Geldwäschevorwürfe und Marktmanipulation
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die W. AG hat 2018 die Commerzbank AG aus dem Deutschen Aktienindex verdrängt. Der Aktienkurs der W. AG fiel zuletzt jedoch nach Medienberichten über mögliche Unregelmäßigkeiten im Bereich Rechnungslegung bis hin zu Transaktionen mit Bezug zu Geldwäsche durch die W. AG und verbundene Unternehmen um fast 30 Prozent (www.ft.com/content/03a5e318-2479-11e9-8ce6-5db4543 da632). Während deutsche Behörden Untersuchungen wegen Marktmanipulation eröffneten, leitete die Polizei in Singapur Ermittlungen aufgrund der Vorwürfe gegen W. ein. W. selbst streitet die Vorwürfe ab und hat die Veröffentlichung eines externen Untersuchungsberichts angekündigt (www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/aktien/kurseinbruch-W.-chef-braun-wehrt-sich-gegen-vorwuerfes-gibt-kein-risiko/23944646.html).
Ähnliche Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation hatte es bereits im Jahr 2016 gegeben. Die Staatsanwaltschaft München bewertete die Vorwürfe gegen W. damals als Marktmanipulation (https://de.reuters.com/article/deutschland-W.-zatarra-idDEKBN1O91TG). Weitere Fragen zu W. wurden durch Journalisten im Zusammenhang mit Aufkäufen indischer Unternehmen durch W. aufgeworfen (https://ftalphaville.ft.com/2018/01/25/2197959/revisiting-W.s-big-indian-deal/). Im Dezember 2016 kam es bei W. zu einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft München (vgl. DIE ZEIT, Nr. 7, 7. Februar 2019, S. 21). Dies geschah im Rahmen der Amtshilfe auf Bitte der US-amerikanischen Behörden, die in einem Fall von Geldwäsche ermittelten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann, und durch welchen Vorgang wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum ersten Mal über die im Januar 2018 in der „FINANCIAL TIMES“ veröffentlichten Vorwürfe gegen W. (hier und im Folgenden als W. inklusive Tochterfirmen wie W. Bank und andere) informiert?
Wann, und durch welchen Vorgang wurde die BaFin zum ersten Mal über die in der Einleitung zitierten möglichen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Aufkäufen indischer Unternehmen durch W. informiert?
Wann, und durch welchen Vorgang wurde die BaFin zum ersten Mal über die im Januar 2016 im Zusammenhang mit dem Bericht von „Zatarra Research and Investigations“ öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen W. informiert?
In welchen Fällen, und in welchem Umfang verfügt die BaFin über belastbare Hinweise auf Leerverkäufer, welche von Kursverlusten der W.-Aktie in einem der oben genannten Fälle bzw. in anderen der BaFin bekannten Fällen profitiert haben?
Wann, und mit welchem Ergebnis fanden bisher geldwäscherechtliche Sonderprüfungen von W. durch die BaFin statt?
Hat die BaFin Kenntnis über die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Hausdurchsuchung bei W.?