja, welche sensiblen Daten sollen in der Bundes-App gespeichert werden?

27

Welche Vorkehrungen werden getroffen, um diese Daten besonders zu schützen?

Berlin, den 17. Dezember 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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