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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rückführungsstrategien für inhaftierte Kämpfer und Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates mit deutscher Staatsangehörigkeit

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.03.2019

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/815506.03.2019

Rückführungsstrategien für inhaftierte Kämpfer und Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates mit deutscher Staatsangehörigkeit

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Omid Nouripour, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Canan Bayram, Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Monika Lazar, Tobias Lindner, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Ulle Schauws, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wegen möglicher oder erwiesener Unterstützung, Mitgliedschaft oder Beteiligung an terroristischen Taten des sogenannten Islamischen Staates (IS) befinden sich in Syrien, im Irak und anderen Staaten auch deutsche Staatsangehörige bzw. Personen mit einem deutschen Aufenthaltstitel in „Gewahrsam/ Flüchtlingslagern“ bzw. „Haft“, über die laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 19. Februar 2019 vom Referat 511 des Auswärtigen Amts eine Liste geführt wird. In Haft befinden sich auch Frauen und ihre zum Teil minderjährigen Kinder (Tagesschau, 3. Februar 2019), die in Syrien oder dem Irak in den vergangenen Kriegsjahren geboren wurden. Gegen eine Vielzahl der aus Deutschland stammenden Jugendlichen und Erwachsenen ermittelt gleichzeitig der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Tagesschau, 22. Januar 2019). Ob die Bundesregierung eine Strategie hinsichtlich der Rückführung der in Syrien und im Irak inhaftierten deutschen Staatsangehörigen verfolgt, ist bisher nicht bekannt. Die Frage ist nach Einschätzung der fragestellenden Fraktion aber aus mehreren Gründen relevant: Zum einen könnte sich die Rückkehr dieser Personen auf die Sicherheitslage in Deutschland auswirken. Zum anderen ist die Situation der inhaftierten Kinder und Jugendlichen zu bedenken, die bei rechtzeitiger Rückkehr gute Chancen hätten, in Deutschland auf einen Lebensweg gebracht zu werden, der frei von Radikalisierung und menschenverachtender Ideologie ist. Nicht zuletzt steht die Thematik auch im Kontext der europäischen und internationalen Diskussion über die Rückholung eigener Staatsangehöriger aus ehemaligen IS-Gebieten in Syrien und dem Irak.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele der aus Deutschland zum sog. Islamischen Staat ausgereisten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Syrien, dem Irak und welchen anderen Staaten (bitte nach Staaten aufschlüsseln und bitte auch Schätzungen angeben, falls keine genauen Zahlen bekannt sind)?

1

a) Wie viele dieser Personen verfügen neben der deutschen noch über weitere Staatsangehörigkeiten (bitte nach Staaten aufschlüsseln), und wie viele dieser Personen haben in Deutschland einen anderen, und wenn ja, welchen Aufenthaltstitel?

1

b) Wie viele dieser Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den o. g. Staaten noch auf freiem Fuß?

1

c) Wie viele dieser Personen befinden sich jeweils in Gefängnissen in Syrien, im Irak oder welchen anderen Staaten, und in welchen Städten befinden sich diese, und welchen Staaten bzw. Machthabern unterstehen die Haftanstalten?

1

d) Wie viele dieser Personen befinden sich in den Händen der Syrian Democratic Forces (SDF)?

1

e) Wie viele dieser Personen sind männlich beziehungsweise weiblich (bitte soweit möglich nach Frage 1a und 1b aufschlüsseln)?

1

f) Wie viele dieser Personen sind minderjährig?

2

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 9. Januar 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/387 aus Deutschland zum sog. Islamischen Staat ausgereist, und wie viele sind im gleichen Zeitraum wieder nach Deutschland zurückgekehrt?

3

Inwiefern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Analysen zum Radikalisierungsgrad und zur Gewaltbereitschaft der (potentiellen) Rückkehrerinnen und Rückkehrer, insbesondere den Fragen 1 und 2 Genannten, vor?

4

Wie viele Kinder von IS-Angehörigen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutschem Aufenthaltstitel halten sich nach Schätzungen der Bundesregierung aktuell in Syrien bzw. dem Irak auf?

4

a) Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, möglichst bald alle Kinder deutscher Staatsbürger, die sich in Syrien bzw. dem Irak befinden, nach Deutschland überführen zu können?

4

b) Inwiefern hält die Bundesregierung die Rückführung zum Wohl der Kinder für notwendig, und inwiefern ist das Wohl der Kinder auch für die Art der Rückkehr und bei der Unterbringung in Deutschland maßgeblich?

4

c) Inwieweit plant die Bundesregierung, die betroffenen Jugendämter im Umgang mit zurückkehrenden Kindern zu unterstützen?

4

d) Welche staatlichen Auffangsysteme plant die Bundesregierung insbesondere den rückkehrenden Minderjährigen anzubieten?

4

e) Welche Maßnahmen zur Integration und gegebenenfalls Deradikalisierung plant die Bundesregierung für betroffene Kinder und Jugendliche?

5

Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Chancen ein, in Syrien dem Irak, oder anderen Staaten festgehaltene deutsche Staatsbürger oder Inhaber eines deutschen Aufenthaltstitels zeitnah nach Deutschland zu überführen?

5

a) Welche dortigen und hiesigen administrativen Hürden stehen je einer Rückführung der vorgenannten Personengruppe aus Syrien (bisher bzw. gegenwärtig) entgegen, und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, diese zu überwinden?

5

b) Welche dortigen und hiesigen administrativen Hürden stehen je einer Rückführung der vorgenannten Personengruppe aus dem Irak und anderer o. g. Aufenthaltsstaaten (bisher bzw. gegenwärtig) entgegen, und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, diese zu überwinden?

5

c) Welche Bundesministerien sind in welcher Weise involviert in der Frage der Rückführung?

6

Gegen wie viele in den ehemaligen IS-Gebieten befindliche Personen der vorgenannten Personengruppe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Ermittlungsverfahren in Deutschland oder im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthalts oder anderswo wegen Mitgliedschaft beim sog. IS oder wegen Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten eingeleitet (bitte nach Staat differenzieren und die Straftatbestände, die den jeweiligen Schwerpunkt des Ermittlungsverfahrens bilden, sowie Länder auflisten), und wenn ja, könnten sie nach Erkenntnis der Bundesregierung nach ihrer Rückkehr in Untersuchungshaft genommen werden?

6

a) Wie viele potentielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgrund ihrer Mitgliedschaft beim sog. IS oder wegen Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthalts oder anderswo angeklagt (bitte nach Staat differenzieren und nach den maßgeblichen Straftatbeständen sowie Ländern aufschlüsseln)?

6

b) Wie viele potentielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgrund ihrer Mitgliedschaft beim sog. IS oder wegen Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthalts oder anderswo verurteilt (bitte nach Staat differenzieren und nach den maßgeblichen Straftatbeständen sowie Ländern aufschlüsseln)?

6

c) Inwiefern droht nach Erkenntnissen der Bundesregierung inhaftierten deutschen Kämpfern und Mitgliedern des sog. Islamischen Staates die Todesstrafe (bitte nach Personen und Ort der Inhaftierung aufschlüsseln)?

6

d) Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung juristischen Beistand für die inhaftierten deutschen Kämpfer und Mitglieder des sog. Islamischen Staates?

7

Inwiefern haben oder werden die deutschen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Kontakt zu den hiesigen Familien der IS-Kämpferinnen und IS-Kämpfer bzw. Rückkehrerinnen und Rückkehrer aufnehmen?

8

Inwiefern haben sich deutsche Sicherheitsbehörden bereits in der Vergangenheit mit der Situation in Deutschland lebender Familien beschäftigt, deren Angehörige in den letzten Jahren zum sog. Islamischen Staat ausgereist sind?

9

Inwiefern müssen nach Kenntnis der Bundesregierung IS-Rückkehrerinnen und IS-Rückkehrer nach der Rückkehr nach Deutschland mit einem Ermittlungsverfahren auf Grundlage des Völkerstrafrechts rechnen (Tagesschau, 22. Januar 2019)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Drohung des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, die inhaftierten deutschen Kämpfer und Mitglieder des sog. Islamischen Staats bei mangelnder Kooperation der Herkunftsstaaten freizulassen (vgl. DIE WELT, 17. Februar 2019)?

11

Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit im Bereich Islamismus je als sogenannte Gefährder bzw. als sogenannte relevante Personen eingestuft, und wie viele davon sind jeweils Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten?

Berlin, den 19. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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