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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Handel mit dem Iran und US-Sanktionen

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/816006.03.2019

Handel mit dem Iran und US-Sanktionen

der Abgeordneten Omid Nouripour, Katharina Dröge, Jürgen Trittin, Claudia Roth (Augsburg), Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Ekin Deligöz, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Mai 2018 kündigte der US-amerikanische Präsident an, seine Regierung werde sich einseitig nicht länger an die Vereinbarungen des Nuklearabkommens (JCPOA) halten, das die USA, China, Russland, Frankreich, Großbritannien und Deutschland mit dem Iran im Jahr 2015 geschlossen hatten. Die anderen Partner bekundeten ihren Willen, sich weiter an das Abkommen zu halten. Die fragestellende Fraktion unterstützt eine Stärkung des globalen Nichtverbreitungsregimes für Nuklearwaffen durch die Aufrechterhaltung des JCPOA und den damit einhergehenden legalen Handel mit dem Iran. Nichtsdestoweniger setzt sie sich für eine klare Haltung der Bundesregierung und der europäischen Union gegenüber der verheerenden Menschenrechtslage im Land, der destabilisierenden Regionalpolitik des Iran, seiner Unterstützung für bewaffnete, extremistische und terroristische Gruppierungen und der wiederholten Drohungen gegen Israel ein.

Der Fortbestand des JCPOA ist aus Sicht der Fragesteller durch die Auswirkungen der wieder in Kraft getretenen, extraterritorial angelegten Sanktionen der USA ernsthaft gefährdet. Sie erschweren es auch nichtamerikanischen Unternehmen, Geschäftsbeziehungen mit dem Iran zu unterhalten, da sie dadurch entweder ihren Zugang zum amerikanischen Markt verlieren oder sich in den USA direkt strafbar machen können. Zudem sind wichtige Dienstleistungen ebenfalls von den Sanktionen betroffen. Dadurch schwinden für den Iran die wirtschaftlichen Erleichterungen, die ihm aus dem JCPOA eigentlich erwachsen sollten, was staatsunabhängige, kleine und mittlere Unternehmen besonders zu spüren bekommen.

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für weiter bestehenden Handel stellt nach Auffassung der Fragesteller ein zentrales Problem für europäisch-iranische Geschäftsbeziehungen dar. Die meisten iranischen Banken wurden vom globalen Dienstleister für Zahlungsverkehrskommunikation SWIFT abgekoppelt, der die Grundlage für internationale Überweisungen bildet. Die Verantwortlichen des in Belgien ansässigen SWIFT-Unternehmens wurden durch die US-Regierung stark unter Druck gesetzt (www.heise.de/tp/features/SWIFT-Der-lange-Arm-des-Donald-Trump-4194590.html?seite=all). Derzeit ist unklar, welche konkreten Risiken SWIFT veranlasst haben, gegen den selbst gesetzten Grundsatz seiner Leistungsneutralität zu verstoßen und iranischen Kunden, wahrscheinlich vertragswidrig, die Erbringung von SWIFT-Leistungen zu verweigern.

Während der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas deshalb die Einführung einer europäischen Alternative zum SWIFT-System forderte („Balancierte Partnerschaft“, Handelsblatt vom 22. August 2018), äußerte sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel skeptisch zu diesem Vorschlag (https://de.reuters.com/article/deutschland-usa-zahlungsverkehr-idDEKCN1L71DV?il=0). Das Problem wird nach Ansicht der Fragesteller verschärft durch die geschäftspolitische Praxis vieler europäischer Banken, die Abwicklung jedweden Zahlungsverkehrs zu verweigern, wenn ein Iran-Bezug (auch nur indirekt) erkennbar ist.

In Verhandlungen zwischen dem Iran und den anderen Partnern des Abkommens werden derzeit Möglichkeiten geprüft, wie das Abkommen trotz des US-Ausstiegs bewahrt werden kann. Dabei stehen Wege zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsbeziehungen und zur Sicherstellung des iranischen Öl- und Gasexports im Mittelpunkt. Neben den allgemeinen Geschäftsbeziehungen gilt es in besonderem Maße, Wege zur Ermöglichung dezidiert von den Sanktionen ausgenommener Güter wie beispielsweise Lebensmittel, Medikamente und Medizintechnik sicherzustellen.

Ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen von europäischer Seite ist das „Special Purpose Vehicle“ (SPV) INSTEX (Instrument in Support of Trade Exchanges, Instrument zur Unterstützung von Handelsbeziehungen), ein Mechanismus, mit dessen Hilfe eine Verrechnung von Irangeschäften ohne Zahlungsverkehr in den Iran geschehen soll (www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/zweckgesellschaftinstex-iran-atom-abkommen-us-sanktionen-eu-laender-umgehun). Die Einrichtung dieses Instituts war mit zahlreichen Schwierigkeiten behaftet. Bislang ist es nur für die Bezahlung humanitärer Güter angelegt. Es wäre aber aus Sicht der Fragesteller auch geeignet, andere legale Geschäfte mit dem Iran zu ermöglichen.

Weiterhin wurde von der Europäischen Union das bereits 1996 erlassene „Blocking Statute“ (Verordnung (EU) Nr. 2271/1996) aktualisiert, das Unterlassungen oder Handlungen in der EU untersagt, mit denen die US-Iransanktionen befolgt werden. Die Vorschrift eröffnet nicht nur Rechtsansprüche für die geschützte Zielgruppe. Sie enthält zugleich eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die staatlich durchgesetzt werden soll. Entsprechende Pläne oder konkrete Maßnahmen seitens der Behörden zur Umsetzung dieser Beschränkung sind nach Einschätzung der Fragesteller jedoch nicht erkennbar, weder in Deutschland noch in anderen, für die Lösung des Problems relevanten EU-Staaten (z. B. Belgien wegen SWIFT).

Derweil arbeiten andere Staaten – allen voran China –, deren Finanzsysteme weniger eng mit dem amerikanischen verwoben sind, an eigenen Zahlungskanälen mit dem Iran.

Die Sanktionen betreffen aber auch iranische Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland. Während der letzten Sanktionsrunde vor Abschluss des JCPOA kam es in Deutschland wiederholt zu Kündigungen von Konten und anderen Verträgen von Iranerinnen und Iranern (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/iraner-in-deutschland-unter-generalverdacht-1.1597605).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welcher Anteil des derzeitigen Handels und der derzeitigen Investitionen ist nach Schätzung der Bundesregierung durch den Ausstieg der USA aus dem JCPOA gefährdet?

2

Hat sich die Bundesregierung bei den in dieser Hinsicht relevanten EU-Unternehmen um Informationen über den im JCPOA vereinbarten Verkauf von Luftfahrtgerät und -teilen bemüht?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie dabei gewonnen?

3

In welchem Umfang finanzieren deutsche Kreditinstitute nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit weiterhin Iran-Geschäfte?

4

Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss des europäischen „Blocking Statute“ auf die Geschäftsentscheidungen deutscher Unternehmen im Iran ein?

5

Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit der letzten Auskunft der Bundesregierung (vgl. „Europas vergeblicher Kampf um den Irandeal“, Handelsblatt vom 29. Januar 2019) inzwischen vom Blocking Statute Gebrauch gemacht?

6

Hat die Bundesregierung für die Entgegennahme und Weiterleitung von Unterrichtungen durch Unternehmen nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2271/1996 in Deutschland zuständige Behörden definiert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, um welche Behörden handelt es sich?

7

Wie viele Unterrichtungen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2271/1996 hat die EU-Kommission im Jahr 2018 bis zum 31. Dezember 2018 erhalten (bitte nach Ländern, und falls möglich, nach Branchen bzw. Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)?

Falls diese Informationen der Bundesregierung nicht vorliegen, warum nicht?

8

Welche Behörden sind in Deutschland zuständig für die Prüfung von Unternehmen oder natürlichen Personen wegen möglicher Verstöße gegen das Befolgungsverbot nach Artikel 5 Absatz 1 Verordnung (EU) Nr. 2271/1996, insbesondere in Bezug auf Anbieter exportbegleitender Dienstleistungen wie beispielsweise Finanzinstitute (Zahlungsverkehr), Versicherungen, Transportdienstleister, sowie für Unternehmen und natürliche Personen generell unverzichtbare Dienstleistungen (kritische Infrastruktur) wie beispielsweise Telekommunikation, Energieversorgung und IT (Hardware und Dienstleistungen)?

9

Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2271/1996 sind bis zum 31. Januar 2019 bei der EU-Kommission eingegangen (bitte nach Ländern und, falls möglich, Branchen bzw. Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)?

10

Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung nur ein Teil der einschlägigen US-Rechtsquellen zu den Iran-Sanktionen Teil des Blocking Statute (und beispielsweise nicht die Verwaltungsverordnungen der sekundären Finanzsanktionen unter Absatz 104 des Comprehensive Iran Sanctions, Accountability, and Divestment Act of 2010 – CISADA)?

11

Wann soll das Finanzvehikel INSTEX nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich funktionsfähig sein, durch Einrichtung einer funktionsfähigen Bürostelle, einer personellen Basis und einer finanziellen Grundausstattung, und wie können die erlaubten Geschäfte, vor allem humanitäre Lieferungen, in der Zwischenzeit finanziert werden (vgl. „Die Angst vor Trumps Lieblingswaffe wirkt“, Die Rheinpfalz, 27. November 2018)?

12

Inwiefern werden neben den Mitgliedstaaten der EU nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung auch Nicht-EU-Staaten am Finanzvehikel INSTEX beteiligt sein, bzw. inwiefern wird es die Möglichkeit geben, iranische Exporte in die EU mit iranischen Guthaben auf Konten in Drittstaaten wie China und Indien zu verrechnen?

13

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union, die Einrichtung oder Erweiterung von INSTEX mit Bedingungen der Beendigung der Arbeit am ballistischen Raketenprogramm Irans zu verknüpfen?

14

Welche Importe aus dem Iran sollen nach Kenntnis der Bundesregierung über INSTEX abgewickelt werden?

15

Inwiefern sieht das INSTEX vor, dass der Handel zwischen der EU und dem Iran in den betroffenen Wirtschaftsbereichen ausgeglichen sein muss, und wie soll mit möglichen Defiziten umgegangen werden?

16

Wie weit gediehen sind die Bemühungen der Bundesregierung, die von Bundesaußenminister Heiko Maas angekündigte europäische Alternative zum Finanztransaktionssystem SWIFT für Zahlungen in den Iran umzusetzen?

17

Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung neben INSTEX, um den Zahlungsverkehr für legitime Geschäftsbeziehungen deutscher und europäischer Unternehmen mit dem Iran sicherzustellen, und welche konkreten Maßnahmen hat sie bislang ergriffen, diese umzusetzen?

18

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung allein oder gemeinsam mit ihren Partnern in der EU – unabhängig vom aktuellen Fall der Iransanktionen –, um das Finanzinformationssystem SWIFT unabhängiger gegen den politischen Druck einzelner Marktteilnehmer zu gestalten?

19

Inwiefern sind der Bundesregierung Bestrebungen anderer Staaten zur Einrichtung von alternativen Finanzinformationssystemen zu SWIFT bekannt (vgl. „Einmal Flagge zeigen“, Die Zeit vom 11. Oktober 2018)?

20

Inwiefern könnten beispielsweise chinesische Banken, die ihr Irangeschäft wieder aufgenommen haben (vgl. „Kollision mit der Wirklichkeit“, Handelsblatt vom 10. Dezember 2018), nach Einschätzung der Bundesregierung zur Abwicklung von Zahlungen aus Deutschland in den Iran genutzt werden?

21

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Schwierigkeiten deutscher Unternehmen, begleitende Dienstleistungen wie Versicherungen und Transporte für Geschäfte mit dem Iran zu nutzen, und inwiefern sieht sie politische Möglichkeiten, solche Schwierigkeiten zu beheben?

22

Inwiefern könnten deutsche Banken nach Einschätzung der Bundesregierung durch das Kreditwesengesetz (KWG) rechtlich dazu gezwungen werden, Zahlungsdienstleistungen an den Iran zur Verfügung zu stellen?

23

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um in Deutschland lebende Iranerinnen und Iraner, besonders Studierende, und private Unterstützer von Familienangehörigen im Iran vor Schwierigkeiten im alltäglichen Zahlungsverkehr zu schützen, wie sie angesichts der Sanktionen vor dem Abschluss des JCPOA aufgetreten waren (vgl. „Generell verdächtig“, Süddeutsche Zeitung vom 12. Februar 2013)?

24

In welchem Umfang hat die Bundesregierung bislang Kenntnis von Beeinträchtigungen iranischer oder iranischstämmiger Menschen oder Unternehmen in Deutschland durch die Sanktionen?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnis von schweren Beeinträchtigungen im Geschäftsbetrieb bzw. Insolvenzen deutscher Unternehmen in Folge der Iransanktionen, besonders durch Probleme beim Zahlungsverkehr (vgl. www.heise.de/ct/artikel/Kalter-Krieg-a-la-PayPal-1320630.html und www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/iran-deutsche-mittelstaendler-kommen-nicht-an-ihr-geld-a-1231128.html; bitte Einzelfälle auflisten)?

26

Wie vielen Firmen mit Verbindungen zum Iran wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute Anschlüsse der Deutschen Telekom gekündigt (vgl. „Telekom darf iranischen Banken nicht kündigen“, DER SPIEGEL, 1. Dezember 2018), und welchen Einfluss hat die Bundesregierung als bedeutender Anteilseigner der Deutschen Telekom auf diese Praxis?

27

Welche weiteren Maßnahmen jenseits des Blocking Statutes (EU-VO 2271/1996) und des SPV ergreift die Bundesregierung alleine oder im Verbund mit ihren europäischen Partnern, um deutsche Unternehmen vor den Auswirkungen US-amerikanischer Sekundärsanktionen zu schützen?

28

Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um es mittelfristig der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu ermöglichen, europäische Beschlüsse zur Unterstützung europäischer Investitionen im Iran auch tatsächlich umzusetzen (bitte nach internen Maßnahmen der EIB selbst, sowie externen Maßnahmen zum Schutz der EIB vor den Auswirkungen extraterritorialer Sanktionen aufschlüsseln)?

29

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung alleine oder im Verbund mit ihren europäischen Partnern, um deutsche Unternehmen vor den extraterritorialen Auswirkungen US-amerikanischer Primärsanktionen zu schützen, und inwiefern erwägt sie dabei auch, europäische Unternehmen bei Klagen gegen Strafmaßnahmen vor US-Gerichten zu unterstützen (vgl. www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/comments/2019C05_lom.pdf, S. 7 f)?

30

Inwiefern nimmt die Bundesregierung den Konflikt um das JCPOA zum Anlass, Maßnahmen zu ergreifen, um deutsche und europäische Unternehmen weniger angreifbar für extraterritorial konzipierte Sanktionen anderer Staaten zu machen?

31

Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass die Sanktionspraxis der Vereinigten Staaten in großen Teilen völkerrechtswidrig ist, und wenn ja, wie wird diese Auffassung im Regierungsdialog mit Partnern in der EU und den USA thematisiert?

32

Welche anderen Instrumente erwägt die Bundesregierung alleine oder im Verbund mit ihren europäischen Partnern, um legale Investitionen deutscher Unternehmen im Iran zu unterstützen?

33

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung alleine oder im Verbund mit ihren europäischen Partnern, um Anreize für den Verbleib des Iran im JCPOA zu setzen?

34

Inwiefern hat der Iran wegen der Verhängung der US-Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die mit dem JCPOA eingerichtete „Joint Commission“ angerufen?

35

Welche Auswirkungen haben die Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auf die Versorgung mit medizinischem Gerät und Medikamenten im Iran?

Falls keine Erkenntnisse vorliegen, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Informationen darüber zu erhalten?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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