Bargeldkontrolle und Geldwäsche bei Zoll und Bundesbank
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bargeldbeträge über 10 000 Euro müssen bei der Ein- bzw. Ausreise aus der EU deklariert werden (§ 12a des Zollverwaltungsgesetzes – ZollVG – i. V. m. Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005). Zur Durchsetzung der Bargeldmeldepflicht verfügt der Zoll über umfangreiche Kontrollmöglichkeiten und kann überdies unter anderem bei Hinweisen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Bargeldbestände fünf Tage – oder nach gerichtlicher Entscheidung bis zu drei Monate – festhalten, um deren Herkunft oder Verwendungszweck aufzuklären. Laut der Europäischen Polizeibehörde Europol spielt Bargeld weiterhin im Rahmen von Geldwäsche eine wichtige Rolle (www.europol.europa.eu/ publications-documents/why-cash-still-king-strategic-report-use-of-cash- criminalgroups-facilitator-for-money-laundering). Die Bargeld-Emissionen der Bundesbank steigen seit Jahren kontinuierlich und fließen zu mehr als zwei Dritteln ins Ausland (www.bundesbank.de/resource/blob/723244/b952fee724a73116977222 867a27e58f/mL/2018-03-monatsbericht-data.pdf).
Nach der Jahresstatistik 2017 des Zolls (www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2018-04-17-Jahresstatistik- 2017.html, S. 11) wurden bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs im Jahr 2015 8,5 Mio. Euro vorläufig sichergestellt, im Jahr 2016 8,2 Mio. Euro und im Jahr 2017 8,1 Mio. Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro erfolgte seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anmeldung von Barmitteln bei der Ein- oder Ausreise, und welche Staatsangehörigkeit besaßen die Anmeldenden bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte (bitte die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten benennen und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden seit 2010 Zahlungsmittel im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis der Bundesregierung vorläufig sichergestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie vielen dieser Fälle mit welchem Volumen in Euro lagen in diesem Zeitraum bei der Sicherstellung Sachverhalte zugrunde, bei denen vom Pflichtigen keine Anmeldung der eingeführten Barmittel oder nur eines Teilbetrages davon erfolgte (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie vielen dieser Fälle mit welchem Volumen in Euro lagen in diesem Zeitraum bei der Sicherstellung Sachverhalte zugrunde, die Grund zur Annahme ließen, dass die nicht angemeldeten Gelder deliktischen Ursprungs nach § 12a Absatz 7 ZollVG waren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen der unter Frage 2b fallenden Sachverhalte wurde die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) informiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum an denjenigen herausgegeben, bei dem sie sichergestellt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum an andere als denjenigen herausgegeben, bei dem sie sichergestellt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum nicht wieder herausgegeben, sondern als inkriminierte Gelder dauerhaft eingezogen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Bußgeldbescheide wurden seit 2010 im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Vergehen ausgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden seit 2010 im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis der Bundesregierung Bußgelder festgesetzt, und welches war jeweils das höchste festgesetzte Bußgeld (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
An welche Staaten melden deutsche Behörden keine im Zusammenhang mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs auffällig gewordenen Personen oder Sachverhalte, bzw. bei Behörden welcher Staaten stellen deutsche Behörden in diesem Zusammenhang keine Rückfragen (bitte begründen und auflisten)?
Welcher Anteil des nach Deutschland eingeführten Bargelds wird nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wieder ausgeführt bzw. in Deutschland in den Wirtschaftskreislauf eingespeist?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen in Euro der seit 2010 von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen Euro-Banknoten, die von internationalen Sortenhändlern nachgefragt wurden (bitte nach Jahren, Volumen und Sitz der Sortenhändler nach Kontinenten aufschlüsseln)?
Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen hat die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen betreffen Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bundesbank mit internationalen Sortenhändlern (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie viele der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen der Deutschen Bundesbank betreffen Bargeldeinlieferungen bei der Deutschen Bundesbank (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie vielen der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen der Deutschen Bundesbank liegen Bargeldeinlieferungen durch Umtausch von Banknoten der Bank deutscher Länder (BdL) und Banknoten der Deutschen Bundesbank in den Filialen der Deutschen Bundesbank zugrunde (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils seit 2010 bei der Einlieferung und dem Umtausch von Banknoten in Deutscher Mark (DM) der Schwellenwert nach § 10 Absatz 3 Nummer 2b des Geldwäschegesetzes (GwG) überschritten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das jährliche Gesamtvolumen dieser umgetauschten Beträge über dem Schwellenwert nach Kenntnis der Bundesregierung?
Hat die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung in ihre Schätzungen und Bewertungen zum Gebrauch von Bargeld allgemein bzw. zur internationalen Verwendung von durch die Bundesbank emittiertem Bargeld miteinbezogen, welche Rolle Bargeld als Instrument für Geldwäschezwecke anhand internationaler Erkenntnisse, etwa von Europol, spielt?
a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung daraus gezogen?
b) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Gewährleistet die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die ohnehin registrierten Seriennummern der ausgegebenen Banknoten (etwa Banknoten in großer Stückelung ab 100 Euro) erfasst und der Rücklauf (aufgrund Verschmutzung, Beschädigung etc.) anhand der Seriennummern abgeglichen wird, um eine größere Belastbarkeit über die Bestimmungsfaktoren für den Inlands- und Auslandsumlauf zu gewinnen?
Falls dies nicht der Fall ist, warum nicht?