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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/852319.03.2019

Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zwischen dem 30. September 2015 und dem 30. September 2017 konnten ehemalige Angehörige der sowjetischen Streitkräfte, die in deutscher Kriegsgefangenschaft waren, eine Anerkennungsleistung in Höhe von 2 500 Euro erhalten.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben Sorge, dass mehreren ehemaligen Kriegsgefangenen die Leistung verweigert wird, weil sie die Antragsfrist versäumt haben. Nach einer Pressemitteilung des Bundesverbands Information & Beratung für NS-Verfolgte e. V. vom 6. Februar 2019 sind 114 ehemalige Kriegsgefangene aus Kasachstan erst nach Ablauf der Antragsfrist auf die Anerkennungsleistung aufmerksam geworden (https://nsberatung.de/index.php/de/aktuelles/81-deutsch/aktuelles/323-pressemitteilung-keine-anerkennung-fuermehrheit-ehemaliger-kriegsgefangener).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben in der Vergangenheit schon eine Verlängerung der Antragsfrist bzw. einen Verzicht auf diese vorgeschlagen. Es wäre ihrer Auffassung nach nicht mit der Intention der Anerkennungsleistung vereinbar, sie wegen eines bloßen Fristversäumnisses zu verweigern. Gerade da es seit Kriegsende 70 Jahre gedauert hat, ehe die bis dahin „vergessene“ Gruppe der Kriegsgefangenen entschädigungsmäßig berücksichtigt wurde, erscheint den Fragestellerinnen und Fragestellern eine zweijährige Antragsfrist nicht gerechtfertigt.

Auch der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte e. V. nennt es in seiner Pressemitteilung „beschämend, wenn man sich nun auf eine willkürlich gesetzte Befristung für die Antragsstellung zurückzieht“, bzw.: „Mit der Aufhebung der Antragsbefristung würde man einen Fehler beheben, der so niemals hätte gemacht werden dürfen“.

Innerhalb des Antragszeitraums gingen weniger Anträge als zunächst erwartet ein. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/374 gibt die Bundesregierung an, es seien mit Stand 21. Dezember 2017 1 175 Anträge positiv beschieden worden. Sofern diese alle ausgezahlt wurden, handelt es sich um eine Summe von rund 2,9 Mio. Euro.

Im Rahmen der Anhörung zu diesem Thema im Mai 2015 war geschätzt worden, dass bis zu 3 000 Berechtigte einen Antrag stellen könnten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw21_pa_haushalt/374446).

Im Bundeshaushalt war eine Summe von 10 Mio. Euro bereitgestellt worden. Die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von rund 7 Mio. Euro könnten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller weiterhin für ehemalige Kriegsgefangene verwendet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Bilanz zur Anerkennungsleistung kann die Bundesregierung zum heutigen Stand angeben (bitte Aktualisierung der Angaben zu den Fragen 1 bis 5 und Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/374)?

2

Wie viele Anträge wurden verfristet eingereicht (bitte für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2017, erstes Halbjahr 2018, zweites Halbjahr 2018 und Januar 2019 bis Beantwortung aufgliedern, und aus welchen Ländern stammen die Antragsteller)?

3

Wie ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) bislang mit verfristeten Anträgen umgegangen?

Wurden die Anträge daraufhin ausgewertet, ob die Antragsteller tatsächlich Angehörige der sowjetischen Streitkräfte während des Zweiten Weltkrieges und tatsächlich in deutscher Kriegsgefangenschaft waren (wenn möglich, bitte entsprechende Zahlen angeben)?

4

Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich des Problems, dass Antragsteller, die ihren Antrag erst nach Antragschluss eingereicht haben, keine Leistungen erhalten, und wie bewertet sie die politische und humanitäre Problematik, die sich daraus ergibt, dass Anträge wegen eines bloßen Fristversäumnisses abgelehnt werden?

a) Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, eine im Umfang vergleichbare Entschädigungsleistung anzubieten, um künftig auch jenen ehemaligen Kriegsgefangenen, die die Antragsfrist versäumt haben, eine finanzielle Anerkennung zu gewährleisten (bitte begründen bzw. ausführen)?

b) Falls die Bundesregierung keine derartigen Überlegungen anstellt, welche Berechtigung gibt es aus ihrer Sicht für eine Antragsbefristung?

5

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass es in Kasachstan noch über 100 ehemalige Kriegsgefangene gibt, die erst nach September 2017 Kenntnis von der Anerkennungsleistung erhalten haben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Inwiefern bemüht sie sich angesichts der genannten Presseerklärung des Bundesverbands Information & Beratung für NS-Verfolgte e. V., entsprechend Kenntnis zu erlangen?

6

Wie hat sich die Informationsarbeit zur Anerkennungsleistung speziell in Kasachstan gestaltet?

Welche Behörden, Medien und Nichtregierungsorganisationen (Veteranenverbände usw.) wurden durch das BADV oder die deutsche Auslandsvertretung angeschrieben?

Berlin, den 26. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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