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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Situation der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/728023.01.2019

Aktuelle Situation der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Corinna Rüffer, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen wurden bis vor Kurzem mit Vollendung des 18. Lebensjahres von der gesundheitlichen Versorgung durch spezialisierte Ärztinnen und Ärzte und Therapeutinnen und Therapeuten weitgehend ausgeschlossen. Nach einer qualifizierten ambulanten Versorgung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) wurden sie auf eine Regelversorgung mit oft nachweisbar deutlicher Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes verwiesen.

Mit der Einführung des § 119c SGB V (SGB = Sozialgesetzbuch) durch das GKV-VSG (= Gesetzliche-Krankenversicherungs-Versorgungsstärkungsgesetz) im Juli 2015 wurde die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) geschaffen. Indem sie für Erwachsene mit Behinderung eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung in Form eines interdisziplinär und multiprofessionell ausgestatteten Angebotes bieten, sollen die MZEB eine schon seit Langem beklagte Lücke in der ambulanten medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung schließen. Durch die Ermächtigungsmöglichkeit für MZEB wird auch dem Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen, der fordert, dass Menschen mit Behinderung neben einem gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den allgemeinen Angeboten des Gesundheitssystems zusätzlich diejenigen Leistungen erhalten sollen, die sie speziell wegen ihrer Behinderung benötigen.

In den vergangenen drei Jahren zeigten sich bei der Umsetzung des § 119c SGB V strukturell auftretende Probleme, die sich v. a. aus fehlenden Maßstäben zur genauen Ausgestaltung und praktischen Umsetzung der Behandlungszentren ergaben (z. B. Übernahme der hohen Erstinvestitionskosten, personelle Aus-, Fort- und Weiterbildung, Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen; siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8797).

Wir fragen die Bundesregierung:

Umsetzungsstand § 119c SGB V

1. a) Wie viele Ermächtigungen nach § 119c SGB V wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 beantragt (bitte nach KV- Bezirken (KV = Kassenärztliche Vereinigung) aufschlüsseln)?

b) Wie viele dieser Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung positiv beschieden (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

c) Wie viele dieser Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt, und mit welcher Begründung (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

d) Wie viele Antragsverfahren nach § 119c SGB V laufen derzeit noch (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

2. a) Wie viele MZEB konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 23. Juli 2015 eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen erzielen (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

b) Wie viele MZEB haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 23. Juli 2015 den Betrieb aufgenommen (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

c) Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein durchschnittliches Zulassungsverfahren von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bundesweiten Gesamtbedarf an MZEB ein?

Personelle Ausstattung

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Deckung des durch die bundesweite Gründung der MZEB gestiegenen Bedarfs an besonders qualifiziertem Fachpersonal für die erforderliche spezialisierte Betreuung von Menschen mit komplexen Behinderungen?

5. Plant die Bundesregierung, auf die Etablierung und Koordination von entsprechenden berufsgruppenspezifischen und -übergreifenden Fortbildungsangeboten für Ärztinnen und Ärzte, für Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe, für Psychologinnen und Psychologen bzw. für Pflegerinnen und Pfleger hinzuwirken?

Zugangskriterien und Ausgestaltung

6. Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die konkreten Kriterien, mit denen sich nachvollziehbar und vergleichbar die „Art, Schwere oder Komplexität“ einer Behinderung und damit die Zugangsberechtigung zur Behandlung in einem MZEB feststellen lässt (§ 119c SGB V)?

7. Sieht die Bundesregierung im gemeinsamen Eckpunktepapier der Krankenkassenverbände „Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen gemäß § 119c SGB V (MZEB)“ vom Oktober 2016 eine geeignete Grundlage für Kriterien zur Zulassung und die Gestaltung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen (bitte begründen)?

Weitere Entwicklung

8. Führt die Bundesregierung regelmäßig Gespräche mit den beteiligten Akteuren, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit MZEB zu unterstützen?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen für einen zügigen Abschluss bedarfsgerechter Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen einzusetzen?

Falls ja, in welcher Weise?

10. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zum Aufbau von MZEB zu unterstützen?

Falls ja, welche?

Fragen15

1

a) Wie viele Ermächtigungen nach § 119c SGB V wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 beantragt (bitte nach KV- Bezirken (KV = Kassenärztliche Vereinigung) aufschlüsseln)?

1

b) Wie viele dieser Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung positiv beschieden (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

1

c) Wie viele dieser Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt, und mit welcher Begründung (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

1

d) Wie viele Antragsverfahren nach § 119c SGB V laufen derzeit noch (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

2

a) Wie viele MZEB konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 23. Juli 2015 eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen erzielen (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

2

b) Wie viele MZEB haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 23. Juli 2015 den Betrieb aufgenommen (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

2

c) Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein durchschnittliches Zulassungsverfahren von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bundesweiten Gesamtbedarf an MZEB ein?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Deckung des durch die bundesweite Gründung der MZEB gestiegenen Bedarfs an besonders qualifiziertem Fachpersonal für die erforderliche spezialisierte Betreuung von Menschen mit komplexen Behinderungen?

5

Plant die Bundesregierung, auf die Etablierung und Koordination von entsprechenden berufsgruppenspezifischen und -übergreifenden Fortbildungsangeboten für Ärztinnen und Ärzte, für Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe, für Psychologinnen und Psychologen bzw. für Pflegerinnen und Pfleger hinzuwirken?

6

Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die konkreten Kriterien, mit denen sich nachvollziehbar und vergleichbar die „Art, Schwere oder Komplexität“ einer Behinderung und damit die Zugangsberechtigung zur Behandlung in einem MZEB feststellen lässt (§ 119c SGB V)?

7

Sieht die Bundesregierung im gemeinsamen Eckpunktepapier der Krankenkassenverbände „Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen gemäß § 119c SGB V (MZEB)“ vom Oktober 2016 eine geeignete Grundlage für Kriterien zur Zulassung und die Gestaltung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen (bitte begründen)?

8

Führt die Bundesregierung regelmäßig Gespräche mit den beteiligten Akteuren, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit MZEB zu unterstützen?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen für einen zügigen Abschluss bedarfsgerechter Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen einzusetzen?

Falls ja, in welcher Weise?

10

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zum Aufbau von MZEB zu unterstützen?

Falls ja, welche?

Berlin, den 15. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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