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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für bestimmte Berufe

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/813205.03.2019

Pläne zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für bestimmte Berufe

der Abgeordneten Claudia Müller, Kerstin Andreae, Beate Walter-Rosenheimer, Markus Tressel, Dieter Janecek, Dr. Manuela Rottmann, Beate Müller-Gemmeke, Katharina Dröge, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Stefan Schmidt, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. Dezember 2018 wurde im Plenum des Deutschen Bundestages die Wiedereinführung der Meisterpflicht für 53 seit 2004 zulassungsfreie Gewerke diskutiert. Schon in ihrem Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD an, zu prüfen, wie der Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform wiedereingeführt werden könnte. Aus der Plenardebatte ging aus Sicht der Fragesteller hervor, dass diese Pläne schon weiter fortgeschritten sind, obwohl es immer noch keine umfassende Evaluation der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004 gibt. Als Gründe für die Wiedereinführung der Meisterpflicht wurde ein mögliches Absinken der Handwerksqualität durch die Novelle 2004 angeführt, eine gesunkene Ausbildungsleistung, sowie auch eine kürzere Lebensdauer von Betrieben ohne Führung mit Meisterbrief. Doch der oft benannte Rückgang der Ausbildung begann in der Regel schon weit vor 2004. Wie groß die Auswirkungen der Aufhebung der Meisterpflicht für 53 Gewerke im Jahre 2004 tatsächlich waren, ist nach Einschätzung der Fragesteller unklar. Auch mögliche Qualitätseinbußen sind nicht ausreichend mit Fakten belegt.

Für viele tausend Betriebe in Deutschland, welche ohne Meisterbrief geführt werden, hätten Änderungen erhebliche Auswirkungen. Umso wichtiger ist es, Entscheidungen auf der Basis von Fakten zu treffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Plant die Bundesregierung, die Meisterpflicht in den derzeit 53 zulassungsfreien Gewerken oder in einzelnen davon einzuführen, und wenn ja, in welchen, und warum, und wenn nein, warum nicht?

2

Plant die Bundesregierung, die Meisterpflicht in den derzeit 41 zulassungspflichtigen Gewerken oder in einzelnen davon aufzuheben, und wenn ja, in welchen, und warum, und wenn nein, warum nicht?

3

Wer sind die Mitglieder der in der Antwort zu Frage 32 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6095 genannten Koalitionsarbeitsgruppe, die sich mit den Fragen der eventuellen Wiedereinführung der Meisterpflicht beschäftigt?

4

Wie oft, und wann genau hat diese Gruppe bereits getagt, und wann, und in welcher Form wird sie ihre Ergebnisse vorlegen?

5

Hat diese Gruppe schon mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder anderen Akteuren gesprochen, wie in der Plenumsrede der Abgeordneten Astrid Grotelüschen am 13. Dezember 2018 erwähnt, und wenn ja, mit welchen?

6

Gab es in den Bundesministerien Gespräche zur eventuellen Wiedereinführung der Meisterpflicht in derzeit zulassungsfreien Gewerken, und wenn ja, mit wem (bitte auch anwesende Abgeordnete erwähnen)?

7

Welche Kriterien, wie z. B. die Gefahrengeneigtheit eines Gewerkes, die Ausbildungssicherung, die Qualitätssicherung etc. sieht die Bundesregierung als geeignet an, um Entscheidungen über eine eventuelle Ausweitung der Meisterpflicht zu treffen?

8

Wird in dieser Gruppe oder in anderen Gremien der Bundesregierung ein Kriterienkatalog erarbeitet, um Entscheidungen über eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Gewerke treffen zu können, und wenn ja, welche sind diese Kriterien, und wann wird der Katalog vorgelegt?

9

Sollen diese Kriterien auch auf zulassungspflichtige Gewerke der Anlage A zur eventuellen Einfügung in die zulassungsfreien Gewerke der Anlage B1 angewendet werden, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

10

Welche Gewerke der Anlagen A und B1 sieht die Bundesregierung als „gefahrengeneigt“ an, und falls die Bundesregierung hier keine eigene Einteilung vorgenommen hat, von welchen Einteilungen hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Gewerken einzeln aufschlüsseln sowie mitteilen, ob es seit 2004 Veränderungen der Einschätzungen gab)?

11

Wie hat sich die Ausbildung in den Gewerken der Anlagen A und B1 seit 1990 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen (bitte nach Gewerk anhand der jährlichen absoluten Anzahl der Lehrlings-, Gesellen-, und Meisterprüfungen aufschlüsseln sowie die prozentuale Entwicklung für die Zeiträume von 1990 bis 2004 und 2004 bis 2018 angeben)?

12

Wie viele Ausbildungsplätze blieben seit 1990 in den Gewerken der Anlagen A und B1 unbesetzt (bitte nach einzelnen Gewerken und Jahren aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen (bitte begründen)?

13

In welchen Gewerken der Anlage B1 sieht die Bundesregierung einen Ausbildungsrückgang, welcher durch die Handwerksnovelle 2004 verursacht wurde (bitte begründen)?

14

Wie sind die Erkenntnisse der Bundesregierung zur Lebensdauer von Betrieben mit und ohne Meisterbrief (bitte nach Gewerken der Anlagen A und B1 differenziert für die Zeiträume von 1990 bis 2004 und 2004 bis 2018 angeben), gibt es Auswirkungen durch die Handwerksnovelle 2004, und wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnisse (bitte begründen)?

15

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 die handwerklichen Insolvenzen entwickelt, und wie bewertet das die Bundesregierung im Hinblick auf die Handwerksnovelle 2004 auch im Vergleich zu der Gesamtentwicklung bei deutschen KMUs (kleine und mittlere Unternehmen; bitte nach Jahren und Gewerken der Anlagen A und B1 differenziert für die Zeiträume von 1990 bis 2004 und 2004 bis 2018 aufschlüsseln sowie die Vergleichszahl der Insolvenzen von KMUs angeben)?

16

Wie hat sich die Anzahl der bekannten Fälle von Schwarzarbeit im handwerklichen Bereich seit den Jahren 1990 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung (bitte nach Jahren differenziert für die Zeiträume von 1990 bis 2004 und 2004 bis 2018 und falls möglich nach Anlagen A und B1, sowie nach Fällen von Schwarzarbeit als Tätigkeit ohne Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt wird und als Tätigkeit, für die keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden, aufschlüsseln)?

17

Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerksnovelle 2004 auf die Entwicklung der Schwarzarbeit im handwerklichen Bereich, und wie bewertet dies die Bundesregierung (bitte begründen)?

18

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der „Konzessionsträger“ (Personen mit Meisterbrief, die aus formalen Gründen für meisterpflichtige Gewerke eingestellt werden – oft auf Minijob-Basis) seit der Handwerksnovelle 2004 verändert, und wenn ja, in welcher Weise, und wie bewertet das die Bundesregierung?

19

Teilt die Bundesregierung die in der Studie von Prof. Dr. Martin Burgi („Verfassungs- und europarechtliche Statthaftigkeit der Rückführung von Anlage B1-Handwerken in die Anlage A zur HwO?“) geäußerten Auffassung, dass eine Rückführung europarechtskonform durchgeführt werden kann (bitte begründen)?

20

Wird die Bundesregierung Studien oder Untersuchungen in Auftrag geben, um die eventuellen Pläne zur Wiedereinführung der Meisterpflicht auf Konformität mit dem Europarecht sowie Artikel 2 des Grundgesetzes überprüfen zu lassen, und wenn ja, von wem, mit welchem Auftrag, und falls nein, warum nicht?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Studien, welche Qualitätseinbußen durch die Handwerksnovelle 2004 feststellen, und wenn ja, welche, und wie bewertet sie diese?

22

Wird die Bundesregierung Studien oder Untersuchungen in Auftrag geben, um die eventuellen Pläne zur Wiedereinführung der Meisterpflicht auf die ökonomischen und sozialen Auswirkungen, wie z. B. auf Arbeitsmarkt, Ausbildung, Fachkräfte, Zahl der Handwerksbetriebe, überprüfen zu lassen, und wenn ja, von wem, mit welchem Auftrag, und falls nein, warum nicht?

23

Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für die Meisterprüfung anteilig zusammen, und welchen Einfluss will die Bundesregierung hier nehmen, um die Anzahl der Meisterprüfungen zu erhöhen?

24

Basierend auf welchen Studien und Quellen hat die Bundesregierung diese Fragen beantwortet (bitte nach Fragen aufschlüsseln)?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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