Die Rolle der Deutschen Bank im Geldwäscheverdachtsfall Danske Bank
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die estnische Filiale der dänischen Danske Bank steht im Verdacht, Geschäfte mit möglicherweise inkriminierten Geldern von bis zu 200 Mrd. Euro ermöglicht und somit Geldwäsche und möglicherweise andere Straftaten begünstigt zu haben. Der Umfang von Hochrisikogeschäften sowie die Mängel bei Geldwäscheprüfungen in der Filiale wurden im September 2018 durch einen von der Danske Bank in Auftrag gegebenen Prüfbericht belegt (https://danskebank.com/-/media/danske-bank-com/file-cloud/2018/9/report-on-the-non-resident-portfolioat-danske-banks-estonian-branch-.-la=en.pdf) und von Howard Wilkinson, dem ehemaligen Leiter der estnischen Filiale, in Aussagen vor dem dänischen Parlament am 19. November 2018 und dem europäischen Parlament am 21. November 2018 unterstrichen.
Infolge der Aussagen von Howard Wilkinson wurde ebenfalls publik, dass die Deutsche Bank neben JP Morgan Chase und Bank of America als Korrespondenzbank für die estnische Danske-Filiale agierte und dabei mutmaßlich 80 Prozent aller fragwürdigen Transaktionen abwickelte (www.bloomberg.com/news/articles/2018-12-06/deutsche-bank-handled-further-35-billion-danske-funds-ftsays).
Laut Medienberichten haben Behörden in den USA sowie in Dänemark, Estland, Lettland und Großbritannien Untersuchungen eingeleitet (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken-affaere-der-danske-bank-skandal-zieht-kreise-geldwaesche-vorwuerfe-gegen-deutsche-bank/23654026.html). In den USA wurden zuletzt auch parlamentarische Untersuchungen zu den Geschäften der Deutschen Bank gefordert (www.bloomberg.com/news/articles/2018-12-13/warren-van-hollen-seek-senate-probe-of-deutsche-bank-s-missteps). Schließlich hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Michael Leutert vom 13. Dezember 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/6511 umfangreiche Informationen zum Fall Danske Bank erhalten und steht mit Behörden der USA, Großbritanniens, Dänemarks, Kanadas sowie der Europäischen Zentralbank (EZB) zu diesem Fall im Austausch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wann hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung das erste Mal Informationen zu Korrespondenzbankbeziehungen zwischen der Deutschen Bank und der Danske Bank erhalten (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Antwort der Bundesregierung)?
Wurden die Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung initiativ oder auf Anfrage der BaFin an die BaFin übermittelt?
Um welche Informationen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Detail?
Welche Schlüsse hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung aus den übermittelten Informationen gezogen?
Welche Maßnahmen hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge der aus den übermittelten Informationen gezogenen Schlüsse eingeleitet?
Wann hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung das erste Mal Informationen zu Aufarbeitungsbemühungen der Deutschen Bank bezüglich Korrespondenzbankbeziehungen zur estnischen Niederlassung der Danske Bank erhalten (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Antwort der Bundesregierung)?
Wurden die Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung initiativ oder auf Anfrage der BaFin an die BaFin übermittelt?
Um welche Informationen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Detail?
Welche Schlüsse hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung aus den übermittelten Informationen gezogen?
Welche Maßnahmen hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge der aus den übermittelten Informationen gezogenen Schlüsse eingeleitet?
Wann hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung das erste Mal Informationen zum Austausch zwischen der Deutschen Bank und der dänischen Aufsichtsbehörde erhalten (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Antwort der Bundesregierung)?
Wurden die Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung initiativ oder auf Anfrage der BaFin an die BaFin übermittelt?
Um welche Informationen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Detail?
Welche Schlüsse hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung aus den übermittelten Informationen gezogen?
Welche Maßnahmen hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge der aus den übermittelten Informationen gezogenen Schlüsse eingeleitet?
Wann hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung das erste Mal Informationen zum Transaktionsvolumen zwischen der Deutschen Bank und der estnischen Niederlassung der Danske Bank erhalten (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Antwort der Bundesregierung)?
Wurden die Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung initiativ oder auf Anfrage der BaFin an die BaFin übermittelt?
Um welche Informationen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Detail?
Welche Schlüsse hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung aus den übermittelten Informationen gezogen?
Welche Maßnahmen hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge der aus den übermittelten Informationen gezogenen Schlüsse eingeleitet?
Wann hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung das erste Mal Informationen zu Verdachtsmeldungen der Deutschen Bank erhalten (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Antwort der Bundesregierung)?
Wurden die Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung initiativ oder auf Anfrage der BaFin an die BaFin übermittelt?
Um welche Informationen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Detail?
Welche Schlüsse hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung aus den übermittelten Informationen gezogen?
Welche Maßnahmen hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge der aus den übermittelten Informationen gezogenen Schlüsse eingeleitet?
Seit wann steht die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung mit denjenigen ausländischen Behörden in diesem Fall jeweils in Kontakt, die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Antwort der Bundesregierung erwähnt werden?
Worin bestand der Kontakt jeweils im Detail?
Wie viele Verdachtsmeldungen wurden der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Korrespondenzbankbeziehung der Deutschen Bank mit der Danske Bank zu welchem Zeitpunkt übermittelt (vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Antwort der Bundesregierung)?
Wie wurde durch die FIU nach Kenntnis der Bundesregierung mit den in Frage 7 fallenden Verdachtsmeldungen verfahren?
Hat die Deutsche Bank bereits im Jahr 2013 auffällige Zahlungen von Danske-Kunden in Deutschland gemeldet (vgl. DER SPIEGEL, 24. November 2018, „Kaspische Milliarden“)?
Falls ja, wie haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung damals auf die Meldungen der Deutschen Bank reagiert?
Falls nein, hätte nach Auffassung der Bundesregierung auf Basis der verfügbaren Informationen eine Meldepflicht an deutsche Behörden zum damaligen Zeitpunkt bestanden bzw. nahegelegen?
Welche Behörden welcher Staaten führen nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit Untersuchungen zum Fall Danske Bank durch, die auch die Deutsche Bank betreffen?
Stünde die BaFin nach Einschätzung der Bundesregierung für einen Informationsaustausch mit etwaigen Untersuchungen durch das amerikanische Parlament bereit, sofern sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Bemühungen konkretisieren (bitte begründen)?
Welcher Art und in welchem Umfang bestehen nach Auffassung der Bundesregierung geldwäscherechtliche Pflichten im Rahmen von Korrespondenzbankbeziehungen?