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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Qualitätssicherung in der Wissenschaft

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

12.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/877728.03.2019

Qualitätssicherung in der Wissenschaft

der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vertrauen ist die zentrale Ressource, auf der Wissenschaft beruht. Umso schwerer wiegen Skandale wie in der niederländischen Soziologie, der südkoreanischen Klonforschung oder bei Plagiatsfällen. Auf nationaler Ebene gibt es zahlreiche Empfehlungen und Handreichungen für gute wissenschaftliche Praxis. Auf Aufforderung der Bundesregierung (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Krista Sager auf Bundestagsdrucksache 17/12582) hat der Wissenschaftsrat (WR) 2015 ein Positionspapier mit „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“ verfasst. In den WR-Empfehlungen werden einige Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität in der Wissenschaft genannt, die auch die Politik in die Verantwortung ziehen, die nach Auffassung der Fragesteller jedoch noch nicht zureichend umgesetzt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Verantwortung trägt die Bundesregierung für die Qualitätssicherung im deutschen Wissenschafts- und Hochschulsystem?

2

Wie viele Prüfungsordnungen für Abschlussarbeiten (ohne Promotion) und wie viele Promotionsordnungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und in wie vielen dieser Ordnungen wird eine eidesstattliche, eine ehrenwörtliche bzw. keine Erklärung darüber verlangt, dass die Prüfung bzw. Dissertation selbständig und lediglich unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt wurde?

3

Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Landeshochschulgesetzen, um wissenschaftlichem Fehlverhalten insbesondere bei Prüfungen vorzubeugen?

4

In welchen Landeshochschulgesetzen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die vorsätzliche Täuschung bei Prüfungen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet, die mit Geldbußen geahndet werden kann, und wie hoch sind die maximalen Geldbußen?

5

In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Universitäten in den vergangenen fünf Jahren zu wissenschaftlichem Fehlverhalten bei Abschlussprüfungen, die dazu führten, dass die Prüfungsleistung als nicht bestanden bewertet wurde?

6

In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Universitäten in den vergangenen fünf Jahren zur Zurückweisung einer Promotion nach der Abgabe der Dissertationsschrift wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens?

7

Wie viele an deutschen Hochschulen erworbene Doktorgrade wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren bundesweit aberkannt (bitte nach Aberkennung nach Fächergruppen und einzelnen Universitäten aufschlüsseln)?

8

In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit unrechtmäßig erworbenen Abschlüssen sowie Doktorgraden in den vergangenen fünf Jahren zu strafrechtlichen Verfahren gegen Doktoranden, und aus welchen Gründen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung das Ansinnen, Betreuer bzw. Betreuerinnen von Promotionen, bei denen später Verstöße gegen die Regeln redlichen wissenschaftlichen Arbeitens festgestellt werden, ebenfalls mit Konsequenzen zu belegen?

10

In wie vielen Fällen ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit unrechtmäßig erworbenen Doktortiteln in den vergangenen fünf Jahren Konsequenzen für den Betreuer bzw. die Betreuerin der Promotion?

11

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren im Zusammenhang mit Promotionsverfahren strafrechtliche Verfahren gegen Professorinnen und Professoren, und wenn ja, aus welchen Gründen, und wie viele?

12

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsetzungsstand von folgenden Empfehlungen zur Qualitätssicherung in der Wissenschaft: a) Positionspapier des Wissenschaftsrats „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“ (2015), b) DFG-Denkschrift Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (1998, ergänzt 2013) und c) HRK-Empfehlung „Gute wissenschaftliche Praxis an Hochschulen“ (2013)?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem geringen Bekanntheitsgrad und der noch geringeren Anwendung ausgewählter Leitlinien und Musterordnungen zu wissenschaftlicher Integrität an den Hochschulen (siehe WR-Empfehlungen zur wissenschaftlichen Integrität, S. 17), und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung sowohl bei sich als auch bei Ländern, Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen, um Bekanntheitsgrad und Anwendung von Leitlinien und Musterordnungen wissenschaftlicher Integrität zu steigern?

14

Inwiefern sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Vermittlung wissenschaftlicher Integrität bzw. guter wissenschaftlicher Praxis einen höheren Stellenwert in Studium und Promotion einnehmen, und wie will die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Förderpolitik (Projektförderung, Wissenschaftspakte etc.) unterstützen?

15

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit den WR-Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität ergriffen, um bei der Vergabe von Drittmitteln weniger auf quantitätsbezogene Kriterien, sondern stärker auf qualitätsbezogene Kriterien zu achten?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung aus den WR-Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität, wonach Arbeitsverträge mit kurzen Laufzeiten die Qualität und wissenschaftliche Integrität der eigenen Arbeit gefährden und Erfolgsdruck und existentielle Abhängigkeit von Drittmittelanträgen insbesondere junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler motivieren, unredlich zu handeln, z. B. ungewollte Ergebnisse nicht zu dokumentieren oder zu beschönigen, und auf welcher empirischen Grundlagen fußt die Annahme?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es an empirischer Forschung über gute wissenschaftliche Praxis mangelt (siehe Rene Krempkow „Wissenschaftliche Integrität, Drittmittel und Qualität in der Wissenschaft empirische Befunde“, Juni 2016), und setzt sich die Bundesregierung für ein bundesweites Monitoring zu guter wissenschaftlicher Praxis ein?

18

Befürwortet und plant die Bundesregierung die Einsetzung einer Institution für die Standardbildung und Vereinheitlichung von Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten (Beispiel Dänemark), wie es der WR in seinen Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität vorschlägt? Wenn ja, wie ist der Zeitplan? Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit der Ombudsstellen und Kommissionen an Universitäten zur Prävention und Aufklärung von wissenschaftlichem Fehlverhalten?

20

Wie ist der Umsetzungsstand des in den WR-Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität geforderten Ausbaus und der geforderten Professionalisierung des Ombudswesens an den Hochschulen durch administrative Unterstützung sowie klarer Aufgabenzuordnung, ausreichender Ressourcen zur Erfüllung der Aufgaben und Transparenz der Prozesse?

21

Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die WR-Empfehlung umgesetzt, das Vorhandensein funktionsfähiger Strukturen und Prozesse zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (Ombudsstellen, Verfahrensordnungen, Leitlinien) in die Systemakkreditierung von Hochschulen sowie die Evaluation von wissenschaftlichen Einrichtungen aufzunehmen?

22

Welchen Beitrag können Open-Access-Strategien für die wissenschaftliche Integrität leisten, da sie die Replizierbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen erleichtern, und welchen Beitrag plant die Bundesregierung dazu – zusätzlich zu Open-Access-Strategien mancher Bundesländer wie Baden-Württemberg?

23

Inwieweit dürfen bzw. müssen Universitätsbibliotheken die Öffentlichkeit in Bibliothekskatalogen darüber informieren, dass z. B. ein Doktorgrad wegen eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens (etwa wegen eines Plagiats) rechtskräftig entzogen wurde, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung für eine bundeseinheitliche Handhabung?

24

Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Entzug von Promotionen aufgrund wissenschaftlicher Unredlichkeit gibt es, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine Plagiatsverjährung (siehe z. B. Volker Rieble, „Plagiatverjährung. Zur Ersitzung des Doktorgrades“ www.ordnungderwissenschaft.de/pdf/2014-1/01_03_rieble_plagiatverjaehrung.pdf)?

25

Ist die Bundesregierung weiterhin grundsätzlich der Auffassung, die Bestimmungen des Pass-, Personalausweis- und Melderechts aufzuheben, die sich auf die Eintragung, Erhebung und Speicherung des Doktorgrades oder des Ordens- und Künstlernamens beziehen (siehe den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften, Bundestagsdrucksache 16/4138)?

a) Wenn ja, inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, dazu in der laufenden Wahlperiode erneut einen Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag vorzulegen?

b) Wenn nein, haben sich die im Gesetzentwurf genannten Gründe erledigt, die seinerzeit für die Streichung der Eintragung des Doktorgrads in den Pass und den Personalausweis gesprochen haben (Bürokratieabbau; Schwierigkeit, die Gleichwertigkeit ausländischer akademischer Grade mit dem deutschen Doktorgrad festzustellen; Doktorgrad ist für die Identifizierung einer Person anhand eines Ausweisdokumentes nicht mehr notwendig; Eintragung des Doktorgrades in den Pass widerspricht internationalen Gepflogenheiten; Irritationen durch das vorangestellte „Dr.“ bei Grenzkontrolle im Ausland)?

Berlin, den 12. März 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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