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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

08.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/863821.03.2019

Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages stellt Probleme in der Familiengerichtsbarkeit fest und macht deutlich, dass die Interessen von betroffenen Kindern nicht immer ausreichend gewahrt werden. Nach Anhörungen von Experten und betroffenen Kindern musste die Kinderkommission zur Kenntnis nehmen, dass die Experten Mängel bei der Qualifikation von Sachverständigen und Verfahrensbeiständen, dem Aufgabenverständnis und den Verfahrensabläufen benannten. Auch strukturelle Defizite wurden festgestellt (Stellungnahme der Kinderkommission „Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren“ vom 9. November 2018).

Die Anhörung von Kindern in Gerichtsverfahren, insbesondere von kleinen Kindern, setzt Fachkunde und Einfühlungsvermögen voraus. Dennoch weisen die Erkenntnisse der Kinderkommission darauf hin, dass Familienrecht in der Ausbildung von Juristen nicht oder nur in geringem Maße vermittelt wird – und zwar weder im Studium noch im Referendariat. Weitere formale Voraussetzungen für die Eingangsbestellung, wie sie etwa für das Insolvenzrecht gelten, bestehen im Bereich des Familienrechts nicht (Stellungnahme der Kinderkommission „Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren“ vom 9. November 2018).

Ein weiteres Defizit ist laut Stellungnahme der Kinderkommission der Mangel an qualifizierten Gutachtern. Dieser Umstand hängt auch damit zusammen, dass es an den 50 universitären Psychologischen Instituten in Deutschland keine Professur für Rechtspsychologie gibt. Somit fehlt es auch an Forschung etwa zur Wirkung von Gutachten.

Ebenfalls wird bemängelt, dass die Anforderung an Verfahrensbeistände lediglich ist, dass es sich um eine „geeignete Person“ handeln muss; dies wird jedoch als zu unspezifisch kritisiert. Verfahrensbeistände benötigen Kenntnisse in Entwicklungspsychologie und Pädagogik sowie in der Kommunikation mit Kindern und ihren Eltern. Grundlage hierfür sind profunde Kenntnisse des Familienrechts und seiner verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie des Kinder- und Jugendhilferechts. Auch bestehen Unklarheiten bei der Rollenverteilung, die präzisiert werden sollen.

Auch die Wünsche der Kinder werden deutlich: Sie wünschen sich generell mehr Transparenz und wollen ernst genommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Qualifikationsanforderungen an Verfahrensbeistände werden nach Kenntnis der Bundesregierung diskutiert, und wie definiert die Bundesregierung eine „geeignete Person“?

2

Müssen die a) Sachverständigen und b) Verfahrensbeistände in Familiensachen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine gewisse Berufserfahrung verfügen?

3

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung für a) Sachverständige und b) Verfahrensbeistände in Familiensachen verpflichtend, dass sie regelmäßig Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Forensik nachweisen?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, in welchen Abständen müssen die entsprechenden Nachweise erfolgen?

4

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, dass a) Sachverständige und b) Verfahrensbeistände in Familiensachen über Kenntnisse des Verfahrensrechts und des materiellen Rechts verfügen (bitte erläutern)?

5

Wie viele Sachverständige, die die Anforderung des § 163 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erfüllen, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Verfügung, und hält die Bundesregierung die Anzahl für ausreichend?

6

Welchen Stundensatz für Sachverständige hält die Bundesregierung für angemessen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, dass die Person des Verfahrensbeistandes nicht abgelehnt werden kann, besonders nicht von dem betroffenen Kind (vgl. Stellungnahme der Kinderkommission „Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren“ vom 9. November 2018)?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, wenn sich Verfahrensbeistände nicht neutral verhalten oder ihre Rolle falsch interpretieren?

Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung sinnvoll, eine unabhängige Beschwerdestelle zu schaffen?

9

Welche Anforderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Beurteilung von Kindern durch Verfahrensbeistände gesetzt, und ist die persönliche Inaugenscheinnahme des betroffenen Kindes Teil dieser Anforderungen?

Falls ja, ab welchem Alter sollte eine persönliche Inaugenscheinnahme des Kindes erfolgen?

10

Wie viele Verfahrensbeistände stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland nach aktuellem Stand zur Verfügung?

11

Welche fachspezifischen Anforderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an Richter in Familiensachen gestellt?

12

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung des Fortbildungsangebotes für Familienrichter?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

13

Wie bewertet die Bundesregierung reformpolitische Bestrebungen der Justizministerkonferenz zur Streichung des Familienrechts aus dem Pflichtstoff der Juristenausbildung (www.freilaw.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/ 05/08IPRfinal.pdf)?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung den Wunsch vieler Kinder, das Verfahren für sie transparenter zu gestalten?

Gibt es hier Verbesserungsansätze, die die Bundesregierung verfolgt?

15

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, Kindern in Kindschaftsverfahren eine Beschwerdemöglichkeit (bei einer unabhängigen Beschwerdestelle) einzuräumen?

Falls ja, ab welchem Kindesalter?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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