Die politische Ordnung Russlands und die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung gegenüber Russland
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Russland hat sich zur Respektierung und zum Schutz der Menschenrechte nicht zuletzt durch seinen Beitritt zum Europarat 1996 verpflichtet. 1998 ratifizierte es die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Präsident Putin bestätigte die Anerkennung der daraus entstandenen Verpflichtungen. In einer Botschaft an die Föderalversammlung am 25. April 2005, erklärte der Präsident, die Beziehungen zwischen der EU und Russland basierten auf gemeinsamen Werten, einschließlich des Respekts für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Im Mai 2006 erklärte der russische Außenminister Sergej Lawrow, in Europa und Russland bestünden unterschiedliche Meinungen über universell geltende Menschenrechte. Hinsichtlich der Rechte von Schwulen und Lesben erklärte der Moskauer Bürgermeister Juri Luschkow ebenfalls im Mai 2006, eine Demonstration von Schwulen und Lesben sei in Russland aus ethisch-moralischen Erwägungen unzulässig. Die Moskauer Stadtregierung hatte eine für den 27. Mai 2006 angemeldete Demonstration für Toleranz und für die Bürgerrechte von Homosexuellen verboten. Friedlich demonstrierende Lesben und Schwule wurden von Rechtsextremen gewaltsam angegriffen, ohne dass die zahlreich anwesende Polizei schützend eingriff.
Der Koordinator der Bundesregierung für deutsch-russische Zusammenarbeit, Andreas Schockenhoff, hat zu diesen Ereignissen in Moskau kommentiert, man „müsse sich auf die politische Ordnung eines Gastlandes einstellen“ und dürfe nicht die russischen „Spielregeln“ unterlaufen (Berliner Zeitung vom 29. Mai 2006). Spitzenvertreter russischer Nichtregierungsorganisationen, die auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung nach Berlin gereist waren, betonten dagegen, sie begrüßten die Teilnahme ausländischer Politiker an solchen Aktionen. Zudem wiesen sie darauf hin, die russische Bürokratie zwinge Nichtregierungsorganisationen mit fadenscheinigen Demonstrationsverboten zu nicht genehmigten Versammlungen. Das sei Teil der allgemeinen Gängelung von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Trotz dieser klaren Aussagen russischer Menschenrechtsorganisationen wiederholte der Russland-Koordinator der Bundesregierung weiterhin seine Auffassung, wonach die Unterstützung der Aktion homosexueller Menschenrechtsaktivisten in Moskau „nicht verantwortlich“ gewesen sei (vgl. Bericht im „Handelsblatt“ vom 1. Juni 2006).
Drucksache 16/1798 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Bundesregierung hat auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) in der Fragestunde vom 1. Juni 2006 ausgeführt: „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die für den 27. Mai 2006 in Moskau geplante „Gay-Parade“ mit der Begründung verboten, die Veranstaltung könne Protestaktionen auslösen und somit Verletzungen der öffentlichen Ordnung nach sich ziehen.“
In der Öffentlichkeit hat Moskaus Bürgermeister Juri Luschkow dagegen ganz andere, „moralische“ Gründe für das Verbot der Demonstration genannt. „Unser Leben, unsere Werte und unsere Traditionen – unsere Moral ist auf jede Art und Weise sauberer. Der Westen kann etwas von uns lernen und sollte nicht dieser verrückten Zügellosigkeit Vorschub leisten“, sagte Luschkow gegenüber den Medien (die tageszeitung, 1. Juni 2006).
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen zu Russland erklärt: „Ziel bleibt ein Russland, das prosperiert und das – orientiert an den Werten, denen Europa verpflichtet ist, und unter Berücksichtigung seiner Traditionen – den Wandel zu einer stabilen Demokratie erfolgreich bewältigt.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtspolitik Russlands hinsichtlich des Rechts auf Versammlungsfreiheit vor dem Hintergrund des vor zwei Jahren verschärften Demonstrationsgesetzes?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtspolitik Russlands hinsichtlich des Rechts auf Pressefreiheit?
Wie beurteilt die Bundesregierung das neue Gesetz über Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Russland, das eine weitergehende Kontrolle der Regierung gegenüber den NROs als bisher ermöglicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die steigende Anzahl von fremdenfeindlichen Übergriffen in Russland?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Anstieg von Antisemitismus und antisemitisch motivierten Straftaten in Russland?
Wie beurteilt die Bundesregierung Gesetze und deren Umsetzung zum Schutz von Minderheiten in Russland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtsstaatlichkeit von Strafprozessen und die Haftbedingungen in Russland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die russische Menschenrechtspolitik bezüglich Tschetschenien?
Wie beurteilt die Bundesregierung auf der Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte die Aussage des russischen Außenministers, in Europa und Russland bestünden unterschiedliche Meinungen über universell geltende Menschenrechte?
In welcher Form und mit welchen Schwerpunkten thematisiert die Bundesregierung Menschenrechtsthemen gegenüber der russischen Regierung?
Mit welchen Inhalten und auf welche Weise wird die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Russischen Föderation zum Verbot einer Demonstration für die Bürgerrechte Homosexueller in Moskau, zu den gewalttätigen Übergriffe auf Homosexuelle in Moskau am 27. Mai 2006 und zum Verhalten der Polizei in dieser Situation Stellung beziehen?
Hält die Bundesregierung nach den Äußerungen des Moskauer Bürgermeisters Juri Luschkow über „Moral“ und „Zügellosigkeit“ weiter an ihrer Einschätzung fest, dass die Parade aus Gründen der Sicherheit verboten wurde, oder ist die Bundesregierung hier zu anderen Erkenntnissen gekommen, und wenn ja, zu welchen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Moskauer Stadtverwaltung mit ihren unterschiedlichen Verbotsbegründungen vor Gericht und gegenüber der Öffentlichkeit einer doppelzüngigen Strategie bedient?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es Aufgabe eines Unterzeichnerstaats der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern und diese gegebenenfalls auch gegen Gewalttäter durchzusetzen?
Welche Aktivitäten hat der Koordinator der Bundesregierung für deutschrussische Zusammenarbeit bisher unternommen, um sich für die Verbesserung der Bürgerrechte von Lesben und Schwulen in Russland sowie für deren Schutz vor Gewalt einzusetzen?
Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der eingangs berichteten Auffassungen russischer Menschenrechtsorganisationen die Einschätzung ihres Koordinators für deutsch-russische Zusammenarbeit, man „müsse sich auf die politische Ordnung eines Gastlandes einstellen“ und dürfe nicht dessen „Spielregeln“ unterlaufen?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen?
b) Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das affirmative Bekenntnis des Koordinators für deutsch-russische Zusammenarbeit zu der „politischen Ordnung“ und den „Spielregeln“ in Russland ein falsches Signal sendet und die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung gegenüber Russland konterkariert?
Gelten die Maximen des Koordinators der Bundesregierung für deutschrussische Zusammenarbeit zur „politischen Ordnung“ und den „Spielregeln“ in Russland nur hinsichtlich der Menschenrechtssituation von Lesben und Schwulen oder auch hinsichtlich anderer Problemkomplexe wie z. B. der Tschetschenienpolitik?