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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukunft der DEGES - Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft mbH

(/insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

21.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/816106.03.2019

Zukunft der DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft mbH

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. September 2018 hat der Bund die „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ (IGA) gegründet. Nach einer Aufbauphase soll die Gesellschaft ab dem 1. Januar 2021 sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen übernehmen – d. h. Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung.

Die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft mbH, an der zwölf Bundesländer und der Bund als Gesellschafter beteiligt sind, ist laut eigener Aussage für den Aus- bzw. Neubau von mehr als 2 450 km Bundesfernstraßen mit einem Auftragsvolumen von rund 28 Mrd. Euro verantwortlich. Die Bundesregierung scheint derzeit eine Integration der DEGES in die IGA zu planen.

Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit, dass die IGA in „Die Autobahn GmbH des Bundes“ umbenannt wurde (Drucksache des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur 19(15)179). In der Kleinen Anfrage wird noch die Bezeichnung IGA verwendet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch ist das Auftragsvolumen der DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft mbH derzeit (Stand: Februar 2019), und wie hat es sich seit 2014 entwickelt?

2

Wie haben sich die Bau- und Grunderwerbsausgaben sowie Ingenieur- und Geschäftskosten und die Personalkosten für die einzelnen Projekte der DEGES seit 2014 entwickelt (bitte nach Bauausgaben, Erhaltung, Entgelte für ÖPP, Grunderwerbsausgaben, Ingenieurkosten, Personalaufwand bzw. Personalkosten, Geschäftskosten sowie nach Straßenprojekten und Wasserstraßenprojekten differenzieren)?

3

Wie viele Projekte betreut die DEGES derzeit, in welchen Bundesländern befinden sich diese Projekte, und wann sollen sie jeweils abgeschlossen werden (bitte tabellarisch getrennt nach Bundesländern darstellen)?

4

Wie hat sich die Anzahl der bei der DEGES beschäftigten Personen seit 2014 entwickelt, und in welchen Geschäftsbereichen waren sie jeweils tätig?

5

Plant die Bundesregierung, die DEGES in die IGA zu integrieren, und wenn ja, in welcher Form, aus welchen Gründen und bis wann?

6

Plant die Bundesregierung, die DEGES als eigenständige Gesellschaft auch nach dem erfolgten Aufbau der IGA zu erhalten, und wenn ja, in welcher Form, mit welchen Aufgaben, und in welcher Kompetenzabgrenzung zur IGA (bitte begründen), und wenn nein, warum nicht?

7

Plant die Bundesregierung, die DEGES nach Aufbau der IGA als eigenständiges Kompetenzzentrum für Building-Information-Modelling (BMI) zu erhalten, und wenn ja, in welcher Form, mit welchen Aufgaben, und mit welcher Kompetenzabgrenzung zur IGA (bitte begründen), und wenn nein, warum nicht?

8

Wie genau wird die Bundesregierung die Kompetenzen der DEGES beim Fernstraßenbau im Zuge des Aufbaus der IGA und nach erfolgtem Aufbau der IGA erhalten?

9

Plant die Bundesregierung, die Beteiligungen der zwölf Länder an der DEGES (je 5,91 Prozent; insgesamt 70,02 Prozent) zu erwerben, und wenn ja, in welchem Umfang, wann, welche Kosten erwartet die Bundesregierung hierbei, und aus welchem Haushaltstitel sollen sie finanziert werden?

10

Welche konkreten Vorkehrungen hat die Bundesregierung ergriffen, damit durch den Aufbau der IGA und eine mögliche Integration der DEGES in die IGA keine Planungs- oder Bauverzögerungen bei den Investitionen in die Infrastrukturen des Fernstraßenbundesnetzes entstehen?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Aufträge der DEGES nach einer ggf. erfolgten Integration der Gesellschaft in die IGA erfüllt werden?

12

Wird der Bund für den Fall, dass die Länder nicht mehr Gesellschafter der DEGES sind, die laufenden Verträge und Projekte der DEGES als Auftraggeber übernehmen, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

13

Wie viele Projekte mit welchem Auftragsvolumen wurden 2018 bei der DEGES neu in Auftrag gegeben, und wie viele Projekte mit welchem Auftragsvolumen sollen 2019 bei der DEGES noch in Auftrag gegeben werden?

14

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bundesstraßenprojekte der DEGES, nachdem die Gesellschaft ggf. in die IGA integriert wurde, fortgeführt und die entsprechenden Projekte fristgerecht beendet werden können?

15

Welches Auftragsvolumen und welche Vertragslaufzeit haben die von der DEGES abgeschlossenen Dienstleistungsverträge, und wann und für welche Dienstleistung wurden sie jeweils abgeschlossen?

16

Welchen Umfang haben derzeit die Rückstellungen und Verbindlichkeiten der DEGES (bitte differenziert nach Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten darstellen), wie haben sie sich seit 2014 entwickelt, und plant die Bundesregierung die Aktiva der DEGES in Bezug auf die Leistungserfüllung der IGA und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) ab 1. Januar 2021 mit ein, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

17

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Fachkräfte der DEGES langfristig zu halten, und welche konkreten Maßnahmen hat sie hierfür geplant?

18

Wie plant die Bundesregierung für den Fall, dass die DEGES in die IGA integriert werden soll, die Vereinbarkeit der Vergütung der Mitarbeitenden, der DEGES, die außertariflich bezahlt werden und der künftigen Mitarbeitenden der IGA, für die gegenwärtig ein Tarifvertrag (in Anlehnung an den TVöD) ausgehandelt wird?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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