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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesetzliche Verankerung der Unzulässigkeit aufschiebbarer geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

07.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/729923.01.2019

Gesetzliche Verankerung der Unzulässigkeit aufschiebbarer geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern

der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit Jahrzehnten werden medizinisch nicht notwendige, geschlechtsangleichende Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern von Menschenrechtsorganisationen und der Politik kritisiert. Auch ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Geschlechtervielfalt im Recht“ beschäftigt sich mit dem Thema (www.bmfsfj.de/blob/ 114066/8a02a557eab695bf7179ff2e92d0ab28/imag-band-8-geschlechtervielfalt- im-recht-data.pdf, S. 15 f.). Trotzdem führen Ärzte in Deutschland immer noch medizinische Eingriffe an intergeschlechtlich geborenen Säuglingen und Kindern durch – an Keimdrüsen und inneren und äußeren Geschlechtsorganen. Durch die Eingriffe wird die körperliche Unversehrtheit der Säuglinge und Kinder irreversibel verletzt. Dem mutmaßlichen Willen des Kindes vorausgesetzt gehen die ausführenden Ärzte davon aus, dass die geschlechtsangleichende Operation zum Wohle des Kindes durchgeführt wird. Es besteht aber im Gegenteil die Gefahr, dass die Operation zu einem lebenslangen körperlichen sowie psychologischen Leiden führt.

Seit 2005 wurden die Leitlinien für die medizinische Behandlung in Deutschland schrittweise so überarbeitet, dass solche Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern nur noch die Ausnahme sein sollten. Auch der Deutsche Ethikrat rief in einer Stellungnahme von 2012 zu starker Zurückhaltung bei solchen Operationen auf (https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnah- men/deutsch/DER_StnIntersex_Deu_Online.pdf, S. 174). Der 2016 veröffentlichten Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“ zufolge ist die Anzahl von Genitaloperationen im Zeitraum von 2005 bis 2014 jedoch nicht wesentlich zurückgegangen (https://www. gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/bulletin-texte/texte-42/ kloppel-2016_zur-aktualitaet-kosmetischer-genitaloperationen).

Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 kündigten CDU, CSU und SPD eine gesetzliche Verankerung der Unzulässigkeit geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern an, sofern diese nicht aufschiebbar und zur Abwendung von Lebensgefahr notwendig sind (S. 21). Auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg auf Bundestagsdrucksache 19/5155 nach der zeitlichen und inhaltlichen Planung zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verankerung verwies die Bundesregierung auf einen geplanten interdisziplinären Fachtag mit Sachverständigen und Betroffenen, der am 16. Oktober 2018 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stattfinden sollte. Sie kündigte an, dass in Folge dieses Fachtags zügig ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet werde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl intergeschlechtlich geborener Kinder in Deutschland ist (wenn ja, bitte erläutern; bitte über einen Zeitraum der letzten zehn Jahre und nach Bundesland aufschlüsseln)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl geschlechtsangleichender Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern in Deutschland seit 2009 ist (wenn ja, bitte erläutern; bitte nach Jahren und nach Eingriffen an Keimdrüsen, inneren und äußeren Geschlechtsorganen oder beidem aufschlüsseln)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch dabei die Anzahl an aufschiebbaren Operationen, also jenen, die nicht zur Abwendung einer Lebensgefahr notwendig sind, gewesen ist (wenn ja, bitte erläutern; bitte nach Jahren und nach Eingriffen an Keimdrüsen, inneren und äußeren Geschlechtsorganen oder beidem aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, Teilnehmerinnen und Teilnehmer welcher Institutionen am oben genannten Fachtag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz teilgenommen haben (wenn ja, bitte erläutern; bitte Institution, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer angehören, und ggf. Abteilung bzw. Fachrichtung und Funktion aufführen)?

5

Welchen Inhalt hatten die Gespräche und Diskussionen des oben genannten Fachtags? Wurde ein Protokoll geführt (wenn ja, bitte der Antwort beilegen)? In welchen Punkten bestand Einigkeit zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern? Welche Punkte waren umstritten (bitte erläutern)?

6

Was waren die inhaltlichen Ergebnisse des interdisziplinären Fachtags? Inwieweit wird die Bundesregierung diese Ergebnisse dem Deutschen Bundestag zuleiten und der Öffentlichkeit zugänglich machen?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem oben genannten Fachtag gewonnen? Plant die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf (vgl. Aussage von Bundesministerin Dr. Katarina Barley, abrufbar unter: www.bmjv. de/SharedDocs/Artikel/DE/2018/101618_Fachtag_intersexuelle_kinder.html) in den Deutschen Bundestag einzubringen? Wenn ja, wann? Inwiefern werden die Erkenntnisse des genannten Fachtages im angekündigten Gesetzentwurf berücksichtigt?

8

Wie ist die inhaltliche Planung der Bundesregierung für den oben genannten Gesetzentwurf

a) bezüglich der gesetzlichen Verankerung der Unzulässigkeit aufschiebbarer, also nicht überlebensnotwendig und damit medizinisch indizierter, geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern (bitte erläutern),

b) bezüglich der rechtlichen Konsequenzen für die ausführenden Ärzte aufschiebbarer geschlechtsangleichender Operationen an intergeschlechtlichen Kindern (bitte erläutern),

c) bezüglich der je nach beabsichtigtem Charakter der noch zu schaffenden Norm etwaig durchzuführenden Kontrollen bei Normverstoß (bitte erläutern),

d) bezüglich einer Verankerung dieses Themas in den verpflichtenden Teil der Lehrpläne medizinischer Ausbildungen (bitte erläutern),

e) bezüglich einer besseren Aufklärung über Intergeschlechtlichkeit an Schulen (bitte erläutern),

f) bezüglich einer besseren Beratung der Ärzte und des medizinischen Fachpersonals über den Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern und

g) bezüglich einer besseren Beratung der Eltern von intergeschlechtlichen Kindern?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es bereits Haftungsfälle von Ärzten gegeben hat, die eine geschlechtsangleichende Operation nicht gemäß den Leitlinien für die medizinische Behandlung vorgenommen haben? Wenn ja, wie viele solcher Haftungsfälle gab es bisher?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Problematik der aufschiebbaren geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern Einzug in die Diskussionen innerhalb der Bundes- und Landesärztekammern genommen hat? Wenn ja, bitte erläutern.

Berlin, den 16. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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