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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorstellung des Bundesprogramms Fachkräfteoffensive (BMFSFJ)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

11.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/731824.01.2019

Vorstellung des Bundesprogramms Fachkräfteoffensive (BMFSFJ)

der Abgeordneten Ekin Deligöz, Annalena Baerbock, Katja Dörner, Anja Hajduk, Beate Walter-Rosenheimer, Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann Kuhn, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 18. Dezember 2018 stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) öffentlich seine Konzeption des geplanten Bundesprogramms ‚Fachkräfteoffensive‘ vor. Das Bundesministerium plant dabei nach eigenen Angaben mit einen Mitteleinsatz von insgesamt 300 Mio. Euro bis 2022.

Dies ist insofern überraschend, als das die bisher bewilligten oder in der Finanzplanung der Bundesregierung berücksichtigten Finanzmittel deutlich übersteigt.

Dieser zusätzliche bundesseitige Finanzbedarf wurde in den kurz zuvor beendeten Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages nicht erwähnt. Auch ist bislang nicht dargelegt, welche Erkenntnisgewinne das Bundesmodellprogramm erbringen soll, in welchem Verhältnis es zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung liegt und worin eine etwaige Anschubfunktion des Programms läge.

Nach derzeitigem Stand sind im Einzelplan 17 für das Jahr 2019 40 Mio. Euro eingestellt und mit einer Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 20 Mio. Euro für das Jahr 2020 versehen. Für 2020 hat die Bundesregierung weiterhin 60 Mio. Euro für diesen Titel eingeplant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Ist es richtig, dass bisher 60 Mio. Euro für das Bundesprogramm inklusive Verpflichtungsermächtigungen vom Deutschen Bundestag bewilligt worden sind, weitere 40 Mio. Euro mittelfristig von der Bundesregierung eingeplant sind und damit noch 200 Mio. Euro weder bewilligt noch in der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung vorgesehen sind?

2

Ist die Planung mit insgesamt 300 Mio. Euro bereits mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt?

Wenn nein, wann soll der Abstimmungsprozess über die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossen sein?

3

Ist in den Planungen der Bundesregierung vorgesehen, für eine künftige Ausfinanzierung des Bundesprogramms Fachkräfteoffensive auch Mittel aus dem Titel Qualifizierungsoffensive (1702 68402) umzuwidmen, und wenn ja, in welcher Höhe?

4

Unterstellt, es bliebe bei diesem Titel bei dem bisher bewilligten Finanzierungsumfang, könnte das Bundesprogramm dennoch in der angekündigten Form – wenn auch mit geringeren Fallzahlen – durchgeführt werden (Bezugspunkt der Frage ist die Darstellung des Bundesprogramms durch das BMFSFJ vom 18. Dezember 2018 unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/fachkraefteoffensivefuer-erzieherinnen-und-erzieher-vorgestellt/131402)?

Würde das BMFSFJ auch in diesem Falle das Bundesprogramm umsetzen?

5

Sollte das Bundesprogramm im geplanten Umfang von 300 Mio. Euro realisiert werden, mit welchen Einsparungen rechnet die Bundesregierung an anderen Stellen, vor allem bei BAföG und der Berufsausbildungsbeihilfe (bitte einzeln nach diesen und ggf. weiteren Leistungsbereichen aufschlüsseln)?

6

Bezieht sich die genannte Zahl von 5 000 – laut BMFSFJ sollen 5 000 Ausbildungen „ab dem Ausbildungsjahr 2019“ gefördert werden („Praxisintegrierte vergütete Ausbildung“) – auf den gesamten Zeitraum 2019 bis 2022 mit einer Förderdauer von drei Ausbildungsjahren, beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2019/2020?

Beinhaltet das Bundesprogramm für diesen Programmbereich die Erforderlichkeit einer Kofinanzierung von anderer Stelle, und wenn ja, wie hoch muss diese dann ausfallen?

7

Wie viele Weiterbildungen und Freistellungen sind für den Programmbereich „Praxisanleitung“ geplant?

Welchen Umfang sollen die Maßnahmen jeweils zeitlich und finanziell haben?

Wie viele der Gesamtmittel des Bundesprogramms sind für diesen Bereich vorgesehen?

Beinhaltet das Bundesprogramm für diesen Programmbereich die Erforderlichkeit einer Kofinanzierung von anderer Stelle, und wenn ja, wie hoch muss diese dann ausfallen?

8

Für den Bereich „Perspektiven mit Aufstiegsbonus“ sind besondere Vergütungszuschüsse vorgesehen, in welcher Höhe, und für welche Fallkonstellationen sind Zuschüsse angedacht?

Mit welcher Fallzahl rechnet die Bundesregierung, und was werden die Gesamtkosten in diesem Programmbereich sein?

Ist eine Kofinanzierung erforderlich?

Was passiert nach Auslaufen des Bundesprogramms bei Fachkräften, die aus diesem Zuschüsse erhalten haben?

9

Wie viele zusätzliche Fachkräfte erhofft die Bundesregierung durch dieses Bundesprogramm gewinnen zu können?

Um welche Größenordnung vermindert sich der von der Bundesregierung in diesem Feld identifizierte Fachkräftebedarf von 191 000 Fachkräften bis 2025 (vgl. neue prognos-Studie; mittelbar abzurufen unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/fachkraefteoffensive-fuer-erzieherinnen-und-erzieher-vorgestellt/131402)?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die von prognos ermittelte Fachkräftelücke auf die Betreuung nach unterschiedlichen Altersgruppen (0 bis 3, 3 bis 6, unter 10 Jahre) verteilt?

11

Teilt die Bundesregierung die Erwartung, ab 2021 werde – wie auch in besagter Studie als Annahme enthalten – nach dem angekündigten Rechtsanspruch auf Betreuung für Schulkinder die Betreuungsquote der Schulkinder bis 10 Jahren bzw. für die Grundschulzeit bei 73 Prozent liegen?

12

Hat sich die Bundesregierung auf ein Konzept zur Realisierung dieses Koalitionsvorhabens verständigt, und wenn ja, wie sehen die Eckpunkte dazu aus?

Wenn nein, bis wann soll das erfolgen?

13

Inwieweit führt die Bundesregierung konkrete Gespräche mit den Bundesländern, wie der hohe Fachkräftebedarf im gesamten Feld der Kindertagesbetreuung erfüllt werden kann?

Sind hier konkrete Vereinbarungen vorgesehen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

14

Plant die Bundesregierung – da die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey verschiedentlich die Bedeutung des Lohnniveaus im Bereich der Kindertagesbetreuung herausgestellt hat, gerade auch im Hinblick auf die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte – konkrete Initiativen, die zu einer verbesserten Entlohnung führen sollen und somit das Berufsfeld interessanter für Nachwuchskräfte zu machen?

15

Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung unter anderem vorsieht, dass die vom Bund mittelbar zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch „zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung“ eingesetzt werden können, ein parallel laufendes Bundesprogramm mit der gleichen Zielsetzung?

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es den Bundesländern an Erkenntnissen oder Erfahrungen bezüglich der Gewinnung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher fehlt, sodass dieses Bundesmodellprogramm erforderlich ist?

16

Kann die Bundesregierung sagen, welche Bundesländer im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung in die Fachkräftegewinnung und -sicherung investieren wollen, und wie viele Finanzmittel sie hierfür einsetzen wollen?

Wie weit sind die Vertragsverhandlungen zwischen Bund und Ländern fortgeschritten, und wann wird die Bundesregierung die Vertragsentwürfe offenlegen?

Berlin, den 15. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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