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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukunft der Sauenhaltung

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/814506.03.2019

Zukunft der Sauenhaltung

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, Matthias Tressel, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im November 2018 gab es in Deutschland 7 800 Betriebe mit Sauenhaltung, auf denen rund 1,8 Millionen Zuchtsauen gehalten wurden. In den allermeisten Fällen werden Zuchtsauen über einen langen Zeitraum ihres Lebens in so genannten Kastenständen oder Ferkelschutzkörben fixiert. Die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) sowie ihre Vorgängerverordnung von 1988 (Schweinehaltungsverordnung) schreiben vor, dass „jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“ (§ 24 Absatz 4 Nummer 2 TierSchNutztV). Die TierSchNutztV legt weiter fest, dass die Tiere über einen Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeltermin in der Gruppe zu halten sind. Fixierungen schränken die Bewegungsfreiheit der Sauen stark ein, verursachen Stress und Frustrationen und bringen ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen und für Verhaltensstörungen mit sich (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2007.572). Für Jungsauen hat sich in der Praxis ein Kastenstandmaß von 200 x 65 Zentimetern etabliert, für Altsauen ein Maß von 200 x 70 Zentimetern. Damit werden die Anforderungen der TierSchNutztV nicht erfüllt.

Folgerichtig wurde die bisher übliche Haltung von Sauen in Kastenständen durch das so genannte Magdeburger Kastenstandurteil (www.landesrecht.sachsen- anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE160 003592&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true) und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 ausdrücklich für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich aus der Tier- SchNutztV zwingend, dass den in einem Kastenstand gehaltenen Sauen die Möglichkeit eröffnet sein muss, jederzeit in dem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. Das heißt, dass die Kastenstände mindestens dem Stockmaß des darin untergebrachten Schweins entsprechen oder dem Tier die Möglichkeit eröffnen müssen, die Gliedmaßen ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände oder beidseitige (unbelegte) Lücken durchzustecken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wie viele Betriebe mit Sauenhaltung gab es in Deutschland bis Ende 2018 (bitte pro Jahr 2008 bis 2018 angeben)?

2

Wie viele Sauen werden in Deutschland gehalten, und wie viele Ferkel werden geboren (bitte absolut und pro Betrieb pro Jahr 2008 bis 2018 angeben)?

3

Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Abnahme der Betriebsanzahl bei gleichzeitiger Zunahme der Betriebsgrößen?

4

Welchen Preis und welchen Gewinn erzielt ein Sauenhalter bzw. eine Sauenhalterin mit dem Verkauf eines Ferkels nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durchschnittlich?

5

In wie vielen Betrieben in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Sauen zumindest zeitweise in Kastenständen gehalten?

6

Wie viele Tage eines Jahres verbringt eine Sau durchschnittlich fixiert in einem Kastenstand bzw. Ferkelschutzkorb (bitte nach Deckzentrum und Abferkelbereich aufschlüsseln)?

7

Wie viele Kastenstandhaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1992 mit einer Breite von nicht mehr als 70 cm genehmigt (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?

8

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit weiterhin neue Kastenstandhaltungen genehmigt?

9

Auf wie vielen Betrieben in Deutschland wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit freier Abferkelung ohne Fixierung der Sauen gearbeitet (bitte Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

10

Welche (Forschungs-)Projekte und Fördermaßnahmen zur freien Abferkelung werden von der Bundesregierung konkret in welchem Umfang finanziert?

11

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sauen in der Schweiz, in Großbritannien, in den Niederlanden, in Dänemark und in Schweden gehalten?

12

Welches sind die relevantesten tierschutzrelevanten Probleme, die nach Kenntnis der Bundesregierung bei fixierten Sauen in Kastenständen auftreten, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in welchem Zeitraum ergreifen, um diese zu beseitigen?

13

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich des so genannten Magdeburger Urteils in der Gesetzgebung, der Umsetzungskontrolle und in der betrieblichen Eigenkontrolle?

14

Welche Umsetzungsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Magdeburger Urteil vom November 2015 in die Wege geleitet?

15

Wie viele Betriebe in Deutschland erfüllen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Anforderungen, die sich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg zur Kastenstandhaltung ergeben, nicht?

16

Wie viele Betriebe wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung konkret auf die Umsetzung des Urteils des OVG Magdeburg zur Kastenstandhaltung kontrolliert (bitte absolute Anzahl der Kontrollen und prozentualer Anteil der kontrollierten Betriebe angeben)?

17

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Umstellung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum sowie die Haltung im Ferkelschutzkorb im Abferkelbereich auf alternative Haltungsformen ohne Fixierung der Sauen, um den Anforderungen, die sich aus § 2 Nummer 1 und 2 des Tierschutzgesetz ergeben, gerecht zu werden?

Wenn ja, innerhalb welchem Zeitraum will die Bundesregierung aus der Kastenstandhaltung aussteigen, und wenn nein, warum nicht?

18

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass – wie in § 30 TierSchNutztV festgehalten – Sauen ihr natürliches Nestbauverhalten mit Hilfe von Stroh oder anderen Materialien in den Abferkelbuchten ausüben können?

19

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Aktualisierung der Bundesgesetzgebung zu Kastenständen für Sauen notwendig, damit die Schweinehalter bzw. Schweinehalterinnen Rechtssicherheit erhalten?

20

Plant die Bundesregierung eine Neufassung der TierSchNutztV zur Kastenstandhaltung von Sauen?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, wann kann mit der Veröffentlichung eines Entwurfs gerechnet werden?

21

Hält die Bundesregierung es für zielführend, den Passus in § 24 Absatz 4 Nummer 2 TierSchNutztV, wonach „Schweine auch in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können müssen“, zu streichen?

Falls ja, wie ist dies mit dem geltenden Tierschutzgesetz vereinbar?

22

Sieht die Bundesregierung sich in der Verantwortung, die seit 1992 missachteten rechtlichen Vorgaben durch eine Finanzierung von Umbaumaßnahmen zu kompensieren, um eine Abwanderung oder Schließung von Sauenbetrieben zu verhindern (bitte erläutern), und welche Finanzmittel wird die Bundesregierung für Umbaumaßnahmen bereitstellen?

23

Wird die Haltung der Sauen in den Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen abgebildet sein?

Falls ja, welche Kriterien sind zum jetzigen Zeitpunkt geplant?

Falls nein, warum nicht?

24

Können Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass beim angekündigten staatlichen Tierwohlkennzeichen keine Kriterien als besonders tiergerecht ausgelobt werden, die nicht über den gesetzlichen Standard hinausgehen?

25

Welche nichttherapeutischen Eingriffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung an Saugferkeln vorgenommen?

26

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung den Ferkeln die Schwänze kupiert, und warum?

27

In wie vielen Betrieben und wie vielen Ferkeln (bitte Anzahl angeben) in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwänze gekürzt (bezogen auf das aktuellste verfügbare Jahr)?

28

Welche gesetzlichen Vorgaben bestehen auf Bundes- und auf Europäischer Ebene zum Schwänzekupieren bei Ferkeln?

29

Werden in Deutschland Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sowie Artikel 10 der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen vollständig umgesetzt, und wenn nein, welche Anforderungen werden nicht erfüllt?

30

Welche Kritik wurde von Seiten der Europäischen Union (EU) im Auditbericht zur Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Vermeidung des routinemäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen zum Ausdruck gebracht?

31

Wie viele Beschlüsse zur Haltung von Sauen wurden in den Agrarministerkonferenzen (AMK) seit 2015 gefasst, und worauf zielen diese Beschlüsse ab?

32

Welche dieser Beschlüsse wurden von der Bundesregierung konkret aufgegriffen, und welche damit verbundenen Initiativen wurden konkret auf den Weg gebracht?

33

Teilt die Bundesregierung die juristische Einschätzung, dass eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die betäubungslosen Ferkelkastration ersichtlich fehlt, es sich also um vermeidbares Tierleid handelt (Quelle: Deutsches Tierärzteblatt, 2019, 67 (1), S. 18 ff.)?

Falls nein, warum nicht?

34

Teilt die Bundesregierung die juristische Einschätzung, dass der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht aus Artikel 20a des Grundgesetzes nur durch ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration entsprechen kann (Quelle: Deutsches Tierärzteblatt, 2019, 67 (1), S. 18 ff.)?

Falls nein, warum nicht?

35

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Rechtfertigung der betäubungslosen Ferkelkastration nicht auf das Eigentumsgrundrecht gestützt werden kann, weil der Schutzbereich dieses Grundrechts nicht eröffnet ist?

36

Auf welcher Datengrundlage fußt die Einschätzung der Bundesregierung, dass durch die Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration ein Schaden für die Agrarunternehmen drohe, und wie wurde diese berechnet?

37

Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen von Bundesministerin Julia Klöckner (www.tagesschau.de/inland/kloeckner-bericht-aus-berlin-101.html) und Werner Schwarz, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbands (https://rp-online.de/politik/deutschland/bauernverband-will-preise-fuer- schweinefleischverdoppeln_aid-25107725), die nahelegen, Produkte immunokastrierter Tiere seien Hormonfleisch?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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