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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft sowie Umsetzung der Empfehlungen des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement"

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/756106.02.2019

Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft sowie Umsetzung der Empfehlungen des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Britta Haßelmann, Ulle Schauws, Annalena Baerbock, Katja Dörner, Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Monika Lazar, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir leben in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher und politischer Polarisierung sowie teilweise steigender Skepsis gegenüber den Institutionen der parlamentarischen und repräsentativen Demokratie und ihrer Leistungsfähigkeit (siehe Studien der Bertelsmann Stiftung „Die Stunde der Populisten“ (2017), „Sozialer Zusammenhalt in Deutschland 2017“ (2017), „Vom Unbehagen an der Vielfalt“ (2018)).

Dennoch bleibt auch festzuhalten, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland grundsätzlich zufrieden mit der Demokratie ist (siehe Eurobarometer 87.3, Mai 2017).

Daneben besteht in der Bevölkerung ein hohes Interesse an ehrenamtlichem, bürgerschaftlichen Engagement in Initiativen sozialer, karitativer, kultureller, kommunaler Natur, bei einem gleichzeitig festzustellenden „Partizipationsungleichgewicht“: Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderungen oder sozial schwächere Gruppen sowie Frauen sind in einigen Organisationen bürgerschaftlichen Engagements unterrepräsentiert oder werden strukturell an einer Partizipation gehindert (siehe Zweiter Engagementbericht der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 18/11800, S. 180 bis 200).

Die Demokratie ist ein niemals vollendetes Projekt, welches sich fortlaufend weiterentwickelt und an dessen Verwirklichung gearbeitet werden muss.

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu bekannt, eine Expertenkommission einzusetzen, die „Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch- repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden“ (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode, Zeilen 7727 ff.).

Bis heute verfügt der Deutsche Bundestag jedoch über keine konkreten Informationen, wann und in welcher Form die geplante Kommission ihre Arbeit aufnehmen wird, obwohl sich der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages in seinen „Empfehlungen für eine starke und lebendige Kommission zu Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft“ explizit für eine „zügige Einsetzung der Kommission“ ausspricht (Ausschussdrucksache des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement 19/001, S. 3).

Die Mitglieder des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement halten es aufgrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen wie einer Tendenz zur Radikalisierung und Verrohung des öffentlichen Diskurses in der liberalen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft für ein Gebot der Stunde, zügig tätig zu werden, um eine Debatte über die (Weiter-)Entwicklung von Demokratie, Partizipation und Zivilgesellschaft zu führen (vgl. UA-Drs. 19/001).

Der Unterausschuss ist aus Sicht der Fragesteller an einer zügigen Arbeitsaufnahme interessiert, um die Kommissionsergebnisse in der verbleibenden 19. Legislaturperiode auswerten und umsetzen zu können. Wir unterstützen dieses Interesse ausdrücklich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung von Engagement und Bürgerbeteiligung aufgrund steigender gesellschaftlicher Fragmentierung, Demokratieskepsis und politischer Polarisierung, und mit welcher Priorität wird sie diese Themenkomplexe zukünftig zu behandeln?

2

Wann beabsichtigt die Bundesregierung ein Demokratiefördergesetz – wie von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey am 5. September 2018 gefordert (www.faz.net/aktuell/politik/inland/giffey-fordert-demokratiefoerdergesetz-15772078.html) – auf den Weg zu bringen?

3

Wo und in welcher Form hat die Bundesregierung bereits besondere Beteiligungsverfahren auf Bundesebene umgesetzt, oder wo plant sie, solche in Zukunft anzuwenden?

4

Wer ist innerhalb der Bundesregierung für die Themen Bürgerbeteiligung, Partizipation, Bürgerschaftliches Engagement und Elemente direkter Demokratie federführend verantwortlich, und hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass diese Themenkomplexe als Querschnittsthemen von mehreren Bundesministerien und Bundesämtern nebeneinander behandelt werden?

5

Wie steht die Bundesregierung dem Verfahren von Bürgerbeteiligung über randomisierte Bürgerforen oder (online) Bürgerbefragungen gegenüber, wie dies etwa in Baden-Württemberg (z. B. in Form von „Nachbarschaftsgesprächen“ oder dem „Europadialog“) erfolgreich praktiziert wird?

6

Wo plant die Bundesregierung die Federführung zur Expertenkommission für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft anzusiedeln?

7

Wie steht die Bundesregierung der Einschätzung des Bundestags- Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ gegenüber, dass die Kommission federführend beim Deutschen Bundestag als höchstem demokratisch gewählten Organ – und damit Zentrum der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie in Deutschland – angesiedelt werden soll (vgl. UA-Drs. 19/001)?

Falls sie dies ablehnt, weshalb sieht die Bundesregierung zuallererst sich in der Verantwortung, die inhaltlichen und organisatorischen Vorarbeiten für die Expertenkommission zu leisten und nicht den Deutschen Bundestag, wenn sie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3843, S. 2 zuallererst den Deutschen Bundestag vom Anliegen betroffen sieht?

8

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die Berufung und Besetzung der Expertenkommission Aufgabe des Deutschen Bundestages ist (siehe Antwort auf die Schriftlichen Fragen 16 und 17 auf Bundestagsdrucksache 19/1979)?

Wenn nicht, weshalb hat die Bundesregierung ihre Auffassung geändert?

9

Wie will die Bundesregierung die dauerhafte Einbindung, Mitarbeit und Information der Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Konzeption der Expertenkommission garantieren (bitte begründen, falls sie dies nicht vorhaben sollte)?

10

Nach welchen Kriterien werden die Expertinnen und Experten für die Expertenkommission durch die Bundesregierung ausgewählt?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Kommission auf Empfehlung des Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ nicht nur mit Expertinnen und Experten etwa aus der Wissenschaft, sondern insbesondere auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft besetzt wird (vgl. UA-Drs. 19/001)?

12

Wie wird die Bundesregierung den Vorschlag des Bundestags- Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ berücksichtigen, die Kommission mit partizipativen Elementen der Bürgerbeteiligung, beispielsweise durch Bürgerforen oder Online-Beteiligungsformate, zu begleiten (vgl. UA-Drs. 19/001)?

13

Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass innerhalb der Kommission Vorschläge erarbeitet werden, wie man die bewährte parlamentarischdemokratische Demokratie um Elemente der Bürgerbeteiligung auf nationaler Ebene und/oder direkter Demokratie ergänzen könnte, wie dies vom Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ angeregt wurde (vgl. UA-Drs. 19/001)?

14

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Vorschlag des Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ berücksichtigt wird und die zunehmende Marginalisierung öffentlicher Begegnungsräume (wie Jugendzentren, Nachbarschaftscafés oder Gaststätten) – vor allem in strukturschwachen Regionen – im Rahmen der Kommission thematisiert wird (vgl. UA-Drs. 19/001)?

15

Inwiefern wird die Bundesregierung die Chancen der Digitalisierung für die Arbeit der Kommission fruchtbar machen, wie dies z. B. im Bericht Nr. 173 des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag „Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit. Analyse zur Entwicklung, Nutzung und zukünftigen Ausgestaltung von Beteiligungsangeboten beim Deutschen Bundestag“ beschrieben wurde und ebenso der Bundestags- Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ empfiehlt (vgl. UA-Drs. 19/001)?

16

Sieht die Bundesregierung vor, dass innerhalb der Expertenkommission erörtert wird, wie die gesellschaftliche und politische Partizipation von z. B. Migrantinnen und Migranten oder Frauen verbessert werden könnte bzw. „Mobilisierung und aktive Einbeziehung beteiligungsferner Gruppen“ (Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement Drucksache 19/001, S. 4) thematisiert wird, wie es der Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ empfiehlt (vgl. UA-Drs. 19/001)?

17

Für wie wichtig hält es die Bundesregierung, dass innerhalb der Expertenkommission diskutiert wird, wie und ob die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages reformiert werden könnte, um größere Nähe und Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern herzustellen, so wie es der Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ anregt (vgl. UA-Drs. 19/001)?

18

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Expertenkommission die Frage erörtern wird, wie und wo politische Bildung verbessert oder weiterentwickelt werden soll, wie es der Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ anregt (vgl. UA-Drs. 19/001)?

19

Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Bundestags- Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ folgen und anregen, dass die Expertenkommission prüft, wie Bürgerbeteiligung und Dialogverfahren explizit für den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene verbessert und institutionell verankert werden können (vgl. UA-Drs. 19/001)?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in der Arbeit der Kommission Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in seiner Vielfalt und Eigenständigkeit gemäß der Empfehlung des Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ diskutiert werden (vgl. UA-Drs. 19/001)?

21

Plant die Bundesregierung, dass in der Kommission als Thema „geeignete Infrastruktur zur Ermöglichung und Absicherung von ehrenamtlicher Arbeit“ diskutiert wird, wie es der Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ empfiehlt (vgl. UA-Drs. 19/001)?

22

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kommission Vorschläge für die Einbeziehung von mehr Kindern und Jugendlichen im bürgerschaftlichen Engagement hervorbringt, wie es der Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ nahelegt (vgl. UA-Drs. 19/001)?

23

Für wie wichtig hält es die Bundesregierung, dass die Kommission engagementfreundliche und rechtssichere Anwendungsmöglichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union erarbeiten und/oder prüfen kann, wie es als Anliegen vom Bundestags-Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ ebenfalls als Empfehlung artikuliert wurde (vgl. UA-Drs. 19/001)?

Berlin, den 23. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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