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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortschritte beim Flughafen Berlin Brandenburg

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

22.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/819007.03.2019

Fortschritte beim Flughafen Berlin Brandenburg

der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Annalena Baerbock, Daniela Wagner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Als einer der Anteilseigner der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wird die Bundesregierung mehrmals pro Jahr im Aufsichtsrat von der Geschäftsführung der FBB über den Baufortschritt am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) unterrichtet. Ergänzend kontrolliert sie, im Rahmen ihres Aufsichtsratsmandats, den Fortschritt am Hauptstadtflughafen durch die direkte Abforderung von Sachverständigenberichten (Aufsichtsratscontrolling). Hinzu kommt das sogenannte Gesellschaftercontrolling. Im Wege einer erweiterten Berichterstattung der Geschäftsführung wird den Gesellschaftern dabei über den Stand der terminkritischen Gewerke und die Auswirkungen auf die Inbetriebnahme, unter Einbeziehung der Ergebnisse der externen Sachverständigen, berichtet (vgl. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu Fortschritten beim Flughafen BER, Drucksache 19(15)177). Das heißt, die Bundesregierung hat die Möglichkeit einen detaillierten Einblick in Hinblick auf Baufortschritt, Mängelbeseitigung und Eröffnungstermin zu bekommen.

Im Jahr 2018 hieß es noch, dass die Wirk- und Prinzipprüfung, die das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten (Steuerungsanlage, Stromversorgung, Sprinkleranlage etc.) testet, im Spätsommer 2018 beginnen würde (vgl. 14. Statusbericht über die Prüfung der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung). Im Herbst 2018 wurde dieser Termin auf Mai bzw. Juni 2019 verschoben (vgl. „Immer noch Stress mit den Kabeln“, Berliner Zeitung, 28. August 2018, S. 10).

Kürzlich hieß es von Seiten der FBB, dass die Wirk- und Prinzipprüfung erst im August oder September 2019 beginnt (www.n-tv.de/wirtschaft/Brandmelder-machen-BER-Flughafen-Sorgen-article20749450.html). Auch der erforderliche Testbetrieb ist zwar in Teilen bereits angelaufen, braucht aber in Gänze ebenfalls einige Monate. Nun werden immer mehr Stimmen laut, die davon ausgehen, dass zum einen die Mängelbeseitigung langsamer als gedacht vorangeht und zum anderen die eingebauten Zeitreserven langsam aufgebraucht sind (www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article187740676/BER-Eroeffnung-haengt-ploetzlich-wieder-am-seidenen-Faden.html).

Des Weiteren brachte der ehemalige FBB-Geschäftsführer Karsten Mühlenfeld eine dritte Start- und Landebahn ins Gespräch, als er kürzlich vom Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses Berlin befragt wurde (vgl. „Opposition will Michael Müller vor BER-Ausschuss zitieren“, Berliner Morgenpost, 27. Januar 2019, S. 13).

Aufgrund der Medienberichterstattung lässt sich momentan für Außenstehende hingegen weder genau abschätzen, ob das Bauvorhaben sich noch innerhalb des angegebenen Zeitplans befindet noch welche Überlegungen es gegebenenfalls zu Erweiterungsmaßnahmen und damit verbundenen weiteren Kostensteigerungen gibt.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche konkreten Informationspflichten in welcher Detailtiefe muss die FBB gegenüber dem Aufsichtsrat des BER, laut Geschäftsordnung des Aufsichtsrates des Flughafens Berlin Brandenburg, welche die Informationspflichten der FBB gegenüber dem Aufsichtsrat definiert, erfüllen, und erachtet die Bundesregierung diese als ausreichend?

2

Existiert eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage, die es den Anteilseignern der FBB verbietet, Informationen über den Baufortschritt, die abzuarbeitende Mängelliste, den Diskussionsstand zum Eröffnungstermin etc., die sie im Rahmen ihres Aufsichtsratsmandates von der FBB bekommt, dem Deutschen Bundestag und/oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

Wenn ja, wie lautet diese gesetzliche oder vertragliche Grundlage konkret?

3

Ist es der Bundesregierung als Anteilseignerin der FBB grundsätzlich erlaubt, über die Inhalte des Gesellschaftercontrolling (vgl. S. 2 Ausschussdrucksache 19(15)177) zu berichten, und wenn ja, gibt es eine Einschränkung, oder kann die Bundesregierung selbstständig über Umfang und Informationstiefe entscheiden?

4

Ist es der Bundesregierung gesetzlich oder vertraglich untersagt, die regelmäßigen Prüfberichte des TÜV Rheinland dem Deutschen Bundestag und/ oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

Wenn nicht, wo sind diese Berichte zugänglich?

5

Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzung am 25. Januar 2019, und welche Inhalte wurden in dieser Aufsichtsratssitzung besprochen?

6

Gibt es bereits eine Tagesordnung für die kommende Aufsichtsratssitzung, und wenn ja, wie lauten die Tagesordnungspunkte, und wann findet die nächste Aufsichtsratssitzung statt?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtsratstätigkeit über die Baufertigstellungsanzeige beim Landratsamt Dahme-Spreewald erhalten?

8

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Äußerung des Flughafenchefs Engelbert Lütke Daldrup, dass die Baufertigstellungsanzeige erst nach der Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2019 gestellt werden soll (www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2019/01/ber-entscheidung-fertigstellung-nach-landtagswahl-brandenburg.html)?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem die Baufertigstellungsanzeige gestellt werden soll und deren Auswirkungen auf den Eröffnungstermin des Flughafens BER im Oktober 2020 (vgl. www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2019/01/ber-entscheidung-fertigstellung-nach-landtagswahl-brandenburg.html)?

10

Teilt die Bundesregierung als Anteilseignerin der FBB die Prognose der Geschäftsführung, dass der Flughafen Berlin Brandenburg wie geplant im Oktober 2020 eröffnet wird, Stand: Februar 2019 (www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2018/11/luetke-daldrup-verspricht-ber-eroeffnung-2020.html)?

Wenn ja, anhand welcher Kenntnisse und Einschätzungen, und wenn nicht, warum nicht?

11

Teilen nach Kenntnis der Bundesregierung alle drei Anteilseigner der FBB in gleicher Weise die Prognose, dass der Flughafen BER wie geplant im Oktober 2020 eröffnet wird, Stand: Februar 2019?

Wenn nicht, anhand welcher Kenntnisse und Einschätzungen teilen sie diese Prognose jeweils nicht?

12

Existieren seitens der Bundesregierung Hinweise darauf, etwa was die notwendige Sanierung der Kabel für Notstrom und die Sicherheitsbeleuchtung betrifft, dass die Eröffnung des Flughafens BER im Oktober 2020 erneut scheitern könnte?

Wenn nicht, wie bewertet die Bundesregierung den Rückstand bei der Sanierung der Kabeltrassen, Stand: Februar 2019, und falls ja, welche Schritte unternimmt sie, damit es zu keiner weiteren Verzögerung kommt?

13

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, Stand: Februar 2019, aus der laut Medienberichten seitens des TÜV Rheinland geäußerten Erwartung, dass die Beseitigung bestehender Mängel mehr Zeit in Anspruch nehmen werde, als die FBB veranschlagt (www.maz-online.de/Brandenburg/Tuev-Rheinland-zweifelt-am-BER-Eroeffnungstermin-Engelbert-Luetke-Daldrupbleibt-dabei)?

Ist es der Bundesregierung bekannt, dass Umbauten erforderlich werden könnten, um derzeitige Mischbelegungen in überlegten Kabelkanälen zu beheben?

14

Von welchen Mehrkosten geht die Bundesregierung diesbezüglich aus, und wer soll ihrer Kenntnis nach diese Mehrkosten tragen?

15

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Mängel bei den Kabelgewerken, bei denen kein Umbau möglich ist?

Falls ja, welche Konsequenzen hat dies auf den Fertigstellungstermin, und welche Lösungsansätze sind der Bundesregierung hierfür bekannt?

16

Kann die Bundesregierung, Stand: Februar 2019, nachvollziehen, dass die FBB von vorhandenen Reserven im Terminplan ausgeht?

Wenn ja, um welche Zeitreserven handelt es sich genau (bitte Angaben in Tagen), und woraus ergeben sie sich?

17

Welche Terminvorgaben (kommunizierte Terminleisten) konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Amtsantritt von Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup eingehalten werden, und welche und wie viele davon nicht?

18

Welche sogenannten Meilensteine wurden dem Aufsichtsrat von der FBB mitgeteilt, und welche Meilensteine gilt es bis zur Eröffnung noch zu erfüllen (vgl. www.airportzentrale.de/flughafen-ber-soll-im-herbst-2019-fertig-sein/59518/)?

19

Wie hoch ist der Anteil jener Mängel (wesentliche Mängel), deren Beseitigung Voraussetzung dafür sind, mit den Funktionsprüfungen (gemeinsame „Wirk- und Prinzipprüfungen“ aller Systeme) im Juli 2019 zu beginnen, an der Gesamtzahl der laut der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 25. Januar 2019 mehreren tausend Mängel?

20

Wie viele wesentliche Mängel existieren nach Kenntnis der Bundesregierung noch auf der Baustelle des BER (absolute Zahl), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zunahme von Mängeln?

21

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bei Eröffnung des BER vorgesehenen Abfertigungskapazitäten am Standort Schönefeld (BER und Schönefeld-Alt) ausreichen, um wie geplant den vollständigen Umzug des Flughafens Berlin-Tegel zu erreichen (bitte begründen)?

22

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Karsten Mühlenfeld, der kürzlich die Notwendigkeit einer dritten Start- und Landebahn ins Gespräch brachte, und gab es hierzu bereits Gespräche, und wenn ja, welche, und welche Gespräche gab es dazu mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wann?

23

Welche Erhebungen liegen der Bundesregierung vor, hinsichtlich der Entwicklung der Anzahl an Flugverbindungen zwischen Berlin und München seit der Fertigstellung der Express-Bahnverbindung zwischen Berlin und München, und wie hat sich die Auslastung der Züge der Deutschen Bahn AG und die der Flugzeuge seit Inbetriebnahme dieser Verbindung entwickelt?

24

Welche Prognosen liegen der Bundesregierung vor hinsichtlich der Entwicklung der Anzahl an Flugverbindungen zwischen Berlin und München in den kommenden Jahren, und wenn der Bundesregierung keine Prognose vorliegt, wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Flugverbindungen zwischen Berlin und München in den kommenden Jahren ein?

25

Welche Prognose hat die Bundesregierung über die Auslastung der Züge der Deutschen Bahn AG durch die Inbetriebnahme der Verbindung Berlin–München für die kommenden Jahre?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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