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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Compliance und Hinweisgeberschutz bei Toll Collect

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

18.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/809304.03.2019

Compliance und Hinweisgeberschutz bei Toll Collect

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Dr. Manuela Rottmann, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Corinna Rüffer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Sommer 2018 griff die Wochenzeitung die „DIE ZEIT“ Berichte eines ehemaligen Mitarbeiters der Lkw-Maut-Betreibergesellschaft Toll Collect auf, denen zufolge Toll Collect gegenüber dem Bund hunderte Millionen Euro zu viel abgerechnet haben soll. Die Berichterstattung der Journalisten legte offen, dass der Hinweisgeber durch die Anzeige der entdeckten Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung zunächst mit internen Repressalien zu kämpfen hatte und schlussendlich seinen Job bei Toll Collect als Folge seines Verhaltens verlor (www.zeit.de/2018/33/toll-collect-lkw-maut-staat).

Whistleblower, also Personen, die helfen, Missstände, Korruption oder Gesetzesverstöße in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufzudecken, genießen hierzulande kaum Schutz. Das „Handelsblatt“ berichtete am 26. Juli 2018, dass es seit 2008 sechs Gesetzesinitiativen gegeben habe, die alle gescheitert seien (Handelsblatt v. 26. Juli 2018, „Bundesregierung will keinen speziellen Whistleblower-Schutz in Deutschland“). Die EU-Kommission bezifferte 2018 den finanziellen Schaden aufgrund des fehlenden Schutzes von Hinweisgebern allein im öffentlichen Auftragswesen EU-weit auf bis zu 9,6 Mrd. Euro pro Jahr. Die EU-Kommission schätzt darüber hinaus die durch Betrug und Korruption im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt bedingten jährlichen Einnahmenausfälle auf bis zu 256 Mrd. Euro (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:a4e61a49-46d2-11e8-beld-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF). Gerade in den öffentlichen bzw. staatlichen Unternehmen des Bundes kommt der Bundesregierung daher eine besondere Verantwortung zu, Hinweisgeberschutz zu gewährleisten.

Seit 1. September 2018 befindet sich Toll Collect im Besitz des Bundes. Als Eigentümer von Toll Collect kann der Bund nun das Unternehmen in seinem Sinne führen. Die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform. Nach der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf die Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann auf Bundestagsdrucksache 19/6828 sieht sich die Bundesregierung diesen Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung verpflichtet, solange der Bund Eigentümer von Toll Collect ist.

Inzwischen hat das Bundesverkehrsministerium entschieden, dass Toll Collect dauerhaft im Besitz des Bundes verbleiben soll. Die Implementierung eines wirksamen Hinweisgebers – gerade vor dem Hintergrund der Berichterstattung aus dem Sommer 2018 – ist nach Ansicht der Fragestellenden eine besondere Verantwortung der Bundesregierung.

Compliancesysteme sind mittlerweile wichtige Bestandteile erfolgreicher und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Sie bieten die Möglichkeit, Wirtschaftskriminalität frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Compliance und Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung

1. Welche Compliance-Anforderungen gelten für Toll Collect seit dem 1. September 2018?

2. Auf welche Weise stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann auf Bundestagsdrucksache 19/6828 – sicher, dass bei Toll Collect seit dem 1. September 2018 die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes eingehalten werden?

3. Ist Toll Collect von den Grundsätzen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes seit dem 1. September 2018 abgewichen und hat das nachvollziehbar in einem Bericht veröffentlicht (vgl. Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, 1.4. Verankerung und Complianceprogramm gemäß Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer), und wenn ja, an welchen Stellen?

Hinweisgeberschutz

4. Inwiefern hat die Bundesregierung seit dem 1. September 2018 darauf hingewirkt, dass bei Toll Collect angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit es den Mitarbeitern und Personen in einer vergleichbaren Position unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität möglich ist, Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften und andere geltende Gesetze sowie Wirtschaftskriminalität und geeigneten Stellen zu berichten und unethisches, aber nicht rechtswidriges oder gar strafbares Verhaltens aufzudecken?

5. Inwiefern hat die Bundesregierung auf die Medienberichterstattung zum Umgang mit einem Hinweisgeber bei Toll Collect in „DIE ZEIT“ vom 8. August 2018 (www.zeit.de/2018/33/toll-collect-lkw-maut-staat) reagiert, und nach dem 1. September 2018 die Compliance-Abteilung bei Toll Collect insofern so umstrukturiert, dass in Zukunft ein effektiver Hinweisgeberschutz gewährleistet ist?

6. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen – insbesondere im Straf- und Arbeitsrecht – zur Verbesserung des Hinweisgeberschutzes, die auch auf Toll Collect Anwendung finden, hat die Bundesregierung seit dem 1. September 2018 bereits ergriffen?

7. Welche weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen – insbesondere im Straf- und Arbeitsrecht – zur Verbesserung des Hinweisgeberschutzes, die auch auf Toll Collect Anwendung finden, plant die Bundesregierung, um den Hinweisgeberschutz zu verbessern?

8. Welche anderweitigen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Übernahme von Toll Collect am 1. September 2018 ergriffen, um den Hinweisgeberschutz bei Toll Collect zu verbessern?

9. Plant die Bundesregierung, Hinweisgeber bei Toll Collect grundsätzlich finanziell oder anderweitig für durch die gegebenen Hinweise erlittene Nachteile (z. B. Vermögensverluste, Jobverlust, keine Rehabilitation, psychische und gesundheitliche Schäden, weitere materielle und immaterielle Schäden) zu entschädigen, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?

10. Plant die Bundesregierung, existenzbedrohende Konsequenzen und Nachteile auf dem Arbeitsmarkt für aus Unternehmen ausgeschiedene Hinweisgeber, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

Datenschutz

11. In welcher Art und Weise trägt die Bundesregierung dafür Sorge, dass Datenschutz und Datensicherheit der gesamten internen und internen/externen Kommunikation sowie aller Daten bei Toll Collect gewährleistet wird?

12. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass Datenschutz und/oder Datensicherheit bei Toll Collect zu irgendeinem Zeitpunkt nicht gewährleistet waren?

13. Welcher Cyber-Attacken, Hacker-Angriffe o. Ä. auf die Daten und die Dateninfrastruktur von Toll Collect sind der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen hatten entsprechende Angriffe auf die Datensicherheit und den Datenschutz der bei Toll Collect gespeicherten Daten, und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen, um diese Angriffe abzuwehren?

14. Inwiefern arbeitet Toll Collect zur Abwehr von Cyber-Attacken, Hacker-Angriffe o. Ä. mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen, welche konkreten Fälle der Zusammenarbeit gab es bisher, und ist geplant, dass Toll Collect bei entsprechenden Fällen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Zukunft zusammenarbeitet, und wenn ja, inwiefern werden hier Vorbereitungen getroffen?

Fragen14

1

Welche Compliance-Anforderungen gelten für Toll Collect seit dem 1. September 2018?

2

Auf welche Weise stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann auf Bundestagsdrucksache 19/6828 – sicher, dass bei Toll Collect seit dem 1. September 2018 die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes eingehalten werden?

3

Ist Toll Collect von den Grundsätzen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes seit dem 1. September 2018 abgewichen und hat das nachvollziehbar in einem Bericht veröffentlicht (vgl. Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, 1.4. Verankerung und Complianceprogramm gemäß Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer), und wenn ja, an welchen Stellen?

4

Inwiefern hat die Bundesregierung seit dem 1. September 2018 darauf hingewirkt, dass bei Toll Collect angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit es den Mitarbeitern und Personen in einer vergleichbaren Position unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität möglich ist, Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften und andere geltende Gesetze sowie Wirtschaftskriminalität und geeigneten Stellen zu berichten und unethisches, aber nicht rechtswidriges oder gar strafbares Verhaltens aufzudecken?

5

Inwiefern hat die Bundesregierung auf die Medienberichterstattung zum Umgang mit einem Hinweisgeber bei Toll Collect in „DIE ZEIT“ vom 8. August 2018 (www.zeit.de/2018/33/toll-collect-lkw-maut-staat) reagiert, und nach dem 1. September 2018 die Compliance-Abteilung bei Toll Collect insofern so umstrukturiert, dass in Zukunft ein effektiver Hinweisgeberschutz gewährleistet ist?

6

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen – insbesondere im Straf- und Arbeitsrecht – zur Verbesserung des Hinweisgeberschutzes, die auch auf Toll Collect Anwendung finden, hat die Bundesregierung seit dem 1. September 2018 bereits ergriffen?

7

Welche weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen – insbesondere im Straf- und Arbeitsrecht – zur Verbesserung des Hinweisgeberschutzes, die auch auf Toll Collect Anwendung finden, plant die Bundesregierung, um den Hinweisgeberschutz zu verbessern?

8

Welche anderweitigen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Übernahme von Toll Collect am 1. September 2018 ergriffen, um den Hinweisgeberschutz bei Toll Collect zu verbessern?

9

Plant die Bundesregierung, Hinweisgeber bei Toll Collect grundsätzlich finanziell oder anderweitig für durch die gegebenen Hinweise erlittene Nachteile (z. B. Vermögensverluste, Jobverlust, keine Rehabilitation, psychische und gesundheitliche Schäden, weitere materielle und immaterielle Schäden) zu entschädigen, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung, existenzbedrohende Konsequenzen und Nachteile auf dem Arbeitsmarkt für aus Unternehmen ausgeschiedene Hinweisgeber, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

11

In welcher Art und Weise trägt die Bundesregierung dafür Sorge, dass Datenschutz und Datensicherheit der gesamten internen und internen/externen Kommunikation sowie aller Daten bei Toll Collect gewährleistet wird?

12

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass Datenschutz und/oder Datensicherheit bei Toll Collect zu irgendeinem Zeitpunkt nicht gewährleistet waren?

13

Welcher Cyber-Attacken, Hacker-Angriffe o. Ä. auf die Daten und die Dateninfrastruktur von Toll Collect sind der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen hatten entsprechende Angriffe auf die Datensicherheit und den Datenschutz der bei Toll Collect gespeicherten Daten, und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen, um diese Angriffe abzuwehren?

14

Inwiefern arbeitet Toll Collect zur Abwehr von Cyber-Attacken, Hacker-Angriffe o. Ä. mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen, welche konkreten Fälle der Zusammenarbeit gab es bisher, und ist geplant, dass Toll Collect bei entsprechenden Fällen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Zukunft zusammenarbeitet, und wenn ja, inwiefern werden hier Vorbereitungen getroffen?

Berlin, den 29. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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