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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berichte über mögliche rechtsextremistische Verbindungen in der Bundeswehr und in den Sicherheitsbehörden

(insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/717321.01.2019

Berichte über mögliche rechtsextremistische Verbindungen in der Bundeswehr und in den Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Tobias Lindner, Monika Lazar, Katja Keul, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Einige Medien haben über zahlreiche Hinweise auf Soldatinnen und Soldaten, Polizistinnen und Polizisten und weitere Staatsbedienstete berichtet, die sich in geheimen Gruppen organisierten, um koordinierte Aktionen im Falle einer schweren Krise in Deutschland vorzubereiten (vgl. Tageszeitung, „Das Netz“, 17./18. November 2018). Unter ihnen waren den Berichten nach unter anderem auch Angehörige des Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Für diesen nicht näher definierten „Tag X“ wurden demzufolge Handlungsanweisungen ausgegeben, Waffen und Munition gehortet, sichere Zufluchtsorte („safe houses“) eingerichtet und Listen mit Menschen erstellt, die laut der Aussage einzelner Personen festgesetzt oder liquidiert werden sollten. Der Tageszeitung zufolge sei es sogar Absicht dieser Gruppen, einen Staat im Staate aufzubauen. Diese gravierenden Vorwürfe müssen schnell und gründlich untersucht und weiter aufgeklärt werden, insbesondere wenn sie sich auf Personen beziehen, die von der Bundeswehr und der Polizei an der Waffe und im Umgang mit Sprengstoff ausgebildet wurden und Zugang zu Waffen und Munition sowie zu geheimhaltungsbedürftigen Informationen haben.

Bereits bei den Enthüllungen um Franco A. hatte es Mutmaßungen auf organisierte rechtsextreme Verbindungen innerhalb der Bundeswehr gegeben. Die neuerlichen Medienberichte ziehen Verbindungen zwischen Franco A. und solchen klandestinen Gruppen. Besondere Brisanz erfahren die Berichte auch, weil in diesem Zusammenhang der Verdacht im Raum steht, dass ein Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) im Vorfeld vor Durchsuchungen und Befragungen gewarnt habe.

Sehr viele Menschen leisten ihren Dienst in der Bundeswehr mit verantwortungsbewusster und demokratischer Haltung. Weder ist es angebracht, die Bundeswehr als Ganzes unter einen Generalverdacht zu stellen noch dürfen Vorfälle als Einzelfälle kleingeredet oder verharmlost werden. Der Dienst bei der Bundeswehr ist kein Job wie jeder andere. Gleiches gilt für die Polizei. Es gibt an die Haltung der Soldatinnen und Soldaten und Polizistinnen und Polizisten den ganz besonderen Anspruch, dass sie fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

Infolge der Enthüllungen um Franco A. hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) umfangreiche Maßnahmen zur Aufklärung angekündigt und strukturelle Reformen u. a. auch beim MAD in Aussicht gestellt, um den präventiven Charakter der „Extremismusabwehr“ des Dienstes zu stärken. Die neuerlichen Berichte und der aus Sicht der Fragesteller verharmlosende Umgang der Bundesregierung damit wecken Zweifel, ob diese Maßnahmen erfolgreich waren, und das Risiko von MAD und Bundesverteidigungsministerium in all seinen Dimensionen realistisch bewertet wird. Die Bundesregierung muss durch eine konsequente und transparente Aufklärung zeigen, dass sie die Berichte und Vorwürfe sehr ernst nimmt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Pressemeldungen von „taz“ und „FOCUS“ über ein vermeintliches rechtsextremistisches Netzwerk, in dem sich Regierungsgegner und Regierungsgegnerinnen vernetzen, radikalisieren und gezielt auf bewaffnete Kämpfe vorbereiten?

2

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein solches Netzwerk oder netzwerkartige Strukturen, in der auch Beamtinnen und Beamte deutscher Behörden, Polizeien, Bundeswehrangehörige und Nachrichtendienste organisiert sein sollen, und inwiefern werden solche Strukturen problembewusst durch welche Stellen analysiert?

3

Aufgrund welcher Erkenntnisse kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu der laut „taz“ vorgebrachten Warnung, dass es in der rechtsextremen Szene Versuche gebe, sich auf einen „Bürgerkrieg“ zwischen einheimischen Deutschen und zugewanderten „Fremden“ vorzubereiten, dass dieser „Tag X“ bewusst herbeigeführt werden solle, und auch Waffen dafür beschafft würden (vgl. taz, „Rechtsextreme Soldaten unterm Radar“, 26. November 2018)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Frage vor, ob, und wenn ja, welche konkreten „false flag“-Aktionen, also solchen Aktionen, die aktiv einem unbeteiligten Dritten zugeschrieben werden sollten, geplant waren?

5

Welche Stellen im BMVg befassen sich in welchem Umfang mit derartigen Hinweisen auf netzwerkartige Strukturen zur Unterwanderung und Beeinflussung der Bundeswehr? Welchen Austausch gibt es zu derartigen Hinweisen in welchem Rahmen zwischen dem BMVg, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bundeskanzleramt (BKAmt) sowie den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit der „Arbeitsgemeinschaft Reservisten“ vom MAD und dem BfV?

a) In welcher Art und Weise arbeiten MAD und BfV konkret zusammen?

b) In welchen Abständen fanden bisher wie viele Treffen der „AG Reservisten“ statt?

c) Wie viele Vorgänge wurden bisher in der „AG Reservisten“ besprochen?

d) Gibt es Überschneidungen zwischen den in der „AG Reservisten“ behandelten Personen und der aktuellen Medienberichterstattung (vgl. taz, „Das Netz“, 17./18. November 2018)?

e) Liegt der Bundesregierung inzwischen ein Bericht der „AG Reservisten“ vor, und wenn ja, wann, und in welcher Art wird dieser dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt?

7

Wie viele Verdachtsfälle aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus hat der MAD 2018 neu aufgenommen, und wie viele werden aktuell vom MAD bearbeitet?

a) Wie viele der 2017 neu aufgenommenen Verdachtsfälle aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus konnten bereits abgeschlossen werden, und wie viele dieser Verdachtsfälle haben sich bestätigt?

b) Wie viele der 2018 neu aufgenommenen Verdachtsfälle aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus konnten bereits abgeschlossen werden, und wie viele dieser Verdachtsfälle haben sich bestätigt?

8

Wie viele Verdachtsfälle aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus wurden vom MAD in den Jahren 1989 bis 2018 jeweils bearbeitet, und wie viele dieser Verdachtsfälle haben sich bestätigt? Wie viele dieser Verdachtsfälle entfielen dabei jeweils auf die folgenden Standorte und Dienststellen der Bundeswehr

a) Illkirch

b) Donaueschingen

c) Hammelburg

d) Augustdorf

e) Pfullendorf

f) Calw

g) Bundeswehr-Universität München

h) Bundeswehr-Universität Hamburg

(bitte tabellarisch und nach aufgenommenen, abgeschlossenen und bestätigten Verdachtsfällen aufbereiten)?

9

In wie vielen Fällen können nach Kenntnis des BMVg Bundeswehrangehörige der Identitären Bewegung (IB), Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern oder dem Prepper-Millieu zugeordnet werden (bitte einzeln auflisten)?

10

Kann das BMVg Medienberichte bestätigen, wonach ein Oberstleutnant des MAD Mitglieder des KSK vor bevorstehenden Durchsuchungen und Befragungen im Kontext zuvor erfolgter Razzien im norddeutschen Prepper-Millieu gewarnt haben soll (vgl. taz, „Das Netz“, 17./18. November 2018), und wenn ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Sind dem BMVg weitere Verdachtsfälle im Sinne der vorausgehenden Frage bekannt?

11

Was ist für den MAD der Unterschied zwischen einer „Auskunftsperson“ und einer „Quelle“? Was umfasst das Tätigkeitsfeld einer „Auskunftsperson“ für den MAD genau?

12

Wie viele Verdachtsfälle aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus im MAD werden vom BfV derzeit bearbeitet?

13

Inwiefern kann das BMVg Medienberichte bestätigen, wonach ein Soldat des KSK, der den Berichten nach ein Administrator einer oder mehrere Chatgruppen war, als „Auskunftsperson“ des MAD geführt wurde, und wenn ja, seit wann, und welche Implikationen hatte dies konkret (vgl. taz, „Das Netz“, 17./18. November 2018)?

14

Gibt es, jenseits der öffentlich bekannten Vorfälle auf einer Verabschiedungsfeier des KSK am 27. April 2017 und den im Plenarprotokoll 19/67 des Deutschen Bundestages in der Antwort auf die Mündliche Frage 28 („Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des Kommando Spezialkräfte“) erwähnten Fällen, weitere rechtsextremistische Vorfälle, an denen Soldaten des KSK beteiligt waren?

a) Wie erklärt das BMVg, dass das Amtsgericht Böblingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Strafbefehl gegen ein Mitglied des KSK wegen des Verwendens von Kennzeichen verbotener Organisationen (Zeigen des Hitlergrußes) auf einer Verabschiedungsfeier des KSK am 27. April 2017 erließ (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/ bundeswehr-ksk-elitesoldat-zeigt-hitlergruss-strafbefehl-a-1238486.html), während die internen Ermittlungen zu dieser Verabschiedungsfeier bisher zu dem vorläufigen Schluss kamen, dass sich „die Vorwürfe auf verfassungsfeindliche Äußerungen in Wort und Tat bis heute nicht bestätigt“ haben (vgl.: „Informationen bezüglich der Medienberichterstattung zur Vorwürfen gegen Soldaten der Bundeswehr“ des Kommando Heer, verschickt durch das Parlament- und Kabinettreferat des BMVg am 17. August 2017)?

b) Zu welchen Ergebnissen kamen jeweils die disziplinarischen Vorermittlungen gegen mehrere Angehörige des KSK (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 der Abgeordneten Agnieszka Brugger auf Bundestagsdrucksache 19/2766)? Laufen aktuell weiterhin disziplinarische Ermittlungen gegenüber Teilnehmern der Verabschiedungsfeier des KSK am 27. April 2017?

c) Welche internen Disziplinarmaßnahmen hat es bisher als Folge der Verabschiedungsfeier des KSK am 27. April 2017 gegeben (bitte einzeln aufführen)?

d) Wie bewertet die Bundesregierung den in der Presse erwähnten Umstand, dass beteiligte KSK-Soldaten auffällig gleichlautend zu den Vorfällen auf der Verabschiedungsfeier des KSK am 27. April 2017 aussagten, und die Fahnder den Eindruck gewannen, dass die Einlassungen abgesprochen wirkten (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-ksk-elitesoldat- zeigt-hitlergruss-strafbefehl-a-1238486.html)?

15

Inwiefern ist das BMVg der am 2. Mai 2017 am Standort Augustdorf erfolgten Meldung über einen Soldaten, der über eine Gruppe gewaltbereiter Offiziere in Illkirch berichtete, die Waffen und Munition sammle, und von einem „rechtsradikales Netzwerk“ um die Bundeswehrstandorte Illkirch, Donaueschingen und Hammelburg sprach, nachgegangen (vgl. www.spiegel.de/spiegel/print/d-151139712.html)? Zu welchem Schluss ist man im BMVg hinsichtlich der gemeldeten Äußerungen dieses Soldaten gekommen?

16

Welche Erkenntnisse hat das BMVg über mögliche Kontakte von aktiven oder ehemaligen Studierenden der Bundeswehr-Universität München zur Identitären Bewegung und zu der Burschenschaft Danubia München?

a) Wie viele Verdachtsfälle hinsichtlich dieser Kontakte von Studierenden zur Identitären Bewegung und zu der Burschenschaft Danubia München werden jeweils aktuell vom MAD untersucht?

b) Wie viele Verdachtsfälle wurden bisher vom MAD bearbeitet, und mit welchem Ergebnis abgeschlossen?

c) Wie ist der Stand bei den elf Rechtsextremismus-Verdachtsfällen, die sich zum Zeitpunkt Mai 2017 gegen Studenten richteten (vgl. www.sueddeutsche.de/muenchen/exklusiv-hinweise-auf-rechtes-netzwerk-an-der-bundeswehruni-1.3511849)?

17

Wie viele Mitglieder haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die in Medienberichten erwähnten Chatgruppen „Nord“, „Süd“, „West“, „Ost“, „Nordcom“, „Nordkreuz“, „Vier gewinnt“ und „Basis“, und was ist über die einzelnen Mitglieder bekannt, zum Beispiel, was deren Zugehörigkeit zu anderen Gruppen mit ähnlichen Bezügen angeht (vgl. DIE WELT, 26. November 2018; bitte jeweils einzeln nach den bekannten Chatgruppen angeben)?

a) Wie viele Soldatinnen und Soldaten, Polizistinnen und Polizisten sowie sonstige Staatsbedienstete, insbesondere auch Nachrichtendienstmitarbeiterinnen und Nachrichtendienstmitarbeiter, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen oder vergleichbaren Chatgruppen aktiv?

b) Wie viele der Mitglieder der Chatgruppen im Sinne der Frage 17a haben eine auffallend aktive Rolle, zum Beispiel eine Moderatorentätigkeit o. Ä., eingenommen, und inwiefern wurde dies deutlich?

18

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung einige oder alle der Mitglieder eine Einzahlung zur Aufnahme oder zum Verbleib in diesen Chatgruppen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe, und ist der Bundesregierung bekannt, wofür konkret die dadurch erzielten Summen verwendet wurden?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, wie häufig und wo sich Mitglieder der einzelnen Chatgruppen persönlich zu welchem Zweck trafen?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Treffen von Mitgliedern der Chatgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizeibehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Sicherheitsbehörden?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Identität und Rolle einer Person mit dem Pseudonym „Petrus“ (vgl. DIE WELT, 26. November 2018)?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über angeblich von Mitgliedern der Chatgruppe „Nord“ (oder anderer Chatgruppen) angelegte Depots mit Treibstoff, Nahrungsmitteln, Waffen und/oder Munition oder von Mitgliedern dieser Gruppen eingerichtete „Safe Houses“?

23

Was verstanden die Mitglieder der Chatgruppen nach Kenntnis der Bundesregierung unter „Safe Houses“?

24

Wie, wann, und in welchem Zusammenhang ist das BfV erstmals auf die Chatgruppen aufmerksam geworden (bitte nach Vorgang bzw. Chatgruppe aufschlüsseln)?

a) Hat das BfV nachrichtendienstliche Mittel in Bezug auf Teilnehmende der Chatgruppen angewandt, wenn ja, welche, auf welche Chatgruppe, und wann?

b) Hat das BfV V-Leute, Auskunftspersonen oder sonstige Quellen in einer oder mehreren der Chatgruppen geführt, wenn ja, wie viele, und in welchen Gruppen?

c) Waren Teilnehmende der Chatgruppen Zielperson des BfV, und wenn ja, welche?

d) Inwiefern wurden ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung die Namen der Chatgruppen mit den Namen der fünf mutmaßlichen rechtsextremistischen Frankfurter Polizisten abgeglichen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

25

Wie haben die mit den Chatgruppen befassten Sicherheitsbehörden deren Inhalt eingeschätzt, und handelte es sich dabei nach Auffassung der Sicherheitsbehörden um rechtsextremistische Inhalte?

26

Welche Informationen hat die Bundesregierung über sog. Todeslisten der Gruppen (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/politik-die-verschwoerung_id_9879853.html)?

27

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung jemals in Bezug auf die Personen, die auf den sog. Todeslisten von Teilnehmern der Chatgruppe „Nordkreuz“ zu finden waren, Gefährdungsansprachen durch die Sicherheitsbehörden gegeben?

28

Inwiefern konnten die Chatprotokolle der Gruppen durch Sicherheitsbehörden gesichert und ausgewertet werden?

29

Welche Kennnisse hat die Bundesregierung über den „Tag X“, der unter den mutmaßlichen Mitgliedern der Chatgruppen diskutiert worden sein soll?

a) An welche Ereignisse soll dieser „Tag X“ geknüpft sein?

b) Welche Szenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Chatnetzwerk diskutiert?

c) Welche Rolle hat eine rechtsextreme Agitation in den Chats gespielt?

30

Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über mögliche Verbindungen der verschiedenen Chatgruppen-Teilnehmer zu rechtsextremen Organisationen, Organisationen der sog. neuen Rechten und ins Reichsbürgerbzw. Preppermilieu?

31

Welche Verbindungen der Chatgruppen ins Ausland, insbesondere nach Österreich und in die Schweiz, sind der Bundesregierung bekannt?

32

Gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Chatgruppen auch im Ausland, insbesondere in Österreich und in der Schweiz?

33

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenhänge mit Ermittlungen gegen das sog. Thule-Netzwerk?

34

Welche Maßnahmen wurden seit den Enthüllungen rund um den ehemaligen Oberleutnant Franco A. durch das BMVg ergriffen, um mögliche rechtsextremistische und sonstige staatsgefährdende Tendenzen und Handlungen in der Bundeswehr möglichst frühzeitig zu identifizieren und nachhaltig zu unterbinden?

35

Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der vom BMVg angekündigten Reform des Wehrdisziplinarwesens? Welche Reformvorstellungen liegen dem aktuellen Prozess zugrunde? Inwieweit spielt der Umgang mit rechtsextremistischen Vorfällen innerhalb der Bundeswehr in dieser Überarbeitung eine besondere Rolle?

36

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung jemals in Bezug auf die Personen, die auf den sog. Todeslisten von Franco A. zu finden waren, Gefährdungsansprachen durch die Sicherheitsbehörden gegeben?

37

Befasst sich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) mit den in der Presse berichteten Komplexen Franco A, rechte Chatgruppen und „Uniter e. V.“, und wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die jeweiligen Verfahren bzw. Vorgänge?

38

Wie ist der aktuelle Erkenntnisstand der Bundesregierung zur Herkunft von der durch Franco A. am Flughafen Wien versteckten Waffe und zu den über 1 000 Schuss Munition, Zündern und Teilen von Handgranaten, die bei Franco A.s Freund, dem Studenten Mathias F., gefunden wurden? Was davon stammte aus Bundeswehrbeständen? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Funden, die nicht aus Bundeswehrbeständen stammen?

39

Welche Kenntnisse hat das BMVg über den Verein „Uniter e. V.“? Zu welchem Zeitpunkt hat das BMVg erstmalig von „Uniter e. V.“ Kenntnis genommen?

a) Welche Verbindungen bestehen zwischen dem Geschäftsbereich BMVg und dem Verein „Uniter e. V.“? Existieren Geschäftsbeziehungen zwischen „Uniter e. V.“ und der Bundeswehr oder mit anderen Stellen im Zuständigkeitsbereich des BMVg? Wenn ja, welche? Inwiefern haben die Bundeswehr oder das BMVg den Verein in der Vergangenheit materiell oder immateriell unterstützt?

b) Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden dazu vor, wie viele Mitglieder dem Verein „Uniter e. V.“ angehören (bitte nach Zugehörigkeit zur Bundeswehr, Polizeibehörden, Nachrichtendiensten, anderen Behörden, sowie ggf. nach Zugehörigkeit zum Kommando Spezialkräfte oder Sondereinsatzkommandos aufschlüsseln)?

c) Inwiefern erfüllt der Verein nach Auffassung der Bundesregierung Aufgaben zum Wohle von Bundeswehrangehörigen oder anderen Angehörigen von Sicherheitsbehörden?

d) Liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über die Ziele, insbesondere politischer Art, des Vereins „Uniter e. V.“ und seines Netzwerks vor? Wenn ja, welche? Welche Aktivitäten, insbesondere politischer Art, des Vereins „Uniter e. V.“ und seines Netzwerks sind der Bundesregierung bekannt?

e) Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Nutzung von Liegenschaften der Bundeswehr oder anderer Sicherheitsbehörden durch „Uniter e. V.“ oder einzelne Vereinsmitglieder, und seit wann liegen diese vor (vgl. www.taz.de/!5548926/)?

f) Inwiefern haben Vereinsmitglieder nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Veranstaltungen des Vereins „Uniter e. V.“ mit Bundeswehreigentum oder dem Eigentum anderer Sicherheitsbehörden geübt? Wann, und an welchen Orten haben diese Übungen nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden (vgl. www.taz.de/!5548926/)?

g) Wie viele aktive Mitglieder des KSK und andere Bundeswehrangehörige sind nach Kenntnis des BMVg Mitglied im Verein „Uniter e. V.“ (sollten konkrete Zahlen hierzu nicht vorliegen, bitte einen Annäherungswert angeben)?

h) Welche sonstigen Informationen hat die Bundesregierung über Aufbau, Struktur, Aktivitäten und Personen des „Uniter e. V.“?

i) Welche Informationen hat die Bundesregierung über ein „konspiratives Netzwerk aus circa 200 ehemaligen und aktiven Bundeswehrsoldaten“ innerhalb der Organisation „Uniter e. V.“, über welches das Magazin „FOCUS“ berichtet hat (vgl. FOCUS, 10. November 2018, S. 34)?

40

Kann das BMVg Medienberichte bestätigen, wonach der MAD bereits im Sommer 2016 ein Schreiben mit Hinweisen auf den Verein „Uniter e. V.“ und auf „Verdachtsmomente hinsichtlich Waffenschmuggels“ bei Uniter-Mitgliedern, die mit ihrer Vereinsarbeit die „wahren Absichten“ des Vereins verschleiern würden, erhielt (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/ verdachtsmomentehinsichtlich-waffenschmuggels-militaergeheimdienst-bekam-bereits-2016- hinweise-auf-schattenarmee_id_10066742.html)? Wenn ja, wann ging dem MAD dieses Schreiben zu, und welche Maßnahmen wurden daraufhin konkret und zu welchem Zeitpunkt veranlasst?

a) Haben sich die in einem Artikel des Magazin „FOCUS“ angeführten „Verdachtsmomente hinsichtlich Waffenschmuggels“ bei Uniter-Mitgliedern nach Kenntnis der Bundesregierung je erhärtet, und wenn ja, inwiefern (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/ verdachtsmomentehinsichtlich-waffenschmuggels-militaergeheimdienst-bekam-bereits-2016- hinweise-auf-schattenarmee_id_10066742.html)?

b) Liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über den legalen oder illegalen Waffenbesitz von Vereinsmitgliedern von „Uniter e. V.“ vor? Wenn ja, welche?

41

Ist „Uniter e. V.“ den Sicherheitsbehörden, insbesondere dem MAD und BfV, zuvor bereits in anderen Zusammenhängen bekannt geworden, und wenn ja, in welchen konkret? Wird „Uniter e. V.“ vom BfV untersucht? Wenn ja, inwiefern?

42

Welche Gründe bewegten den GBA konkret zur Anlegung eines Beobachtungs- oder Prüfvorgangs in Bezug auf „Uniter e. V.“?

43

Sind der Bundesregierung Verbindungen von „Uniter e. V.“-Mitgliedern in die rechtsextremistische Szene, z. B. zur Identitären Bewegung, bekannt? Wenn ja, welche, und in welchem Umfang?

44

Steht „Uniter e. V.“ nach Kenntnis der Bundesregierung in einem Zusammenhang mit den oben thematisierten rechten Chatgruppen? Wenn ja, in welchen konkreten Zusammenhängen genau?

45

Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, wonach „Uniter e. V.“ in direktem Austausch mit staatlichen Stellen Russlands und des Iran steht (vgl. FOCUS, „Die Russland-Connection“)?

a) Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, und wie bewertet sie diesen Umstand?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche weitere Auslandsbeziehungen von „Uniter e. V.“? Wenn ja, welche?

c) Wurde „Uniter e. V.“ je durch das BfV im Rahmen der Spionageabwehr behandelt, wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis?

46

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beziehungen von „Uniter e. V.“ zur „Lazarus Union“, insbesondere in personeller, organisatorischer und finanzieller Hinsicht, da „Uniter e. V.“ als „Gruppenmitglied in der Familie der LAZARUS UNION“ auf deren Website beschrieben wird?

47

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geheime Depots für Waffen, Munition, Treibstoff und Lebensmittel, die angeblich durch ehemalige oder aktive Mitglieder von Sicherheitsbehörden angelegt wurden (vgl. FOCUS, 10. November 2018, S. 34)?

48

Inwiefern gibt es Bezüge zwischen den aktuellen Medienberichten und dem Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf und den Vorfällen in der Staufer-Kaserne, die zum Jahresbeginn 2017 bekannt wurden?

49

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen den oben angesprochenen Vorgängen und den Vorgängen, mit denen sich der Deutsche Bundestag in der 13. Wahlperiode in einem Untersuchungsausschuss zu tatsächlichen und behaupteten rechtsextremistischen Vorfällen in der Bundeswehr beschäftigt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 13/11005)? Wenn ja, welche?

Berlin, den 20. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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